pipiloti Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/entzug-der-fluglizenz-wegen-spaeter-landung-1.17765760 http://www.bvger.ch/publiws/download;jsessionid=391343E7B84EF5AF04CE8A293F49B42A?decisionId=84fe3b99-c243-41f5-9258-9dac322d37cf und dies wegen 10 Minuten :( mich würde interessieren wie das BAZL auf diesen Vorfall aufmerksam geworden ist.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Das Urteil bezieht soch ja ueber weite Strecken nicht auf die Fliegerei, sondern auf abstrakte (Verwaltungs-)rechtliche Fragen. Die eigentliche Sanktion, naemlich eine temporaere Entziehung der Lizenz ist aber in meinen Augen durchaus gerechtfertigt: Dies hier ist ja kein Fall, bei dem jemand wegen Gegenwind, unguenstigem Routing, etc. spaeter als geplant angekommen und des wegen in die Nacht rein gekommen ist. Hier ging es darum, das professionelle Piloten mit einem nicht fuer Nachtflug zugelassenem (und nicht dafuer zulassungsfaehigem) Hubschrauber bewusst und vorsaetzlich einen Flug angetreten haben, von dem sie schon beim Start wussten, dass sie ihn gar nicht legal beenden koennen. Sie haben - und das bestaetigt ihre Widerspruchsbegruendung auf's Beste - in einem Mindset gehandelt, dass Regeln zwar fuer Andere schoen und gut seien, sie aber viel besser die Tatsaechliche Situation einschaetzen koennen und in so fern solche Regeln fuer sie schlicht nicht angewendet werden sollten. Solches Verhalten koennen auch und gerade wir als Piloten von anderen Piloten nicht akzeptieren. Regeln gelten fuer uns Alle! Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paraglider Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Sowohl Buse als auch Ausweisentzug finde ich recht happig. Ich gehe davon aus dass die Regierung klipp und klar mitteilen will dass die Betriebszeiten einzuhalten sind und man bei Verstösse mit empfindliche Sanktionen rechnen muss. Ich nehme an dass es wegen dem Fluglärm ist: Fluglärm und Aviatik sind von natur aus unzertrennlich miteinander verbunden. Nur wegen 10 Minuten über bzw. ausserhalb der Betriebszeiten finde ich die Sanktionen viel zu hart. @Chipart/Florian deine Argumente sind gegenstandslos weil das oberste Gericht befunden hat Zitat "Auch die Gefährdung habe sich in Grenzen gehalten, da aufgrund der verschneiten Landschaft auch nach Einbruch der Dämmerung noch «verhältnismässig helle Bedingungen geherrscht haben dürften". Gruss Franc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nff Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 LFG 748.0 Art. 91 1 Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig: h. die öffentliche Ruhe stört, indem er ein Luftfahrzeug zu einem Zeitpunkt betreibt, in dem es die Gesetzgebung oder das anwendbare Betriebsreglement nach Artikel 36c nicht erlaubt. Einen Artikel über das neue LFG und die LFV findet man in der aktuellen Ausgabe der Rundschau. Darin geht es insbesonders um die Bestrafung und den Verzicht auf Bestrafung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Sunset wäre im Winter aber kein so richtiges Argument fuer Ruhestoerung. Ich glaub auch nicht Ruhestoerung fuer Lizenzentzug, man vergleiche mit Straßenverkehr. Das gibt's auch da nur fuer Gefaehrdungen nicht fuer Belaestigung oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Wieso liest eigentlich niemand das Urteil im angegebenen Link, bevor er hier Vermutungen postet? Wissentlich und willentlich zu einem kommerziellen Passagierflug zu starten, von dem man von vorneherein weiss, dass er nicht legal durchgeführt werden kann, ist schon ein starkes Stück. Ein noch stärkeres Stück ist für mich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Tatsache, dass der Privatjet der Fluggäste verspätet in Sion eintraf, als Milderungsgrund akzeptiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HB-JAN Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Hallo Zusammen Eine Frage nicht direkt zum geschilderten Fall, aber annähernd: Benötigen Helikopter die NVFR operieren, auch einen befeuerten Lande- und Startplatz, analog den Flächenfliegern? Gruss Jan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 @Chipart/Florian deine Argumente sind gegenstandslos weil das oberste Gericht befunden hat Zitat "Auch die Gefährdung habe sich in Grenzen gehalten, da aufgrund der verschneiten Landschaft auch nach Einbruch der Dämmerung noch «verhältnismässig helle Bedingungen geherrscht haben dürften". Gruss Franc Liess bitte meine Argumente, bevor Du sie als gegenstandslos erklaerst. Mein Punkt war gerade, dass es eben nicht auf eine konkrete Gefaehrdung ankommt, sondern alleine achon die Tatsache, dass die Piloten dachten, Vorschriften wuerden fuer sie nicht gelten ausreicht. Eine zusaetzliche Gefaehrdung mag dann hoechstens beim Strafmass eine Rolle spielen. Man kann sogar sagen, das Urteil schuetzt Piloten: Gerade die Kundschaft von Bizzjets und aehnlichem hat (nicht zuletzt befoerdert von Marketingversprechen der entsprechenden Anbieter wie "Anywhere, Anytime") eine oft ueberzogene Anforderung an die Flugdurchfuehrung. Wuerde sich rumsprechen, dass man durch Zahlung von "nur" 1000 EUR das Luftrecht ausser Kraft setzen kann, dann waere der Druck auf die Piloten noch groesser, illegal zu fliegen... Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Hallo Zusammen Eine Frage nicht direkt zum geschilderten Fall, aber annähernd: Benötigen Helikopter die NVFR operieren, auch einen befeuerten Lande- und Startplatz, analog den Flächenfliegern? Gruss Jan Im Allgemeinen ja - Ausnahmen bestaetigen die Regel. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paraglider Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Liess bitte meine Argumente, bevor Du sie als gegenstandslos erklaerst. Ich habe gar keine Lust das ganze auf juristischer Ebene zu diskutieren. Bei der Strafzumessung wird die schwere des Vergehens und oder die konkrete Gefährdung herangezogen. Wenn man jetzt bedenkt das eine Buse und ein Brevetentzug ausgesprochen wurde so kann man davon ausgehen das es sich eher um einen nennenwerten Verstoss und oder Gefährdung handelt. Das einzige was wir aber feststellen können ist eine Landung ausserhalb der Betriebszeiten des betreffenden AD - eine Gefährdung wurde weitgehends vom Gericht ausgeschlossen. Fazit für mich persönlich: es geht um Fluglärm, das Dauerthema für die Anwohner schlechthin. Ich sags mal anders: ist es so schwer sich vorzustellen das die gesetzgebende Behörde einen ständigen Kampf mit den Fluglärmgegner haben und jede Flugbewegung ausserhalb der Betriebszeiten eines AD wie Kerosin auf Feuer wirkt? Jede Flugbewegung ausserhalb der Betriebszeiten eines AD ist bares Futter für die Fluggegner...... und wenn die Behörden einen Flugplatz dicht macht, muss man sich zwangsweise fragen wer den längeren Hebel hat, die Anwohner/Fluggegner oder die Piloten. In dieser Hinsicht ist es die Pflicht (!) der Piloten die Behörden dahingegend zu unterstützen indem man sich an die Betriebszeiten hält, die weitaus gravierende Konsequenz wäre die Schliessung des AD und nicht "blos" Buse und Brevetentzug. Gruss Franc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Naja, fahr mal aus menschenleerer Autobahn 40 zu schnell, da kannst du auch nicht damit argumentieren niemanden gefährdet zu haben. In der Schweiz legt man einfach Wert darauf, dass Regeln eingehalten werden. Hat man ja hier sogar schon öfter in Diskussionen gesehen. Niemand findet eine Regel gut, niemand sieht einen Sinn darin und trotzdem hält man sie ein, weil es eben eine Regel ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P-Widmer Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Naja, fahr mal aus menschenleerer Autobahn 40 zu schnell, da kannst du auch nicht damit argumentieren niemanden gefährdet zu haben. Dürfte in der Schweiz schwierig geworden sein, eine leere Autobahn zu finden. In der Schweiz legt man einfach Wert darauf, dass Regeln eingehalten werden. Hat man ja hier sogar schon öfter in Diskussionen gesehen. Niemand findet eine Regel gut, niemand sieht einen Sinn darin und trotzdem hält man sie ein, weil es eben eine Regel ist... Die menschliche Gesellschaft hat sich Regeln gegeben um allen Mitmenschen ein sicheres Leben zu ermöglichen. Diese Regeln sind das Resultat umfangreicher Abklärungen und Beratungen verschiedensten Gruppierungen und Parteien. Der Weg dazu ist oftmals steinig und langwierig. Die Tierwelt hat einfachere Regeln: Der Stärkere bestimmt oder "Fressen oder gefressen" werden. Die menschliche Evolution ist da einiges weitergekommen. Bemerkenswert zum konkreten Fall ist eigentlich, dass das BAZL, nebst Lizenzentzug als verwaltungsrechtliche Handlung, auch hohe Geldstrafen verhängen kann, welche erst in zweiter Instanz durch ein ordentliches Gericht überprüft werden können. Ich denke, dass diese Regelung in Zukunft abgelöst wird und Strafen ausschliesslich der Justiz vorbehalten sein werden, in Analogie zum Strassenverkehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Dürfte in der Schweiz schwierig geworden sein, eine leere Autobahn zu finden. Das kann ich zum Glück nicht beurteilen. Zu Zeiten wo ich weiss, dass es leere Autobahnen gab, waren die Strafen allerdings auch nicht kleiner. Und ob in Deutschland auf all den Strassen ohne Geschwindigkeitslimite auch kein Verkehr herrscht? Naja, mir wei nid grüble. Die menschliche Gesellschaft hat sich Regeln gegeben um allen Mitmenschen ein sicheres Leben zu ermöglichen. Diese Regeln sind das Resultat umfangreicher Abklärungen und Beratungen verschiedensten Gruppierungen und Parteien. Der Weg dazu ist oftmals steinig und langwierig. Das klingt so toll. Diese Gruppierungen und Parteien sind also dann 'die Gesellschaft'? Ich möchte mal sehen wie viele Gesetze es nie gegeben hätte, wenn wirklich 'die Gesellschaft' zu entscheiden hätte. Ich denke da auch an so Kleinigkeiten wie GEMA/SUISA Abgaben auf Harddisks und sowas... Modernes staatlich unterstütztes Raubrittertum nenne ich sowas. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 7. November 2012 Teilen Geschrieben 7. November 2012 Ich habe gedacht, mich lause ein Affe, als ich diese Geschichte las. Geht ja gar nicht. Die Begründung des BVGer ist haarsträubend! Chabis. Der Vorsatz war klar gegeben. Die Berufspiloten, obwohl (vermutlich) NVFR gerated, sollten es gerade besser wissen und einen solchen Flug nicht durchführen. "Wir kommen knapp, aber die Einheimischen sind sich das gewohnt, wird schon niemand merken. Und der Hangar-Sepp lässt ja das Licht brennen." Tja, jetzt haben wir (alle) den Salat. PS: Es gibt noch genügend leere Autobahnen in der CH. Besonders nach Ende der Bürgerlichen Abenddämmerung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlyRudolf Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Hallo zusammen Ich bin doch sehr erstaunt über einige Kommentare hier, besonders von scheinbaren „Kollegen“. Fassen wir doch mal ein paar Fakten zusammen: Die Vorschriften für gewerbliche Flüge bei Nacht mit Hubschraubern sind international sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung. Im einen Land ist einmotorig zugelassen, im anderen streng verboten, im dritten zwar verboten aber trotzdem mit Ausnahmen erlaubt, usw. Daher ist das verwendete Flugmaterial offensichtlich nicht sicherheitsrelevant, jede Variante / Kombination hat Vor- und Nachteile. Man denke nur an die Nordsee Pumas, bei denen die Getriebe ständig lecken, Rotorblätter abfallen, usw. Offensichtlich sind beide Hubschrauber für Nachtflug zugelassen, wäre das ein privater Flug gewesen, wäre der Flug absolut legal gewesen (ausser die Landung am Zielort). Die Auslegung der Tag- und Nachtgrenzen haben keinen sicherheitsrelevanten Hintergrund, sondern sind der Einfachheit halber geregelt. Sehr oft gelten aber auch die berechneten Werte, je nach Bedürfnis oder gesetzlicher Grundlage. So kann man durchaus sagen, man verwendet die berechneten Werte, und wenn das nicht möglich ist, die publizierten und damit gruppierten Werte. Übrigens gab es früher in der Schweiz mehrere Tabellen mit unterschiedlichen Werten resp. Bezugspunkten. Mit Sicherheit hat das nun wirklich nichts zu tun. Siehe auch Handhabung in grossen Ländern wie Kanada oder Russland, oder auch unter dem Stichwort „Dämmerungsflüge“ in nördlichen Ländern. Jeder der schon Nachts durch den Wald gelaufen ist kennt den Unterschied zwischen einer sternenlosen Nacht im Wald und einer Vollmondnacht auf einem tief verschneiten Feld, zur selben Uhrzeit. Hier alleine auf Grund der Uhrzeit eine allfällige Gefährdung herbei zu reden ist schlicht nur dumm. Der Hangar-Sepp lässt das Licht brennen, weil es eine Einsatzbasis ist, welche 24 Stunden 365 Tage im Jahr geöffnet ist. Von hier aus können und werden grösste Rettungsaktionen gestartet und durchgeführt, bei jedem Wetter und zu jeder Uhrzeit. Die beiden Piloten gehören wohl zu den weltweit am höchsten qualifizierten Berufspiloten, welche wie oben erwähnt bei jedem Wetter und zu jeder Uhrzeit bei Rettungsaktionen eingesetzt werden können und auch werden. Sie fliegen mit höchster Präzision bei Tag sowie auch bei Nacht im Hochgebirge, kennen jeden Stein und jedes Kabel, sämtliche Wind- und Wetterverhältnisse an jedem Hang. Sonst könnten sie für Rettungsaktionen gar nicht eingesetzt werden. Doch daraus eine abstrakte Gefährdung abzuleiten, ist ebenfalls nur dumm. Die „Nachtflugzulassung“ der Einsatzbasis ist eine Geschichte für sich; früher war alles erlaubt was vertretbar war und nicht ausdrücklich verboten. So haben namentlich die Rettungsfirmen ihre eigene Infrastruktur entwickelt, verbessert und aufgebaut. Nachträglich kam die Behörde und hat dazu Regeln erlassen. Rettungsbasen waren Rettungsbasen und benötigten daher perse keine entsprechende Zulassung. Datum haben bei weitem nicht alle Rettungsbasen einen Nachtflugbewilligung beantragt, warum auch. In der Schweiz wurde vor einigen Jahren einiges geändert. Heute ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Nun war nach vierzig Jahren plötzlich verboten (ausser für Rettungsflüge), was während Jahrzehnten aufgebaut wurde und sich bewährt hat. Doch alleine daraus eine abstrakte Gefährdung abzuleiten, ist ebenfalls nur dumm. Wahrscheinlich waren sich die Piloten bewusst, dass es etwas eng mit der publizierten bürgerlichen Abenddämmerung werden könnte. Ich gehe davon aus, dass sie sich auch entsprechende Gedanken über Alternativen gemacht hatten. Vielleicht waren die Überlegungen Nacht VFR im Gebirge ist heute problemlos möglich, viel Schnee und Streulicht, wie beim Einsatz vergangene Nacht; Einmotorig im Gebirge für gewerblichen Personentransport ist absolut legal. Nachtflug privat einmotorig ebenfalls. Ergo entweder ein paar wenige Minuten illegal wegen einmotorig unter besten Sichtflugbedingungen, oder aber einen mehrstündigen Strassentransport mit anschliessendem Verlad auf die Bahn bis zum Zielort. Allfällige Gefährdung im Verhältnis zu ein paar Minuten früheren Abflug? Null, keine, nichts. Fazit: zwei der wohl am höchsten qualifizierten Berufspiloten haben einen Entscheid in Sachen Sicherheit getroffen, dieser Entscheid hat niemandem einen Nachteil und schon gar nicht einen Schaden verursacht, trotzdem erleiden beide ein Berufsverbot sowie eine hohe Geldstrafe für eine Übertretung, welche nachweislich niemanden gefährdete oder einen Schaden zugefügt hat, im Gegenteil. Durch das vermeiden vom Strassentransport und Umsteigen auf die Bahn usw. wurde ein wahrscheinlich für die Passagiere sicherere Transportvariante gewählt. Wären die zwei ein paar Minuten früher abgeflogen, wären die Rahmenbedingungen faktisch absolut identisch gewesen, und keine Sau hätte danach gefragt. Tatsächlich hat aber wohl ein scheinbarer „Kollege“ aus der Fliegerei diese Übertretung betreffend ein paar Minuten gemeldet. Und nun zeigen wir hier den Lehrerfinger und meinen, richtig so. Da wird mir schon ein bisschen übel, ehrlich. Wir sind viel besser darin, die Fliegerei schlecht zu reden und andere zu verpetzen, und wenn sie verpetzt wurden auch noch mit dem Stiefel zu treten, und sich selber dann noch gut zu fühlen, als etwas Konstruktives beizutragen. Offensichtlich ist es doch um einiges schwieriger, etwas die Sicherheit förderndes zu unternehmen und die Gemeinschaft zu stützen, als den Stinkefinger auszuteilen. Und unsere "Fachbehörde" mit dem ausgelutschten Wortzusatz "Sicherheit" in jeder Abteilung ist nicht in der Lage, eine sachliche Abklärung zu treffen, sondern handelt ausschliesslich auf Grund von juristischen Überlegungen. Vielleicht sollte man in naher Zukunft eine Fachbehörde Luftfahrt gründen in der Schweiz, die Juristen in Ittigen bringen die Fliegerei leider nicht weiter. Auch ich zeige jetzt den Stinkefinger, aber ich halte mir auch ständig einen Spiegel vor… Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
consti Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Hallo zusammen Ich bin doch sehr erstaunt über einige Kommentare hier, besonders von scheinbaren „Kollegen“. Fassen wir doch mal ein paar Fakten zusammen: Die Vorschriften für gewerbliche Flüge bei Nacht mit Hubschraubern sind international sehr unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung. Im einen Land ist einmotorig zugelassen, im anderen streng verboten, im dritten zwar verboten aber trotzdem mit Ausnahmen erlaubt, usw. Daher ist das verwendete Flugmaterial offensichtlich nicht sicherheitsrelevant, jede Variante / Kombination hat Vor- und Nachteile. Man denke nur an die Nordsee Pumas, bei denen die Getriebe ständig lecken, Rotorblätter abfallen, usw. Offensichtlich sind beide Hubschrauber für Nachtflug zugelassen, wäre das ein privater Flug gewesen, wäre der Flug absolut legal gewesen (ausser die Landung am Zielort). Die Auslegung der Tag- und Nachtgrenzen haben keinen sicherheitsrelevanten Hintergrund, sondern sind der Einfachheit halber geregelt. Sehr oft gelten aber auch die berechneten Werte, je nach Bedürfnis oder gesetzlicher Grundlage. So kann man durchaus sagen, man verwendet die berechneten Werte, und wenn das nicht möglich ist, die publizierten und damit gruppierten Werte. Übrigens gab es früher in der Schweiz mehrere Tabellen mit unterschiedlichen Werten resp. Bezugspunkten. Mit Sicherheit hat das nun wirklich nichts zu tun. Siehe auch Handhabung in grossen Ländern wie Kanada oder Russland, oder auch unter dem Stichwort „Dämmerungsflüge“ in nördlichen Ländern. Jeder der schon Nachts durch den Wald gelaufen ist kennt den Unterschied zwischen einer sternenlosen Nacht im Wald und einer Vollmondnacht auf einem tief verschneiten Feld, zur selben Uhrzeit. Hier alleine auf Grund der Uhrzeit eine allfällige Gefährdung herbei zu reden ist schlicht nur dumm. Der Hangar-Sepp lässt das Licht brennen, weil es eine Einsatzbasis ist, welche 24 Stunden 365 Tage im Jahr geöffnet ist. Von hier aus können und werden grösste Rettungsaktionen gestartet und durchgeführt, bei jedem Wetter und zu jeder Uhrzeit. Die beiden Piloten gehören wohl zu den weltweit am höchsten qualifizierten Berufspiloten, welche wie oben erwähnt bei jedem Wetter und zu jeder Uhrzeit bei Rettungsaktionen eingesetzt werden können und auch werden. Sie fliegen mit höchster Präzision bei Tag sowie auch bei Nacht im Hochgebirge, kennen jeden Stein und jedes Kabel, sämtliche Wind- und Wetterverhältnisse an jedem Hang. Sonst könnten sie für Rettungsaktionen gar nicht eingesetzt werden. Doch daraus eine abstrakte Gefährdung abzuleiten, ist ebenfalls nur dumm. Die „Nachtflugzulassung“ der Einsatzbasis ist eine Geschichte für sich; früher war alles erlaubt was vertretbar war und nicht ausdrücklich verboten. So haben namentlich die Rettungsfirmen ihre eigene Infrastruktur entwickelt, verbessert und aufgebaut. Nachträglich kam die Behörde und hat dazu Regeln erlassen. Rettungsbasen waren Rettungsbasen und benötigten daher perse keine entsprechende Zulassung. Datum haben bei weitem nicht alle Rettungsbasen einen Nachtflugbewilligung beantragt, warum auch. In der Schweiz wurde vor einigen Jahren einiges geändert. Heute ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Nun war nach vierzig Jahren plötzlich verboten (ausser für Rettungsflüge), was während Jahrzehnten aufgebaut wurde und sich bewährt hat. Doch alleine daraus eine abstrakte Gefährdung abzuleiten, ist ebenfalls nur dumm. Wahrscheinlich waren sich die Piloten bewusst, dass es etwas eng mit der publizierten bürgerlichen Abenddämmerung werden könnte. Ich gehe davon aus, dass sie sich auch entsprechende Gedanken über Alternativen gemacht hatten. Vielleicht waren die Überlegungen Nacht VFR im Gebirge ist heute problemlos möglich, viel Schnee und Streulicht, wie beim Einsatz vergangene Nacht; Einmotorig im Gebirge für gewerblichen Personentransport ist absolut legal. Nachtflug privat einmotorig ebenfalls. Ergo entweder ein paar wenige Minuten illegal wegen einmotorig unter besten Sichtflugbedingungen, oder aber einen mehrstündigen Strassentransport mit anschliessendem Verlad auf die Bahn bis zum Zielort. Allfällige Gefährdung im Verhältnis zu ein paar Minuten früheren Abflug? Null, keine, nichts. Fazit: zwei der wohl am höchsten qualifizierten Berufspiloten haben einen Entscheid in Sachen Sicherheit getroffen, dieser Entscheid hat niemandem einen Nachteil und schon gar nicht einen Schaden verursacht, trotzdem erleiden beide ein Berufsverbot sowie eine hohe Geldstrafe für eine Übertretung, welche nachweislich niemanden gefährdete oder einen Schaden zugefügt hat, im Gegenteil. Durch das vermeiden vom Strassentransport und Umsteigen auf die Bahn usw. wurde ein wahrscheinlich für die Passagiere sicherere Transportvariante gewählt. Wären die zwei ein paar Minuten früher abgeflogen, wären die Rahmenbedingungen faktisch absolut identisch gewesen, und keine Sau hätte danach gefragt. Tatsächlich hat aber wohl ein scheinbarer „Kollege“ aus der Fliegerei diese Übertretung betreffend ein paar Minuten gemeldet. Und nun zeigen wir hier den Lehrerfinger und meinen, richtig so. Da wird mir schon ein bisschen übel, ehrlich. Wir sind viel besser darin, die Fliegerei schlecht zu reden und andere zu verpetzen, und wenn sie verpetzt wurden auch noch mit dem Stiefel zu treten, und sich selber dann noch gut zu fühlen, als etwas Konstruktives beizutragen. Offensichtlich ist es doch um einiges schwieriger, etwas die Sicherheit förderndes zu unternehmen und die Gemeinschaft zu stützen, als den Stinkefinger auszuteilen. Und unsere "Fachbehörde" mit dem ausgelutschten Wortzusatz "Sicherheit" in jeder Abteilung ist nicht in der Lage, eine sachliche Abklärung zu treffen, sondern handelt ausschliesslich auf Grund von juristischen Überlegungen. Vielleicht sollte man in naher Zukunft eine Fachbehörde Luftfahrt gründen in der Schweiz, die Juristen in Ittigen bringen die Fliegerei leider nicht weiter. Auch ich zeige jetzt den Stinkefinger, aber ich halte mir auch ständig einen Spiegel vor… Ruedi RÄPÄPÄÄÄÄMMM!!! :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Fazit: zwei der wohl am höchsten qualifizierten Berufspiloten haben einen Entscheid in Sachen Sicherheit getroffen, dieser Entscheid hat niemandem einen Nachteil und schon gar nicht einen Schaden verursacht, trotzdem erleiden beide ein Berufsverbot sowie eine hohe Geldstrafe für eine Übertretung, welche nachweislich niemanden gefährdete oder einen Schaden zugefügt hat, im Gegenteil. Wie viele Flugstunden muss ich den haben, dass luftrechtliche Regeln fuer mich nicht mehr gelten bzw. ich sie durch meine eigenen Ueberlegungen zur Sicherheit ersetzen darf? Gilt das fuer alle Regeln? Also darf ich z.B. mit hinreichender Erfahrung durch eine Flugverbotszone einfliegen, wenn ich weiss, dass ich damit niemanden gefaehrde? Wie muss ich den Nachweis erbringen, dass ich mir genug Gedanken ueber Sicherheit gemacht habe? (Die Zweimot-Pflicht fuer gewerbliche IFR-Fluege z.B. basiert ja immer nur auf abstrakten Sicherheitsueberlegungen) Nochmal: Der Thread-Titel ist ausmeiner Sicht unzutreffend! Die Piloten wurden. Die Piloten wurden nicht wegen der zu spaeten Landung bestraft, sondern weil sie eine Flug angetreten haben, bei dem sie vor Anlassen des Triebwerks wussten (oder haetten wissen muessen), dass sie ihn nicht legal durchfuehren koennen. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht absolut inakzeptabel und gerade wir Piloten sollten glasklar machen, dass dies nicht die Regel ist, sondern nUr wenige schwarze Schafe so handeln. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans Tobolla Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Zwei Fragen an Hubschrauberpiloten bitte. Kann man einen Flug von Sion stets auf die Minute genau kalkulieren? Ist es möglich, dass sich trotz pingeliger Flugvorbereitung im Laufe des Fluges eine Verzögerung von 10 Minuten aufbaut? Gruß! Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErnstZ Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Kann man einen Flug von Sion stets auf die Minute genau kalkulieren? Ist es möglich, dass sich trotz pingeliger Flugvorbereitung im Laufe des Fluges eine Verzögerung von 10 Minuten aufbaut? Ich bin zwar kein Helikopterpilot, aber bereits im ersten Satz des Sachverhaltes steht ja der genaue zeitliche Ablauf des Fluges drin... Dort sieht man, dass sich keine unerwartete Verzögerung im Laufe des Fluges aufgebaut hat. Auf die Minute genau wird man sicherlich nicht kalkulieren können, aber ich gehe davon aus dass man niemals in nur 4 Minuten hätte in Zermatt landen können. Gruss Ernst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Tatsächlich hat aber wohl ein scheinbarer „Kollege“ aus der Fliegerei diese Übertretung betreffend ein paar Minuten gemeldet. Und nun zeigen wir hier den Lehrerfinger und meinen, richtig so. Da wird mir schon ein bisschen übel, ehrlich. Ich frage mich ja, ob die Häme auch so gross wäre, wenn es nicht um den Transport von Privatjet-Passagieren gegangen wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlyRudolf Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Lieber Florian Du verkennst den Grund der Beschwerde. Es ging nicht darum, ob Strafe Ja oder Nein oder Freipass für alle. Es ging darum, wie verhältnissmässig ist die Sanktion im Verhältnis zur Übertretung sowie die Frage ob es zulässig ist, wenn jemand mit einer Geldstrafe gebüsst wird und zusätzlich für dieselbe Übertretung mit einem mehrmonatigen Berufsverbot bestraft wird. Einzig die Verhältnismässigkeit kritisiere ich. Die wird für viele andere ebenfalls Konsequenzen haben, und die werden der Sicherheit abträglich sein, weil einmal mehr die Angst vor den Juristen den Willen für die Sicherheit beeinträchtigen wird. Auch das Gericht befand das mehrmonatige Berufsverbot als unverhältnismässig, aber leider nur ein bisschen. Gruss Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Ich frage mich ja, ob die Häme auch so gross wäre, wenn es nicht um den Transport von Privatjet-Passagieren gegangen wäre. Es geht (mir zumindest) nicht um Haeme, sondern darum, dass gerade wir Piloten nicht dulden duerfen, dass Einzelne von uns denken, sie stuenden ueber dem Gesetz! Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pipiloti Geschrieben 8. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2012 Ich finde man sollte sich mal in die Situtation der Piloten versetzen. Sie waren bei Rettungsflügen schon etliche male bei Nacht in Zermatt gelandet. Da war einerseits der kommerzielle Druck. Die Kosten sind ja bereits entstanden mit dem Leerflug nach Sion. Wem sollte die Rechnung geschickt werden? Dann war bestimmt auch "home itis" mit im Spiel. Sie wollte lieber nach Hause zu ihrer Familie in den Feierabend als mit dem Taxi nach Zermatt und am nächsten morgen Früh wieder zurück den "leeren" Heli abzuholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Es geht (mir zumindest) nicht um Haeme, sondern darum, dass gerade wir Piloten nicht dulden duerfen, dass Einzelne von uns denken, sie stuenden ueber dem Gesetz! Wieso sollte ich das nicht dulden dürfen? Wenn ich sowas nicht dulden könnte, wäre ich (Hilfs-)Polizist geworden. Ich persönlich habe absolut kein Problem damit, dass dieser Flug durchgeführt wurde, warum auch? Man kann sich ja schon auf den Standpunkt stellen man müsse auch sinnlose Regeln befolgen, damit nicht noch mehr sinnlose Regeln nachfolgen, aber nur auf die Einhaltung jedwelcher Regel pochen, weil es halt Regeln sind.. Naja. Was ist denn das nun genau sein, ein Aufruf zum Denunziantentum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 Haben die fuer die Rettungsfluege bei Nacht dann andere Hubschrauber oder sind die dafür dann zugelassen und der Landeplatz, oder weil die Rueckkehr dann ein Privatflug ist? Dann waere es eine ziemliche Kasperei und der Anzeigende ein ziemlich boeser Insider. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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