Zum Inhalt springen

N-immatrikuliertes Flugzeug in der CH betreiben


Andreas M

Empfohlene Beiträge

Ich brauche Informationen darüber, was es alles zu beachten und zu tun gibt, um ein Flugzeug mit N-Imatrikulation in der Schweiz zu stationieren und selber zu fliegen.

 

Was gilt es zu beachten in Sachen Einfuhr (Zoll, MwSt), wer ist der eigentliche Besitzer, Operator, Halter etc. (muss in den USA sein soviel ich weiss), was für eine Lizenz (FAA, EASA) muss man haben, um es zu fliegen, wie läuft das Ganze mit der Maintenance, Jahreskontrollen, periodische Kontrollen etc. etc. etc.

 

Ich bin überzeugt, dass es ähnliche "Fälle" in der Schweiz gibt, die so "rumfliegen", bin aber selber juristisch zu unbedarft, um alles von Grund auf in den Büchern, Erlassen etc. zusammenzusuchen und richtig zu interpretieren, also mache ich diesen Aufruf.

 

Kontakte, Personen, Infos, Unterlagen, Links.... etc. etc. alles hilft mir dabei, die Infos zusammennzutragen. Danke für Eure Hilfe!

 

Gruess Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andreas

 

Auf die Schnelle ein paar Punkte dazu von mir, aus eigener Erfahrung:

- Du musst verzollen (MwSt)

- Besitzer ist ein Trust. Die müssen nicht unbedingt in den USA sein. Ich würde einen renomierten nehmen. Die Trusts informieren in der Regel sehr gut über die notwendigen Schritte/Vorschriften.

- Du brauchst eine US-Lizenz. Mit CH-Lizenz kannst Du nur in CH mit N-Reg fliegen. Du kannst mit validierter Lizenz fliegen.

- Maintenance ist aus meiner Sicht der Knackpunkt. Ich bin sehr zufrieden mit meinem Mech der auch IA (kann "abzeichnen") ist. Bei Bedarf stelle ich den Kontakt her.

 

Aus meiner Sicht ist das Ganze unproblematisch und wird auch viel gemacht. Meine Erfahrungen sind positiv.

 

Gruss

Urs

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Aus meiner Sicht ist das Ganze unproblematisch und wird auch viel gemacht. Meine Erfahrungen sind positiv.

 

 

Meine auch. Zu berücksichtigen sind freilich die Bestrebungen der EASA, N-registrierte Flugzeuge, die DAUERHAFT in Europa stationiert sind, zu verbannen. Und autonome FAA-Lizenzen sollen bald nicht mehr gültig sein, wenn bei Flügen in Europa nicht zusätzlich eine europäische Lizenz (vor allem bei IFR) vorhanden ist.

Eine Frechheit sondersgleichen - als wären US-Lizenzen minderwertig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Besten Dank, nehme die Spuren wie ein Wachthund auf... und falle hoffentlich nicht auf die Nase!

 

Ja ich weiss: brauche eine FFA Lizenz, um damit ausserhalb CH zu fliegen. Innerhalb der CH funktioniert offensichtlich mit einer CH-Lizenz. Wie steht es mit einer FAA licence based on Swiss-Licence? Zählt das auch in diesem etwas spezielleren Fall als FAA Lizenz? Und, falls das normale Fliegen damit geht: darf ich, als Schweizer FI (eingetragen in Schweizer Lizenz) mit einer FAA Lizenz based on Swiss Lizenz auch auf dem N-Gugger Einweisungen machen/geben = als FI schulen?

 

Gruess Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Chipart, für die (normale) Erweiterung des Threads. GRRRRR!!!!

Bitte: Bleibt beim Thema.

Aber: Danke, Ihr habt mir schon viel geholfen, echt!

 

Gruess Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andreas

 

Wie steht es mit einer FAA licence based on Swiss-Licence? Zählt das auch in diesem etwas spezielleren Fall als FAA Lizenz?

Ja. Eine "based-on" FAA-Lizenz ist im Wesentlichen dasselbe wie eine normale FAA-Lizenz; nur der Ausstellungsprozess und die Abhängigkeit von einer ausländischen Lizenz (inkl. Medical und möglichen Einschränkungen) sind anders.

darf ich, als Schweizer FI (eingetragen in Schweizer Lizenz) mit einer FAA Lizenz based on Swiss Lizenz auch auf dem N-Gugger Einweisungen machen/geben = als FI schulen?

Überleg dir einfach mal kurz, wie du das in eure Logbücher eintragen willst:

  • Falls beide (du und der Einzuweisende) das nach FAA loggen wollen, dann gibt es wohl keine Probleme bei diesem Vorhaben, da die FAA keine Vorschriften für eine Einweisung (unterhalb 12'500 lbs und kein Jet) kennt. Nur die Versicherung könnte allenfalls etwas spezielles verlangen.
  • Falls nun aber gemäss FAA mit dieser Einweisung ein High-Performance- oder Complex-Endorsement verbunden ist, dann darf das eigentlich nur von einem FAA-Instruktor kommen, denn nur ein FAA-Instruktor darf solche FAA-Endorsements ausstellen. So wäre es klar und eindeutig. Alternativ, schon leicht im juristischen Graubereich, könnt ihr diese Ausbildung BAZL/EASA-konform auf einem HB-Flieger machen und sinngemäss ins Logbuch eintragen.
  • Nebenbei und zur Vollständigkeit sei auch erwähnt, dass ein Flight Review, den ihr beide mit euren FAA-Lizenzen bräuchten, nur von einem FAA-Instruktur durchgeführt werden darf (dies dafür aber sowohl auf N- als auch auf HB-Flugzeugen).
  • Falls ihr diese Einweisung BAZL-konform durchführen und in den Logbücher eintragen wollt, also z.B. weil der Einzuweisende diese Einweisung auch beim BAZL für spätere Flüge auf HB-Flugzeugen anerkannt haben will, dann würde ich kurz mit dem BAZL Rücksprache halten. Aus Erfahrung ist das BAZL bei solchen Dingen eher entgegenkommend.

 

Hoffe etwas geholfen zu haben.

 

-- Hene

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was wir alle bisher übersehen haben: Die Amis verlangen eine Funkerlaubnis. Wird problemlos ausgestellt, aber anfordern muss man sie.

Der Hinweis auf "English proficient" bleibt auf immer und ewig auf der Scheckkarten-Lizenz stehen und erfordert keine stupiden Nachprüfungen wie bei uns (je nach Level). In den USA kann man englisch, oder eben nicht, und dann bekommt man auch keine Lizenz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Hinweise, ihr seid echt gut!!!

 

Einweisung...stimmt: gibt's nicht: ich meine (hoffentlich schreib ich's richtig...) Familiarization: Der Kandidat hat alles, was er dazu braucht (Einziehpropeller, Verstellfahrwerk, Schwanzrad). Highperformance ist das vorgesehene Ding bei weitem nicht (hoffentlich sind die Pisten abschüssig und haben immer 30 kt Gegenwind, bei steady -5°C und QNH 1034++).

 

Flight Review (Biannual, entspricht unserem JAR-Trng Flug, aber kann giftiger sein): Es ist nicht ganz klar, ob der nötig ist: Die FAA based on Swiss Licence basiert ja eben auf der CH/JAR/EASA Lizenz, die auch alle 2 JAhre einen TRNG Flug vorschreibt. Ergo: Flight Review nötig oder nicht??? Dnn gibt es irgendwo im FAR oder AIM einen Hinweis, dass mit ATPL ein Flightreview nicht nötig sei. Auch in den USA wissen einige FI's nicht, ob oder ob nicht... Im Zweifelsfall mach ich das halt, man lernt nie aus (nicht zynisch gemeint!!!)

 

Was ich nun sicher weiss: N-Fluugi fliegen in Europa mit FAA based on Swiss Licence geht. Da die Swiss License eine JAR und sehr bald eine EASA Lizenz ist, ist Europa kein Tabu: man darf damit über die Grenze.

 

Verzollen ja, Owner (nicht unbedingt = Halter = Operator) muss USA Bürger sein oder eine in den USA sitzende Firma (Trust).

 

Maintenace kann von Schweizern gemacht werden, aber einmal im Jahr muss ein FAA Mechano den Fluugi anschauen (nicht nur die Papiere...).

 

Nun, danke vorerst mal, Gruess

 

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Andreas,

 

du bringst in deiner Zusammenfassung gleich zwei häufige Irrtümer zur Sprache:

 

Erstens glauben immer wieder Leute, mit einer based-on FAA-Lizenz sei ein FAA Flight Review nicht nötig. Das ist eindeutig falsch. Die Argumentation basiert auf reinen Annahmen, die sich aber einfach widerlegen lassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, die aber in eurem Fall - selbst mit ATPL - nicht zutreffen.

 

Zweitens glauben einige Leute, mit einer JAR- oder EASA-Lizenz können sie mit einem N-Flugzeug und ohne FAA-Lizenz über Landesgrenzen fliegen. Auch das ist falsch, auch wenn die Argumente dieser Leute zunächst einleuchtend klingen mögen, aber ebenfalls widerlegbar sind.

 

@Othmar: Danke für die Ergänzung bzgl. Funkzeugnis. Wobei das nicht einfach nur von den "Amis" gefordert ist, sondern auch von der ICAO (Annex 6, Part 1, Abschnitt 9.1.2): The flight crew shall include at least one member who holds a valid licence, issued or rendered valid by the State of Registry, authorizing operation of the type of radio transmitting equipment to be used.

 

-- Hene

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Hejo für deine Klärung in Sachen biannual flight review. Ich hab diesen immer gemacht, obwohl von mindestens zwei FAA FI's gesagt wurde, dass dies bei einer "Based on Swiss Licence" nicht nötig sei...!

 

Ansonsten geht's in einem gewissen sinne vorwärts obwohl ich meine sehr grossen "finanziellen" Zweifel habe. Siehe neuen Thread "Stearman Haltergemeinschaft".

 

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...