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Augenlaser München


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Oder sollte ich mir dafür erstmal einen Augenarzt aufsuchen

 

Ähm... Ich denke ja...

Geschrieben
Servus,

 

kennt jemand einen guten Augenlaser in München?

 

Der ist gut und wird sicher auch nach München geliefert - ohne Augenarzt würd ich mich da aber trotzdem nicht drunter legen :005::005::005:

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

Und immer bedenken: Lasern macht für den Rest des Lebens fluguntauglich !!!

(also dem Fliegerarzt gegenüber besser nicht erwähnen ;) )

 

Gruß

Ralf

Geschrieben
Und immer bedenken: Lasern macht für den Rest des Lebens fluguntauglich !!!

(also dem Fliegerarzt gegenüber besser nicht erwähnen ;) )

 

Das ändert sich (hoffentlich bald) mit der neuen JAR-FCL.

 

Ob es eine gute Idee isz, so etwas dem Fliegerarzt gegenüber zu verschweigen muss jeder für sich selbst entscheiden. Da es dem Einzelnen obliegt, alle für die Tauglichkeit relevanten Fakten der zuständigen Stelle zu melden, fliegt man damit letzendlich ohne gültiges Medical und damit ohne gültige Lizenz. Mit allen Folgen die sich daraus im Falle das doch mal etwas passiert ergeben können.

 

Gruss,

Florian

Geschrieben
Das ändert sich (hoffentlich bald) mit der neuen JAR-FCL.

 

Gruss,

Florian

 

Hallo Florian

 

Hast du betreffend dies eine genauere Information? Heisst das, dass man die Augen lasern darf mit der neuen Regelung?

 

Gruss und Danke

Ömer

Geschrieben
Ralf - wo hast Du die Informationen her?

Persönlich vom obersten Mediziner des LBA, Herrn Dr. Kirklies.

Und im JAR-FCL kann man es auch nachlesen. Irgendwas mit "refraktorischen Eingriffen" oder so. Habe vorhin mal kurz gegoogelt, aber nichts direkt gefunden.

 

OK, um es zu präzisieren:

Augenlasern macht in Deutschland gemäß JAR FCL-3 (deutsch) für immer untauglich, wenn es der Fliegerarzt oder das LBA erfährt.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Augenlasern macht in Deutschland gemäß JAR FCL-3 (deutsch) für immer untauglich, wenn es der Fliegerarzt oder das LBA erfährt.

"Für immer" stimmt nicht.

 

Siehe:

Nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff kann die Tauglichkeit Klasse 1 durch ein flugmedizinisches Zentrum und die Tauglichkeit Klasse 2 durch ein flugmedizinisches Zentrum

oder einen flugmedizinischen Sachverständigen erteilt werden, wenn:

(a) die präoperativen Refraktionsfehler (nach den Definitionen in JAR-FCL 3.220 (b) und

3.340 (b)) bei der Tauglichkeit Klasse 1 +5 Dioptrien und -6 Dioptrien und bei der

Tauglichkeit Klasse 2 +5 Dioptrien und -8 Dioptrien nicht überschritten haben;

(b) stabile Refraktionsverhältnisse erreicht sind (<0,75 Dioptrien Tagesschwankung);

© die Untersuchung der Augen keine postoperativen Komplikationen aufweist;

(d) die Blendempfindlichkeit normal ist;

(e) die mesopische Kontrastsensitivität nicht beeinträchtigt ist;

(f) eine Bewertung durch einen Augenarzt vorgenommen wird.

http://www.rudolf-fischl.de/Gesetze/JAR-FCL3%20deutsch%20neu.pdf

Geschrieben

Eben, es gibt genug gelaserte Berufspiloten in Deutschland! Nur nicht bei Lufthansa, da man das Risiko einer späteren Fluguntauglichkeit durch heute unbekannte Komplikationen nicht eingehen will.

Geschrieben

...und die Garantien für die JAR Forderungen gibt Dir vorher KEIN Arzt.

Gruss

Thomas

Geschrieben
Augenlasern macht in Deutschland gemäß JAR FCL-3 (deutsch) für immer untauglich, wenn es der Fliegerarzt oder das LBA erfährt.

 

Liber Ralf,

 

ich hatte es oben schon geschrieben, aber hier auch gerne nochmal: Die Frage, ob der Arzt, das LBA oder sonst jemand das Erfährt ist für die Beurteilung der Flugtauglichkeit unerheblich.

 

Flugtauglich wirst Du nicht qua Schein vom Fliegerarzt oder AMC, sondern das bist Du oder bist es nicht. Der Fliegerarzt stellt lediglich fest, ob die Voraussetzungen für die Flugtauglichkeit nach den ihm zur Verfügung stehenden Informationen vorliegen.

 

Wenn die Jar-FCL nun vorsieht, dass Du mit einer Augen-OP fluguntauglich bist, dann ändert sich daran auch nichts, dass Du dem Fliegerarzt nichts davon erzählst. Es liegt in Deiner Verantwortung, dann nicht mehr zu fliegen. Tust Du es dennoch, dann fliegst Du ohne gültiges Medical und damit ohne Lizenz.

 

Gruss,

Florian

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