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Medical - fliegen oder nicht?


Heinz Richner

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Hallo

 

ich bin mir nicht sicher, dies jemals irgendwo gelesen oder in der Ausbildung gelernt zu haben. Deshalb hier meine Frage:

 

Ich besitze ein alljährlich renoviertes, gültiges Medical II. Nun muss ich für eine kurze Zeit Medikamente wegen einer 'Kastanien'-Entzündung zu mir nehmen. Der behandelnde Arzt ist aber nicht derselbe, wie mein Fliegerarzt, da 'Kastanien'-Spezialist. Wer regelt nun das mit der Gültigkeit des Medicals. Kann ich in meiner Selbstverantwortung selber entscheiden, zu fliegen - oder besser doch nicht? Ist das Medical trotzdem gültig, oder wer und warum spricht dieses für wie lange ab? Wer erklärt es danach allenfalls wieder als gültig?

 

Weiss hier jemand, wie das in der Praxis und rechtlich genau funktioniert?

 

Gruss

Heinz

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Wenn ich mich richtig erinnere darfst du mit Medikamenten zwar nicht fliegen( außer Nasentropfen ) aber das medical verfällt erst bei zwei Wochen Spitalaufenthalt. Müsst aber auch nochmal nachlesen, kann sein dass ich mich irre, aber so etwa. Hat jemand den Passus parat? Phil

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Das Rechtliche regelt JAR-FCL 3.040©(2) ziemlich eindeutig: Sobald Du anfaengst, regelmaessig verschreibungspflichtige Medikamente einzunehmen, Musst Du von Dir aus Deinen Fliegerarzt bzw. Die fuer Dein Medical zustaendige Stelle informieren Und mit doser beraten, was die Auswirkungen auf Deine Tauglichkeit sind.

Soweit ich ueberblicke gibt es zwar keine verbindliche Definition von "regelmaessig", aber eine Einnahme von Medikamenten ueber einen Zeitraum von 2 Wochen hinaus sollte das auf jeden Fall erfuellen.

 

Auch wenn Du die Medikamente nicht regelmaessig einnimmst, dann musst Du (Jar-FCL 3.040(b)) Die Weisung Deines Fliegerarztes einholen, es sei denn, Du kannst "absolut sicher" sein, dass das Medikament Deine Flugtauglichkeit nicht beeinflusst. Auch das hat natuerlich Interpretationsspielraum. Aber zumindest kannst Du Dir dann nicht "absolut sicher" sein, wenn im Beipackzettel des Medikamentes auf moegliche Beeintraechtigung auf die Bedienung von Maschinen hingewiesen wird oder auf moegliche Nebenwirkungen, die die Entscheidungs- oder Handlungsfaehigkeiten einschraenken.

 

Die zustaendige Stelle entscheidet dann, ob, wie und wie lange Dein Medical eingeschraenkt wird oder ruht.

 

So viel zur Theorie. In der Praxis musst Du selbst entscheiden, Ob Du zum Fliegerarzt gehst. Gute Fliegeraerzte sind vernuenftige Menschen und selbst Flieger. Diese zu fragen erhoeht die Sicherheit selbst wenn das bedeutet, dass Du ein paar Wochen nicht fliegen darfst.

 

Florian

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Sorry, aber das ist in gleich ganz vielen Aspekten ungenau bis falsch:

 

Wenn ich mich richtig erinnere darfst du mit Medikamenten zwar nicht fliegen( außer Nasentropfen )

 

Steht nirgendwo.

Zum einen gibt es keine expliziten Vorschriften, nach denen Du nicht fliegen darfst. Das entscheidet immer im Einzelfall "die zuständige Stelle, ein flugmedizinisches Zentrum oder ein flugmedizinischer Sachverständiger".

Zum zweiten gibt es einige Medikamente, die "absolut sicher" die Flugtauglichkeit nicht beeinflussen (z.B. alle nichtflüssigen Homöophatika). Andererseits gibt es viele Nasentropfen, die durchaus die Flugtauglichkeit beeinflussen können.

Zu guter letzt musst Du de lege auch dann eine regelmäßige Einnahme von Nasentropfen mit Deinem Fliegerazt besprechen, wenn Du sicher bist, dass sie die Flugtauglichkeit nicht beeinflussen.

 

aber das medical verfällt erst bei zwei Wochen Spitalaufenthalt.

 

Auch das ist doppelt falsch:

Zum Einen "verfällt" das Medical nicht und schon gar nicht nach einer bestimmten Zeit automatisch.

Zum Zweiten ist der relevante Zeitraum bei Spitalaufenthalten 12 Stunden (Jar FCL 3.040 © (1)). Bei allem was länger ist musst Du "unverzüglich" die Weisung der zuständigen Stelle, ... einholen.

 

Gruss,

Florian

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wenn im Beipackzettel des Medikamentes auf moegliche Beeintraechtigung auf die Bedienung von Maschinen hingewiesen wird oder auf moegliche Nebenwirkungen, die die Entscheidungs- oder Handlungsfaehigkeiten einschraenken.

 

hmmm, Beipackzettel sind ja immer so geschrieben, dass man eigentlich bereits beim Lesen schon stirbt und keine Wirkungen sondern nur Nebenwirkungen die Folge der Einnahme sind. Darauf kann man wohl nicht abstützen.

 

Gruss

Heinz

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Salü Heinz

 

Da reicht ja wen du die Stelle liest ob du eine Maschine bedienen darfst oder nicht. Bei dieser Information kannst du ja schon erahnen ob fliegen oder nicht.

 

Ich empfehle dir auch bei Unklarheiten den Fliegerarzt zu konsultieren. Somit hast du Klarheit und bist auf der sicheren Seite.

 

Gruss Stefan

 

Darf auch gerade ein neues Medical beantragen.

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Die rechtliche Situation kenne ich nicht. Aber in so einem Fall würde sie mich ehrlich gesagt auch nicht wirklich interessieren: Wenn es sich um eine akute Erkrankung handelt, die vollständig ausheilt, dann würde ich es genau so wie bei einer Grippe machen, nämlich während der Dauer Krankheit bzw. hier der Medikamenteneinnahme aufs Fliegen verzichten, nachher vielleicht noch eine oder auch zwei Wochen Sicherheitsabstand einhalten und wenn ich mich dann wieder voll fit fühle, dann ist die Sache gegessen. Die Frage, wie lange es nach dem Absetzen der Medikamente dauert, bis Du wieder voll fit bist, kann Dir auch der Nichtflieger-Facharzt beantworten. Ich denke, wenn Du das so handhabst, wird Dir niemand einen ernsthaften Strick draus drehen.

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hmmm, Beipackzettel sind ja immer so geschrieben, dass man eigentlich bereits beim Lesen schon stirbt und keine Wirkungen sondern nur Nebenwirkungen die Folge der Einnahme sind. Darauf kann man wohl nicht abstützen.

 

Du hast ja bewusst auch nach der Theorie und nicht nur nach der Praxis gefragt :D:D:D

 

Florian

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I'm safe - Checklist before every flight:

 

I - Illness

M - Medication

S - Stress

A - Alcohol

F - Fatigue

E - Eating

 

Unter Medication, kenne leider nur FAA, findet man: FAR 91.17(a)(3)

No person may act or attempt to act as a crewmember of a civil aircraft while using any drug that affects the person's faculties in any way contrary to safety.

Selbstverantwortung wird also gross geschrieben (wobei es natürlich noch Medikamentelisten gibt etc). Ich denke da hilft die Packungsbeilage vom Medikament und das gute oder eben mulmige Bauchgefühl. Sicherheit bringt natürlich nur der Anruf beim Fliegerarzt.

 

Bei JAR/EASA weiss ich nicht Bescheid. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man wegen jedem Medikament dem Fliegerarzt anrufen muss.

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Hallo Heinz

Nett, wie du deine Art von Entzündung beschreibst. Wasserlösen kann dabei bekanntlich zu einem Problem werden. Die Flugtauglichkeit kann dadurch beeinträchtigt werden. Habe den Mut, deinen Fliegerarzt zu konsultieren! Und lasse dich zudem vom entsprechenden Facharzt untersuchen. Wenn du zuwartest, ist vielleicht eines Tages nämlich nicht nur deine Flugberechtigung in Frage gestellt. Es könnte dann vielleicht gar a l l e s in Frage gestellt sein!

Gruss Fritz

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Hallo

 

erstmals danke für eure Antworten. Ich habe von Hans (C-P172D) die wohl richtige per PN erhalten. Eventuell stellt er diese hier noch für alle Interessierten zur Verfügung.

 

Es ist ja nicht so, dass ich sofort fliegen gehen MUSS, ich war bisher einfach noch nie in meinem Leben mit sowas konfrontiert, daher die Fragestellung. Zur Zeit fühle ich mich auch nicht fit genug, es reicht gerade mal, meinen Job zu erfüllen. In sechs Wochen muss ich wieder zum Spezialisten, kurz darauf zum Jahrescheck beim Fliegerarzt. Ich werde ihn dann auf das jeweilig richtige Vorgehen ansprechen.

 

Soo, ab zu den doofen Medis.

 

Gruss

Heinz

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Heinz scheint einverstanden zu sein:

1. PN: bei diesen Entzündungen mit Schwellung und Schmerzen: "pilot must be assesed unfit until all symptoms have fully cleared and only medication acceptable to the AMS is beeing used".

Antibiotica für sich machen nicht untauglich.

 

Würde deinen AME fragen. Ich hätte das telefonisch problemlos erledigt.

 

2. PN: "temporariliy unfit" bis die akuten Zeichen verschwunden sind. Wenn du 3 Wochen Antibiotica hast dauert die unfitness nicht 3 Wochen, sofern erstere Bedingungen erfüllt. Bei einem dem AME bekanten Piloten lediglich mit telefonischer Beratung, ohne Brief an BAZL, ohne Rechnung (habe ich so gehandhabt)

 

Mit freundlichem Gruss

Hans

AME i.R.

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