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Geschrieben

Hallo zusammen

 

Wie sieht die rechtliche Situation bei einem Bildverkauf aus, wenn ich das selbe Bild an zwei verschiedene Kunden verkaufen kann/könnte? Darf ich das überhaupt und wenn ja, unter welchen Umständen?

 

Grundsätzlich bin ich ja immer der Urheber des Fotos und verkaufe nicht alle Rechte am Foto. Somit müsste ja auch die Entscheidungsgewalt über das Foto bei mir liegen. Oder muss ich deklarieren wie ich es verkaufe und wie ich und mein Kunde das Foto (weiter) benutzen dürfen?

 

Über einige hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen :)

 

Vielen Dank und Gruss

Geschrieben

Ich gehe davon aus dass Du das Bild verkaufst. Es gehört dann dem Kunden und Du hast kein Recht mehr daran, darfst es nicht mal mehr im Internet zeigen. Oder:

Du verkaufst nur bestimmte Rechte am Bild. Dann wirst Du vertraglich abmachen, was der Kunde damit machen darf und was nicht. Er wird vermutlich im Vertrag festhalten wollen, dass er diese erkauften Rechte exclusiv erhält oder nicht. In dem Fall bleibt das Foto in Deinem Besitz, Du hast aber aber allenfalls das Recht zur Veröffentlichung in gedrucktem Zustand verkauft. (Je nach dem, was Du und der Kunde in den Vertrag reinschreiben.)

 

Für genaueres und sichere Auskünfte würde ich einen Advokaten befragen.

Hans

Melancholytron
Geschrieben

Nur wenn ein Kunde Buy&Away wünscht erhält der Käufer alle Nutzungsrechte, ansonsten kannst Du das Bild wieder weiterverkaufen.

 

Gruss

Matthias

Geschrieben

Die Vorredner haben es schon mehr oder weniger richtig getroffen.

 

Du unterscheidest generell zwischen der "Übertragung des Copyright" an den Käufer und der Lizensierung für eine gewisse Art von Verwendung.

 

Ich persönlich habe noch nie die vollen Rechte eines Bildes verkauft und würde dies auch nur bedingt für eine recht hohe Summe in Betracht ziehen. Abgesehen davon "braucht" der Kunde diese Rechte meist nicht, sondern kann mit einer Lizensierung das Bild problemlos verwenden.

Sollte der Kunde sicherstellen wollen, dass er als einziger exklusiv ein bestimmtes Foto verwenden darf, solltest du ihm eine zeitlich beschränkte Exklusivnutzung verrechnen, bsp. über ein Jahr, oder auch länger - wiederum je nach Fall verschieden.

Geschrieben

Hoi Oli,

 

Ist eigentlich alles gesagt... Flo bringts auf den Punkt...

 

Falls du die SAB-Empfehlungen noch nicht kennst, ist ein sehr nützliches Dokument. >>KLICK MICH<<

Geschrieben

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Und danke Elia für den Link, ein solches Dokument suche ich schon lange.

 

:)

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