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TLD .swiss: Schweizerische Eidgenossenschaft vs. Deutsche Lufthansa


mds

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Interessant: Sowohl die Schweizerische Eidgenossenschaft als auch die Swiss International Air Lines bewerben sich für die neue Top Level Domain (TLD) .swiss:

 

http://newgtlds.icann.org/en/program-status/application-results/strings-1200utc-13jun12-en

 

http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=44923

 

Martin

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Das wird relativ unspektakulaer ausgehen (wenn sich die beiden vorab nicht einigen): Die LH hat internationale Markenrechte auf den Namen Swiss, der schweizer Staat hoechstwahrscheinlich nicht.

Noch dazu scheint es so zu sein, als habe die Schweiz den Antrag fehlerhaft ausgefuellt, weil "Swiss" ist keine community.

 

Interessant auch, dass die Schweiz offenbar das einzige Land ist, dass sich ein Adjektiv als tld sichern will.

 

Gruss,

Florian

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Die Mehrheit der Leute auf diesem Planeten meinen auch das Land heisse Swiss und staunen wenn man ihnen erklaert das Land heisse Switzerland.

 

Allerdings werden TLDs normalerweise zuerst an die juristischen Gebietsvertreter gegeben als an eine kommerzielle Organisation.

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Das wird relativ unspektakulaer ausgehen (wenn sich die beiden vorab nicht einigen): Die LH hat internationale Markenrechte auf den Namen Swiss, der schweizer Staat hoechstwahrscheinlich nicht.

Noch dazu scheint es so zu sein, als habe die Schweiz den Antrag fehlerhaft ausgefuellt, weil "Swiss" ist keine community.

 

Interessant auch, dass die Schweiz offenbar das einzige Land ist, dass sich ein Adjektiv als tld sichern will.

 

Genau, das wird relativ unspektakulär ausgehen, nur gerade umgekehrt wie du es genannt hast: Die Schweizerische Eidgenossenschaft vertritt 7 Mio Menschen, während die LH höchstens so viele Aktionäre zählt. Auch wenn ICANN der LH die TLD zusprechen wird, jedes Gericht auf der Welt wird anders entscheiden. Das war bisher immer so.

 

Verständlich, dass die Bundesrepublik kein *.deutschland und die USA kein *.unitedstatesofamerica angemeldet hat. Swiss als solches ist ein höchst wichtiges Kürzel und betrifft nicht nur eine Firma. Es gibt wahrscheinlich ziemlich viele Firmen, Vereine und Organisationen, die sich Swiss nennen. Da die Firma nicht mal mehr den Schweizer selber gehört wird es LH sehr schwer haben vor Gericht. Sofern natürlich die Schweiz auf *.swiss beharrt. Es wäre auch ein *.suisse denkbar. Ich hoffe, das haben sie auch angemeldet.

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Allerdings werden TLDs normalerweise zuerst an die juristischen Gebietsvertreter gegeben als an eine kommerzielle Organisation.

 

Das ist korrekt

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Auch wenn ICANN der LH die TLD zusprechen wird, jedes Gericht auf der Welt wird anders entscheiden. Das war bisher immer so.

 

"Immer"? Zum Beispiel?

 

Da die Firma nicht mal mehr den Schweizer selber gehört wird es LH sehr schwer haben vor Gericht.

 

Und welche Rolle spielt das genau vor einem amerikanischen Gericht?

 

Ich freue mich ja, dass alle hier im Forum so optimistisch sind, aber gibt es einen Präzendenzfall dafür, dass ein Land eine domain bekommen hat, die nicht seinem Namen oder Länderkürzel in irgendeiner Sprache entspricht gegen einen (kommerziellen) Rechteinhaber, dem genau diese Marke international gehört?

Ich kenne keinen solchen Fall, lerne aber immer gern dazu.

 

Gruss,

Florian

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Allerdings werden TLDs normalerweise zuerst an die juristischen Gebietsvertreter gegeben als an eine kommerzielle Organisation.

 

Da gibt es nicht so wahnsinnig viele Präzedenzfälle, da noch nicht so wahnsinnig viele TLDs die keine Länderkürzel waren vergeben worden sind, oder?

 

Florian

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Es gibt wahnsinnig viele Beispiele, nämlich immer dann wenn ein Firmenname identisch war mit einer geografischen Bezeichnung oder einer politischen Einheit. Beispiel winterthur.ch: Gleichzeitig Stadt und einer der grössten Versicherungsgesellschaften der Schweiz (damals, heute Französisch, AXA). Es gibt schlechterdings kein Beispiel, wo die politische Einheit nicht obsiegte.

 

Bekanntlich ist ICANN keine amerikanische Organisation, sondern weltweit abgestützt. Obwohl die USA das "Internet" sehr stark versuchen an sich zu binden, nehmen sie auf solche Dinge keinen Einfluss, das ist ihnen auch egal. Das Gericht würde auch nicht in den USA angerufen, denn die beiden klagenden Firmen haben ihren Gerichtsstand in der Schweiz.

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Es gibt wahnsinnig viele Beispiele, nämlich immer dann wenn ein Firmenname identisch war mit einer geografischen Bezeichnung oder einer politischen Einheit. Beispiel winterthur.ch: Gleichzeitig Stadt und einer der grössten Versicherungsgesellschaften der Schweiz (damals, heute Französisch, AXA). Es gibt schlechterdings kein Beispiel, wo die politische Einheit nicht obsiegte.

 

Bekanntlich ist ICANN keine amerikanische Organisation, sondern weltweit abgestützt. Obwohl die USA das "Internet" sehr stark versuchen an sich zu binden, nehmen sie auf solche Dinge keinen Einfluss, das ist ihnen auch egal. Das Gericht würde auch nicht in den USA angerufen, denn die beiden klagenden Firmen haben ihren Gerichtsstand in der Schweiz.

 

Sorry, dass ich mich nicht exakt genug ausgedrueckt habe: Das Problem ist, dass "Swiss" weder eine geographische Bezeichnung, noch eine politische Einheit ist. Haette die Schweiz ein Problem damit, dass ein Privatunternehmen die Marke "Swiss" fuehrt, dann haette sie der Markeneintragung widersprechen muessen. So hat die Schweiz einfach kein besonderes Recht auf die Marke "Swiss", waehrend der LH-Konzern eins hat.

 

Aber selbst wenn es eine geographische Bezeichnung waere, dann stimmt es schlicht nicht, dass das immer zu Gunsten der Geographie entschieden wird: http://www.heydary.com/publications/domain-name-lawyer.html

 

Auserdem ist die ICANN eine amerikanische Non profit Organisation mit Gerichtsstand in Marina de Rey, CA. Sie mag sich international geben, ist rechtlich gesehen aber amerikanisch. Folglich ist Gerichtsstand gegen Entscheidungen der ICANN auch dort. Denn auch da liegst Du falsch: Nicht die eine "Firma" wuerde einen rchtsstreit gegen die andere "Firma" fuehren, sondern der, der die TLD nicht bekommen hat gegen die ICANN.

 

Gruss,

Florian

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Haette die Schweiz ein Problem damit, dass ein Privatunternehmen die Marke "Swiss" fuehrt, dann haette sie der Markeneintragung widersprechen muessen.

Nein, musste sie nicht, weil das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum den Markenschutz nämlich schon von sich aus abgelehnt hat. Drum heisst die Fluggesellschaft eben auch nicht "Swiss", sondern "Swiss International Airlines AG". (Ich finde den Originalentscheid gerade nicht, drum musst Du Dich hier mit >dieser< Pressemitteilung begnügen.) Der Name "Swiss" ist lediglich auf die Flugzeuge gepinselt. Für das Schweizerkreuz auf der Heckflosse wurde der Markenschutz übrigens ebenso abgelehnt.

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Der Name Swiss ist sehr wohl eine geografische/politische Bezeichnung. Das Land heisst offiziell:

 

Confoederatio Helvetica

 

und übersetzt heisst das in Englisch:

 

Swiss Confoederation

 

Allein auf meinem Pass steht das Wort "Swiss" etwa ein halbes Dutzend mal. Wie auf jedem amtlichen Dokument.

 

Dazu dann eben all die anderen Schweizerischen politischen, kommerziellen und nicht kommerziellen Organe. Der Schweizerische Milchverband (blödes Beispiel) heisst Swiss Milk usw. Die würden sich natürlich eine domain http://www.milk.swiss zulegen. Also darf diese TLD nicht von einer kommerziellen Firma (und dann noch von einer ausländischen!) beansprucht werden. Man könnte ja argumentieren, dass Swiss damit gar nicht mehr fliegen muss, sondern als Internet-Provider genügend Geld verdient und einfach jeder Schweizer Firma einen Zehnten abverlangt. :D

 

Neinein, so weit wird es nicht kommen.

 

Zum Gerichtsstand: Nur wenn ICANN beklagt wird, muss man in den USA klagen. Wenn es ein Zivilrechtsprozess Swiss gegen Swiss (Firma gegen Staat) wird, dann wird das in Bern (oder anderswo in der Schweiz) gefochten. Swiss International wird jedoch nicht so blöd sein und gegen seinen eigenen Staat zu prozessieren, denn sie profitieren am meisten von der Swissness.

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Ich kann mich da ganz Dunkel N einen fall erinnern, aber ich bin ehrlich gesagt zu faul zu suchen. Irgend jemand wird mich sicher verbessern...

 

Admin.ch war im Zeitalter der Internet-Hype auch von einem Privaten schon belegt, sprich, auf ihn eingetragen zwecks Geltenmachung eines Geldbetrages im Falle dass die Eidgenossenschaft diese Domaint haben moechte. Es kam dann so, denn die Eidgenossenschaft hatte sich entschlossen dass sie auch im Netz praesent zu sein habe. Man bot ein paar tausender, der Typ wollte ein paar Stellen mehr. Er hat vor Gericht verloren und bekam gerade mal die Registrierungskosten zurueckerstattet. Und ich glaube damals auch gelesen zu haben dass dies fuer die Kantonskuerzel auch so war.

 

Damals gab es jedem Menge Leute die Domainnamen reserviert hatten um daraus Geld zu machen. Einige Firmen (vor allem Banken) zahlten den Leute zum teil ganz ansehnliche Betraege, die staatlichen Stellen und andere Firmen die nicht ueber gleiche freistehende Geldmittel verfuegen zugen vor Gericht. In den meisten Faellen gewannen die Klaeger, denn es gab keinen genuegenden Zusammenhang zwischen Registierendem und Name. Dann gab es einige Steitfaelle wo es zwar den Zusammenhang gab, aber die fuer die Allgemeinheit wichtigere Einheit erhielt den Namen, gegen eine vom Gericht festgelegte Entschaedigung im einem tiefen drei bis vierstelligen Betrag.

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Lieber Richi,

 

Der Fall, den wir hier diskutieren ist anders gelagert, als die von Dir beschriebenen. Du beziehst Dich auf "bad faith" Faelle, die in der dispute resolution policy eindeutig beschrieben sind. In diesen Faellen, in denen ein "unbeteiligter" eine Domain nur registriert, um von einem moeglichen Rechteinhaber Geld zu verlangen, ist der Fall klar.

 

Hier hat der LH Konzern aber unzweifelhaft eine geschuetzte und im Geschaeftsverkehr verwendete Marke. Daher sind die Fragen komplexer:

- Hat die Schweiz eigentlich einen Markenrechtlichen Anspruch auf die Marke "Swiss"?

- Wie waere ein solcher Anspruch gegen den des kommerziellen Markeninhabers zu bewerten?

 

Gruss,

Florian

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Hier hat der LH Konzern aber unzweifelhaft eine geschuetzte und im Geschaeftsverkehr verwendete Marke.

Ist es schlechter Wille oder hast Du wirklich nicht begriffen, dass "Swiss" nicht als Marke geschützt werden kann?

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Stefan Gschwind

Der Fall, den wir hier diskutieren ist anders gelagert, als die von Dir beschriebenen.

Aber Achtung! Solche Streitgeschichten die es bisher gab, kann man aber nicht so einfach hier als Massstab hernehmen. Den bisher gingen Streitigkeiten immer nur um eine Domain (zB swiss.ch). Hier geht es ab um eine Top-Level-Domain (TLD) (zB .ch). Da werden je nachdem wer diese verwalten darf die Einschränkungen grösser oder eben kleiner sein.

Bekommt die Swiss die Rechte für .swiss so wird sie wohl nicht ein Nebengeschäft aufbauen für die Vermietung von Domainnamen. Somit wäre die Swiss alleiniger Nutzer einer ganzen TLD!

Fällt die Verwaltung von .swiss in die Hände einer Staatlichen Organisation. Hätte vermutlich jeder die Möglichkeit diese neue TLD auch zu nutzen. Auch die Swiss könnte dann fly.swiss, booking.swiss etc sich zueigen machen.

 

Hier hat der LH Konzern aber unzweifelhaft eine geschuetzte und im Geschaeftsverkehr verwendete Marke. Daher sind die Fragen komplexer:

- Hat die Schweiz eigentlich einen Markenrechtlichen Anspruch auf die Marke "Swiss"?

  • wie lange gibt es die Swiss bzw die Schweiz schon?
  • wie lange wird es die Firma resp den Firmennamen Swiss gegenüber dem Land Schweiz noch geben?

könnte man sich doch auch fragen.

 

 

Stefan

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Lieber Richi,

 

Der Fall, den wir hier diskutieren ist anders gelagert, als die von Dir beschriebenen. Du beziehst Dich auf "bad faith" Faelle, die in der dispute resolution policy eindeutig beschrieben sind. In diesen Faellen, in denen ein "unbeteiligter" eine Domain nur registriert, um von einem moeglichen Rechteinhaber Geld zu verlangen, ist der Fall klar...

 

Gruss,

Florian

 

Genau dasselbe koennte man der Lufthansa auch vorwerfen. Eine Firma die mit einem nicht Urheberrechtlich schuetzbaren Namen operiert versucht nun aus der Erweiterung der tld Profit zu schlagen, zu Ungunsten des eigentlichen 'Inhabers' des Namens, einer gegraphischen Bezeichnung. Die Helvetische Confoederation, auch bekannt als Schweiz, ist eigentlicher Vertreter des Geographischen Namens und als Staat der Allgemeinheit verpflichtet. Beweise doch bitte das LH das nur macht um der Firma wegen die sie aufgrund einer Stiftung irgendwie zum Konzern zaehlen kann unter die Arme zu greifen und nicht aus hinterlistiger Absicht.

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