Daradat Geschrieben 6. Februar 2013 Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 Disclaimer: Falls das Thema hier schon behandelt wurde, bitte ich um den Link. Per Suche habe ich nichts gefunden - danke. Rechtslage: Gemäss Unterlagen darf ohne Transponder in eine CTR der Klasse D zwecks Landung, Start oder Crossing eingeflogen werden (ATC-Clearing natürlich vorausgesetzt). Hingegen darf man nicht in bezw. durch eine TMA der Klasse D fliegen. Der Grund für diese Unterscheidung erschliesst es sich mir nicht - insbesondere darum, weil viele D-Klasse-CTRs via D-Klasse-TMAs angeflogen werden müssen, eine (regelkonforme) Landung somit gar nicht möglich wäre. Meine Frage ist: Wie ist das begründet? Bekomme ich allenfalls für den Anflug oder ein Crossing trotzdem eine Genehmigung? Wie gehen ATCs damit um? Danke Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 6. Februar 2013 Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 Peter, für eine VFR-Landung auf einem Flugplatz mit D-CTR fliegst Du ja idR unter der TMA durch..... Der Platzrundenbereich in einer CTR wird hauptsächlich nach Sicht kontrolliert, daher ist ein Transponder nicht nötig. Eine TMA ist idR ein Radar-Umfeld, daher macht ein Transponder auch Sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas H. Geschrieben 6. Februar 2013 Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 Das stimmt doch nicht. 1. sind viele TMA C und da muss man IFR/VFR staffeln, was ohne Transponder schwierig ist. Deshalb wohl kaum ein Crossing möglich ist, ausser da ist absolut nichts los. 2. kann man praktisch bei jeden Platz (Grenchen, Zürich, Bern,...) problemlos via G/E bis zur CTR gelangen und dann wegen der Erleichterung crossen oder landen. Macht also durchaus Sinn, oder? Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boeing707 Geschrieben 6. Februar 2013 Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 Hallo, die TMA, dessen Begriff zumindest in D nicht unbedingt geläufig ist, ist ja im Grunde genommen immer Airspace C und/oder D - nicht Kontrollzone - um einen Flughafen mit CTR (Airspace D). Dieser Luftraum schützt den an-/abfliegenden IFR-Verkehr generell vom VFR-Verkehr (mit oder ohne Transponder). Wie schon geschrieben, ist im C eine Staffelung vorgeschrieben und ohne Transponder nicht möglich. Der Grund für diese Unterscheidung erschliesst es sich mir nicht - insbesondere darum, weil viele D-Klasse-CTRs via D-Klasse-TMAs angeflogen werden müssen, eine (regelkonforme) Landung somit gar nicht möglich wäre. Müssen? Zu einer CTR kommt man doch gemütlich durch die Lufträume E oder G?! Gruß Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daradat Geschrieben 7. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 7. Februar 2013 @urs: Danke! Diese Unterscheidung macht wirklich Sinn für mich. 1. sind viele TMA C und da muss man IFR/VFR staffeln, was ohne Transponder schwierig ist. Deshalb wohl kaum ein Crossing möglich ist, ausser da ist absolut nichts los.2. kann man praktisch bei jeden Platz (Grenchen, Zürich, Bern,...) problemlos via G/E bis zur CTR gelangen und dann wegen der Erleichterung crossen oder landen. Als UL-Pilot interessieren mich grosse Verkehrsflugplätze mit C-TMAs herzlich wenig. Mir gehts zB. um Locarno oder Buochs, um einen Flug vom Susten zum Grimsel, oder um - legal - von Triengen nach Wangen zu kommen. Übrigens möchte ich den sehen, der (mit angezogenen Beinen, weil so tief?) unterhalb der TMA via Sarnen in die Alpnacher-/Buochser-CTR einfliegt .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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