OZT Geschrieben 16. Juni 2012 Teilen Geschrieben 16. Juni 2012 Hallo zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich des Nachtflugverbots in Zürich. Ich sass am 16.06.2012 spätabends noch draussen auf der Terrasse in St.Gallen, als plötzlich eine A320 auf ungewohnter Route um rund 2340 relativ tief über die Stadt richtung Zürich fliegt (Ich habe bisher noch nie Anflugverkehr nach Zürich über St.Gallen gesehen. Das einzige was normalerweise Lärm macht am Abend sind die A340er richtung Asien, welche aber die normalen Abflugrouten fliegen). Wie sich herausgestellt hat wird es sich wohl um folgenden Flug handeln: http://de.flightaware.com/live/flight/EDW8583 Ich frage mich inwiefern diese Flüge zugelassen sind, zumal auf der Homepage des Flughafens Zürich steht, dass von 2330 bis 0600 striktes Nachtflugverbot gilt, wobei 2300-2330 nur zum Verspätungsabbau gedacht ist. Bisher dachte ich auch, dass es einen triftigen Grund braucht, um eine Sonderbewilligung zu bekommen (Rettungsflug, Regierungsflug, Notfälle, etc). Vielen Dank für eure Kommentare. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Touni Geschrieben 16. Juni 2012 Teilen Geschrieben 16. Juni 2012 Hallo Marcel aus dem Betriebsreglement LSZH: Für Starts und Landungen nach 23.30 Uhr kann die Flughafen Zürich AG bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignis- sen, insbesondere bei schwerwiegenden meteorologischen Ver- hältnissen, eine Ausnahmebewilligung erteilen. Im Gebührenreglement findet sich auch ein netter Nachtzuschlag (2201 - 0330 LT) für Landungen in Höhe von CHF 800.- ;) http://www.flughafen-zuerich.ch/Portaldata/2/Resources/documents_unternehmen/flugbetrieb/20120531_AIP_Aerodrome___Air_Navigation_Charges.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Stefan75 Geschrieben 21. Juni 2012 Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Ich frage mich inwiefern diese Flüge zugelassen sind, zumal auf der Homepage des Flughafens Zürich steht, dass von 2330 bis 0600 striktes Nachtflugverbot gilt, wobei 2300-2330 nur zum Verspätungsabbau gedacht ist. Bisher dachte ich auch, dass es einen triftigen Grund braucht, um eine Sonderbewilligung zu bekommen (Rettungsflug, Regierungsflug, Notfälle, etc). Hallo Marcel, Es gibt weitere Voraussetzungen gemäss VIL Art. 39d Abs. die eine Nachtflugbewilligung rechtfertigen, die über die von Dir genannten Ereignisse hinweggehen. Grüsse Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErnstZ Geschrieben 21. Juni 2012 Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Ich hatte auch einmal das Vergnügen, in so einem Flug zu sitzen, damals Air Berlin von PMI nach ZRH. Der Flieger ist schon sehr verspätet in PMI um etwa 21:30 angekommen, danach gings sehr hektisch zu und her beim Boarding etc., viele Aufforderungen zu erst mal den Gang freizuhalten und die Passagiere nach hinten zu lassen. Der Abflug erfolgte dann etwa um 22:10 Uhr, die Landung gegen 23:50 Ich mag mich noch gut erinnern, dass der Captain erwähnt hat, dass wir schon nur noch mit Ausnahmebewilligung landen dürfen und er sich entschuldigt hat, dass alles so hektisch war weil man allerspätestens um 00:00 Uhr gelandet sein muss. Dort war weder ein Notfall noch Wetterkapriolen oder so vorhanden, die Maschine ist einfach verspätet reingekommen. Gruss Ernst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rememberer Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Dort war weder ein Notfall noch Wetterkapriolen oder so vorhanden, die Maschine ist einfach verspätet reingekommen. Gruss Ernst du weisst ja nicht was vorher war resp. wieso die Maschine zu spät reingekommen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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