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BGH Urteil: Bei Streik keine Fluggastrechte


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Die EU Fluggastrechteverordnung wird durch ein weiteres Urteil einer höchsten Instanz (Bundesgerichtshof) ausgehöhlt: Ein Streik (auch wenn ihn die Airline selbst durch Sturheit gegenüber ihrer eigenen Belegschaft verschuldet hat, und das Scheitern von Monatelangen Verhandlungen lange absehbar war) ist einer der "außergewöhnlichen Umstände" bei denen der Fluggast eben kein Recht auf die in der Verordnung festgelegten Entschädigungssummen hat.

Nach dem Urteil, das bei zu spätem Erscheinen am Gate (aufgrund einer Verspätung des Zubringerflugs der selben Airline...) kein Recht auf Entschädigung besteht nun schon wieder ein industriefreundlines/kundenfeindliches Urteil.

Ich frage mich wofür es diese Verordnung überhaupt gibt, wenn es immer einen guten Grund gibt warum der Fluggast eben doch keine Rechte hat...

Und nebenbei wird auch noch das Streikrecht ausgehöhlt, wenn ein Streik nicht mehr der Airline, sondern den Passagieren weh tut.

 

Ich kenne jedenfalls sehr viele Fluggäste, und nicht einen der je entschädigt worden ist. Bei mir "brauchte" auch bisher keine Airline etwas zu zahlen. Irgendeinen "aussergewöhnlicher Umstand" (wie zwei Centimeter Schnee im Winter oder etwas ähnlich unvorhersehbares...) hat es immer gegeben.

 

Und der Hinweis der Richter darauf, das die Airline natürlich trotzdem für Unterkunft und Verpflegung gestrandeter Passagiere zu bezahlen hat, empfinde ich mehr als zynisch. Ich bin schon mehrfach gestrandet, und in der Regel habe ich alles selbst bezahlen müssen (bestenfalls gab es einen Foodvoucher, der im Idealfall sogar noch eingelöst werden konnte weil noch eines der Restaurants offen hatte...). Bisher haben sich bei mir alle bis auf British Airways stur gestellt. Die Airlines wissen halt genau, das niemand wegen €200 vor Gericht zieht, bzw. nur ein Bruchteil der Passagiere, so das ein verlorener Rechtsstreit von Zeit zu Zeit einfach viel billiger kommt. Denn für letztere Ausgaben gibt es keine EU-Verordnung und keine vereinfachten Schiedsverfahren bei einer "nationalen Durchsetzungsstelle", da muß man jedes mal individuell vor Gericht ziehen, und wer macht das schon.

 

Gruß

Ralf

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  • 5 Monate später...

Ein weiteres interessantes Urteil einer hohen Instanz :

Ryanair muss Hotelkosten nach Vulkanausbruch zahlen

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt:

Die Flugunternehmen haben bei solchen „außergewöhnlichen Umständen“ eine Betreuungspflicht. Sie müssen gratis Unterbringung, Nahrung, Kommunikationsmöglichkeiten und Transport bereitstellen. So sieht es europäisches Recht vor.

...

Gerade bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie dem Vulkanausbruch gebe es für die Betreuungspflicht der Fluglinien „keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung“

 

Und wie der EUGH gerade so in richtig verbraucherfreundlicher Stimmung war, hat es auch gleich noch geurteilt:

Die von Fluggesellschaften am häufigsten angeführten Gründe entlasten diese jedoch nach der Rechtsprechung nicht. So sind zum Beispiel ein technischer Defekt (Fahrwerksschäden, Schäden am Triebwerk, Schäden an der Enteisungsanlage, Defekte am Radar), das Überschreiten der Arbeitszeiten der Crew oder des Kapitäns, die Umlaufverspätung (sog. back log, d.h. die Flugverspätung eines vorhergehenden Fluges), ein Blitzschlag, Vogelschlag, schlechtes Wetter oder etwa die Vergabe eines späteren Slots und somit der nicht möglichen Landung durch ein Nachtflugverbot keine Gründe, die die Airlines von der Ausgleichszahlung entlasten. Die Fluggesellschaft bleibt mithin verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen.

 

und selbst kurioses ist in den Fluggastrechten eingeschlossen:

Wird ein Flugzeug auf dem Rollfeld in einen Unfall verwickelt und verspätet sich deshalb, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

...

Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass das unfallverursachende Fahrzeug für die Abfertigung der Maschine der Airline zuständig sei und sich die Airline infolgedessen das fahrlässige Verhalten des Schlepperfahrers zurechnen lassen muss.

 

trotzdem wünsche ich lieber allen reibungslose Flüge...

Ralf

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Ich kenne jedenfalls sehr viele Fluggäste, und nicht einen der je entschädigt worden ist. Bei mir "brauchte" auch bisher keine Airline etwas zu zahlen. Irgendeinen "aussergewöhnlicher Umstand" (wie zwei Centimeter Schnee im Winter oder etwas ähnlich unvorhersehbares...) hat es immer gegeben.

 

Es gibt sie schon, die Ausgleichszahlungen:

Habe €250 erhalten von Swiss und von Easyjet. Beides mal wurde mir das Geld nicht automatisch von der Airline angeboten, aber auf mein Nachfragen haben beide nur nach den Kontodaten gefragt und das Geld innerhalb einer Woche überwiesen.

 

Fabian

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Es gibt sie schon, die Ausgleichszahlungen:

Habe €250 erhalten von Swiss und von Easyjet. Beides mal wurde mir das Geld nicht automatisch von der Airline angeboten, aber auf mein Nachfragen haben beide nur nach den Kontodaten gefragt und das Geld innerhalb einer Woche überwiesen.

 

Fabian

 

Genau meine Erfahrung! Erst auf Nachfrage wird reagiert. Dann aber prompt.

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  • 7 Monate später...

Ich hänge mal die Neuigkeiten an einen existierenden Thread...

Offensichtlich arbeitet die EU auf Druck der Airlines gerade an einer Novelle der Fluggastrechtverornung. Die wird wohl daraufhin ihren Namen nicht mehr verdienen...

72 Prozent der Passagiere gehen künftig leer aus

Passagiere aufgepasst! Bald neue Regeln?

Im Kern geht es wohl darum:

- Erhöhung der zumutbaren Verspätung auf Kurzstrecke von 3 auf 5 Stunden

- Erhöhung der zumutbaren Verspätung auf Langstrecke von 3 auf 12 Stunden

- Ansprüche verjähren nach 3 Monaten, statt nach 3 Jahren

- Technische Defekte die erst im Flug auftreten sind ab sofort unvorhersehbar (wobei ein Flug dann vermutlich mit dem Abdocken vom Termianl anfängt, also jeder Defekt der erst dann "plötzlich entdeckt" wird, ist Pech für den Fluggast)

- Es muss kein Geld mehr bezahlt werden, Es können auch Gutscheine oder Meilen als Entschädigung "gezahlt" werden. (Am besten noch einen upgrade-Voucher, der nur bei den "Normalpreis" Buchungsklassen eingesetzt werden kann, die teurer sind als wenn man gleich die höhere Kabinenklasse in einer günstigen Buchungsklasse fliegt...)

- Die zumutbare Wartezeit im Flugzeug nach einem Abdocken vom Terminal wird auf 5 Stunden festgesetzt, d.h. man darf 5 Stunden lang nicht verlangen, wieder aussteigen zu dürfen.

 

Wir Kunden sind also König, und haben Rechte... Auf dem Papier.

 

Gruß

Ralf

 

P.S. im zweiten Link demonstriert ANA Thai wie man ein Logo stilecht überpinselt :D

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Wieder eine Chance für u.a. die Golf-Carrier, sich zukünftig besser zu positionieren. Würde als Manager warten, bis sich die Sache voll entwickelt hat (Unmut vor allem bei Business Kunden) und dann für Europa freiwillig so eine Art Service Level Agreement einführen, die in relevanten Bereichen besser ist als jene der EU.

 

Das mit dem Streik und dem 5 Stunden gefangen sein finde ich irgendwie absurd.

 

Gruss

Johannes

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  • 1 Monat später...

Und noch Urteil, diesmal vom Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 1297/12 [46]) :

Wird ein Flug auf eine andere Route geändert (hier: von Gran Canaria nach Köln statt nach Frankfurt, mit Bus Köln-Frankfurt) dann gilt die Ankunftszeit am geplanten Zielort. Ist das mehr als 3 Stunden später als geplant, gibt es Geld.

Verspäten sich Passagiere, weil sie von einem Ausweichflughafen zum ursprünglichen Ziel gebracht werden müssen, steht ihnen eine Ausgleichsleistung zu.

...

Bei der Berechnung der Verspätung sei die Ankunft am ursprünglichen Zielort relevant.

In dem Fall wegen dem Frankfurter Nachtflugverbot, also nicht wegen für die Airline unvorhersehbaren Umständen.

Es ist schon interessant zu sehen, wie durch bloße Interpretation von schlecht formulierten Gesetzen die Gerichte immer mehr zum Gesetzgeber werden...

 

Tja, von all dem Geld von dem ich heute weiss, dass es mir zugestanden hätte, hätte ich ein paar Wochen schönen Urlaub machen können... Wenn ich denn Lust hätte ständig vor Gericht zu ziehen.

 

Gruß

Ralf

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  • 3 Monate später...

Das EU-Parlament hat sich nochmal der Fluggastrechte angenommen. Die von der Kommision geplante de-facto Abschaffung wurde abgewiesen, stattdessen wollen die Parlamentarier die Rechte ausweiten, und vor allem deren Durchsetzung verbessern, wie z.B. die Tagesschau berichtet.

 

Fliegen ist eine sehr beliebte Sache. Wenn da nicht der ständige Ärger mit Verspätungen oder verschwundenen Gepäckstücken wäre. Und wenn da nicht die großen Mühen wären, hinterher Entschädigungsansprüche bei den Fluggesellschaften auch durchzusetzen. Nur einem Bruchteil der unzufriedenen Kunden gelingt das derzeit - was auch an den oft sehr unklaren rechtlichen Bestimmungen liegt.

 

Die Parlamentarier wollen außerdem die Möglichkeiten der Fluggesellschaften drastisch beschneiden, Entschädigungszahlungen mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände zu verweigern. "Wir haben jetzt eine positive Liste mit sieben, acht ganz konkreten Punkten, die sagt, was höhere Gewalt ist. Und dazu gehört eben nicht, dass irgendwo eine Schraube locker ist", erläutert der SPD-Verkehrspolitiker Knut Fleckenstein.

 

Die Parlamentarier wollen außerdem die umstrittene "No-Show-Regel" kippen, bei der Airlines Passagieren den Rückflug verwehren, weil sie den Hinflug nicht angetreten haben. "Das wird es nicht mehr geben", sagt der CDU-Politiker Dieter-Lebrecht Koch.

 

"Es muss eine Durchsetzungsstelle geben, die Menschen auch hilft, ihr Recht zu bekommen und man nicht erst mühsam den gerichtlichen Weg gehen muss. Und es muss Fristen geben. Wenn man etwas bei den Airlines fordert und zwei Monate keine Antwort bekommen hat, dann ist das ein Eingeständnis der Airline, dass man Recht hat"

 

Mal sehen, was davon übrigbleibt wenn die Lobbyisten erst mal ihr Werk getan haben...

Das einzige, was ich den Airlines fairerweise zugestehen würde, wäre die Entschädigungsleistungen auf den Preis des Tickets zu begrenzen. Es kann ja wohl nicht sein, dass ich einen Flug für €19 buche, und dann €250 Entschädigung bei Verspätung bekomme. Alles andere, inclusive höherer Gewalt, fällt unter den inzwischen weitgehend vergessenen Begriff "Unternehmerisches Risiko". Aber die Wirtschaft hat sich ja ganz gut damit eingerichtet, die Chancen für Gewinne zu nutzen, aber die Risiken auf Kunden und Steuerzahler abzuwälzen...

 

Gruß

Ralf

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  • 1 Monat später...

Gerade entdeckt... http://www.flightright.de/

es war klar, dass dieses Thema früher oder später als Geldquelle von Anwälten entdeckt werden würde... Vergleichbar mit den Geiern die nach jedem Absturz auftauchen, und den Angehörigen Entschädigungen versprechen. Mit Anteiliger Erfolgsprämie für sie.

Da haben die Airlines mit ihrer Politik ein neues Geschäftsmodell geschaffen, herzlichen Glückwunsch. Statt zufriedener Kunden, bekommen sie jetzt für ihr Geld gut verdienende Anwälte. Tja, wer "verklag mich doch" sagt, darf sich nicht wundern wenn genau das früher oder später passiert. Was umgekehrt jetzt vermutlich bedeutet, das ohne Anwalt gar kein Cent mehr zu bekommen ist.

Und irgendwie steckt Flightright wohl mit google unter einer Decke, denn wenn man derzeit nach Flügen sucht, kommt man an dem Link kaum vorbei, und zwar maßgeschneidert auf die Airline nach der man gerade sucht.

 

Gruß

Ralf

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  • 5 Monate später...

Angesichts des heutigen Streiks bei Germanwings hat der focus eine schöne Zusammenfassung der Rechtslage veröffentlicht.

Auch hier wird nochmal betont, dass das firmeninterne Problem eines Streiks der nur genau eine Firma betrifft ein von der Firma nicht vorhersehbares ungewöhnliches Ereignis ist... Bei einem Streik des Sicherheitspersonals oder so kann ich das ja noch verstehen, aber was wir hier sehen ist ein Lufthansa-internes und Lufthansa-gemachtes Problem. Na wie auch immer.

Interessant finde ich den Punkt:

 

Unabhängig hiervon sollten Fluggäste übrigens genau abwiegen, ob sie wegen des angekündigten Streiks trotzdem zum Abflugzeitpunkt der Startflughafen aufsuchen. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass die Fluggesellschaft einen Platz bei einem anderen Anbieter gebucht hat oder sonst Ersatz schaffen konnte. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, sich über den Flug genau zu informieren.

Und wie bitte soll das gehen? Die Airline listet den Flug nur als Gestrichen (https://www.germanwings.com/skysales/FlightStatus.aspx), sie schreibt nicht, ob für mich ein Ersatzflug organisiert wurde. Heisst das also, dass ich immer auf alle Fälle zum Flughafen fahren und mich am Schalter anstellen muss, wenn ich nicht plötzlich als no-show auf dem Ersatzflug dastehen will, was ja dann mein gesamtes Ticket (incl. Rückflug) in die Tonne treten würde ???

Bei KLM hatte ich z.B. schon den Fall, das CGN-AMS gestrichen war, im Intenet schon am Vorabend unter "mein Flugstatus" als "cancelled" gelistet war (der Abendflug AMS-CGN war ausgefallen, also stand morgens in Köln kein Flieger da), ein Online-Checkin am vorabend daher bereits nicht möglich war, KLM für mich am Flughafen aber bereits ein Lufthansa-Ticket CGN-MUC-YUL hinterlegt hatte, und zurück ging es dann wieder planmäßig YUL-AMS-CGN. Was wäre passiert, wenn ich einfach auf eigene Faust abends noch einen anderen Flug gebucht hätte? Ich wollte schließlich nicht aus Spaß fliegen, sondern zu einem Kunden.

Habe ich das Recht auf Stornierung, auch dann wenn mir die Airline einen Ersatz anbietet? Habe ich ein Recht auf nachträgliche Erstattung, wenn ich wegen der Information im Internet gar nicht erst am Flughafen erschienen bin? Würde z.B. ein Screenshot der Homepage am Vorabend ausreichen, oder müsste ich morgens um 4 nochmal im Netz checken, ob sie nicht doch einen Weg gefunden haben, den 6:20 Flug stattfinden zu lassen ?

 

 

Schließlich können Flugreisende vom Flug zurücktreten. Die Erstattung des Ticketpreises ist jedoch nur möglich, wenn streikbedingt eine Verspätung von mehr als fünf Stunden eintritt.

Wie soll ich das denn vorher wissen? Selbst wenn wie heute klar ist, dass der Streik nur bis 12:00 dauert und ich auf den 9:55 Flug gebucht war, wie soll ich wissen ob ich einen Platz im 13:10 Flieger bekommen kann?

 

Heisst das jetzt, das ich bei einem befristeten Streik prinzipiell zum Flugplatz kommen muss, um nicht hinterher ziemlich dumm dazustehen ? Darf ich erst dann von meinem Flug zurücktreten, und wieder nach Hause fahren oder anderweitig reisen (z.B. mit dem Zug), wenn es 5 Stunden später als meine geplante Abflugzeit ist ?

 

Und hat jemand vom letzten Streik Erfahrung, inwieweit Lufthansa tatsächlich zahlt, oder wie sonst bei "normalen" Verspätungen und Streichnungen üblich darauf setzt, dass der Kunde schon nicht vor Gericht ziehen wird, und sich einfach weigert zu zahlen ?

 

Gruß

Ralf

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  • 10 Monate später...

Der Tagesspiegel berichtet in einem teilweise stark nach Anwaltswerbung klingenden Bericht nach einem weiteren interessanten BGH Urteil:

 

Erst wenn die Türen eines Flugzeugs geöffnet sind, ist der Flieger tatsächlich angekommen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof ist dieser Zeitpunkt maßgeblich für Flugverspätungen - und einen Anspruch auf Entschädigung.

Im konkreten Fall ging es nur um 4 Minuten, was das ganze ziemlich lächerlich macht. Ich habe aber durchaus schon über eine Stunde Differenz zwischen Landen und Aussteigen erlebt, in einem Einzelfall (kranker Passagier, ganzes Flugzeug unter Quarantäne...) auch schon über 2 Stunden.

 

Der wirklich relvante Zeitpunkt zu dem man tatsächlich "angekommen" ist, ist meiner Meinung nach ohnehin der Zeitpunkt zu dem das Gepäck auf dem Karusell kreiselt. Was hilft eine pünltliche Landung, wenn man danach noch eine Stunde aufs Gepäck warten muss... Aber da ist ja der Flughafen bzw. bisweilen sogar der Zoll in der Verantwortung, und von denen kann man ohnehin keine Entschädigung verlangen.

 

Gruß

Ralf

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  • 4 Monate später...

Und nochmal ein Bericht über ein kundenfreundliches Urteil:

Eine Vorverlegung eines Fluges auf den Vorabend ist als Nichtbeförderung am Ursprungstermin anzusehen, und zu entschädigen.

 

Nach Ansicht des Landgerichts lag ein Fall von Nichtbeförderung des ursprünglich gebuchten Fluges vor. Die Kläger hätten schließlich keinen Vorabendflug nach Madrid mit Übernachtung gebucht, sondern einen Flug am Sonntag nach Lanzarote. Die Reise habe sich damit um eine Nacht verlängert, was mit Lästigkeiten verbunden gewesen sei. Und davor soll die EU-Verordnung schützen.

 

Gruß

Ralf

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  • 1 Jahr später...

Und der nächste Bericht über ein kundenfreundliches Urteil.

Selbst ein Vogelschlag ist laut EuGH kein "außergewöhnlicher Umstand" auf den sich eine Airline berufen kann, sie muss "unter Umständen" entsprechend der Verspätung Entschädigung gemäß EU Fluggastrechteverordnung zahlen, und zwar dann, wenn sie nicht alles unternommen hat, um die Verspätung so kurz wie möglich zu halten.

Der BGH hatte bisher genau umgekehrt geurteilt.

 

Die Airline muss laut dem EuGH im Fall einer mindestens dreistündigen Verspätung nachweisen, dass sie technisch alles getan hat, damit es während des Fluges möglichst nicht zur Kollision mit Vögeln kommt - und dass sie alles unternommen hat, um die Verspätung nach einem Vogelschlag so kurz wie möglich zu halten

 

Pressemitteilung des EuGH

In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof darauf hin, dass das Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichspflicht nur befreit ist, wenn es zum einen nachweisen kann, dass die Annullierung des Fluges bzw. dessen Verspätung um drei Stunden oder mehr auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückgeht, der sich auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, und zum anderen, dass alle Maßnahmen ergriffen wurden, um zu verhindern, dass die außergewöhnlichen Umstände, mit denen das Luftfahrtunternehmen konfrontiert war, zur Annullierung des betreffenden Fluges oder zu dessen Verspätung um drei Stunden oder mehr führten.

 

Gruß

Ralf

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