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BZF I verfallen?


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Geschrieben
Das aus meiner Sicht absurde ist: Mit nur meinem deutschen Funkzeugnis darf ich nur und ausschliesslich auf Deutsch funken - selbst wenn es ein AZF ist.

 

Mit diesem deutschen Funkzeugnis und einem englischen LP darf ich aber plotzlich auf Franzoesisch, Spanisch, Islaendisch und was auch immer funken.

 

Das stimmt. Jetzt ist die Frage: Was ist die Ursache der Absurdität dieser Änderungen - der jetzige Status Quo oder die neue Rechtslage nach EASA?

 

Dein die Lizenz ausstellender Staat hat sich entschieden, dir den Funk nur für bestimmte Sprachen zu erlauben, wobei auch nur die Auswahl zwischen deutsch und englisch besteht. In Frankreich (oder den USA) gibt es gar kein separates Sprechfunkzeugnis, sondern die Fähigkeit wird im Rahmen der PPL mitgeprüft. Dort ist die Berechtigung auch nicht auf eine bestimmte Sprache beschränkt.

 

Derzeit wäre selbst ein französischer Muttersprachler, der eine deutsche Pilotenlizenz macht und damit nach Frankreich fliegt nicht berechtigt, dort "legal" auf französisch zu funken. Das deutsche AZF erlaubt ihm nur den Funk auf deutsch und/oder englisch, und ein AZF französisch gibt es nicht. Und da es in Deutschland ausgestellt ist, gilt: "Was nicht erlaubt ist, ist verboten". ;)

 

Und genau das bringt mich eben zu der Frage, was ein englisches LP ueber meine Faehigkeit, auf Franzoesisch zu funken aus, was mein deutsches AZF nicht auch schon gesagt haette?!?

 

Nichts sagt es aus.

 

Nur dass es Dir künftig nicht mehr seitens Deiner lizenzausstellenden Behörde verboten sein wird, auch in anderen Sprachen zu funken, wenn Du es kannst.

 

Die eigentliche Frage ist: ist es notwendig und verhältnismässig (!), dass man es Dir grundsätzlich ersteinmal für alle Sprachen verbietet, und es Dir dann selektiv Sprache für Sprache nach bestandener Prüfung wieder erlaubt (jetzige Situation in Deutschland)? Oder ist eine Regelung, die dazu führt, dass jeder Pilot sich in Notfällen mit ATC verständigen kann (mit englisch oder der genutzten Sprache inkl. LP) und auf "kleineren" Plätzen auch ohne vorherigen Nachweis eines "konversationssicheren" Niveaus der Sprache landen darf, wenn er die vorgeschriebene Sprache benutzt, nicht viel angemessener?

 

Bisher hattest Du als deutscher Pilot, der einen "fr only" Platz in Frankreich anfliegen will, nur die Wahl, ob Du lieber gegen die Auflagen Deiner lizenzausstellenden Behörde (Funk nur en oder de) oder gegen die Gesetze vor Ort (Funk nur fr) verstossen wolltest. Das finde ich eigentlich absurd.

 

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es Dich stört, dass Du plötzlich durch EASA eine zusätzliche Freiheit erhalten sollst, die Du vorher nicht hattest. ;)

 

Ciao

Friedrich

Geschrieben
Wenn Du dagegen gar nicht funkst (du musst ja nicht mal ein Funkgeraet dabei haben), dann ist das voellig in Ordnung.

 

Nein, denn auf der VAC von Montbéliard steht auch:

 

AD réservé aux ACFT munis de radio. / AD reserved for radio-equipped ACFT.

 

Aus diesem weiteren Unsinn des europaeischen Funkchaos kann jetzt jeder selber machen, was er will...

 

Es stimmt, dass da derzeit zwei unterschiedliche Philosophien aufeinanderprallen. Ich möchte fast sagen "deutsche Verbotskultur vs. Pragmatismus".

 

Nach dem Chicagoer Abkommen muss jeder Staat seine Piloten nur mit irgendeiner Funklizenz ausstatten. Am Sinn der englischen LP zweifelt wohl auch keiner, damit man wenigstens eine Lingua Franca in der Luftfahrt hat. Die Frage ist, ob sich die Ausstellerstaaten auf weitergehende Massnahmen verständigen müssen, um andere Länder mittels FCL-Bestimmungen vor ihren radebrechenden Piloten zu schützen. Wer das mit "ja" beantwortet, muss sich auch im Klaren sein, welchen enormen bürokratischen Aufwand das bedeutet.

 

Ciao

Friedrich

Karsten Sanders
Geschrieben

Hier wirbelt eine Menge durcheinander ...

 

Bitte werde dir mal im Klaren darüber, was die "FR only"-Sache überhaupt bedeutet. Es ist ausschließlich ein informatorischer Hinweis darauf, dass zu der angegebenen Zeit Funkverkehr in der angegebenen Sprache zu erwarten ist. Ob ich dort landen darf oder nicht, hat mit der Sprache nichts zu tun. Ob ich die Leute verstehe oder nicht, hat was mit good airmenship zu tun, aber nicht mit der Legalität eine Landung. VFR, unkontrolliert, heißt immernoch "raussehen", Luftraumbeobachtung. Es gibt in FR nur ganz wenige Flugplätze, an denen Funk obligatorisch ist und dann steht in der AIP "seulment avec radio... - irgendwas." LeBourget z.B.

 

Als wenn der Job des privaten PPLers nicht schon kompliziert genug wäre, werden frei nach Artigkeit neue Illegalitäten hinzu gefügt und ich habe manchmal das Gefühl, es geht hier um moralische Reviermarkierungen. "Ich bin der Gute und darum mache ich das nie nicht!" Fliegerei ist nicht nur Pflichten und Legalitäten, es ist auch Rechte. Als Deutscher mit einerm BZF1 und LP-English in Frankreich einen Platz anzufliegen, ist nicht illegal.

 

Karsten

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