RemiAviation Geschrieben 21. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2012 Hallo zusammen, Als ich gestern am Abend zwei Personen aus den Ferien abgeholt habe, beobachtete ich zuvor deren Landung (TAP A321, #926 aus LIS) vom P6 aus. Das Flugzeug hatte aber die Landescheinwerfer und die roten "Anti-Collision lights" nicht an, lediglich die Blinker an den Flugelspitzen :confused:. Meine Schwester erzahlte dann, dass sie über Spanien/Frankreich aufgrund eines Gewitters einen ziemlich turbulenten Flug hatten und dass die Fernseher während des gesamten Flugs nicht funktionierten. Der Flug war aufgrund einer vorausgehenden Verzögerung (flog zuerst LIS-ORY-LIS) bereits 1.5 Sunden verspätet in LIS abgeflogen, vielleicht gab es da schon Probleme mit der Elektronik/Beleuchtung. Die Maschine flog 40 Minuten später wieder ab, wurde also nicht hier untersucht oder so. Weiss jemand, was da der Fall gewesen sein könnte? Dass das Licht nicht ging und auch die Bildschirme in der Kabine nicht, scheint mir etwas zusammenhängend zu sein (z.B. Problem mit den Avionics, etc.) :confused:. Da ich bei TAP schon einiges erlebt habe, kann ich mir auch vorstellen, dass da sicherheitstechnisch gepfuscht wurde :009: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 21. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2012 Glaube nicht dass da Grund zur Beunruhigung besteht. Ich fliege auch viel TAP, mir passierte noch nie was. Landescheinwerfer sind nicht am gleichen Bus ("Stromschiene") angeschlossen wie das Bordunterhaltungssystem ("Fernseher"). Auch die Beacons und Navigationslichter haben mehrere Redundanz (Sicherheit). Auch die Avionik (Aviation+Elektronik, also das Zeugs im Cockpit). Rein legal ist es immer erlaubt mit einem kaputten Landescheinwerfer zu fliegen. Man braucht aber dafür ein Taxilicht. In der Regel braucht man 2 von 3: Entweder 2 Landescheinwerfer oder 1 Landescheinwerfer und 1 Taxilicht. Am Tag braucht man glaub ich sogar weniger. Wenn sie zu wenig gehabt hätten, wären sie wohl kaum gestartet. Das kann sich TAP gar nicht leisten. Hoffe dir alles befriedigend beantwortet zu haben. Gruss Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qnh1013 Geschrieben 23. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2012 Rein legal ist es immer erlaubt mit einem kaputten Landescheinwerfer zu fliegen. Man braucht aber dafür ein Taxilicht. In der Regel braucht man 2 von 3: Entweder 2 Landescheinwerfer oder 1 Landescheinwerfer und 1 Taxilicht. Am Tag braucht man glaub ich sogar weniger. Hallo, So in etwa. Am Tage geht es laut MEL (A319) ganz ohne Landelichter, auch ohne Beacon. Bei Dunkelheit reicht 1 Landelicht wenn Taxi UND Takeoff Licht funktionieren. Das gilt aber alles nur bis zum losrollen. Das heisst, es kann auch gut unterwegs kaputt gegangen sein. Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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