FlyRudolf Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Ja das haben sie; Für Rettungsflüge im Hochgebirge sind zweimotorige Hubschrauber in der Regel nicht geeignet (zum Beispiel wegen downwash). Darum werden leichte aber leistungsstarke einmotorige Hubschrauber bevorzugt eingesetzt. Dann sind zweimotorige Hubschrauber nicht nur schwerer sondern auch technisch komplizierter und somit für Störungen anfälliger. Auch da ist ein einmotoriger Hubschrauber in der Regel besser geeignet. Und ja, für Rettungsflüge gelten viele Regelungen nur unter besonderen Bedingungen oder eben gar nicht. Aus logischen Gründen. Bei einer Windenaktion in der Nacht im Hochgebirge können die "Passagiere" unmöglich mit EASA Sauerstoffmasken und Sicherheitsbriefings bedient werden, und so weiter. Auch Landeplätze können nicht ausgewählt werden wie in der kommerziellen Fliegerei. Darum hat jede Rettungsfirma ihre eigenen Regelungen und Vorgehensweisen für die verschiedensten Ausgangslagen. Und darum dauert die Ausbildung zum Rettungspiloten bei den Firmen auch mehrere Jahre, bis ein Pilot uneingeschränkt einsetzbar ist. Ebenso sind die Rettungsbasen in der Nacht für Rettungen benutzbar (darum Rettungsbasis...), nicht jedoch für gewerbliche Flüge in der Nacht. Gruss Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter_W Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Für Rettungsflüge im Hochgebirge sind zweimotorige Hubschrauber in der Regel nicht geeignet (zum Beispiel wegen downwash). Darum werden leichte aber leistungsstarke einmotorige Hubschrauber bevorzugt eingesetzt. Dann sind zweimotorige Hubschrauber nicht nur schwerer sondern auch technisch komplizierter und somit für Störungen anfälliger. Auch da ist ein einmotoriger Hubschrauber in der Regel besser geeignet. Weiss das die REGA auch? Der vor einigen Jahren angeschaffte Gebirgsheli "Da Vinci" ist mit zwei Triebwerken des Typs Pratt & Whitney PW207C ausgerüstet. Sie leisten je maximal 730 PS. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Wieso sollte ich das nicht dulden dürfen? Wenn ich sowas nicht dulden könnte, wäre ich (Hilfs-)Polizist geworden. Ich persönlich habe absolut kein Problem damit, dass dieser Flug durchgeführt wurde, warum auch? Weil wir Alle darunter leiden, wenn man in der Bevölkerung den Eindruck hat, das Flieger sich eh nicht um Regeln scheren. Wenn irgendein Idiot an meinem Heimatplatz mal wieder seinen Flieger bei einem handgestrickten Pseudo-IFR-Approach in IMC in den Wald legt, dann heisst es ja nicht "den hätte man nicht fliegen lassen dürfen" oder "so lange er nur im Wald liegt stört das ja keinem", sondern "Fliegen ist eine Gefährdung für die Bevölkerung und daher gehört der Platz dicht gemacht". Wenn Reglen dämlich sind, dann muss man sie nicht einfach blind befolgen. Es gibt (gerade bei euch in der Schweiz) viele Möglichkeiten, etwas gegen diese Regeln zu unternehmen. Es hätte den Betroffenen Piloten frei gestanden, schon vor vielen Jahren auf die Änderung der Gesetze zum Thema Festlegung der Nachtzeit, gewerbliche Nachtflüge mit einmotorigen Heils, ... zu unternehmen. Haben sie meiner Kenntnis nach nicht. Es geht mir auch nicht um Denutiantentum. Natürlich sollten wir solche Übertretungen eigentlich unter Piloten thematisieren und "regeln". Aber wenn es schon eine öffentliche Diskussion zum Thema (wie hier) gibt, dann tun wir uns erst Recht keinen gefallen, wenn wir als Piloten auch noch die "was scheren mich Gesetze wenn ich persönlich der Meinung bin, sie sind unsinnig" nach aussen vertreten und verteidigen. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlyRudolf Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Lieber Florian Wie gesagt geht es nicht um Regeln einhalten oder nicht, sondern schlicht darum, wie verhältnismässig die Sanktionen in diesem speziellen Fall sind. Also bitte wieder zur Sache. Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Ruedi, Du hast ja sehr viel Energie in diesen Punkt gelegt, vielen Dank. Nur hat genau auf diesem Punkt das Gericht hinreichend stringent argumentiert. Also anerkennst Du, dass ein Verstoss vorliegt - nur die Schwere der Bestrafung ist ein Thema, wie auch schon beim BVGer. Die Administrativmassnahme ist häufig ein Streitgegenstand, auch wenn man das Autobillet weg hat. Besonders bei Personen, die darauf angewiesen sind. Die Einsprachen lösen dort bei den Richtern wohl ein Dauergähnen aus. Jetzt hat es halt ein anderes Verkehrsmittel. Ich weiss nicht, aber das BVGer anerkennt ja: Wer beruflich auf das Führen eines Motorfahrzeugs angewiesen ist, wird durch einen Führer-ausweisentzug wesentlich härter getroffen als der, bei dem das nicht der Fall ist. Entsprechend genügt für die Erfüllung des Warnzwecks eine kürzere Entzugsdauer (MATTHIAS HÄRRI, Die Bemessung des Führeraus-weisentzugs zu Warnungszwecken, in: Basler juristische Mitteilungen [bJM], 1999, S. 123). Die Strafbescheide haben die Piloten unterschrieben, also müssen wir uns in der Tat nicht mehr über das Vergehen an sich unterhalten - ausser vielleicht, was ist eigentlich genau das Problem? --> Nun, ich habe mal die AD Info 1 hervorgenommen. Da steht (Blatt 10/11 SEP 22): "4 OPR Hours: 0800-1200 LT 1330-1800 LT". Keine weitere Beschränkung. Übersehe ich etwas? Im oben verlinkten Urteil steht jedoch: Der Vorinstanz zufolge wiegt schwer, dass der Flug auf einen Landeplatz geführt habe, der grundsätzlich nicht für Landungen in der Nacht zugelassen sei. Das wäre für mich ein Widerspruch! Sechs Uhr Abends ist im Winterhalbjahr (und insbesondere im Dezember) in der Nacht. Hat jemand eine Quelle, die sagt, LSEZ sei nur HR*? Betriebsreglement? Wenn also die Landung zeitlich eigentlich ok gewesen wäre (ich nehme an, die Berufler haben NVFR), dann frage ich mich, was das hier soll: Das Befliegen von gebirgigem Gelände in der Nacht mit nur einem Motor habe für die Passagiere eine Gefahr geschaf-fen, die eine Busse von Fr. 1'000.-- und einen zweimonatigen Ausweis-entzug ohne Weiteres rechtfertige. Was ist denn genau die Regelung? Dürfen in der Nacht nur zweimotorige Helis kommerziell NVFR fliegen? Dürfen Helis in der Nacht gar nicht NVFR fliegen? Dürfen in der Nacht einmotorige Helis privat NVFR fliegen? Ob Berge oder nicht, ist für mich unerheblich. Irgendwie steckt da der Teufel im Detail. Und die Person (wenn es sie gab), welche den Tipp ans BAZL gab, musste dieses Detail kennen. PS: Ruedi, kannst den Finger wieder einfahren, es stinkt ein bissi :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Weil wir Alle darunter leiden, wenn man in der Bevölkerung den Eindruck hat, das Flieger sich eh nicht um Regeln scheren. Dann frag die Bevölkerung doch mal, wie sehr es sie kratzt ob ein Hubi um 18:15 oder um 18:25 landet. Das Argument zieht erst, wenn man die Sache aufbauscht und ausführlich erklärt, wie böse sowas doch ist. Wenn irgendein Idiot an meinem Heimatplatz mal wieder seinen Flieger bei einem handgestrickten Pseudo-IFR-Approach in IMC in den Wald legt, dann heisst es ja nicht "den hätte man nicht fliegen lassen dürfen" oder "so lange er nur im Wald liegt stört das ja keinem", sondern "Fliegen ist eine Gefährdung für die Bevölkerung und daher gehört der Platz dicht gemacht". Wenn du es schaffst, mit einem handgestrickten Pseudo-IFR Approch in IMC einen Flieger in den Wald zu setzen, ohne jemanden zu gefährden... Wenn Reglen dämlich sind, dann muss man sie nicht einfach blind befolgen. Es gibt (gerade bei euch in der Schweiz) viele Möglichkeiten, etwas gegen diese Regeln zu unternehmen. Es hätte den Betroffenen Piloten frei gestanden, schon Aber klar. Man könnte ja einen Initiative starten. Eine Wahlbeteiligung von 99% wäre einem bei solchen Fragen gewiss... Es geht mir auch nicht um Denutiantentum. Natürlich sollten wir solche Übertretungen eigentlich unter Piloten thematisieren und "regeln". Aber wenn es schon eine öffentliche Diskussion zum Thema (wie hier) gibt, dann tun wir uns erst Recht keinen gefallen, wenn wir als Piloten auch noch die "was scheren mich Gesetze wenn ich persönlich der Meinung bin, sie sind unsinnig" nach aussen vertreten und verteidigen. Wenn man aus einer Mücke einen Elefanten macht hilft es glaub ich auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlyRudolf Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Lieber Mirko Betreffend grundsätzlich nicht für Landungen in der Nacht zugelassen habe ich mich bereits geäussert (geschichtlicher Hintergrund sowie "was nicht explizit erlaubt ist, ist ausdrücklich verboten"...). Zermatt ist ein privater Heliport, deren Betriebsreglement ich nicht kenne. Aber, zum Beispiel ist Zürich Kloten während 24 Stunden offen, trotzdem kannst Du dort nicht einfach landen. Oder aber in Altenrhein kannst Du gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag auch zu besonderen Zeiten landen. Alleine das AIP gibt Dir in solchen Dingen nicht genügend Auskunft. Soviel zu publizierten Betriebszeiten. Die Regelung in der Schweiz ist einfach; Nachtflug und IFR ist einmotorig illegal für gewerbliche Flüge und legal für nicht gewerbliche Flüge. Dies gilt für Hubschrauber wie auch Flächenflugzeuge. Nur frage ich mich, wie man Leute, welche in der Nacht unter schwierigen Bedingungen unter Einsatz all ihrem Können und Erfahrung Rettungen einmotorig durchführen, bei einer Übertretung mit eben einem solchen Fluggerät und unter optimalen Bedingungen, ohne Hemmungen mit einem Berufsverbot und einem vierstelligen Betrag bestrafen kann, wenn gar niemandem ein Nachteil erwachsen war, und die genannten Gefährdungen nicht nur nur abstrakt sondern unter Fachleuten auch nicht nachvollziehbar sind. Mein Finger bleibt, weil die ganze Angelegenheit der Fliegerei nur schadet und niemand daraus einen Nutzen haben wird. Es werden alle nur verlieren. Und zwar nicht nur die, die dies gemeldet haben sonder auch die, die finden das ist wirklich übel. Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Zermatt ist ein privater Heliport, deren Betriebsreglement ich nicht kenne. ... Alleine das AIP gibt Dir in solchen Dingen nicht genügend Auskunft. Soviel zu publizierten Betriebszeiten. Wie jetzt? Ich kann mich nicht aufs AIP verlassen? Muss ich bei meinem nächsten Crosscountry bei den zwei Alternates anrufen, ob die Infos im AIP oder Bottlang stimmen würden? Kaum. Ich bin der Meinung, das AIP gilt. Aber, zum Beispiel ist Zürich Kloten während 24 Stunden offen, trotzdem kannst Du dort nicht einfach landen. Ja, das steht aber auch im AIP (§10.1.1.) - also für mich sonnenklar. Oder aber in Altenrhein kannst Du gegen einen nicht unerheblichen Geldbetrag auch zu besonderen Zeiten landen. Ist im AIP verwiesen unter 10.6.: "Other local restrictions see AD OPR regulations." Also für mich alles klar. Wieso sollte also in LSEZ das anders sein? Ruedi, wie machst Du das, wenn Du fliegst? Hast Du ein Verzeichnis mit Öffnungszeiten, die vom AIP abweichen? Nachtflug und IFR ist einmotorig illegal für gewerbliche Flüge und legal für nicht gewerbliche Flüge. Dies gilt für Hubschrauber wie auch Flächenflugzeuge. Nochmal, ich schrieb immer von NVFR und ich bin weiterhin der Meinung, dass die beiden, gerade wenn es lokale Profis sind, sicher nicht IFR ins Tal rein fliegen. Am besten würden sich hier Helipiloten dazu äussern, ob man IFR fliegt LSGS-LSEZ und wie die Regeln sind für kommerzielle VFR Flüge in der Nacht. Also die Frage ist für mich nicht beantortet mit dieser Aussage von Ruedi. Ich lasse meine Pistole auch erst mal im Anschlag. Wegen welchem Vergehen wurden die zwei Zermatter EFFEKTIV aufgeknüpft? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paraglider Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Wie jetzt? Ich kann mich nicht aufs AIP verlassen? Ist im AIP verwiesen unter 10.6.: "Other local restrictions see AD OPR regulations." Also für mich alles klar. Für mich gar nicht: habe das Betriebsreglement in i-Net gesucht aber nicht gefunden..... Nochmal, ich schrieb immer von NVFR ....... Ich lasse meine Pistole auch erst mal im Anschlag. RAC 4 Ziff. 21: Für NVFR-Flüge sind insbesondere die Artikel 28, 32 und 43 der Verkehrsregeln massgebend. (ich habe die betreffenden Artikel nicht nachgeschlagen) Gruss Franc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Wegen welchem Vergehen wurden die zwei Zermatter EFFEKTIV aufgeknüpft? http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_127_1/index.html Art 5.2 Es geht um die 2 Motorigkeit. Selbstverständlich stimmt es nicht wie Florian alias Chipart behauptet, dass die Branche sich nicht gegen diese Regel gewehrt hätte. Interessant wäre zu wissen, wie es zur Anzeige kam. Hoffe dass die Air Zermatt und andere Rettungorganisationen es wissen, und den Herrn oder die Dame bei einem allfälligen Herzinfarkt des Nachtens dann mit dem Auto ins Spital bringt, oder die Person wahlweise bei einem Unfall im Gebrirge ein wenig übernachten lässt. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Für mich gar nicht: habe das Betriebsreglement in i-Net gesucht aber nicht gefunden..... Franc, im AIP steht weiter, man solle wegen der AD OPR Regulations anrufen im C-Büro. Aber ich mag nicht den ganzen Plunder abschreiben. Kannst ja selber nachgucken, was im AIP steht ;) RAC 4 Ziff. 21: Für NVFR-Flüge sind insbesondere die Artikel 28, 32 und 43 der Verkehrsregeln massgebend.Einzig 43 I ist allenfalls ein Thema hier. Aber ich gehe davon aus, dass LSER für Nachtbetrieb ausgerüstet ist.Es geht um die 2 Motorigkeit. Danke, damit ist der Fall betreffend den AD OPR HRS für mich erledigt, weil irrelevant. Tja, wer kommerziell 4 Minuten vor Nachtanfang startet und nur einen Treiber anschmeisst, der hat dann wohl vorsätzlich gehandelt. Die erfahrenen Profis wussten, was sie tun und haben die Schuld anerkannt. Wer sie verpfiffen hat, sollte noch etwas an Ruedis Finger riechen gehen. Das BAZL hat verfügt, die Revision durchs BVGer ist erfolgt. Strafe und Administrativmassnahmen sind zurecht verfügt (auch wenn es im Portemonnaie noch etwas mehr weh tun dürfte...). Fall damit abgeschlossen, Pistole eingesteckt, Licht ausgemacht :006: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Voni Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 und den Herrn oder die Dame bei einem allfälligen Herzinfarkt des Nachtens dann mit dem Auto ins Spital bringt Zermatt ist Autofrei;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flyröme Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Das Mass der Bestrafung finde ich auch nicht in Ordnung, einem Berufspiloten die Lizenz für längere Zeit wegzunehmen ist unsinnig und schadet nur allen Beteiligten. Jedoch ist eine Sanktion völlig angebracht. Eine Regel wurde klar verstossen (wenn auch unabsichtlich oder unter dummen Umständen) und dies muss bestraft werden. Wo läge dann sonst die Messlatte? 10min drüber sind ok? Aber ab 20min wird dann wieder doch bestraft? Schade ist zwar, dass zwei erfahrene Berufspiloten einen solchen Fehler machen. Dennoch sind sie halt auch nur Menschen, die Fehler machen und jetzt dafür gerade stehen müssen. Ob sie daraus mehr lernen, wenn sie 1 oder 2 Monate ihren Job nicht ausüben können oder es auch eine reine Busse getan hätte, da kann sich jeder selber eine Meinung bilden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andi Rotorchopf Geschrieben 10. November 2012 Teilen Geschrieben 10. November 2012 Jä chumm jetz Willi, ...und natürlich hängt man wieder nur die kleinen, welche am Ende der Kette sind. Soviel ich weiss (na ja :004:) hat ein Arbeitgeber eine Aufsichtspflicht seinen Angestellten gegenüber, welche hier versagt hat (ohne Konsequenzen); also wenn dem Fuchs Hans sein Koch Mist baut, dann trifft es auch ihn... ...aber ich kenns auch aus dem Strassentransportgewerbe, wo der Cheffe sagt was zu laden ist; wenn der Freund und Helfer dann zur Waage bittet... aber es bessert sich; bei Überladung und Ruhezeitverstössen kann auch Dispo und Halter (Wartungsmängel) rangezogen werden (Aufsichtspflicht). Ich finds auch nicht schön, wenn Missgunst soweit geht, dass wegen sowas Angezeigt wird, aber damit ist heutzutage leider zu rechnen und sollte die Geschäftsleitung (durch Anreiz der Mithaftung/Strafe) dazu bewegen in solchen Fällen Plan "B" und "C" in der Schublade zu haben, (und dem Kunden bekannt sein) um sich und seine Angestellten vor Übertretungen/Strafen zu schützen. Ich weiss aber auch nicht wie die Versicherung reagiert hätte, wäre es zu einem Schaden gekommen, die sind afigs auch sehr heikel... Gruess Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.