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Drohne im Haslital


Walter Fischer

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Funktioniert nach dem Prinzip: Sehen und Gesehen werden???
Die Grundregel von Art. 17 Abs. 1 VLK ist klar: «Wer ein Modellluftfahrzeug mit einem Gewicht bis 30 kg betreibt, muss stets direkten Augenkontakt zum Luftfahrzeug halten.» Unwahrscheinlich, dass diese Grundregel bei diesem gefilmten Flug eingehalten wurde … :009:

 

Martin

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Naja, wie man u.a. in einem Spiegel-TV-Bericht über den betreffenden Drohnenpiloten sieht, ist er mittels Videoübertragung und Videobrille stets "auf" der Drohne präsent.

 

 

 

In wieweit sich das zur Erfüllung der Erfordernisse des betreffenden Artikels eignet, weiss ich auch nicht. In einem anderen Bericht über ihn, den ich kürzlich gesehen habe, nahm er aber (für einen Flug in Berlin) explizit einen Kollegen mit, der die Aufgabe hatte, das Fluggerät stets im Auge zu behalten, eben genau um legal zu bleiben. Ebenso legte er in diesem Bericht dar, dass die Legalität seines Fotofluges durch New York City im Nachhinein von verschiedenen Institutionen geprüft worden und für gegeben befunden worden war.

 

Hier der Link zur Sendung/Themenabend: http://www.vox.de/epg/format/artikel/sendung/98411/tv/dokumentation_und_reportage/der-traum-vom-fliegen-die-suche-nach-grenzenloser-freiheit

 

Video: http://tv.blick.ch/player/replay/bid/216071621171 , nach Gratis-Registrierung noch ca. 2 Wochen zugänglich. Der Bericht über die Drohnen startet bei 118:00, die von mir zitierte Aussage bei 121:10 : "Um weiterhin als Modellflieger zu gelten, muss jeder FPV-Pilot von einem Helfer begleitet werden, der das Fluggerät im Auge behält und die Empfangsantenne ausrichtet".

 

 

Ich finde es ein extrem spannendes Betätigungsfeld, und die gelieferten Bilder sind einfach atemberaubend. Ich denke, über unbewohntem Gebiet in Höhen innerhalb 20 Metern über Grund sollte es für diese Geräte Platz haben - da sollte sich auch kein "richtiges" Flugzeug aufhalten...;)

 

 

Grüessli,

Tis

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