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Eine frage uber Lizenz fur Flugfunkgeräte


rezdm

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Hallo.

 

 

Ich habe eine Frage. I habe gelernt fur PPL(A) (praktische kurse gemacht in SFSwissair) und Ich hatte eine mal wann Radio im Flug kaputtgegehet. Dann habe ich handheld Radio/nav kaufen beschliesst (Vorrats/Ersatz funkgerate). Zum beispiel, gebraucht ICOM A-23. Aber Ich weiss nicht, muss Ich eine spezial Radio Lizenz haben? Hat BAZL oder BAKOM eine special Regel fur das?

 

Danke.

 

 

p.s.

Entschuldigung fur "krank" Deutsch -- nur fur 2 monate habe ich Deutsch gelernt.

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Hallo.

 

 

Ich habe eine Frage. I habe gelernt fur PPL(A) (praktische kurse gemacht in SFSwissair) und Ich hatte eine mal wann Radio im Flug kaputtgegehet. Dann habe ich handheld Radio/nav kaufen beschliesst (Vorrats/Ersatz funkgerate). Zum beispiel, gebraucht ICOM A-23. Aber Ich weiss nicht, muss Ich eine spezial Radio Lizenz haben? Hat BAZL oder BAKOM eine special Regel fur das?

 

Danke.

 

 

p.s.

Entschuldigung fur "krank" Deutsch -- nur fur 2 monate habe ich Deutsch gelernt.

 

Hi!

Gar nicht so schlecht dein Deutsch.

Soweit ich weiss brauchst du (eigentlich) eine Lizenz. Ich hatte selber eine ein paar Jahre lang. Als Rufzeichen musste ich damals soweit ich mich erinnere HB-DIVERS angeben.

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Sind die ICOMs in der Schweiz als Funkgeraete in der Luft zugelassen? In Deutschland darf man die naemlich offiziell nur am Boden verwenden. Nicht, dass mich das stoeren wuerde, wenn im Flug in IMC meine Garmins ausfallen, aber wissen sollte man es ja schon...

 

Florian

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Ich habe eine Frage. I habe gelernt fur PPL(A) (praktische kurse gemacht in SFSwissair) und Ich hatte eine mal wann Radio im Flug kaputtgegehet. Dann habe ich handheld Radio/nav kaufen beschliesst (Vorrats/Ersatz funkgerate). Zum beispiel, gebraucht ICOM A-23. Aber Ich weiss nicht, muss Ich eine spezial Radio Lizenz haben? Hat BAZL oder BAKOM eine special Regel fur das?

 

Hi Dmitry

 

In der Schweiz benötigst du grundsätzlich für alle Funkgeräte - auch für mobile - eine Konzession (mit einigen Erleichterungen ab 01.01.2013, jedoch nicht für Flugfunk). Die Konzession wird durch das BAKOM ausgestellt.

 

Auf der BAKOM-Homepage findest du die entsprechenden Formulare, die du nach Anmeldung auch online ausfüllen kannst.

 

Die Formulare dort passen nicht wirklich für mobile Geräte, da eine Immatrikulationsnummer angegeben werden muss; welche Angaben du genau machen musst, fragst du das Amt am besten gleich selbst. Die E-Mail-Adresse für Funkkonzessionen ist auf der BAKOM-Homepage rechts angegeben.

 

 

Gruss

 

Yves

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...

 

Viel Dank!

 

BAKOM website sagt über ATC Lizenz und das ist ein bisschen andere, aber das ist moglich direkt BAKOM anfragen.

 

Ich werde direkt FOCA anmelden/fragen und wann habe Ich klar Anwort (oder Lizenz), Ich werde alle Informazion hier schreiben.

 

 

Danke!

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Hallo Dimitry

 

Um ein mobiles Handfunkgerät zuzulassen benötigst du zwei Lizenzen (Ground-Air und Air-Air). Du bezahlst aber nur eine Lizenz (Da es nur 1 Gerät ist), diese kostet im Jahr Fr. 144.--. Bei der erst registrierung wird noch eine einmalige Gebühr fällig.

 

Gruss Jan

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Hallo.

 

Ich habe BAKOM via internet gefragt und die antwort war: "Telefonieren Sie bitte". Ich habe telephoniert und ein bisschen Deutsch gesprochen (sehr langsam) und was Ich muss machen ist:

 

Falls Ich miete das flugzeug (nur miete, nicht haben), "Konzessionsgesuch für die Funkanlage in einem Luftfahrzeug" ist genau.

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Vielleicht ist LP deutsch doch ganz gut dass nicht vor schallend Lachen abgestürzt wird.

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Die 144,- sind die Gebühr für den Festeinbau, ob damit ein Handfunkgerät im gleichen Flieger mit abgedeckt ist (wie etwa bei der Radiokonzession, ich zahle einmal, habe aber 4 Radios [Auto, HiFi, Handy, PC]) ? Wie werden redundante Festeinbauten behandelt? Muss ich dreimal bezahlen, wenn ich eine Flugzeugstation, eine Handfunkstation und eine Gebäudestation (zB in einer Fluggruppe auf einem kleinen Platz) betreibe?

 

Zum Glück ist nur der Betrieb konzessionspflichtig, und nicht der Besitz. Und ich liebe es, meins anzuschauen!

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Zum Glück ist nur der Betrieb konzessionspflichtig, und nicht der Besitz. Und ich liebe es, meins anzuschauen!

 

Darauf habe ich mich dann auch beschränkt irgendwann.

Während der Ausbildung, als ich auch noch die Lizenz bezahlt habe, hätte ich das Funki übrigens das Einzige mal gebraucht - weil der Alternator ausgefallen war und die Batterie am Ende war. Das immer gewissenhaft geprüfte (Empfang...) Handgerät brach aber dann leider sofort ein, wenn gesendet werden sollte, der Akku war zu schlecht. Auch eine Erfahrung.

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Die 144,- sind die Gebühr für den Festeinbau
Sowie die Gebühr für ein Solo-Handfunkgerät wie ich es habe. Falls jemand weniger bezahlen sollte, so möge er sich bei mir melden :rolleyes:

 

Gruss Jan

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