FlyRudolf Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Hallo zusammen ich habe anlässlich der Erneuerung meiner Lizenz nebst den Prüfungsgebühren und den mit der Prüfung verbundenen Kosten, zusätzlich zu den für das Ausstellen der Lizenz bekannten Fr. 80.00, noch weitere Fr. 120.00 verrechnet bekommen wegen Erstausstellung gemäss EASA FCL. Wohlgemerkt Erstausstellung einer Lizenz nach mehr als zwanzig Berufsjahren! Jeder wird also bald mal Fr. 120.00 zusätzlich bezahlen müssen, das alleine ist schon übel. Für das BAZL schaut die Rechnung natürlich viel besser aus. Bei den rund 12'700 ausgestellten Lizenzen sind das locker zusätziche Fr. 1'522'560 für die Eidgenossenschaft. Einfach so, weil man halt auf EU Gesetz umstellt. Zu Lasten derjenigen, die im Moment vielleicht noch etwas Geld haben. Also mehr oder weniger 1.5 Mio aus der Wirtschaft geklaut… Was meint Ihr dazu? Gruss Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
comandant Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Ich persönlich fand jegliche Gebühren vom BAZL schon immer völlig übertrieben. Das fängst schon beid der Theorieprüfung an, dass man pro Rating bzw Session Fr 200.- bezahlt, um an einem PC ein paar Klicks zu machen. Bis hin zur Ausstellung einer neuen Lizen, wie du sagst.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flavio Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Die Rechnung für meine erneuerte (und neue EASA-) PPL/IR Lizenz sah ganz anders aus: - CHF 50.-- für Erneuerung in einem Nichtberufsausweis - CHF 300.-- IR Proficiency Check Fliegergruss Flavio Gesendet von meinem GT-P7500 mit Tapatalk 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Ich bezahle für meine drei aktuellen Type Ratings jedes Jahr 80 CHF... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niggi Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Was meint Ihr dazu? Hast Du schon angerufen und nachgefragt? Dürfte wohl ein Irrtum sein, ich habe ebenfalls "nur" (wobei 50.-- für PPL ok sind, IMHO) die normalen Gebühren bezahlt. Die BAZL-Rechnung ist übrigens eine Verfügung mit einer Einsprachefrist, hast Du die verpasst, hast Du Pech... Guckst Du Seite 12, wenn nicht einverstanden anrufen und nachfragen, ob Du einsprache machen sollst oder es auch ohne geht... Gruss Niggi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuftTaxiPilot Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Ich finde die Gebühren übertrieben hoch. Vor einigen Jahren habe ich jeweils einmal pro Jahr 30.- Franken bezahlt. Jetzt kostet mich eine neue Lizenz 240.- Franken (mit Revalidation SEP, Revalidation FI, IR Crosscredit). Früher hat man doch für das Austellen der Lizenz die 30.- Franken bezahlt - egal was alles eingetragen werden musste. (Oder irre ich mich da?) Heute zahlt man für jede Revalidation extra. Ich nehme an, fürs BAZL sind das bloss ein paar Mausklicks und höchstens 2 Minuten Arbeit. L.G. Benno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlyRudolf Geschrieben 3. November 2012 Autor Teilen Geschrieben 3. November 2012 Flavio die 300.00 Fr. Profcheck sind bei mir natürlich auch drin, die sind immer drin. Niggi Natürlich habe ich mich erkundigt. Und eben diese Auskunt erhalten. Hast Du schon mal eine Einsprache gegen eine Kostenverfügung gemacht? Die musst Du ans Bundesverwaltungsgericht machen, in dreifacher Ausführung und so, dort zuerst mal ein paar Tausender vorauszahlen, und dann auf den Ausgang der Beschwerde hoffen. Ohne Anwalt ein heikles unterfangen. Wegen 120.00 Fr. würde ich jedem davon abraten... Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 dort zuerst mal ein paar Tausender vorauszahleniDas wäre mir nun vollkommen neu. Einsprache macht natürlich nur Sinn, wenn Tarifreglemente nicht eingehalten wurden. Wenn dem so wäre, dann würde ich aber dennoch zuerst zum Telefon greifen und fragen, ob das Versehen auch ohne Gericht aus der Welt geschafft werden kann. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flydawg Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Ich bezahle für meine drei aktuellen Type Ratings jedes Jahr 80 CHF... Drei Type ratings? Ich dachte nur 2 sind erlaubt? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuftTaxiPilot Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Du darfst so viele TR haben wie du willst, aber nur 2 kommerziell verwenden. L.G. Benno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 echt? Ich rede von A320, A330 und A340. Darf ich eines davon gar nicht mehr kommerziell durchführen? Das hat mir beim Bazl noch niemand gesagt. Und die von Bazl sind ziemlich schnell mit sagen normalerweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flydawg Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 Also ich hab noch nie gehoert dass man mehr wie 2 Ratings haben kann. Aber vieleicht zaehlt das A330/A340 als einziges Type Rating? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 ich habe anlässlich der Erneuerung meiner Lizenz nebst den Prüfungsgebühren und den mit der Prüfung verbundenen Kosten, zusätzlich zu den für das Ausstellen der Lizenz bekannten Fr. 80.00, noch weitere Fr. 120.00 verrechnet bekommen wegen Erstausstellung gemäss EASA FCL. Wohlgemerkt Erstausstellung einer Lizenz nach mehr als zwanzig Berufsjahren!Die BAZL-Kostenverfügungen nennen jeweils die Rechtsgrundlagen für die einzelnen Gebühren. Was war die Rechtsgrundlage für die erwähnten 120 Franken? Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuftTaxiPilot Geschrieben 3. November 2012 Teilen Geschrieben 3. November 2012 echt? Ich rede von A320, A330 und A340. Darf ich eines davon gar nicht mehr kommerziell durchführen? Das hat mir beim Bazl noch niemand gesagt. Und die von Bazl sind ziemlich schnell mit sagen normalerweise. Nach der Type Rating Liste sind das drei verschiedene Type Ratings. Appendix 1 zu EU-OPS 1 1.980 "(b) When a flight crew member operates more than one aeroplane type or variant within one or more licence endorsement as defined by flight crew licensing and associated procedures for type — multi-pilot, an operator shall ensure that: (...) 2. a flight crew member does not operate more than two aeroplane types or variants for which a separate licence endorsement is required; and (...)" L.G. Benno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 4. November 2012 Teilen Geschrieben 4. November 2012 Ich glaube, für MFF (Mixed Fleet Flying) gibt es eine spezielle Lösung. Gerade dazu ist ja MFF erfunden worden. Obwohl die meisten Airlines das totale MFF (alle Airbus-Typen) aufgegeben haben, ist es trotzdem noch erlaubt. Ich fliege operationell im Moment nur die beiden grösseren. Ich werde mal abklären, ob in diesem Fall diese beiden als ein Typ gelten oder ob 3 Typen nur erlaubt sind, wenn alle drei im MFF-AOC erwähnt sind. Praktisch alle Instruktoren in Airbus Training übrigens verfügen über alle Airbus-Ratings, also A318 bis A380, inklusive A350 sobald der kommt. Sie dürfen auch für andere Airlines fliegen und sie haben EASA-Lizenzen. Ich halte euch auf dem laufenden. Vielen Dank übrigens noch für den Input Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
niemand Geschrieben 4. November 2012 Teilen Geschrieben 4. November 2012 Soviel ich mich noch erinnere ist es so: Man hat ein Grundmuster und dann eine MFF Extension. Alles innerhalb der 320/330/340 Familie, wobei die 340-300/400 und 500 als ein Muster gelten. Jeden 6-monatlichen Proficiency Check macht man abwechslungsweise auf einem der beiden Muster, Grundmuster und Extension. Daher ergibt sich, dass man immer nur auf 2 Muster flugberechtigt (recent) sein kann. Mit einem neuen Extension-Check (weiss nicht ob der Terminus ganz korrekt ist) kann man das dritte Muster auf "recent" checken, verliert dabei aber das "alte" Extension Muster. Um das Grundmuster zu ändern gibt es einen Differential Kurs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pathi Geschrieben 31. August 2013 Teilen Geschrieben 31. August 2013 Zu den Kosten der BAZL Dienstleistungen kann ich auch noch ein schönes Muster nachliefern: Die Freude war wirklich gross, als ich diesen Sommer mein CPL/IR auf einem MEP gemacht habe:) und nach all den Kosten, die einen eh schon zur Verzweiflung treiben, will man sich ja nicht noch über irgendwelche Prüfungsgebühren aufregen, schliesslich ist feiern angesagt! Klarerweise habe ich mit einer entsprechenden Rechnung durch das BAZL gerechnet, aber ehrlich gesagt, der Endbetrag hat mich schon etwas baff gemacht.:001: Hier die Aufstellung: CPL-Prüfung: CHF 450.-- Bearbeitung Gesuch Erstausstellung CPL: CHF 125.-- Bearbeitung Gesuch um Verlängerung/Erweiterung Klassenberechtigung in einem Berufsausweis/revalidation MEP: CHF 80.-- IR-Erstprüfung: CHF 700.-- Ergibt total bloss CHF 1355.-- Wie gesagt, eigentlich will man ja nicht motzen, sondern feiern und eigentlich kostet der Rest der Ausbildung genug. Aber es hat mich tatsächlich von den Socken gehauen. Im BAZL Gebührenreglement steht übringens ein Abschnitt, welcher mich darin bestätigt, hierbei abgezockt zu werden: Art. 5 Gebührenbemessung 1 Wo in den nachstehenden Bestimmungen nicht eine Pauschale festgelegt ist, wird die Gebühr nach Zeitaufwand festgelegt, gegebenenfalls innerhalb des festgelegten Gebührenrahmens. 2 Der Stundenansatz beträgt je nach erforderlicher Sachkenntnis des ausführenden Personals 100-200 Franken. 3 Im Einzelfall kann unter Berücksichtigung des Interesses und des Nutzens der gebührenpflichtigen Person sowie des öffentlichen Interesses eine Gebühr ermässigt oder erlassen werden. 4 Das BAZL kann Bundesstellen von den Gebühren befreien, wenn sie die Dienstleistung für sich selbst in Anspruch nehmen.1 Da es sich ja gemäss Punkt 1 um eine Pauschale handelt, kommt Punkt 2 nicht zur Geltung. Dennoch: wenn man den Maximalbetrag für den Stundenaufwand (200 Franken) für alle Aufgaben nähme, könnte das BAZL beinahe 7 Stunden für mich arbeiten. Naja, immerhin haben sie die Portokosten nicht separat verrechnet. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 1. September 2013 Teilen Geschrieben 1. September 2013 Schrecklich, Patrick (also nicht die bestandene Prüfung - Gratuliere!)... Interessant auch, wieso man nicht einen Kombi-Ansatz verfolgt. IF alles miteinander, THEN wird einem der Experte nur einmal und nicht zweimal verrechnet und der Adminöggi hat auch nur einmal das Dossier aus dem Keller geholt für die Fiche. Es käme auch sonst nur selten wem in den Sinn, für meist zusammenhängende Aufgaben jedes Mal die vollen Einzelansätze zu verlangen. Aber eben, wo kein Wettbewerb, da kein Konkurrent. Wieviele % der Ausbildungskosten waren die 1.3 Tonnen denn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 1. September 2013 Teilen Geschrieben 1. September 2013 Mirko, wenig mehr als 1 % ! Ich kenne mich aus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 2. September 2013 Teilen Geschrieben 2. September 2013 Hier die Gebühren aus dem Land der Aviatik- Frankreich: ========================================= Radiotelephonie 1991: Kurs etwa 400 FF, Prüfungsflug (Kosten FLZ), Prüfungsnachweis (Formulare der ATC und des Fluglehrers) sowie Eintrag : gratis PPL Prüfung und Erstausstellung des Ausweis 1992: (damals noch national nach OACI-Regeln): gratis (nur Prüfungsflug hatte gekostet, nicht aber der Formularkrieg sowie die Ausstellung der Lizenz beim DGAC) PPL- Erweiterung Class - A Rating (Einziehfahrwerk, complex aircraft) 1998: nichts (Eintragung der Erweiterung gratis) Umwandlung ICAO-PPL in JAR/FCL 2008: - Theoriekurs 80€ (vom Club organisiert mit ext. Dozenten) - Prüfung (Multiple Choise, wurde sofort korrigiert) : gratis - Umwandlung, Ausstellung Ausweis nach JAR/FCL: gratis English proficiency check nach FCL, 2009 Testanmeldung: gratis- man muss den gewünschten Level nennen Testgebühr: 80€, im Voraus zu bezahlen (mein Rating war für 6 Jahre- es gibt viele Testcenters in F) Habe diesen Check in Ostfrankreich besucht, die Prüfer sind aktive Controller aus England gewesen, die alle muttersprachlich englisch waren. Die Kommunikation mit Kandidaten für den Check für die Level 15 bis 20 (6 Jahre oder lebenslänglich) wird ausschliesslich in englisch geführt. Verlängerung der Berechtigung SEP Land alle zwei Jahre: - educational training : FLZ nach Tarif, Fluglehrer 30€/h - Verlängerung in BEA: gratis Medical nach nationalen Richtlinien / ICAO in F: - alle zwei Jahre (ab 50 alle Jahre): 40€ für einen zweistündigen Untersuch (Urin, Blut, Herz/Kreislauf /EKG, Ohren, Augen, div. "Turnübungen, Befragung) Der Ausweis Medical Class 2 wird sofort anschliessend vom Arzt ausgestellt. Noch Fragen?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 2. September 2013 Teilen Geschrieben 2. September 2013 Hier die Gebühren aus dem Land der Aviatik- Frankreich:========================================= .. Noch Fragen?? Danke für den Hinweis per Handy, Bin absolut erstaunt, wie aktiv das Forum ist. Ja, beim Erneuern des Medical fallen absolut keine Gebühren an. Die Fliegerärzte sind mit dem DGAC (dem Pendant zum BAZL) vernetzt und füllen in einem Webformular alle Daten aus / führen den Stuss nach. Der Gesetzgeber und die Behörde rühren absolut keinen Finger im Prozess. Das ist eventuell der Grund, warum das nichts kostet. Konsequenz: Mein Medical ist zwar ein Standard Form (FC48 -0907), wird aber handschriftlich vom Arzt ausgefüllt und gestempelt (Arzt). Cosy:008: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pathi Geschrieben 2. September 2013 Teilen Geschrieben 2. September 2013 @mirko und brufi: Es wird ungefähr in dem Bereich sein, den brufi geschildert hat. Ich habe das nicht mehr ausgerechnet, sondern war dann einfach froh, dass ich das mit Erfolg beenden konnte, ohne aus finanziellen Gründen abbrechen zu müssen. Insgesamt kann man sagen, dass es immer erheblich teurer wird, als man vorher gerechnet hat, selbst mit hohen eingerechneten Toleranzen. Dann ist man am Point of no return, wenn es nicht vorwärts geht, rückwärts geht's nimmer ohne Totalausfall. Dazu ist anzumerken, dass sich das alles im Normalfall nicht von den Steuern abziehen lässt, egal was wer dir vorher erzählt (und du glauben willst): Wenn du einen Job hast, mit dem du genug Geld verdienst, dass du darüber nachdenken kannst, die Ausbildung zu machen, gibt es kaum ein Argument für eine abzugsfähige Umschulung. Die wenigsten können es wohl als Erstausbildung abziehen und als Weiterbildung ebenfalls kaum. Nachdem ich im ersten Jahr alles schön aufgeschrieben, für die Steuern aufbereitet hatte und einen negativen Entscheid erhielt, war meine Motivation auch dahin, detailliert die Kosten bloss für den eigenen Seelenfrieden (oder eher Unfrieden) aufzukumulieren, deshalb keine verlässliche Zahlen. Schön ist es jedenfalls nicht, auf längere Zeit finanziell am Rand zu sein und eine Steuerrechnung für relativ gut verdienende in monatlichen Raten abzustottern. Wobei ich nichts dagegen habe, angemessen Steuern und Gebühren zu bezahlen. Aber wenn die Bemessungsgrundlagen so sind, wird's schwierig. Dann ärgert man sich über solch eine BAZL-Rechnung besonders und aus der Freude über die Lizenz wird die Erleichterung, das Kostenkumulieren vorerst hinter sich zu haben. Dass es - was Lizenzgebühren angeht - auch anders geht, scheint ja Frankreich zu zeigen. Und die Anflugkarten haben sie auch noch kostenlos online :005: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pathi Geschrieben 2. September 2013 Teilen Geschrieben 2. September 2013 @cosi: das Medical in der Schweiz wird ja auch direkt vom Arzt ausgedruckt, die Kosten sind die Arztrechnung, wobei der Stundenansatz wohl höher ist, als in Frankreich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Voni Geschrieben 2. September 2013 Teilen Geschrieben 2. September 2013 die Kosten sind die Arztrechnung, die sind aber von Arzt zu Arzt teilweise sehr verschieden. Warum nicht ein Einheitstarif für ein Medical? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 2. September 2013 Teilen Geschrieben 2. September 2013 Mirko, wenig mehr als 1 % ! Ich kenne mich aus! Würdest auch besser mal was davon berichten? Naja bin Do in LSZI, sonst ;) Also 1% für die Prüfung? Also Patrick, der Spass hat echt 130'000 Stutz gekostet??? Echt jetzt? Ich weiss soeben, was von meiner Wishlist gefallen ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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