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Lizenzerneuerung: Funkverbot ohne Language Proficiency?


Esther

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Als Privatpilotin verfügte ich bislang über die Radiotelefonie-Erweiterung (VFR-Voice), aus vor einiger Zeit dargelegten Gründen aber noch nicht über das Language Proficiency. Ich ging davon aus, dass sei in der Schweiz als Privatpilotin bis auf weiteres gar nicht notwendig.

 

Ich war deshalb überrascht, in meiner erneuerten PPL folgenden Eintrag zu finden:

«Remarks: Radiotelephony privileges can only be exercised with a valid language proficiency endorsement»
Die Erklärung im BAZL-Begleitbrief dazu lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig:
«Achtung: Die Radiotelefonie (Radiotelefonie-Erweiterung in der Lizenz eingetragen) darf nur zusammen mit dem korrespondierenden, gültigen LP-Level 4 oder höher ausgeübt werden (Ballon- und Segelflugpiloten bleiben davon ausgenommen).»
Da in meiner PPL zwar die Radiotelefonie-Erweiterung für Englisch eingetragen ist, nicht aber ein LP-Level, darf ich somit nicht mehr funken. Kann das stimmen?

 

Grüsse

Esther

 

P.S.: Immerhin scheint mir das BAZL weiterhin zu erlauben, als Flugverkehrsleiterin den Flugfunk zu benutzen … :rolleyes:

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Hallo Esther

und schon wieder zum x.ten mal ein Armutszeugniss welches sich das BAZL gleich selber ausstelt.

 

Frag doch einfach ob du die LP Prüfung zusammen mit einem Ueberprüfungsflug kombinieren kannst. Anderersetis scheint es so dass das BAZL ausnahmslos bei allen Piloten auf eine Prüfung besteht. Juristisch ist das ganze eh fragwürdig....... Hast du schon tel. Kontakt mit dem zuständigen Beamten von BAZL aufgenommen? Den en LP Kurs kannst du dir jedenfals sparen da du dort nichts lernen kannst.

Franc

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Liebe Esther

 

Also eine Erfahrung meinerseits mit dem BAZL ist die, dass Du heute eine Auskunft erhältst, die morgen schon wieder nicht mehr gültig ist. Noch besser ist die ebenfalls von mir persönlich erlebte Version, das ich eine Auskunft erbat und ein Kollege von mir betreffend demselben Thema am selben Tag das selbe fragte, und beide Auskünfte haben sich diametral widersprochen.

 

Darum erstaunen mich Deine dargelegten Gründe überhaupt nicht.

 

Dann möchte ich Dir eine Story ebenfalls nicht vorenthalten, obwohl fairerweise gesagt werden muss, dass diese schon länger zurück liegt. Ein Vorgänger von Dir (ehemals Chef Tower Zürich) hat nach Jahren als FVL und TWR Chef sein PPL wieder aktiviert. Allerdings musste er damals ebenfalls die Voiceprüfung als Pilot nochmals ablegen, da er ja nur aktiver FVL mit jahrelanger Erfahrung und Chef TWR war, aber eben nicht PPL Pilot.

 

Verstehen muss man das nicht. Dummheit ist grenzenlos. Selbst die Behörde findet sich offenbar in den eigenen Vorschriften kaum mehr zurecht.

 

Also, keep cool und mach den dämlichen Test. Und ärgere Dich ja nicht, wenn Du in Italien oder Frankreich oder sonst wo in Europa eine Sprache am Funk hörst bei der man sich fragen muss, ob dies jetzt Englisch sein sollte, von jemandem der kaum mehr als good morning und good evening in eben dieser Sprache beherrscht, aber Level 4 oder höher auf Englisch besitzt.

 

Mit besten Grüssen

Ruedi

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@Philip:

 

Das verlinkte BAZL-Dokument empfinde ich nicht als hilfreich. Darin heisst es insbesondere:

«Bis zum 8. April 2013 müssen betroffene Piloten ohne gültigen Sprachenvermerk nicht mit Sanktionen rechnen, solange keine Luftraumverletzungen erfolgen und folgende, bis anhin geltenden Restriktionen eingehalten werden […].»
Die erwähnten Restriktionen dürften die VFR-Privatpiloten nicht einschränken. Aber wieso kann das BAZL nicht schlicht und einfach zusichern, dass Piloten mit Radiotelefonie-Erweiterung, aber noch ohne Language Proficiency bis am 8. April 2013 wie bislang fliegen und vor allem funken dürfen? «Nicht mit Sanktionen rechnen» ist aus Sicht der notwendigen Rechtssicherheit unbefriedigend und der Zusammenhang zu Luftraumverletzungen bleibt für mich zumindest unklar.

 

Auf der Website des Aero-Clubs der Schweiz habe ich zu diesem Thema auf Anhieb leider keine Informationen gefunden.

 

Martin

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Martin, ich sehe Deinen Punkt nicht. Es steht dort, dass bis zum 8.4.13 nicht mit "Sanktionen" zu rechnen ist (wie auch immer die ausgestaltet sein sollen), vorausgesetzt, man beachtet die Einschränkungen - welche für VFR-PPL-Piloten (wie Du selber sagst), nicht einrschänkend sind. Somit ist der Lizenzeintrag von Ester m.E. auch nicht rechtens.

 

Das Schreiben des BAZL ist tatsächlich der Rechtssicherheit unzuträglich, sollte aber doch das Problem von Ester lösen, nicht?

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Somit ist der Lizenzeintrag von Ester m.E. auch nicht rechtens.

 

Warum? Es war (oder ist immer noch?) in der Schweiz ja auch so, dass tagsüber mit Licht gefahren werden muss, es gibt jedoch keine Busse wenn man das nicht tut.

Wenn du etwas verbotenes tust, es dafür aber keine Sanktion gibt, wird dadurch das Verbot ja nicht 'nicht rechtens'. Und darauf beziehst du es doch, oder?

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Esther hat aber eine Sanktion erhalten, nämlich den Eintrag, dass sie ihre radiotelphony priviliges nicht mehr ausüben darf. Dies entgegen dem BAZL-Schreiben (wobei hier wirklich fraglich ist, was das BAZL mit "Sanktionen" meint. Lediglich verwaltungsstrafrechtliche?).

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Esther hat aber eine Sanktion erhalten, nämlich den Eintrag, dass sie ihre radiotelphony priviliges nicht mehr ausüben darf. Dies entgegen dem BAZL-Schreiben (wobei hier wirklich fraglich ist, was das BAZL mit "Sanktionen" meint. Lediglich verwaltungsstrafrechtliche?).

 

Ist das eine Sanktion? Wenn im Fahrzeugausweis des Autos eingetragen würde 'muss mit Licht fahren', für das Fahren ohne Licht jedoch keine Sanktion definiert ist, wäre das doch etwa dasselbe.

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Folgendes Beispiel wäre besser: In Deinem Ausweis würde stehen, Du darfst ab sofort nur noch Landstrassen befahren.

 

Esther in unserem Beispiel darf faktisch keine kontrollierten Lufträume mehr befliegen. Wenn das keine Sanktion ist...

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Folgendes Beispiel wäre besser: In Deinem Ausweis würde stehen, Du darfst ab sofort nur noch Landstrassen befahren.

Gleichzeitig wird jedoch gesagt, bis am 8.4.2013 musst du nicht mit Sanktionen rechnen, wenn du es trotzdem tust.

 

Esther in unserem Beispiel darf faktisch keine kontrollierten Lufträume mehr befliegen. Wenn das keine Sanktion ist...

 

Faktisch eben doch... ?

Hmpf, werde ich dieses Jahr nun doch LVL4 machen müssen oder lass ich das Theater gleich bleiben?

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Hmpf, werde ich dieses Jahr nun doch LVL4 machen müssen oder lass ich das Theater gleich bleiben?

 

Ist kein grosses Theater. Für Esther 'ne Kleinigkeit. Am besten anlässlich des nächsten Trainingsfluges. Musst nur langsam genug reden damit der Experte mitkommt...

Gruss

Thomas

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Ist kein grosses Theater. Für Esther 'ne Kleinigkeit. Am besten anlässlich des nächsten Trainingsfluges. Musst nur langsam genug reden damit der Experte mitkommt...

 

Das ist ja nicht das Problem. Ich muss - als FVL - in diesem August sowieso wieder mein LP wiederholen. Aufgrund der Korrespondenz mit dem BAZL aus dem Jahr 2009 gehe ich davon aus, dass dieses Mal mein LP auch fürs PPL akzeptiert wird.

 

Ich würde einfach gerne bis dann weiterhin uneingeschränkt fliegen können, so wie das bis anhin möglich war - aber so wie ich den Eintrag in der Lizenz verstehe, bin ich mir nicht sicher ob ich das darf ... :confused:

 

Grüsse

Esther

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bin ich mir nicht sicher ob ich das darf ...

 

Esther, es gibt Situationen im Leben, da muss man einfach machen und nicht jeden Schwachsinn hinterfragen.

 

Gruss

Heinz

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Esther, es gibt Situationen im Leben, da muss man einfach machen und nicht jeden Schwachsinn hinterfragen.

 

Gruss

Heinz

 

So ist es, wer viel fragt wird viel angelogen. Das Problem wird in Zukunft einfach sein, dass die Lizenz ohne Level dingsbums downgegradet wird.

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Hey Esther,

mach Dir keine Sorgen, Du hast doch das LP in Deiner Fluglotsenlizenz eingetragen. Warum sollte das nicht auch für Dein PPL gültig sein?

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Warum sollte das nicht auch für Dein PPL gültig sein?
Diese Frage stellen sich alle – ausser die Zuständigen beim BAZL. Diese sind offensichtlich der Meinung, Flugverkehrsleiter müssten Ihre Sprachkompetenz am Flugfunk zwei Mal unter Beweis stellen bis sie auch zum Fliegen taugt:

 

http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?p=662487#post662487

 

Martin

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Also wenn's wirklich so juristisch sein muss und GMV nicht angewedet werden kann:

Vielleicht müsste man das mal weiterziehen und einen Beschwerde gegen den Eintrag machen. Ev. ist die Lizene schon eine beschwerdefähige Verfügung, oder dann müsste man wohl eine Verfügung verlangen, gegen die man Beschwerde führen müsste. AOPA oder AeCS Rechtsschutz sollte ein solches Verfahren eigentlich decken, oder?

Thomas

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Es war (oder ist immer noch?) in der Schweiz ja auch so, dass tagsüber mit Licht gefahren werden muss

Das war noch nie ein "Muss" fuer Fz ohne Tagfahrlicht, sondern eine "Soll-Vorschrift". Von daher auch keine Sanktionen.

 

Ist das eine Sanktion? Wenn im Fahrzeugausweis des Autos eingetragen würde 'muss mit Licht fahren', für das Fahren ohne Licht jedoch keine Sanktion definiert ist, wäre das doch etwa dasselbe.

Sorry, da liegst du falsch. Eintragungen im Fahrzeugausweis dienen dazu, von der Norm abweichende Auflagen zu dokumentieren, wie z.B. AHK muss abgenommen werden, wenn kein Anh gezogen wird. Daher muss man mit Sanktionen rechnen, wenn man durch die Rennleitung kontrolliert wird.

 

Gruss.....Toby

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Sorry, da liegst du falsch. Eintragungen im Fahrzeugausweis dienen dazu, von der Norm abweichende Auflagen zu dokumentieren, wie z.B. AHK muss abgenommen werden, wenn kein Anh gezogen wird. Daher muss man mit Sanktionen rechnen, wenn man durch die Rennleitung kontrolliert wird.

 

Mann... Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

Na gut. Dann halt: Was wenn das eingetragen werden muss, gleichzeitig aber herausgegeben wird, dass wenn der Eintrag fehlt nicht mit Sanktionen gerechnet werden muss?

 

Aber ich glaube nicht, dass der Vergleich nun besser verständlich ist ;)

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