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Avionik Austausch


Christian Herzog

Empfohlene Beiträge

Christian Herzog
Geschrieben

Hallo liebe Fliegerfreunde,

 

kann ich Avionik beliebig austauschen? Wahrscheinlich nicht...

 

Konkret geht es darum, ein gebrauchtes COM von Bendix/King KY 197A in eine D-registrierte Cessna 150 einzusetzen.

 

Wie sieht es mit Intercom und Audiopanel aus?

 

Wo sind die Grenzen bezüglich Einbau, Austausch, Gebrauchtware und welche Zertifikate müssen ggf. vorliegen.

 

Gibt es hierfür Literatur / Quellen?

 

herzliche Fliegergrüße, Christian

Geschrieben

Salü Christian

 

am allerbesten besprichst du dies mit einem für Avionikumbauten zertifizierten Betrieb deiner Wahl. Es ist bei Flugzeugen sehr ungleich zu Strassenfahrzeugen, weshalb dir dieses Forum wenig präzise Aussagen zu den entstehenden Kosten und dem notwenigen Aufwand machen kann. Der Avionikbetrieb dagegen schon.

 

Gruss

Heinz

Geschrieben

Hallo Christian

 

Aus aktuellem Anlass kann ich Dir hier Auskunft geben wie es (allerdings bei einem HB immatrikulierten Flugzeug) läuft:

 

Dein Anliegen ist ein sog. minor change welcher folgende Dokumente erfordert:

 

- Minor change approval (durch den Avionikbetrieb ausgefülltes EASA-Formular, genehmigt durch das LBA) --> Kosten: ca EUR 350.00

- Ein JAA Form 1 oder FAA Form 8130 für das Gerät

- Eine Kompasskompensation inkl. Prüfprotokoll (Avionikbetrieb)

- Eine neue Weight and Balance (Avionikbetrieb)

- Eine neue Radiokonzession (heisst bei Euch wohl Funkkonzession)

- Allenfalls eine Transponder-Prüfung inkl. Prüfprotokoll (Avionikbetrieb)

 

In diesem Fall wird das LBA wohl keine Kontrolle des Flugzeugs vor Ort durchführen, weshalb hier keine weiteren Aufwände zu erwarten sind.

 

Es lebe die Bürokratie!

 

EDIT: Ah ja, zum Thema Quellen! Habe ich auch schon gefragt, die Antwort war: gemäss den geltenden Richtlinien der EASA (sprich: unendlich viel Papier das unendlich viel Interpretationsspielraum lässt und nicht überblickbar ist). Wenigstens existieren in der Schweiz die sog. TM (Technischem Mitteilungen) welche die Implementation und geltende Interpretation der EASA-Vorgaben durch die schweizerischen Behörden beschreibt (und auch von Otto-Normalbürger noch verstanden werden).

 

 

Viel Erfolg und Gruss

Markus

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