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24.08.2008 | DA20-A1 | OE-AKG | Romanel-sur-Lausanne | Absturz


F-LSZH

Empfohlene Beiträge

Und da wir schon so weit vom Thema abgeschwoffen sind, hier noch ein Vorarlberger Leckerli: Absturz: Frau prozessiert gegen Flugzeughalter. Scheint also in Österreich auch beliebt zu sein, für allgemeine Lebensrisiken immer einen Schuldigen finden zu wollen.

 

Ich wünsche dem Verein (und allen österreichischen Vereinen) in diesem Fall, dass die Frau den Prozess verliert. Aber wahrscheinlich wird am Ende der Verein daran schuld sein, dass der Ehegatte ohne gültige Lizenz geflogen ist. Die Krönung wäre dann, wenn der Pilot selbst den Verein auf Schmerzensgeld verklagt, weil sie ihn haben fliegen lassen. Kafka hat ja auch in Österreich gelebt. ;)

 

Ciao

Friedrich

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Und da wir schon so weit vom Thema abgeschwoffen sind, hier noch ein Vorarlberger Leckerli: Absturz: Frau prozessiert gegen Flugzeughalter. Scheint also in Österreich auch beliebt zu sein, für allgemeine Lebensrisiken immer einen Schuldigen finden zu wollen.

 

Bitte richtig zitieren: Das Flugzeug ist nach dem Bericht abgestuerzt, weil sich die Haube waehrend des Fluges geoeffnet hat. De Frau behauptet, dass hierfuer Wartungsmaengel ursaechlich waren.

Falls das so ist, dann handelt es sich hierbei keinesfalls um ein allgemeines Lebensrisiko, sondern um einen vom Vercharterer verschuldeten Schaden.

 

Gruss,

Florian

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BFU-Untersuchungsbericht vom 25. Oktober 2010: http://www.bfu.admin.ch/common/pdf/2087.pdf

 

Interessant, weil der Flugunfall zu einem Prozess vor dem Landesgericht Feldkirch geführt hat:

Einen Flugzeugabsturz überlebt hat ein Vorarlberger Ehepaar am 24. August 2008 in Lausanne. Es prozessiert nun am Landesgericht Feldkirch gegen den Vorarlberger Flugzeughalter. Der Schadenersatzprozess des 53-Jährigen ruht derzeit, in jenem seiner 56-jährigen Gattin mit einem Streitwert von 70.000 Euro vor allem aus Forderungen nach Schmerzensgeld steht das Urteil durch Richterin Sieglinde Stolz noch aus.

 

Weil die Haube im Flug weggerissen wurde, geriet das Flugzeug in Turbulenzen und stürzte aus mehr als 100 Metern Höhe auf einen Acker. […]

 

Bei einem Vorarlberger Fliegerverein hat der Pilot als dessen Mitglied das Kleinflugzeug für den Flug von Hohenems nach Lausanne gechartert. Der beklagte Verein habe eine vorgeschriebene Wartung der Maschine nicht durchgeführt, zitierte die Richterin den Sachverständigen. Auch daraus leitet Klagsvertreterin Moosbrugger ein die Haftung für die Unfallfolgen begründendes Verschulden des Flugzeughalters ab.

 

Das bestreitet der Dornbirner Anwalt und Beklagtenvertreter Klaus Pichler, der übrigens beim Verein für Technik und Controlling zuständig ist: Die Maschine habe keinen Mangel aufgewiesen. Der Pilot hätte ohne gültige Lizenz nicht fliegen dürfen, seine mitfliegende Gattin hätte das wissen müssen – deshalb treffe den Flugzeughalter keine Schuld.

Martin
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Bitte richtig zitieren: Das Flugzeug ist nach dem Bericht abgestuerzt, weil sich die Haube waehrend des Fluges geoeffnet hat. De Frau behauptet, dass hierfuer Wartungsmaengel ursaechlich waren.

Falls das so ist, dann handelt es sich hierbei keinesfalls um ein allgemeines Lebensrisiko, sondern um einen vom Vercharterer verschuldeten Schaden.

Tja, so richtig interessant wird es, wenn man - entsprechende Sprachkenntnisse vorausgesetzt - den Untersuchungsbericht genauer studiert. Da steht u.a. folgendes:

- Bei der Untersuchung konnte kein technischer Grund für die Öffnung der Haube kurz vor der Landung gefunden werden.(Seite 16)

L'enquête n'a pas permis de déterminer de cause technique à l'origine de l'ouverture de la verrière peu avant l'atterrissage.
Wenn man alles durchliest, entsteht der Eindruck, dass der Haubenmechanismus einwandfrei funktionierte.

 

- Seit der letzten 100 h Kontrolle war das Flugzeug 147:44 h geflogen, ohne, dass irgendwelche Unterhaltsarbeiten bescheinigt wurden. S. 16

L'avion a été exploité pendant 147:44 h depuis le dernier contrôle de 100 h cellule jusqu'au moment de l'accident, sans aucune attestation d'entretien.

- In der Lizenz des Piloten bestand eine Handeintragung bezüglich der Verlängerung seines classrating SEP/TMG vom 5. Oktober 2007. Gemäss dieses Eintrags war sein rating bis 24. Oktober 2009 verlängert worden. Allerdings war die Verlängerung des classrating von der zuständigen Behörde nicht bestätigt (genehmigt) worden. S. 6

Sur la licence du pilote figure une inscription manuscrite relative à la prolongation de la qualification de classe SEP/TMG attestée le 5 octobre 2007. Selon cette ins-cription, la qualification a été prolongée jusqu'au 24 octobre 2009. Cependant, la prolongation de la qualification de classe nécessaire pour le vol en cause n’a pas été ratifiée par l’autorité responsable de l’établissement des licences.

 

 

Die Gerichtsverhandlung ist sicher interessant.

 

Gruss

Philipp

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