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flugwetter.de


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

inzwischen wird ja das PC_met so wie ich das verstanden habe langsam durch die online basierte Seite flugwetter.de abgelöst. Jetzt wirds auch günstiger da man die Software nicht mehr braucht. 110Sfr/anno wäre im Rahmen, aber dürfte man das z.B. zu zweit benützen, respk. kann ich das von jedem PC aus benützen? Ich bin mir nicht sicher wie ich die Nutzungsrechte interpretieren soll.

 

7. Nutzungsrechte

Der Nutzer ist verpflichtet, die für ihn gebührenfreien meteorologischen Informationen

ausschließlich für Zwecke der Luftfahrt (Planung und Durchführung von Flügen) zu

verwenden. Eine Weiterleitung der Informationen ist nur zur Versorgung von Luftfahrern zur

Erfüllung der Verpflichtung gemäß § 3a der Luftverkehrsordnung zulässig. Eine

Verbreitung der Informationen in offenen oder geschlossenen Benutzergruppen bzw. –

foren (Internet, Hompages etc.) außerhalb derer des DWDs sowie die kommerzielle

Nutzung der Informationen sind nicht gestattet.

 

Danke und Gruss

Geschrieben

Wenn Du wissen willst, wie ein juristischer Text, der deutschem Recht untersteht, zu interpretieren ist, müsstest Du einen deutschen Juristen fragen. Der von Dir zitierte Art. 7 sagt klar aus, dass Du Informationen, die Du heruntergezogen hast, im privaten Rahmen und zum Zwecke der Flugvorbereitung an andere Piloten weitergeben darfst. Es steht aber nicht geschrieben, dass Du Deine Zugangsdaten, d.h. Dein Passwort weitergeben darfst. Ob das nach deutschem Recht zulässig ist, kann ich Dir auch nicht sagen; Du liegst aber wohl nicht ganz falsch, wenn Du annimmst, dass dies ein Problem mit sich bringen könnte ;). Ich würde in diesem Zusammenhang auch den von Dir nicht zitierten Art. 8 beachten, der einen generellen Vorbehalt für (ebenfalls nach deutschem Recht zu beurteilende) Schutzrechte enthält. Es ist durchaus möglich, dass die Dir eingeräumte Lizenz zur Nutzung des Dienstes solche Schutzrechte berührt resp. die Weitergabe des Passwortes eine Verletzung eben solcher Schutzrechte darstellen würde. Ev. wird beim Abschluss des Vertrags auch noch ein entsprechender Lizenvertrag geschlossen, in dem solche Fragen noch geregelt werden.

 

Somit bleiben Dir zwei Möglichkeiten:

 

Du sendest dem DWD ein e-mail und fragst, wie das jetzt genau ist (und dann erhältst Du möglicherweise die Antwort, die Du nicht hören willst) oder der Krug geht halt zum Brunnen bis er bricht. Your call.

 

Gruss

Stephan

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Ohne Jurist zu sein, interpretiere ich den Text so:

 

Du selbst mittels verschiedener PCs ja.

Zu zweit oder mehreren nein.

 

Ist einerseits logisch, andererseits eine Frage der Fairness. Dies ist nun eine Ausgabe für die Fliegerei, die ich pesönlich gerne zahle, weil vom Produkt überzeugt.

 

Hans

Geschrieben

Sehe ich auch so, mit einer Ergänzung: du selbst für dich, aber auch für deine kollegen/mitflieger. Denn sogar weitergabe von daten, wenn nur dein kollege fliegt scheint ausdrücklich toleriert zu sein. Nicht aber weitergabe der zugangsdaten.

 

 

---

I am here: http://tapatalk.com/map.php?rq2v5m

Geschrieben

Habe es inzwischen eh bestellt. Hatte heute in EDMA und EDMV die Möglichkeit es anzuschauen und zu brauchen und ich denke auch das ist gut inverstiertes Geld.

 

Gruss

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