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ELA 1 Definition


brauman

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Hallo,

 

am 27. Juli trat ja die neue ELA 1 Definition in Kraft.

 

Mit der Veröffentlichung (EU) 593/2012 hat die Europäische Kommission die lange erwartete Neudefinition der ELA 1-Luftfahrzeuge festgeschrieben. Nach dieser Regulierung dürfen unter anderem Segelflugzeuge, Motorsegler und Flugzeuge, soweit sie nicht als „technisch kompliziert“ eingestuft werden, eine MTOM (Höchstabflugmasse)von 1200 kg haben. Im Wettbewerbssport gelten unabhängig davon weiterhin die maximalen Abflugmassen der einzelnen Klassen, beispielsweise 850 kg MTOM in der Offenen Klasse im Segelflug. Die Verordnung tritt am 27. Juli 2012 in Kraft.

 

Bedeutet das jetzt, dass alle Motorflugzeuge unter 1200 kg automatisch unter diese Definition fallen oder muss man sein Flugzeug in dieser Klasse neu anmelden ?

 

Claus

 

http://www.flighthelper.com

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Laut deutscher Übersetzung der Opinion 1/2011 gilt ELA 1 nur für solche Flugzeuge, die ab sofort in dieser Kategorie neu Musterzugelassen werden. (Stichwort: "vereinfachtes und ausgewogeneres Zulassungsverfahren für europäische Leichtflugzeuge").

Es steht natürlich jedem Hersteller frei, ein bestehendes Muster minimal zu ändern, und dann neu als ELA 1 zuzulassen.

 

Für Altflugzeuge bleibt zulassungstechnisch aber alles beim alten, insbesondere erhöht sich jetzt die maximale Abflugmasse einer Ka8 nicht automatisch auf 1200 kg (ausser in Wettbewerben, wo nach wie vor 750 kg gelten..). Und illegale Ultraleichtflugzeuge mit 100 kg zu hohem Leergewicht werden nicht automatisch zu legalen ELAs. Eigentlich logisch. Aber Reparaturen/Wartung werden simpler.

 

Und die Tatsache, das die Definition von "ELA 1" jetzt offiziell ist, heisst noch lange nicht, das jetzt alle Regelungen (z.B. Wartung) sofort in Kraft sind, das muss auch alles erst nach und nach in den betreffenden Vorschriften geändert werden.

 

Ein erster Schritt in Richtung vereinfachter Regelungen für Kleinflugzeuge also.

 

Gruß

Ralf

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