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08.12.2012 | PA32 vs DR400? | Nördl. Frankfurt | Zusammenstoss zweier Kleinflugzeuge


Glissade

Empfohlene Beiträge

Hinweis: Ich habe die beiden Themen zu einem zusammengeführt.

 

Koenntest Du den Threadtitel dann ach noch korrigieren? Das eine war sicher keine PA28. Die D-EUEU wuerde nach dem Muster auf dem Leitwerk das man auf einigen Bildern sieht passen.

 

Florian

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Ich war gestern nicht im Dienst, auch habe ich nur die Informationen aus den Medien.

Bei Reichelsheim/EDFB bzw. MTR (Metro VOR) ist ab 3500ft Airspace C. Man kann da so hoch fliegen, muß aber nicht. Deswegen verstehe ich die Frage: "Ist da jemand zu tief geflogen?" nicht. Nach Aschaffenburg (EDFC) sind es auch nur noch ein paar Meilen.

Naja, ich bin ja selbst kein Fan von den "2000ft AGL ausserhalb der Platzrunde", aber in diesem Fall und gerade wenn man einen bekannten und gut frequentierten Platz wie Reichelsheim fast genau überfliegt, sollte man schon etwas höher als die Platzrunde fliegen und nicht genau durchbrettern, wenn es denn so gewesen ist.

 

Darauf wollte ich hinaus.

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Koenntest Du den Threadtitel dann ach noch korrigieren? Das eine war sicher keine PA28. Die D-EUEU wuerde nach dem Muster auf dem Leitwerk das man auf einigen Bildern sieht passen.
Das war zu dem Zeitpunkt, an dem ich die Themen zusammengeführt habe, nicht ganz klar, darum das Fragezeichen hinter dem Typ. Wird nun korrigiert.
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Und hier:

Power FLARM vs. Zaon PCAS und hier:

FLARM in G/A?

 

Ich finde es schade, dass ich mit meinem vielleicht kritischen Input in einem der Threads evtl. den einen oder anderen vom Kauf eines Zaon PCAS abgehalten haben könnte. Daher sage ich hier noch mal deutlich: Trotz kleinerer Macken bereue ich den Kauf keine Sekunde, und auf Strecke würden wir nicht mehr ohne fliegen wollen. Ich halte es daher für eine zwar teure, aber sehr sinnvolle Anschaffung.

 

 

Ich verwende Powerflarm und mir geht es genauso. Ich finde es beängstigend, wie viel Verkehr ich ohne dieses Gerät nicht wahrgenommen hätte. Vor allem nutzt es dann sehr viel, wenn man bei schlechter Sicht oder allgemein gegen die Sonne fliegt. Ohne würde ich behaupten, braucht man schon sehr gute Augen um da wirklich noch gefährlichen Verkehr erkennen zu können. Besonders dann wenn die Scheibe schmutzig/verkratzt und noch am Boden Reflexionen von Dächern usw. zu sehen sind.

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Ich errinere gerne an den Unfall im Birrfeld. Tiefdecker über Hochdecker. Tiefdecker rasiert Hochdecker Heck ab. Hochdecker stützt ab. Tiefdecker überlebt.

 

Wir alle waren nicht dabei. Könnte es so abgelaufen sein? Ja… zwei Tiefdecker. Jeder der Flugzeuge fliegt kennt die Situation.

Ich selber habe es mit einer Commander zu tun. Auch darf ich mal einen C172 steuern. Die Sicht kann da nicht verglichen werden. Warten wir mal auf den Bericht.

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@FalconJockey

 

Muss ich Dir Recht geben, zumindest wenn ich den Flugplatzbereich so Nahe komme, speziell an einem Platz wie Reichelsheim wo viel los ist, dann melde ich mich beim Tower oder höre zumindest mal auf der Frequenz rein.

 

Gruß

Mark

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In einer der verunglückten Flieger soll ein LH Pilot und derer Familie gewesen sein
Ich hoffe, Du schämst dich nach deiner despektierlichen früheren Aussage nun auch angemessen.

 

Der Buchsabenhaufen in all den Postings hier sind mir ein völliges Rätsel. Keiner der viel fliegt und dabei gelegentlich aus dem Fenster und nicht nur immer aufs GPS gesehen hat, kann behaupten, er hätte bezüglich Kollision noch nie reines Schwein gehabt.

 

Hans

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Nein wegen dem schäm ich mich nicht.

 

Gebe aber gerne zu, dass ich Gesternabend

es anderst formulieren hätte sollen.

 

z.b. nicht zu verallgemeinern, selbverständlich gibt es auch

sehr professionelle PPL Piloten keine Frage. Deshalb Sorry

 

Aber auch genug

unprofessionelle, dies weiss ich einfach. Frag mal bestimmte

Heli-Piloten(beruflich) im Badnerland tätig die werden Geschichten erzählen.

Aber jetzt hab ich schon zu viel.. ;)

 

War der LH Pilot überhaupt am Steuer?

 

 

Manfred

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http://www.bild.de/news/inland/flugzeugabsturz/acht-tote-bei-crash-in-der-luft-27590336.bild.html

 

Es ist zwar das deutsche Revolverblatt, aber ein paar Infos. Laut Bild saß LH Pilot in der DR400 zu dritt im Anflug auf Reichelsheim. Auch soll er JU52 geflogen sein, somit bezüglich VFR nicht ganz unerfahren.

Der Gegener, Saratoga aus NRW southbound, war zu 5 im Flugzeug.

 

Mein Beileid....

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PROFESSIONELL wird - im Gegensatz zum Begriff Amateur einegesetzt. Ein Pilot, der seine Tätigkeit professionell ausübt, ist jemand, der seinen Lebensunterhalt damit verdient. Ein Handwerker ist ein Profi, ein Amateur ist jemand, der mit oftmals marginalem Wissen eine Tätigkeit ausübt, die sonst ein Profi macht. Zum Vergleich: ich bin ein lizensierter Pilot mit PPL und eingetragenen Erweiterungen. Das hat aber auch überhaupt nichts mit professionalität zu tun. Ich fliege meinen Flieger mit grösstmöglicher Sorgfalt, genau wie ein Profi. Ich verwehre mich gegen die Äuserungen mancher hier aktiver Schreiber und Vorverurteilungen.

 

Zum Thema: bei Anflug im Gegenlich nützten auch die Lampen des entgegenkommenden Fliegers nichts. Wenn man den anderen nicht sieht, hilft mir eigentlich immer FIS. Und: ich plädiere für PCAS o.ä.

 

Gruss

Thomas

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Ich würd bei den PPL er eh nett einsteigen, da deren Fachgebiet in der Regel

ganz wo anderst liegt, als in der gepflegten Fliegerrei.:D

 

Etwas vom Dümmsten, Despektierlichsten und Unangemessensten, was ich bisher in diesem Forum gelesen habe. Wer es in dieser Situation nötig hat, zu Pauschalisieren, disqualifiziert sich selber in hohem Masse.

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Leute, kommt mal wieder runter. Jeder darf seine Meinung haben. Manfred könnte etwas mehr auf seine Rechtschreibung achten (Add-on für den Browser nutzen!), damit es für die Leser entzifferbarer ist und nicht nach "schnell mal reingetippt" aussieht.

 

Wer mit wem fliegen geht, entscheidet jeder selbst.

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Professionalität hin, Professionalität her. Vorliegend sind acht Menschen gestorben [Punkt]. Ob die nun schwarz, weiß oder lila waren sollte genauso egal sein, wie deren Beruf. Auch die Unglücksursache ist in meinen Augen erstmal zweitrangig aus diesem Blickwinkel.

 

Wenn man dann, mit etwas Abstand, über die Unglücksursache spekuliert - was ich für legitim halte - dann doch bitte ohne Vorverurteilungen und im Konjunktiv. Auch ich habe schon haarsträubende Geschichten mit Privatpiloten erlebt, wäre aber selbst kein besserer Hobbypilot - bei VFR bin ich kurz davor eine Luftnotlage zu erklären :005:. Insofern verbieten sich Pauschalisierungen.

 

Persönlich macht mich betroffen, dass ein passionierter Kollege verstarb (übrigens zusammen mit einer Langen-Lotsin).

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Etwas vom Dümmsten, Despektierlichsten und Unangemessensten, was ich bisher in diesem Forum gelesen habe. Wer es in dieser Situation nötig hat, zu Pauschalisieren, disqualifiziert sich selber in hohem Masse.

 

Dieser Zusammenhang erinnert mich an einen bestimmten Fliegerarzt des deutschen Fliegerarztverband, dieser sagte zu meiner Feststellung gegenüber den englischen Fliegerarztsystem den gleichen Spruch," er würde bei englischen Piloten nicht einsteigen wollen", die sind nicht sicher.

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  • 2 Monate später...

Hallo,

 

es gibt Neuigkeiten zu dem Unfall:

 

Welche Rolle spielt der Fliegerarzt?

Ermittlungen führen ins Ammerland – Polizisten durchsuchen Praxis

 

Acht Menschen waren bei dem Unglück ums Leben gekommen. Jetzt steht ein Arzt aus Bad Zwischenahn unter Verdacht, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.

 

BAD ZWISCHENAHN/GIESSEN Als die Rettungskräfte an diesem schneekalten Dezembernachmittag die Felder neben der Bundesstraße 455 erreichten, bot sich ihnen ein Bild des Grauens: Überall lagen Trümmer auf dem hartgefrorenen Ackerboden, die Wucht des Aufpralls hatte sie mehrere hundert Meter auseinanderfliegen lassen. Zwischen den Trümmern fanden die Retter die Opfer: Acht Menschen waren durch den Flugzeugabsturz ums Leben gekommen, darunter vier Kinder, zwei, vier, sechs und acht Jahre alt.

 

Akten beschlagnahmt

Was war geschehen?

 

Medienberichten zufolge war am Sonnabend, 8. Dezember 2012, um 16.04 Uhr etwa einen Kilometer über dem Wölfersheimer Ortsteil Melbach ein Kleinflugzeug vom Typ Piper Saratoga auf eine Robin DR 400 geprallt. Die Piper Saratoga wurde von Hans Jürgen W. (40) aus Dietzenbach gesteuert; mit an Bord waren seine Frau (42) und die drei Kinder. In der Robin saßen ein 42-jähriger Lufthansa-Pilot aus Frankfurt am Main, seine 33-jährige Lebensgefährtin und die gemeinsame vierjährige Tochter. Warum es zu dem Zusammenstoß kam, blieb unklar; an dem Tag soll gute Sicht geherrscht haben. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen in Braunschweig (BFU) nahm die Ermittlungen auf.

 

Einige Wochen später bekommt an einem Donnerstag ein Fliegerarzt aus Bad Zwischenahn unerwarteten Besuch von vier Beamten aus dem hessischen Friedberg. Sie durchsuchen mehrere Stunden lang Praxis und Wohnräume des 72-jährigen Mediziners, unterstützt werden sie dabei von Polizisten aus dem Ammerland. Sie nehmen zahlreiche Patientenakten mit nach Hessen.

 

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gießen bestätigt die Durchsuchung im Zusammenhang mit dem Flugunfall; die Ermittler hätten „reichlich Krankenunterlagen“ sichergestellt, sagt sie. Hintergrund sei ein „Anfangsverdacht auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Nach NWZ -Informationen hat der Mediziner die Flugtauglichkeit eines der abgestürzten Piloten bescheinigt. „Der Mann hätte wohl nicht in der Luft sein dürfen“, sagt die Sprecherin.

 

„Der Mann“ ist nach NWZ -Informationen Hans Jürgen W., ein 40-jähriger Vermögensverwalter. Warum W., der in Dietzenbach wohnte, in Bad Homburg arbeitete und in Aschaffenburg Mitglied des Flugsportclubs war, zu Tauglichkeitsuntersuchungen ins 460 Kilometer entfernte Bad Zwischenahn reiste, ist nicht bekannt. W. hatte allerdings familiäre Bindungen ins nahe Emsland; er selbst ist in Papenburg zur Schule gegangen.

 

Unfallursache noch unklar

Den NWZ -Informationen zufolge litt W. an einer gesundheitlichen Einschränkung, die eine Flugtauglichkeit ausgeschlossen hätte. Ob gesundheitliche Gründe auch Ursache des Flugzeugunglücks sind, ist unklar; die BFU hat ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Bis zum Jahresende will die Bundesstelle die Ergebnisse vorlegen, in Kürze soll im monatlichen BFU-Bulletin ein erster Zwischenbericht veröffentlicht werden. Ein Sprecher bestätigte vorab auf Nachfrage lediglich, dass die Frage nach der Flugtauglichkeit „ein Thema“ in dem Zwischenbericht sein wird.

 

Woran W. litt, will keine Behörde offiziell sagen. Zu den häufigsten Gründe, warum Piloten die Diagnose „fluguntauglich“ gestellt wird, gehören Bluthochdruck und Diabetes. Fachleute weisen allerdings darauf hin, dass es nach einem solchen Absturz schwierig sein könne, anhand der sterblichen Überreste Vorgänge wie einen Zuckerschock nachzuweisen.

 

Der Arzt aus Bad Zwischenahn äußert sich auf Anraten seines Rechtsanwalts nicht zu den Vorwürfen. Sein Anwalt äußert sich ebenfalls nicht, da ihm die Akte noch nicht vorliege. Auf der Homepage der Praxis im Internet findet sich lediglich der Hinweis: „Wegen eines Prüfverfahrens vom Luftfahrtbundesamt können bis auf weiteres keine fliegerärztlichen Untersuchungen durchgeführt werden.“ Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig äußert sich nicht zur Sache mit Verweis auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

 

In Fliegerkreisen ist zu hören, dass der Mediziner in der Szene als „großzügig“ bekannt sei. Einige Piloten verweisen aber auch auf seine „große Erfahrung“. Beim Deutschen Fliegerarztverband mit Sitz in Badbergen (Landkreis Osnabrück) seien „keine Ungereimtheiten“ im Zusammenhang mit dem betreffenden Arzt bekannt, sagt Vizepräsident Dr. Uwe Beiderwellen (Bad Bentheim). „Wir verlangen von unseren Verbandsmitgliedern, dass strikt nach den Regeln untersucht wird“, betont er. Der Arzt gehört zu den Mitgliedern.

 

Fahrlässige Tötung?

Flugfreunde von W. in Aschaffenburg charakterisieren den 40-Jährigen als „verantwortungsvollen Piloten“ und als „sehr umsichtig“.

 

Die Staatsanwaltschaft wird jetzt prüfen müssen, ob Großzügigkeit, Nachlässigkeit oder finanzielle Motive ein Grund dafür sein könnten, dass der Arzt W. ein mutmaßlich falsches Tauglichkeitszeugnis ausstellte. Vorrangig ermittelt die Behörde nun erst einmal im Vorwurf der fahrlässigen Tötung in acht Fällen.

 

In einem zweiten Schritt gehen die Juristen dann dem Verdacht nach, ob es in weiteren Fällen zum „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ gekommen sein könnte. Das kann nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

http://www.nwzonline.de/blaulicht/welche-rolle-spielt-der-fliegerarzt_a_2,0,1733621179-refhome.html

 

Gruß, Markus

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  • 4 Wochen später...

Naja, nur weil man Diabetes hat, heisst das nicht, dass man doch sicher fliegen kann. Man muss nur seine Einschränkungen (verringerte Nachtsicht, immer seines Zucker-/Insulinpegels bewusst sein) kennen. Ich weiss, dass man laut unserer Regeln mit Diabetes nicht mehr fliegen darf. In anderen Ländern geht dies aber wohl doch, z.B. Kanada. Oder wurde es dort auch inzwischen verboten?

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Gast Hans Fuchs
Der Pilot der PA32 hätte mit Diabetes gar nicht im Cockpit sitzen dürfen...
Wird ja nicht als unfallursächlich bezeichent.

 

Medical war vorhanden, Blutzuckerspiegel ist nicht angegeben, daher wahrscheinlich auch im Sollbereich.

 

Statt immer auf den kleinen Gebrechen der Leute herumzureiten, würde man gescheiter die Medical Regeln dem tatsächlichen Gefährungspotenzial anpassen. Wenn jede Zuckerkrankheit dermassen gefährlich ist, müssten hundertausenden von Menschen sofort das Autofahren verboten werden.

 

Hans

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Es gibt/gab sogar eine EASA Gruppe die sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat im Zusammenhang mit Class 1 (!), Begründung: Der Arbeitsplatz Airlinercockpit ermöglicht es genau genug, Blutzucker zu kontrollieren und zu regulieren und im worst case hat man noch einen Backup neben sich sitzen. Man kann von EASA halten was man will, in Sachen Medical lassen sie (vorallem für Deutschland) endlich mal gesunden Menschenverstand erkennen!

 

Link: http://www.esam.aero/downloads/papers/Position%20Paper%20ITDM%20pilots%20Simons%20March%202012.pdf

 

Zum Unfall: Anhand der gegebenen Fakten mutet der Zusammenstoß schon seltsam an: Beides Tiefdecker, Sonne mehr oder weniger im Rücken und Kollision im spitzen Winkel. Alles Faktoren, die ein frühzeitiges Entdecken eigentlich ermöglichen sollten. Dazu waren beide Flugzeuge ja sogar jeweils mit mehreren, flugerfahrenen (Luftraumbeobachtung) Personen besetzt. Klassischer Fall von (zwei) zur falschen Zeit, am falschen Ort. :(

 

Gruß

 

Julian

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Zum Unfall: Anhand der gegebenen Fakten mutet der Zusammenstoß schon seltsam an: Beides Tiefdecker, Sonne mehr oder weniger im Rücken

Das trifft nur für die Robin zu. Aus der Position der Piper kam die Robin aus dem 'Gegenlicht' der tiefstehenden Sonne, wo sie schwer erkennbar gewesen sein dürfte, und war zum Kollisionszeitpunkt offensichtlich direkt vor der Sonne.
und Kollision im spitzen Winkel. Alles Faktoren, die ein frühzeitiges Entdecken eigentlich ermöglichen sollten.
Zumindest die Robin-Besatzung hätte die PA32 unbedingt sehen müssen, weil sie direkt hineingeflogen sind.
Dazu waren beide Flugzeuge ja sogar jeweils mit mehreren, flugerfahrenen (Luftraumbeobachtung) Personen besetzt. Klassischer Fall von (zwei) zur falschen Zeit, am falschen Ort. :(

 

Gruß

 

Julian

 

Gruß

Manfred

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Wird ja nicht als unfallursächlich bezeichent.

 

Richtig - ich denke kein Mensch wird behaupten, dass in diesem falsch der Diabetes unfallursächlich oder auch nur ein beitragender Faktor war - wobei letzteres auch nicht vollständig auszuschliessen ist, da es schon sein könnte, dass der Puilot gerade Zucker gemessen hat und deswegen abgelenkt war. Werden wir aber nie rausfinden.

 

Medical war vorhanden

 

Das mit hoher Sicherheit nicht! Der Pilot hatte zwar ein Papier auf dem "Medical" draufsteht, aber nach EASA-Regularien obliegt es dem Piloten, von sich aus der zuständigen Stelle medizinische Umstände zu melden, die zu Fluguntauglichkeit führen. Das insulinpflichtiger DM zu Untauglichkeit führt wusste der Pilot oder hätte es wissen müssen.

Ob der Pilot dem Fliegerarzt seinen Diabetes verschwiegen hat oder ob der Fliegerarzt wie die Revolverpresse (s.o.) schreibt rechtswidrig kooperiert hat ist dabei unerheblich...

 

Statt immer auf den kleinen Gebrechen der Leute herumzureiten, würde man gescheiter die Medical Regeln dem tatsächlichen Gefährungspotenzial anpassen. Wenn jede Zuckerkrankheit dermassen gefährlich ist, müssten hundertausenden von Menschen sofort das Autofahren verboten werden.

 

So einfach ist das leider nicht, denn:

- Es passieren immer wieder Unfälle mit unterzuckerten Diabetikern im Strassenverkehr. Dennoch ist es unverhältnismäßig, den Betroffenen den Führerschein wegzunehmen, was zu erheblichen Einschränkungen ihrer Mobilität führt.

- Beim Auto kann man bei Unterzucker oder zum Zuckermessen immer nicht kurzfristig rechts ran fahren oder einfach stehen bleiben - das geht beim Flieger nicht

- Selbst beim Auto gilt (zumindest in Deutschland): Insulinpflichtige Diabetiker dürfen in der Regel weder schwere LKWs (über 7,5t) fahren noch sind sie zur Personenbeförderung geeignet (Taxi, Bus,...). Es gibt zwar Ausnahmefälle, diese sind aber mit hohem (gutachterlichem...) Aufwand verbunden.

 

Das oben zitierte ESAM-Papier zu der Thematik ist sehr gut. Es sagt letztendlich:

- Keine heute bekannte Behandlungsform kann das Risiko einer Handlungsunfähigkeit im Flug auf Grund von Hypoglykämie mitigieren

- Eine Kombination aus engster medizinischer Kontrolle zusammen mit speziellen operationellen Vorkehrungen können, gerade im 2-Personen-Cockpit, dieses Risiko auf ein aus flugmedizinischer Sicht akzeptables Niveau reduzieren

- Voraussetzung ist allerdings eine Einstellung des Patienten auf einen HbA1c-Wert der an der oberen Grenze bzw. über dem heute als therapeutisch wünschenswert angesehenen Wert liegt.

Gerade letzteres sollte den Betroffenen zu denken geben: Es ist schon eine schwere Entscheidung, ob man langfristig Fuss, Niere oder Augenlicht riskieren will, um noch ein paar Jahre fliegen zu können.

Für Hobbypiloten ist der beschriebene Überwachungsaufwand eh kaum leistbar.

 

Zudem schlägt selbst die ESAM vor, dass in den letzten 5 Jahren nicht mehrere Fälle von Hypoglykämie aufgetreten sein dürfen. Da solche aber oft (nicht immer) den Anfang der Insulinpflicht bei Typ 2 Diabetikern bzw. die Erstdiagnose bei Typ 1 begründen, würde das bedeuten, dass die meisten betroffenen selbst unter diesen Regeln erst mal 5 Jahre gegrounded sind - ob sie dann noch mal fliegen ist eh fraglich.

 

Mein Fazit:

Es sollte (wie in Kanada oder den USA) möglich sein, in einigen sehr wenigen Ausnahmefällen auch insulinpflichtige Diabetiker unter sehr engmaschiger Kontrolle fliegen zu lassen. Für die große Masse der Piloten bringt das aber nix.

Und ob die Airlines in Anbetracht des ohnehin vorhandenen Überangebotes an Piloten in Europa sich die Mühe machen, Procedures für Diabetiker in ihre Ops-Handbücher aufzunehmen wage ich auch zu bezweifeln.

 

Viele Grüße,

Florian

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Kausalität hin, Kausalität her:

 

(1) Wer vorsätzlich eine bestehende gesetzliche Regelung durch Gefälligkeitsgutachten hintergeht, hat grundsätzlich erst mal auch mein Misstrauen, was seine charakterliche Eignung zum Führen eines Flugzeuges angeht. Dies hier zu verharmlosen ist nach meiner Auffassung der falsche Weg.

 

(2) Die Argumentation von Hans schlägt zudem insoweit fehl, als dass bei massiver Zuckerkrankheit durchaus nachweisbar ein massives Gefahrenpotential beim betroffenen Verkehrsteilnehmer herrscht. Zwar kann ein Autofahrer regelmäßig rechts ranfahren, gleichsam gelingt dies den Erkrankten nicht immer mit ausreichender Schnelligkeit. Prominentes Beispiel ist sicherlich der kürzlich verunglückte Fußballspieler aus Hoffenheim. Darüber hinaus prüft die Behörde zumindest in Deutschland selbstverständlich, sobald es Hinweise auf eine Zuckererkrankung gibt. Diese Prüfung führt nicht automatisch zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis (auch LKW können weiter gesteuert werden). Allerdings ist bei der ersten Auffälligkeit dann schnell Feierabend!

 

Versteht mich nicht falsch: Ich bin auch gegen viele in meinen Augen unsinnige Regelungen. Allerdings gibt es Rechtsmittel und Lobbyarbeit, um dagegen vorzugehen. Als (Luft)Verkehrsteilnehmer erwarte ich jedoch eine gewisse Treue gegenüber bestehenden Regelungen!

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Ich kann Jo nur beipflichten und darauf hinweisen, dass Diabetes eine komplexe Erkrankung ist mit z.T. erheblichen Auswirkungen auch auf das Gehirn-Nerven-System. Deshalb ist es in der Aviatik zu Recht ein absolutes "No go"!

Ohne auf den akutellen Fall bezugnehmen zu wollen und können: es geht nicht nur um den Zuckernotfall mit zuviel/zuwenig Blutzucker, sondern auch um z.B. verminderte oder fehlerhafte Reaktionsfähigkeit bei chronisch erhöhten oder stark schwankenden Zuckerwerten.

 

Gruss einstweilen

 

Bernhard (LSZH)

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