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Lufthansa Fundbüro - verlorene Kamera


Preaver

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Hallo,

 

vor jetzt etwa 2 Monaten haben mein Freund und ich auf einem Lufthansa Flug nach Frankfurt eine Digitalkamera im Flugzeug liegen gelassen.

 

Wir haben bereits mehrere Mails geschrieben und jetzt auch ein Fax an das Fundbüro gesendet, aber bisher weder Kamera noch eine Rückmeldung vom Fundbüro bekommen.

 

Anrufe bei der Lufthansa waren bisher auch alle vergeblich, das Fundbüro hat keine eigene Telefonnr und das normale Callcenter oder auch die Gepäckermittlung sind alle hilflos und sagen nur "Bitte wenden sie sich per E-Mail an das Fundbüro"... Nach mehrmaligem Nachfragen am Telefon hat man im System doch eine Vorgangsnummer gefunden für die Kamera, aber mehr konnte man mir dort auch nicht sagen.

 

Jetzt wollte ich mal hier bei anderen erfahrenen Fliegern um Rat fragen. Was kann man noch tun? Ich weiß nicht ob und wann ich die Kamera zurück bekomme und niemand bei Lufthansa scheint zuständig. Hat man rechtliche Ansprüche oder muss man hoffen, dass LH sich nochmal erbarmt?

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Hallo Jan,

 

also rechtliche Ansprüche hast Du natürlich nicht, wenn Du die Kamera selber hast liegen lassen.

Und ich gehe mal davon aus, das die Hon-Hotline, die bei solchen Dingen ausgesprochen hilfreich ist, auch keine Alternative ist ;-)

 

Dann ist das einzige, was Dir noch bleibt, das Fundbüro des Zielflughafens! Wenn die Kamera beim Reinigen gefunden wurde, dann ist sie wenn dann in der regel dort zu finden.

 

Gruss,

Florian

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also rechtliche Ansprüche hast Du natürlich nicht, wenn Du die Kamera selber hast liegen lassen.
In der Schweiz zumindest gibt es rechtliche Finderpflichten – sofern die Kamera denn gefunden wurde … diese Finderpflichten gelten grundsätzlich auch in Schweizer Luftfahrzeugen.

 

Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland vergleichbare Pflichten für Finder gibt.

 

Martin

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Aus den Finderpflichten ergibt sich aber - zumindest in Deutschland- nicht, dass die Fluglinie ein öffentlich zugängliches Fundbüro betreiben muss.

 

Falls die Kamera gefunden wurde, ist es Pflicht des Finders, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Finder ist in der Regel ja nicht das Luftverkehrsunternehmen, sondern ein Mitarbeiter einer Reinigungsfirma.

Da der OP keinen (rechtlich validen) Grund hat, anzunehmen, dass die Kamera gefunden wurde, hat er im Moment imho gegen niemanden einen rechtlichen Anspruch. Insbesondere gibt es keinen Anspruch auf Nachforschung innerhalb einer Organisation, ob nicht doch etwas gefunden wurde.

 

Anders wäre die Sache imho zu beurteilen, wenn der Verlierer wüsste, dass seine Kamera gefunden wurde - wie im gerade erst durch die Medien gegangenen Falls des IPhones auf einem Disney Kreuzfahrtschiff. Da sich die Fluglinie in diesem Fall das Verhalten (also die Nichtmeldung des Fundes) seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer wahrscheinlich zurechnen lassen müsste, käme durchaus Schadenersatz in Betracht.

 

Gruss,

Florian

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Hey Leute,

 

was ich habe ich ja die Vorgangsnummer, die laut der Lufthansa Gepäckhotline im System hinterlegt ist. Dort ist angeblich auch die Kamera mit Hersteller und Typ benannt, jedoch können die Leute aus der Gepäckhotline nur soweit schauen und mehr angeblich nicht tun.

Von daher gehe ich derzeit zu 99% davon aus, dass Lufthansa (bzw. ein Mitarbeiter) die Kamera gefunden hat und die irgendwo dort herum liegt und (aus mir unverständlichen Gründen) nichts damit gemacht wird.

 

Unser Plan ist es derzeit noch 1-2 Wochen abzuwarten und dann evtl. mal rechtlichen Rat zu holen, wenn sich Lufthansa bis dahin nicht gemeldet hat.

 

Hon-Hotline ist übrigens leider keine Alternative, aber ich denke, wenn ich Hon wär, hätte ich die Kamera auch schon 1 Tag nach dem Flug vor der Haustür gehabt. :-)

 

Beim Fundbüro des Flughafens dürfte ich doch nichts erreichen, da sich die Kamera ja wie gesagt vmtl. derzeit im Besitz von Lufthansa befindet. Im Fundbüro des Frankfurter Flughafens wird man ja eher nur Sachen finden, die auf dem Flughafen selber verloren gegangen sind.

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Falls die Kamera gefunden wurde, ist es Pflicht des Finders, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Finder ist in der Regel ja nicht das Luftverkehrsunternehmen, sondern ein Mitarbeiter einer Reinigungsfirma.
Aus Schweizer Sicht wäre die Fluggesellschaft der Finder, da sich der Fundgegenstand an Bord ihres Flugzeuges befand. Und sofern sie den Eigentümer des Fundgegenstandes nicht kennt, müsste sie den Fund der Polizei anzeigen – polizeiliches Fundbüro – oder den Fund selbst in angemessener Art und Weise bekannt machen, typischerweise durch ein eigenes Fundbüro.

 

Martin

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was ich habe ich ja die Vorgangsnummer, die laut der Lufthansa Gepäckhotline im System hinterlegt ist. Dort ist angeblich auch die Kamera mit Hersteller und Typ benannt, jedoch können die Leute aus der Gepäckhotline nur soweit schauen und mehr angeblich nicht tun.

 

Das heisst auch nichts mehr als dass die Lufthansa den Verlust der Kamera Systemsmässig abgebildet hat und, sollte sie gefunden werden, auch zuordnen kann.

 

 

 

Von daher gehe ich derzeit zu 99% davon aus, dass Lufthansa (bzw. ein Mitarbeiter) die Kamera gefunden hat und die irgendwo dort herum liegt und (aus mir unverständlichen Gründen) nichts damit gemacht wird.

 

Wie Du darauf kommst ist mir absolut schleierhaft. Dass die Lufthansa eine Vorgangsnummer hat sagt bei weitem nicht dass sie auch die Kamera hat. Ich würde eher zu 99% davon ausgehen dass sich einer am Verlust der Kamera gefreut hat und seiner Finderpflicht nicht nachgekommen ist.

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Ganz schön viele Annahmen!

 

 

was ich habe ich ja die Vorgangsnummer, die laut der Lufthansa Gepäckhotline im System hinterlegt ist. Dort ist angeblich auch die Kamera mit Hersteller und Typ benannt, jedoch können die Leute aus der Gepäckhotline nur soweit schauen und mehr angeblich nicht tun.

Von daher gehe ich derzeit zu 99% davon aus, dass Lufthansa (bzw. ein Mitarbeiter) die Kamera gefunden hat und die irgendwo dort herum liegt und (aus mir unverständlichen Gründen) nichts damit gemacht wird.

 

Von woher? Das es eine Vorgangsnummer gibt sagt doch nur, dass der Verlust gemeldet und im System registriert ist. Warum soll das was dazu aussagen, ob die gefunden wurde?

 

Unser Plan ist es derzeit noch 1-2 Wochen abzuwarten und dann evtl. mal rechtlichen Rat zu holen, wenn sich Lufthansa bis dahin nicht gemeldet hat.

 

Kannst Du gerne machen: Der wird Dir nur auch nichts anderes sagen, als das Deine Karten relativ schlecht sind, wenn Du nicht weisst (sprich beweisen kannst), dass die Lufthansa das Ding gefunden hat.

 

 

Beim Fundbüro des Flughafens dürfte ich doch nichts erreichen, da sich die Kamera ja wie gesagt vmtl. derzeit im Besitz von Lufthansa befindet. Im Fundbüro des Frankfurter Flughafens wird man ja eher nur Sachen finden, die auf dem Flughafen selber verloren gegangen sind.

 

Man muss es sich schon leisten können, auf Grund einer so vagen Vermutung eine relativ triviale Möglichkeit auszuschliessen! Ich weiss nur, dass ich mein IPad als ich es damals im Flieger (genaugenommen in der Sitztasche) hab liegen lassen vom Flughafenfundbüro wieder bekommen habe.

 

Gruss,

Florian

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Aus Schweizer Sicht wäre die Fluggesellschaft der Finder, da sich der Fundgegenstand an Bord ihres Flugzeuges befand. Und sofern sie den Eigentümer des Fundgegenstandes nicht kennt, müsste sie den Fund der Polizei anzeigen – polizeiliches Fundbüro – oder den Fund selbst in angemessener Art und Weise bekannt machen, typischerweise durch ein eigenes Fundbüro.

 

Das ist definitiv anders als in Deutschland - und in diesem Fall glaube ich sogar ausnahmsweise, dass die deutsche Regelung deutlich mehr Sinn macht:

Die Fluggesellschaft muss ja gar nichts davon wissen, dass ein Mitarbeiter einer reinigungsfirma die Kamera gefunden hat. Wenn sie nun aber trotzdem als Finder gil, dann ist sie verpflichtet, mir die Kamera, die sie gar nicht in ihrer Gewalt hat, auszuhändigen. Da sie das nicht kann - schliesslich hat in diesem Fall der Mitarbeiter des Reinigungsunternehmens die Kamera, wird sie mir gegenüber Schadenersatzpflichtig. Wenig praxistauglich.

 

Rein theoretisch ergibt sich aus einer solchen Regelung die Frage des Finderbegriffes: Finder ist in Deutschland derjenige, der Besitz an einer verlorenen Sache begründet. Wenn in der Schweiz die Fluggesellschaft auch dann Finder ist, wenn sie gar keinen Besitz an der Sache hat (den hat ja der Angestellte der Reinigungsfirma) dann kommt man in definitorische Probleme zum Finderbegriff (die aber sicher in der Schweiz gelöst sind).

 

Schliesslich gibt es in Deutschland nicht die Alternative, den Fund selbst in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen - auch das kann ja in der Praxis zu üblen Streitigkeiten darüber führen, was eigentlich eine "geeignete Art und Weise" ist.

Vielmehr ist jeder Fund in einem Wert von mehr als 10 EUR der zuständigen Behörde anzuzeigen. Davon unbenommen können (und machen das auch) Unternehmen wie Flughäfen und Fluglinien natürlich eigene Fundbüros betreiben. Im Gegensatz zur Anzeige des Fundes ist nämlich die Herausgabe der Fundsache zur Verwahrung nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgesehen.

 

Immer wieder spannend, dass es doch signifikante Unterschiede zwischen deutschem und schweizer Recht gibt!

 

Gruss,

Florian

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Das heisst auch nichts mehr als dass die Lufthansa den Verlust der Kamera Systemsmässig abgebildet hat und, sollte sie gefunden werden, auch zuordnen kann.

 

Daran habe ich noch nicht egdacht, das könnte natürlich stimmen. In den ganzen Lufthansa Telefonaten hat man mich darauf aber natürlich auch nicht aufmerksam gemacht, sondern eben eher den Eindruck vermittelt als würde sie gefunden worden sein.

 

Man muss es sich schon leisten können, auf Grund einer so vagen Vermutung eine relativ triviale Möglichkeit auszuschliessen! Ich weiss nur, dass ich mein IPad als ich es damals im Flieger (genaugenommen in der Sitztasche) hab liegen lassen vom Flughafenfundbüro wieder bekommen habe.

 

Dass ich hier nur Annahmen mache ist ja völlig klar, aber deshalb habe ichs ja hier reingestellt, und ihr habt mir echt schon ziemlich weiter geholfen.

 

Ich werds auf jeden Fall dann doch nochmal beim Flughafen Frankfurt Fundbüro probieren und schauen ob die was wissen. Wäre natürlich schön, wenns so wie bei deinem Ipad klappen würde.

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So ein Kameraverlust ist doch immer - neben der Gelegenheit für juristische Erörterungen - auch die Chance, wieder ein bissi die Volkswirtschaft anzukurbeln.

 

Der Finder kann sie verticken und verkonsumiert seinen (bescheidenen, da Kamera ohne "Geschichte") Gewinn und Du hast endlich die Chance, Dir das neue Wunschmodell zu holen.

 

Seitdem ich mir gesagt habe, dass eine kaputte Kamera ein prima Äxgüsi für eine Neue ist, tut die "alte" wunderbar problemfrei ihren Dienst :005:

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Fundbüro Frankfurt Airport hat die Kamera leider auch nicht. Das heißt dann muss ich die Suche wohl doch aufgeben, denn auftauchen wird die Kamera ja vermutlich nicht mehr.

 

Mit dem neuen Wunschmodell kaufen ist das so eine Sache, da ich ja bereits eine DSLR habe und die kleine nur für die Hosentasche war, da habe ich eigentlich gar keine Lust nochmal 200€ auszugeben für eine Kamera, die man selten nutzt. Deshalb ärgert es mich doppelt, dass die nun weg ist. :-(

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