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Swiss Oneway Travel


Alexander Pichler

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Alexander Pichler

Hallo Leute

 

Ich habe eine Frage an euch. Mir ist aufgefallen, dass wenn man auf die Swiss Homepage geht und dort z.B. eintippt ZRH-MIA Oneway am 03. Dezember, dann erhält man einen Preis von ca. CHF 4000.00, wenn ich allerdings ein Retourticket mitbuche, beläuft sich der Gesamtbetrag auf ca. CHF 1000.00.

 

Meine Frage nun an euch:

 

Wenn man den Roundtrip bucht, den Rückflug allerdings nicht antritt, aber das Land innerhalb von 90 Tagen auf andere legale Art und Weise verlässt, dann würde dies doch keine Konsequenzen mit sich tragen, oooder?

 

Bin auf eure Rückmeldung gespannt und dankbar!

 

Grüsse Alex

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Hallo Alex,

 

Das ist ein bekannter und zu Tode diskutierter Aspekt des Airline Tarifjungels.

Verfallen lassen des Rückflugs hat keine Konsequenzen.

 

Buch ihn aber weise, denn auch wenn du ihn nie antrittst, beeinflusst er den Preis. Es sollte wenigstens ein Wochenende zwischen realem Hin- und virtuellem Rückflug liegen. Mehr als 30 Tage sollten es aber wiederum nicht sein, und auch die Uhrzeit kann interessant sein. Spiel halt mal ein bischen mit den Optionen. Oder googel mal nach den Bedingungen der Buchungsklassen. Und wenn du ihn für einen Tag buchst, an dem du noch beabsichtigst einen anderen Flug mit Star Alliance zu machen, dann gibt es auch Probleme. (Hatte gerade den Fall noch ein LH vollflexibles Ticket für einen bestimmten Tag zu haben, das ich auch noch nicht aufgeben wollte, brauchte aber schon eine Reservierung für den selben Tag auf einer neuen Route mit AC, bevor nun endgültig klar war, wo ich nun endgültig hinmusste, die löschen die Reservierung automatisch nach ein paar Minuten wenn sie eine Doppelbuchung erkennen...)

 

Gruß

Ralf

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Verfallen lassen des Rückflugs hat keine Konsequenzen

 

Nicht ganz richtig! Theoretisch (gemäss Beförderungsbedingungen der SWISS, Art. 3.3) musst du die Reise in gebuchter Reihenfolge absolvieren, ansonsten ist die SWISS berechtigt, eine Neuberechnung zu machen, was dann heisst rückwirkend den One-Way Tarif anzuwenden und die Differenz in Rechnung zu stellen. Und genau diese wichtige Bestimmung steht auch nochmals explizit dort, wo du bei der Buchung bestätigen musst, dass du die Beförderungsbestimmungen gelesen hast.

 

Ob sie das aber machen, ist dann die andere Frage, weil die Chance besteht, dass sie damit auf gerichtlichem Weg nicht durchkommen mit dieser Forderung und dann bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils diese Bestimmungen für die Zukungt gar nicht mehr anwendbar sind.

 

Gruss Ernst

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Ich müsste jetzt noch mal die existierenden Urteile raussuchen, einige davon haben diese Klausel als generell unzulässig bewerted. Unabhängig davon kenne ich nicht ein einziges Urteil, das das Verfallenlassen des letzten Fluges / der letzten Flüge als eine Änderung der Reihenfolge bewerted. Vorne oder in der Mitte darf man nichts auslassen, dann verletzt man die Reihenfolgenklausel (und nimt wirklich etwas in Anspruch, was man nicht bezahlt hat, es fallen z.B. Sicherheitsebühren an Flugplätzen an, an denen sie bei Transit nicht angefallen wären), aber hinten darf man nach allen bisherigen Urteilen beliebig weglassen.

Im Zweifelsfall online zum Rückflug einchecken, und dann nicht am Gate erscheinen. Dann hat man wenigstens versucht alle gebuchten Flüge zu absolvieren...

 

Oder einfach all die Airlines konsequent meiden, die ihre Kunden mit derartigen Klauseln unangemessen benachteiligen (so der Wortlaut einiger Urteile). Praktisch alle Billigflieger verlangen für one-Way keinen Zuschlag. Mit Air Berlin z.B. kannst du zuschlagfrei one-Way nach MIA fliegen. Abstimmung mit den Füßen ist meist sehr effizient, siehe z.B. Schlecker.

 

Gruß

Ralf

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Solche Tarifbestimmungen sind lauterkeits- und kartellrechtlich bedenklich, was auch SWISS weiss und sich bislang deshalb gehütet hat, ein Präjudiz zu provozieren. Umgekehrt ist die Schweizer Gesetzgebung klagefeindlich ausgelegt. Faktisch bedeutet das, dass man problemlos einen weniger teuren Retour-Flug buchen kann, wenn man bloss den Hinflug nutzen möchte, die umgekehrte Variante aber nicht funktioniert.

 

Arnold Rusch hat vor kurzer Zeit einen lesenswerten Fachartikel zum Thema geschrieben (PDF):

 

Cross ticketing, cross border selling und hidden city ticketing bei Flugreisen

Wer eine Flugreise nicht in der vorgesehenen Reihenfolge oder nicht vollständig abfliegt, muss

meist draufzahlen oder verliert die weiteren Flugverbindungen. Ist dies im Lichte des Wettbewerbsrechts zulässig? Die nachfolgenden Erwägungen beleuchten die AGB der Fluggesellschaften nicht nur hinsichtlich des AGB-Korrektivs, sondern auch bezüglich des Kartellrechts.

Martin
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Alexander Pichler

Hallo Leute,

 

danke für das interessante und äußerst informative Feedback.

 

Es scheint dann wohl auch eine Art Grauzone zu sein was Legislative und anschließend Exekutive betrifft.

 

Ich Erster Linie hätte ich gar nicht so die bedenken, dass Swiss sich bei mir melden würde, sondern eher was ich dem lieben Officer bei der Einreise sage wenn er mich fragt wie lange ich vorhabe zu bleiben!? Denn schließlich ist es ja der Plan die USA mit einem privaten Flugzeug zu verlassen und nicht wieder mit der Linie.

 

Würde man mich dann vor Ort grounden dann wäre dies schon sehr schlecht :D

 

Wobei ich auch sagen muss, dass ich mich nicht daran erinnern könnte, dass mich der Officer im August 2012 gefragt hat wann ich wieder ausreisen würde!? Er hatte mehr Interesse an meinem Crew/Touristenvisum für die USA wozu ich dieses brauchen würde.....

 

Es geht immerhin um eine Differenz von ca. 3000 Franken bzw. kostet One Way mit der BER ca. 700 Franken, ist dann halt leider nicht direkt und auch die Abflugzeit ist bei weitem nicht so gut wie direct.

 

Greets,

 

Alex

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Ich Erster Linie hätte ich gar nicht so die bedenken, dass Swiss sich bei mir melden würde, sondern eher was ich dem lieben Officer bei der Einreise sage wenn er mich fragt wie lange ich vorhabe zu bleiben!? Denn schließlich ist es ja der Plan die USA mit einem privaten Flugzeug zu verlassen und nicht wieder mit der Linie.
Für die Einreise via Visa Waiver Program benötigst Du ein gültiges Retour-Flugticket, aber wenn Du aus Kostengründen sowieso den Retour- und nicht bloss den Hin-Flug bei SWISS buchst, würdest Du ja über ein solches verfügen … :)

 

Martin

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Und wenn du Bedenken haben solltest wegen der Unmöglichkeit einer Flugticketvorlage buchst du Dir eben eine oneway-Ticket für den Rückflug welches Vollflexibel ist und stornierst es nach der Einreise wieder. So what?

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  • 7 Monate später...

Altes Thema - für die Einen langweilig, also weiterzappen - für mich immer noch stossend. Ausgangslage: ZRH - DUB am 29.08.13 2 Erwachsene Eco Oneway. LX 400 mit für mich idealen Flugzeiten CHF 2904.80. Alternative mit längerer Reisezeit und sehr knapper Umsteigezeit: SAS ZRH-OSL-DUB CHF ca CHF 440. Und das Beste: ZRH-OSL ist ein von Swiss durchgeführter Flug LX 1210...also befördert mich die Swiss ja doch Oneway zu einem Tiefpreis.

Und jetzt noch ein kleiner Sommerlacher: Das Kontaktcenter der Swiss contactus@swiss.com empfiehlt mir selbst, ihre eigene Beförderungsbestimmungen Ziffer 3.3.1 mit einer Retourbuchung zu umgehen und den Rückflug verfallen zu lassen...

Auszug Beförderungsbestimmungen:

3.3.1 Ihr Flugschein ist nur für die auf diesem vermerkte Beförderung gültig und gilt für die Reise vom Abgangsort via allfällig vereinbarte Zwischenlandeorte bis zum Zielort. Der bezahlte Preis entspricht unserem Tarif. Er bildet einen wesentlichen Teil unseres Vertrags mit Ihnen. Der Flugpreis ist nur gültig, wenn die Flüge vollständig abgeflogen und in gebuchter Reihenfolge absolviert werden. Anderenfalls erfolgt eine Neuberechnung des Flugpreises auf Basis des tatsächlichen Reiseweges.

 

Und Auszug Antwort contactus@swiss.com:

Wir würden Ihnen empfehlen einen Hin- und Rückflug zu buchen, da es Ihnen um einiges billiger kommt als ein One-way Tarif.

Wenn Sie nun z.B am 29.August (LX 400) direkt von Zürich nach Dublin fliegen und einen Rückflug z.B am 17.Oktober buchen würde Sie ein Flugticket momentan pro Person ca. CHF 313,90 (inklusiver Steuern) kosten.

Den Rückflug können Sie ohne weitere Folgen verfallen lassen.

Ich bin ehrlich gesagt ziemlich unschlüssig, welches Smiley ich anfügen soll :007::mad::009::confused::001::rolleyes:

 

Gruess Ueli

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Hallo Ueli

 

Ich weiss nicht wo dein Problem ist? Dies ist die freie Marktwirtschaft! Jede alteingesessene Fluggesellschaft in Europa macht dies heute noch so.

Der Grund ist ein relativ einfacher. Mit 199 CHF Tickets fliegt man nicht Kostendeckend, so holt man das Geld bei den Geschäftsreisenden da diese weniger Preissensibel sind (schau mal den Preis eines Tickets an welcher der hin und Rückflug am gleichen Tag ist).

Aber schlussendlich wird dieselbe Leistung verkauft (Transport von A nach B). Deswegen muss man mit verschiedenen Tarifen/Regeln probieren vom einten Kunden mehr Geld zu verlangen für dieselbe Leistung. Also kann man auch die One Way Tickets nicht absolut günstig verkaufen (auch eher in der Geschäftswelt benützt). Der Markt entscheidet wie der Preis aussieht, siehe die Einführung von One Way Preisen der Swiss ex Genf.

Find es sehr sympathisch von der Swiss dass Sie dir vorschlagen den Rückflug verfallen zu lassen. Dies ist meistens kein Problem! Habe es auch schon 2x gemacht.

 

PS: Aer Lingus würde One Way am 29.08 abends für 149 CHF / Person fliegen

PPS: Ich würde die SAS Verbindung nehmen ;-) habe diese für 215 CHF / Person One Way gefunden

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Ich verstehe schon, dass in der hochgelobten freien Marktwirtschaft grundsätzlich jeder machen kann, was er will. Ob das Vorgehen jedoch Sinn macht, ist eine andere Frage.

 

Jede alteingesessene Fluggesellschaft in Europa macht dies heute noch so.

 

Kleine Stichprobe bei den alteingesessenen grossen Fluggesellschaften Europas, gleiches Datum, gleiches Ziel:

LH FRA-DUB ab 265 Euro.

AF CDG-DUB 5 Flüge CHF 390.

BA ZUE-DUB (ab London ist wegen der Konkurrenzsituation der Preis sowieso kein Thema): CHF 302.40.

Zur Erinnerung: LX ZUE-DUB CHF 1452.40

 

Der Grund ist ein relativ einfacher. Mit 199 CHF Tickets fliegt man nicht Kostendeckend, so holt man das Geld bei den Geschäftsreisenden da diese weniger Preissensibel sind (schau mal den Preis eines Tickets an welcher der hin und Rückflug am gleichen Tag ist).

 

Es geht hier wirklich nicht um die Frage, ob 100, 200 oder 400 CHF kostendeckend und angemessen ist. 1452.40 ist schlicht ein Fantasiepreis, dass niemand auf die Idee kommt, einen Oneway-Flug zu buchen. Hin- und Rückflug für Geschäftsreisende am gleichen Tag: Kostet tatsächlich CHF 1203.90. Aber bei nur einem Flug pro Tag, Ankunft 10.35, Abflug 11.20 (LX400-LX401) ist das selbst für den gestressten geschäftigen Geschäftsreisenden kein Thema und das Argument in diesem Fall nichtig.

 

Der Markt entscheidet wie der Preis aussieht, siehe die Einführung von One Way Preisen der Swiss ex Genf.

 

Einverstanden. Aber ich bezweifle, dass es wirklich besser ist, trotz fehlender Konkurrenz auf Oneway-Passagiere zu verzichten, als halbwegs vernünftige Oneway-Tarife anzubieten. Und nochmal, ich spreche nicht von Tarifen zu CHF 99.90.

 

 

Find es sehr sympathisch von der Swiss dass Sie dir vorschlagen den Rückflug verfallen zu lassen.

 

Ich würde es sympathischer finden, die Tarife oder die Beförderungsbedingungen anzupassen, als die Kunden, offenbar aus Einsicht der paradoxen Situation, aufzufordern, beim Kauf der Tickets die Beförderungsbedingungen zu bestätigen und diese dann zu missachten.

 

PS: Aer Lingus würde One Way am 29.08 abends für 149 CHF / Person fliegen

 

Ja, aber eben erst abends. Und nicht nur die Geschäftsreisenden sind gestresst, auch die Freizeitkunden wollen ihre knappe Freizeit sinnvoll nutzen.;)

 

 

PPS: Ich würde die SAS Verbindung nehmen ;-) habe diese für 215 CHF / Person One Way gefunden

 

Werde ich wohl auch machen, obwohl es dann wie gesagt mit der freien Wahl meines Transporteurs nicht so weit her ist und ich ZRH-OSL trotzdem in einer LX-Maschine Oneway sitze, die Verbindung länger dauert und einen knappen Anschluss in OSL hat. Sollte der Anschluss in OSL flöten gehen, sind die Alternativen schlecht. Die Verbindung mit BA hätte den Vorteil von besseren Alternativen LHR-DUB. Aber ist ein Anschluss in LHR grundsätzlich eine schlaue Verbindung?:009: Es gäbe ja den Direktflug...je nach Datum des Rückfluges zu CHF 156.

 

Gruess Ueli

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Ich habe schon Dutzende von "Rückflügen" verfallen lassen (LX, LH, AF, BA, SK...), von mir hat deswegen noch nie eine Airline einen Rappen zu erhalten versucht.

 

Richtig, die Immigration Officers wollen wissen, wann man ausreist, und sehen auch gerne mal ein Rückflugticket. Ob man dann aber auch genau dieses wahrnimmt... egal.

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Phantasiepreis hin oder her, das ist das Angebot und du musst es nicht annehmen. FRA/CDG/LHR-DUB sind auch keine Nischenmärkte wie ZRH-DUB. z.B. FRA-HEL ist One Way auch nur ab 990 CHF erhältlich oder FRA-EDI für 750 CHF.

Diese Eingangsverbindung war natürlich allgemein gemeint und nicht explizit auf diese Strecke.

Und was soll die Bemerkung "hochgelobte freie Marktwirtschaft"? Die Nachfrage definiert das Angebot und umgekehrt. Alles andere wäre Planwirtschaft. Ich denke die Fluglinien analysieren das schon ob es Sinn macht aus Ihrer Perspektive.

Ich würde auch nicht diesen Preis zahlen! Aber wenn es nur 3-4 machen lohnt sich dies für die Swiss, welche im Europageschäft rote Zahlen schreibt (teurer CHF, Hohe Lohnkosten, Billigflieger (obwohl sind ja langsam alle so :-/) und die hohen Treibstoffkosten)

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Warum machen es die US-Carrier anderes? Bei AA z.B. kann ich mir mein Routing komplett frei über das ganze Streckennetz frei wählen und das zu normalen Preisen.

 

Auch wenn ich meistens Privat fliege will ich kein normales Retourticket. Ich denke im 2013 reisen doch viele Leute so...

 

Ich würde gerne Zahlen zu diesem Tarif-Case der Swiss sehen..ob das wirklich vorteilhaft ist? :009:

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Weil der US Markt viel früher (ggü Europa) Billigfluggesellschaften (Southwest) erhielt und dereguliert wurde. Und dort sehen wir wie der Service in Europa in einigen Jahren aussieht..... Geiz ist Geil :-/

One Way Preise sind in Europa erst langsam am kommen. Und den Tarifcase kann ich dir nicht vorlegen da ich nicht bei der Swiss arbeite. Das Revenue Management der Swiss wird sicherlich nicht mal einfach Daumen * Pi machen für die Flugpreise, das ist eine eigene Wissenschaft.

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Rückflug verfallen lassen ist bei der Swiss kein Problem. Wurde noch nie belangt

Auf für die Officer der USA ist es Ok. Die Fragen dich ja, wann und wie du nach Hause gehst. Es ist aber offiziell erlaubt, seine Pläne zu ändern, solange man in den gesetzlichen Fristen bleibt. Absolut kein Problem.

 

Fabian

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  • 4 Wochen später...

Ich würde gerne bei Swiss folgendes buchen:

 

Athen - Genf - New York

San Francisco - Zürich - Athen

 

gibt es für unter 1000.- :cool:

Jetzt will ich den letzten Flug Zürich - Athen verfallen lassen. Ist ja kein Problem, nur was passiert mit meinem Gepäck? Kann ich am Check-in in SF verlangen, dass es nicht bis Athen durchgecheckt wird? :009:

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Die Nachfrage definiert das Angebot und umgekehrt. Alles andere wäre Planwirtschaft.
Also für mich klingt Return buchen und einen Flug verfallen lassen um one-way zu bekommen verdammt nach Planwirtschaft... Und es ist eben nicht die Nachfrage, die das Angebot definiert, sondern bestenfalls umgekehrt (Kunde bucht den oneway Flug bei der Airline, die ihn ohne "Strafzuschlag" anbietet). Die Nachfrage nach oneway flügen wäre exorbitant höher, wenn Airlines diese Flüge anbieten würden. Nicht, weil dann mehr Menschen emmigrieren und nie mehr zurück kommen würden, sondern weil die Kunden dann mit verschiedenen Airlines hin- und zurückfliegen würden, so wie ihnen der Flugplan halt am besten passt.

Wenn ich könnte, würde ich z.B. Montreal immer QKL-FRA-YUL (AC) hin, und YUL-AMS-CGN (KLM) zurück fliegen. YUL-FRA-QKL zurück ist einfach zu früh, den Flug erreiche ich nicht. Erfolg ist, dass mich AC nur in Ausnahmefällen als Kunde sieht, und wenn dann in Kombination mit LH Codeshare YUL-MUC-CGN. CGN-AMS-YUL hat lange Wartezeit in AMS und kommt ziemlich spät an, den Flug nehme ich auch allenfalls wegen dem Rückflug.

 

Die Nachfrage ist ganz unbestritten da, wo ist nun der Markt und das Angebot ?

 

Gruß Ralf

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Gast PaxMancunius

Touni,

 

um sicherzustellen dass du dein Gepäck auch wirklich ausgehändigt kriegst, kannst du ja das Leg ZRH-ATH einen Tag später buchen; hat auf die Kosten vermutlich keinen grossen Einfluss, aber du kriegst dein Gepäck bestimmt ausgehändigt.

 

Gruss, Tommy

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Ich würde gerne bei Swiss folgendes buchen:

 

Athen - Genf - New York

San Francisco - Zürich - Athen

 

gibt es für unter 1000.- :cool:

Jetzt will ich den letzten Flug Zürich - Athen verfallen lassen. Ist ja kein Problem, nur was passiert mit meinem Gepäck? Kann ich am Check-in in SF verlangen, dass es nicht bis Athen durchgecheckt wird? :009:

 

Dein Flug nach Athen würde ja erst um 21.05 (LX1842) starten und du kommst ja bereits um 15.40 aus SFO an. Ich glaube, dass Swiss das 'short-labelen' sogar macht, d.h. du in SFO dein Gepäck nur bis ZRH taggen lässt, schließlich könntest du ja dann in ZRH ein kurzfristiges 'Meeting' haben.

 

Ansonsten: Bis ATH durchecken lassen, in ZRH dann aussteigen und dein Gepäck am LL verlangen ;)

 

Gruess

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Das Gepäck wird doch so oder so ausgeladen, wenn der Passagier nicht mitfliegt (Sicherheitsmassnahme), oder?

 

Stimmt genau :)

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