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SWANS - Erfahrungen


MarkusP210

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Allerseits

 

Mich würden Eure Erfahrungen und Meinungen zum freiwilligen Meldesystem des BAZL (SWANS) interessieren. Gerne auch per PM.

 

Markus

Geschrieben
Hallo Allerseits

 

Mich würden Eure Erfahrungen und Meinungen zum freiwilligen Meldesystem des BAZL (SWANS) interessieren. Gerne auch per PM.

 

Markus

 

Ich habe das SWANS vor Jahren einmal benutzt für eine Meldung über mich selbst (ungewollte, kurze Luftraumverletzung).

 

Grüsse,

Fabian

Geschrieben

@Fabian

 

und welche Erkenntnisse wurden daraus gewonnen?

Geschrieben

Als ehemaliger SOF hatte ich mit SWANS zu tun.

Ich war in wenige Rapporte involviert.

Es ist eine gute Sache.

Leider haben viele Piloten das Gefühl, dass sofort Ihre Pilotenakten beim BAZL damit gefüttert wird. Dies ist aber nicht der Fall.

Meines Wissens ist das SWANS direkt dem UVEK Generalsekretariat resp. dem CASO unterstellt und nicht dem BAZL.

Somit ist die Anonymität der Piloten auch sichergestellt.

 

Bedenkt: Falls mit einem SWANS Rapport ein künftiger Flugunfall verhindert werden kann, dann hat sich die Eingabe gelohnt.

Gruss

Marco

Geschrieben

Gemischte Erfahrungen, jeweils im Klartext:

 

- Februar 20xx, Flug in CTR nicht entsprechend Freigabe ausgeführt. Mit Turm besprochen, zusätzlich SWANS Meldung formuliert und Vorschlag im Bereich Kommunikation angefügt. Nach 3 Tagen wurde der Erhalt bestätigt, nach einer weiteren Woche wurde mir eine Abschlussmeldung zugestellt.

"Der Vorfall wurde durch unser Amt geprüft. Ihre Informationen tragen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt dazu bei, die Flugsicherheit zu verbessern." Und konkreter: "Sollten sich Vorfälle analog des Ihrigen [...] häufen, wird Ihr Verbesserungsvorschlag [...] nochmals geprüft. Bitte betrachten Sie Ihre Meldung als abgeschlossen."

 

Ich war begeistert - super sachlich, persönlich, mit Eingangs- und Abschlussmeldung. Genau so stelle ich mir die Kommunikation (unabhängig vom Inhalt des Vorfalls) vor.

 

- November 20xx, Befürchtung einer horizontalen Luftraumverletzung auf FL 130 wegen MIL Nachtflug (Es ging wirklich um ein paar Füsse, so genau sind Altimeter nicht). Ankündigung der Befürchtung (!) via SWANS und Kritik am eigenen Briefing sowie Flugtaktik und Kommunikation formuliert. Hier dann leider "Funkstille", keine Zeile zum Erhalt oder zum Abschluss.

 

Somit ist's für mich quasi 1:1, aber ich will gar nie in die Situation kommen, über einen weiteren Vorfall berichten zu müssen. Daher hoffe ich auf weitere Wortmeldungen von anderen und ein doch weiterhin tendentiell positives Bild der Institution. :)

Geschrieben
Von wem denn genau?
Vermutlich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter im Safety Risk Management beim BAZL. Stimmt das, Mirko?

 

Martin

Geschrieben

Wo ist das anzusiedeln im Organigramm des BAZL?

 

Mirko hat mir den Namen genannt. Ich kann die Person momentan nicht heim tun, verorte sie aber kaum beim CASO.

 

Hans

Geschrieben
Wo ist das anzusiedeln im Organigramm des BAZL?

 

Mirko hat mir den Namen genannt. Ich kann die Person momentan nicht heim tun, verorte sie aber kaum beim CASO.

Der CASO ist nicht dafür zuständig. Auszug aus dem BAZL-Organigramm:

 

bazl_organigramm_001.png

 

Martin

Geschrieben
Mitarbeiter im Safety Risk Management

Du hast das betreffende E-Mail damals erhalten ;)

Geschrieben
Der CASO ist nicht dafür zuständig. Auszug aus dem BAZL-Organigramm:
Wer selber lesen kann, ist im Vorteil. :D Ich hab's echt übersehen.

 

Hab die Fragen gestellt, weil ich nicht an Marcos Vermutung glauben konnte.

 

Hans

Geschrieben
Wer selber lesen kann, ist im Vorteil. :D Ich hab's echt übersehen.
Kein Problem, für solche Fragen ist das Fliegerforum ja da … :)

 

Martin

Geschrieben
Leider haben viele Piloten das Gefühl, dass sofort Ihre Pilotenakten beim BAZL damit gefüttert wird. Dies ist aber nicht der Fall

 

Der Beweis dafür wäre noch zu erbringen.

 

Meines Wissens ist das SWANS direkt dem UVEK Generalsekretariat resp. dem CASO unterstellt und nicht dem BAZL.

Somit ist die Anonymität der Piloten auch sichergestellt

 

Auch dafür wäre der Beweis noch zu erbringen. Bei beiden Aussagen bin ich mir seit vergangenem Mittwoch überhaupt nicht mehr sicher ob sie zutreffen...

 

Markus

Geschrieben
Bei beiden Aussagen bin ich mir seit vergangenem Mittwoch überhaupt nicht mehr sicher ob sie zutreffen...
Kontext?

 

Martin

Geschrieben

Wenn kein Fall von Grobfahrlässigkeit vorliegt, DÜRFEN die Informationen nicht aus der Abteilung heraus gegeben werden, vorausgetzt die anderen Anforderungen sind erfüllt.

Geschrieben

Lieber Philipp

 

Zwischen dem was man "darf" und dem was man "macht" ist bekanntlich ein grosser Unterschied, dies gilt eben auch für eine Behörde. Wie Du sicher weisst bin ich nach wie vor der Überzeugung dass es mehr als unklug ist, wenn ein solches System in derselben Behörde angesiedelt ist, welche auch über Massnahmen entscheidet und entsprechende Strafmassnahmen bestimmt.

 

Solange dieselbe Behörde willkürlich Bussgelder und Strafmassnahmen verhängt, welche in keiner Art und Weise verhältnismässig sind, werde ich bezüglich Meldungen gelinde gesagt "Zurückhaltung üben". Wenn ich was erlebe, kläre ich das direkt mit den Betroffenen - ohne Behörde.

 

Ich kenne Ryan Hunninghaus persönlich, er macht einen super Job und ist bestens qualifiziert dafür. Nur leider dürfte er und seine Abteilung nicht beim BAZL angesiedelt sein.

 

Im weiteren habe ich immer noch den Eindruck, dass die Behörde mit dieser Abteilung einfach kostengünstig ihr "Inspektorenteam" erweitert hat. Eine sicherheitsrelevante Erkenntnis für die Fliegerei konnte ich aber trotz all den Jahren noch nicht erkennen. Wenn ich die Swans Publikationen anschaue, überkommt mich nicht gerade die Erleuchtung, leider.

 

Vielleicht habe ich aber auch einfach schon zuviel erlebt in der Fliegerei und bin offensichtlich auch etwas illusionsbefreit.

 

Tatsache ist aber leider, dass auf Grund von SWANS Meldungen Strafverfahren eröffnet werden, nicht wirklich die proklamierte "just culture".

 

Mit besten Grüssen

Ruedi

Geschrieben

Lieber Ruedi

 

Tatsache ist aber leider, dass auf Grund von SWANS Meldungen Strafverfahren eröffnet werden, nicht wirklich die proklamierte "just culture".

 

Solche Fälle (konkrete) würden mich sehr interessieren - auch und insbesondere als Vorstandsmitglied des AeCS. Falls Du mir Beispiele offenlegen könntest (gerne per PN), wäre ich Dir sehr verbunden.

Geschrieben
Wenn kein Fall von Grobfahrlässigkeit vorliegt, DÜRFEN die Informationen nicht aus der Abteilung heraus gegeben werden, vorausgetzt die anderen Anforderungen sind erfüllt.

 

Eine Luftraumverletzung ist in aller Regel grob fahrlässig: Du hast ja schon zu Hause bei der Flugvorbereitung alle Lufträume explizit auf Deiner Karte angeschaut und evtl. markiert, an denen Du vorbei kommst und entsprechend Deine Flughöhen geplant. In der Luft achtest Du dann auf korrekte Höhenmessereinstellung und fliegst Deinen vorher gemachten Flugplan ab. Wenn jetzt nich irgendwas völlig unvorhergesehenes passiert (z.B. eine Wetterverschlechterung, die in der Vorhersage nicht vorkam, also auch nicht im TAF mit Prob30,...), dann kann man nach menschlichem Ermessen gar nicht einfach Fahrlässig in Lufträume einfliegen.

Daher ist eine Luftraumverletzung praktisch immer das Ergebnis einer groben Verletzung seiner Sorgfaltspflicht bei Flugvorbereitung oder -durchführung.

 

Nicht, dass ich das denke, aber das ist die Argumentationslinie der (deutschen) Behörden.

 

Gruss,

Florian

Geschrieben
Eine Luftraumverletzung ist in aller Regel grob fahrlässig: ...

 

Hier im Flightforum wird oft mit grossen Wörtern geschrieben. Grob Fahrlässig?

 

Leichtfertige Fahrlässigkeit (= die sogenannte Grobe Fahrlässigkeit) liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wurde. Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. mit nichtabsichtlicher Unachtsamkeit nicht beachtet wurde.

Wenn einem Piloten in Frankreich das GPS ausfällt (was bei einem Moving Map auf dem Laptop schnell mal passiert), dann ist es kaum möglich, dass er durch herkömmliche Navigation um alle Sperrzonen herumnavigieren kann. Ich würde da nicht einmal von einfacher Fahrlässigkeit sprechen. In seiner Situation hätte nämlich jeder Pilot mühe. Für Grobe Fahrlässigkeit müssten doch schon fast Drogen im Spiel sein.

 

Noch ein Zitat aus dem Internet: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"

Geschrieben
Daher ist eine Luftraumverletzung praktisch immer das Ergebnis einer groben Verletzung seiner Sorgfaltspflicht bei Flugvorbereitung oder -durchführung.

 

Das mag in Deutschland so sein. Hier nicht zwingenderweise.

Geschrieben

An dieser Stelle bedanke ich mich für alle Votanten für ihre Beiträge.

 

Markus

Geschrieben

Hallo mitenand,

Finde das SWANS eine gute Sache ist. Unter anderem wurden aufgrund der vielen gemeldeten Luftraumverletzungen das Airspace Infringement Video und Infomaterial erstellt, zu finden auf der BAZL Homepage. Meine Erfahrung.

 

Und dies wurde gemacht, obwohl SWANS nicht primär dazu verwendet werden sollte, sich Absolution beim BAZL zu holen und einer Busse zu entgehen. Obwohl viele Piloten offenbar nur melden, um einer Busse zu entgehen weil sie wissen, dass sie aufgrund einer Anzeige der Flugsicherung sowieso auffliegen würden….das BAZL weiss das und ist trotzdem kulant. Wer sich wirklich für Sicherheit interessiert und seine Erfahrungen teilen möchte, der meldet auch einmal Vorfälle und eigene Fehler bei denen man nicht sowieso erwischt wird. Massnahmen und Lessons Learned machen eben auch nur Sinn, wenn brauchbare Meldungen über neue/unbekannte Gefahren gemeldet werden.

 

My 2 cents

 

Gruss Christian

Geschrieben
Obwohl viele Piloten offenbar nur melden, um einer Busse zu entgehen weil sie wissen, dass sie aufgrund einer Anzeige der Flugsicherung sowieso auffliegen würden….das BAZL weiss das und ist trotzdem kulant.
Was Du als «Kulanz» bezeichnest, ist schlicht geltendes Recht – an das sich das BAZL selbstverständlich zu halten hat.

 

Martin

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