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Auf zum höchsten Gipfel der Alpen


Boelkstoff

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Hallo,

 

eine kurze Bemerkung zu den eventuellen Luftraumverletzungen und ob eine clearance möglich/nötig war:

 

1) In dieser Region ist in Frankreich Luftraum D ab FL115 resp. 3000ft AGL, whichever is higher. über dem Gipfel des Mt. Blanc ist somit 18771 ft ohne clearance möglich - und das, obwohl wir (ATC) mit den IFR da auf FL180 herumfliegen. In Italien geht E (below airway) oder G (outside airway) generell bis FL195.

Somit aus legaler Sicht kein Problem.

 

2) Die Flugverbotszone (für planeurs ultra legers) ist, wie der Name sagt, eine Flugverbotszone (zone d'interdiction temporaire). LF-R30, wer's genauer nachlesen will.....Egal ob jetzt die Zone Sinn macht, ein Einflug ist schlichtweg illegal, eine Clearance zu erhalten ist nicht möglich - und schon gar nicht von ATC, da ja die Zone nicht von ATC bewirtschaftet wird.

 

Noch zur Klarstellung: Das ist ein rein faktuelles Posting, ob in diesem Fall eine persönliche Auslegung der Lufträume akzeptabel ist: aus dieser Diskussion halte ich mich raus.

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  • 6 Jahre später...
On 8/23/2012 at 2:33 PM, fm70 said:

Zum allgemeinen Verständnis der Diskussion hier noch eine Karte mit der besagten Restricted Aera LF-R 30 B (Flugverbot für Ultraleicht u.ä. unter 1000m AGL in den Monaten Juli und August) (eine offizielle Karte habe ich auf die schnelle online nicht gefunden):

http://www.pghm-chamonix.com/wp-content/uploads/2012/08/interdiction.jpg

Hier ein Bericht des Le matin

und dieses Video :200 Gleitschirmler haben es geschafft, durch Thermik auf der Spitze des Montblanc zu landen.

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