ursmunger Geschrieben 30. August 2012 Teilen Geschrieben 30. August 2012 Hallo, eine kurze Bemerkung zu den eventuellen Luftraumverletzungen und ob eine clearance möglich/nötig war: 1) In dieser Region ist in Frankreich Luftraum D ab FL115 resp. 3000ft AGL, whichever is higher. über dem Gipfel des Mt. Blanc ist somit 18771 ft ohne clearance möglich - und das, obwohl wir (ATC) mit den IFR da auf FL180 herumfliegen. In Italien geht E (below airway) oder G (outside airway) generell bis FL195. Somit aus legaler Sicht kein Problem. 2) Die Flugverbotszone (für planeurs ultra legers) ist, wie der Name sagt, eine Flugverbotszone (zone d'interdiction temporaire). LF-R30, wer's genauer nachlesen will.....Egal ob jetzt die Zone Sinn macht, ein Einflug ist schlichtweg illegal, eine Clearance zu erhalten ist nicht möglich - und schon gar nicht von ATC, da ja die Zone nicht von ATC bewirtschaftet wird. Noch zur Klarstellung: Das ist ein rein faktuelles Posting, ob in diesem Fall eine persönliche Auslegung der Lufträume akzeptabel ist: aus dieser Diskussion halte ich mich raus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 28. Juli 2019 Teilen Geschrieben 28. Juli 2019 On 8/23/2012 at 2:33 PM, fm70 said: Zum allgemeinen Verständnis der Diskussion hier noch eine Karte mit der besagten Restricted Aera LF-R 30 B (Flugverbot für Ultraleicht u.ä. unter 1000m AGL in den Monaten Juli und August) (eine offizielle Karte habe ich auf die schnelle online nicht gefunden): http://www.pghm-chamonix.com/wp-content/uploads/2012/08/interdiction.jpg Hier ein Bericht des Le matin und dieses Video :200 Gleitschirmler haben es geschafft, durch Thermik auf der Spitze des Montblanc zu landen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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