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BZF I verfallen?


JulianEDFM

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Hallo zusammen,

 

bin zwar Segelflieger, aber ich denke unter Motorfliegern dürfte es mehr geben, die Bescheid wissen. Folgender Fall:

 

Ich habe 2007 mein BZF I gemacht. Nun kamen ja diese unsäglichen ICAO Sprachteste, die mir bislang herzlich egal waren, da sie für Segelflug und UL ja nicht nötig waren. Jetzt habe ich erfahren, dass es angeblich eine Frist gab, bis zu der man mind. Level 4 hätte machen müssen, da jetzt das BZF abgelaufen wäre und ich es komplett neu machen müsste?! Bzw. für Segelflug (und UL?) ist ab sofort kein BZF mehr vorgeschrieben.

 

Ist das so? Wenn ja was mache ich jetzt? Komplett neu machen? Motivation für das BZF I damals war, dass ich später auch mal Motorflug betreiben möchte und mir deshalb damals dachte 'wenn schon denn schon'. Sollte dem so sein, müsste ich alles komplett neu machen+ komplett neu zahlen- das kanns ja wohl nicht sein! Eine absolute Frechheit derjenigen, die diese Schei*e wieder verbrochen haben bzw. es wäre das mindeste gewesen die "Kundschaft" mal aufzuklären was nun Sache ist. Aber dass Aufklärung nicht die große Stärke von ICAO/EASA/BRD ist sieht man ja am Wirrwarr dieses neuen EU FCL. In so Momenten beneide ich euch Schweizer echt, denen EASA und Konsorten mal am Allerwertesten vorbeigehen können...

 

Vielen Dank und lg,

 

Julian

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Hallo,

also sowas habe ich noch nicht gehört. Die Frist war meines Wissens die, dass man bis zu diesem Stichtag noch eine vereinfachte Prüfung ablegen durfte, jetzt aber die normale machen kann.

 

Ich denke nicht, dass Du das BZF nochmal musst. Es hat ja im Prinzip nichts mit dem Level Eintrag zu tun.

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Karsten Sanders

Das BZF ist und bleibt gültig, denn es regelt (stark reduziert) deine Möglichkeit, das Funkgerät überhaupt zu benutzen. Erneut stark vereinfacht brauchst du das BZF um die Funke bedienen zu dürfen und in machen Fällen eben die Language Proficiency, um ICAO-konform zu funken. Wie man hier nachlesen kann demnächst auch für Deutsch in Deutschland.

 

Als BZF1-Inhaber wurde für eine Übergangszeit automatisch Level 4 anerkannt, so dass man nur einer Auffrischungsprüfung alle x Jahre machen mußte. Ohne aktuelle Language Proficiency ist man im Falle eines Falles irgendwie mit dünner Vorschriftenlage unterwegs ... wie auch immer ... (Nägel im Kopf zu dem ganzen Thema ...) ... ein Kläger müßte im Falle eines Falles aber auch erst nachweisen, dass fehllende LP ursächlich für irgendwas ist.

 

Der Witz ist übrigens, dass die u.U. kaum jemand deine LP in die Lizenz einträgt, weil es für Glider und UL eben nicht gebraucht wird und sich die Herren da manchmal sträuben.

 

Insgesamt ein interesantes Beispiel zum Thema Schildbürga ist überall.

 

Karsten

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Alles Klar danke euch. :) Das hört sich doch schonmal besser an, im ersten Moment war es mir doch ein bischen komisch. Werde mich aber trotzdem mal nach einem Sprachtest umschauen, dann ist man auf der sicheren Seite. Merci. :)

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Aufgeschnappt bei meinem Ausflug in Samedan: ein anscheinend vergeblichen Anruf glaube Richtung Innsbruck wegen Schleppmaschiene:

"... jetzt will er nicht kommen weil er ja keine LP hat, als ob wir nach sowas fragen würden..."

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Jetzt habe ich erfahren, dass es angeblich eine Frist gab, bis zu der man mind. Level 4 hätte machen müssen, da jetzt das BZF abgelaufen wäre und ich es komplett neu machen müsste?!

 

- BZF läuft nicht ab, gilt lebenslang

- Ein BZF-1 alleine erlaubt Dir heutzutage nicht, auf Englisch zu funken. Hierzu brauchst Du zusätzlich eine gültige Language Proficiency Bestätigung.

- Dieses LP musst Du in der Tat "komplett neu" machen, da die Frist in der Du auf Dein BZF1 nur eine LP-Verlängerungs-Prüfung hättest machen müssen ist abgelaufen. Der Unterschied zwischen einer LP-Verlängerung und Erstprüfung ist aber eh nicht riesig.

 

Gruss,

Florian

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Karsten Sanders
- Ein BZF-1 alleine erlaubt Dir heutzutage nicht, auf Englisch zu funken. Hierzu brauchst Du zusätzlich eine gültige Language Proficiency Bestätigung.

 

Gruss,

Florian

 

:009: ... und das demnächst auch noch für Deutsch. Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Brandenburg prescht schon mal vorauseilend gehorsam vor.

 

Ich liebe diesen Satz: "mindestens acht der ersten zwölf Lebensjahre in einem Land verbracht hat, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird." - rührigstes Beamtendeutsch, nicht wahr? Auch schön in dem Zusammenhang: "... dürfte zum Nachweis der oben beschriebenen Tatsachen in aller Regel die Bestätigung / eidesstattliche Versicherung einer während der Kindheit nahe stehenden Person geeignet sein."

 

 

Bambi?

 

 

Karsten

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Wobei der Amtsschimmel sich ja gewaltig vergallopiert, wenn er wiehert:

"...die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

Das heisst ja wörtlich genommen, dass meine englische LP ausreicht, um in jeder beliebigen Sprache zu funken.

 

Gruss,

Florian

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Karsten Sanders

Der Amtsschimmel ist wie Frauen, die versteht auch niemand wirklich. :009:

 

Karsten

 

P.S.: Ich denke, hier ist bei mir eine latent wabernde Schwelle überschritten. Ich werde es darauf ankommen lassen. Einige Sachen müssen einfach mal nach Karlsruhe und dieser Blödsinn schreit ganz deutlich danach, sofern nicht jemand vorher einlenkt und deutlich zurück rudert. Aber 30.000 Piloten mit Deutscher Lizenz per eidesstattlicher Versicherung zu erlauben, Deutsch zu funken, ist wohl der Gipfel der Schildbürgerei.

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Das heisst ja wörtlich genommen, dass meine englische LP ausreicht, um in jeder beliebigen Sprache zu funken.

 

Ich denke, so ist es zu verstehen, und finde das nicht so abwegig. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass wir jetzt für jede Sprache (inkl. der Muttersprache) eine eigene LP nachweisen, hätte er das anders formuliert.

 

Die Vorschrift schliesst ja auch nicht aus, dass für einzelne Flugplätze zusätzlich noch die Verwendung einer bestimmten Sprache (z.B. französisch oder deutsch) gefordert wird. Das fällt dann m.E. streng genommen nicht mehr unter die "Ausübung der mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen". Es wird nur das bestehende Recht, dort zu landen, mit Auflagen versehen, die dann aber nicht mehr unter FCL fallen.

 

Ausserdem kommt zu den schwierigen Auslegungsfragen noch das Erfordernis aus FCL.055 Absatz b) Nr. 5) hinzu (S. 12 unten bzw. S. 13 oben im verlinkten PDF), wenn man einen "Sprachenvermerk" eintragen lassen möchte:

 

Hierzu muss der Bewerber die Fähigkeit zu Folgendem nachweisen:

 

[...]

 

(5) einen Dialekt oder mit einem Akzent sprechen, der in Luftfahrtkreisen verstanden wird

 

Muss ich dann für eine Landung z.B. in Sachsen jetzt eine LP sächsisch ablegen, damit mich die dortigen Kreise verstehen? :005: Und vor allem: was macht ein Pilot, der dialekt- und akzentfrei spricht?

 

Ciao

Friedrich

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Karsten Sanders

Oh Gott und wenn man das weiter denkt? Kann z.B. ein Sachse für einen Bayern die LP abnehmen bzw. die EV abgeben? Meine Frau sagt dauernd, ich würde sie nicht verstehen. Ist das dann "language proficiant" oder eben nicht? Sollen auf diese Weise Frauen heimlich aus der Fliegerei entfernt werden?

 

Karsten

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Oh Gott und wenn man das weiter denkt? Kann z.B. ein Sache für einen Bayern die LP abnehmen bzw. die EV abgeben? Meine Frau sagt dauernd, ich würde sie nicht verstehen. Ist das dann "language proficiant" oder eben nicht? Sollen auf diese Weise Frauen heimlich aus der Fliegerei entfernt werden?

 

Die Frage ist doch, bist du es? Vielleicht will ja deine Frau dich grounden ;)

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Meine Frau sagt dauernd, ich würde sie nicht verstehen. Ist das dann "language proficiant" oder eben nicht?

 

Dazu musst Du die Tabelle auf S. 75 des verlinkten PDF studieren. Ich würde sagen, das entspricht Niveau 4:

 

Versteht überwiegend richtig bei gewöhnlichen, konkreten und arbeitsbezogenen Themen, wenn der verwendete Akzent oder die verwendete Sprachvariante für einen internationalen Nutzerkreis ausreichend verständlich ist.

Bei Konfrontation mit sprachlichen oder situationsbezogenen Komplikationen oder einem unerwarteten Geschehen kann das Verständnis verlangsamt sein oder Verdeutlichungsstrategien erfordern.

 

Mit anderen Worten, Du verstehst sie wohl nur, wenn Du willst. :007: Jetzt bleibt noch zu klären, ob es an Dir oder an ihr liegt.

 

Ciao

Friedrich

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Karsten Sanders

Also ist in Wirklichkeit ist die ganze LP Geschichte in Wirklichkeit eine Riesen Diskriminierungs-Nummer und gehört eigentlich vor den EUGH!

 

Wer hätte das gedacht, dass uns mal Weibsvolk dabei hilft, lästige Bestimmungen loszuwerden.

 

Karsten

 

:D

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Motivation für das BZF I damals war, dass ich später auch mal Motorflug betreiben möchte und mir deshalb damals dachte 'wenn schon denn schon'.
Für diese Jahr hatte ich ursprünglich den UL Schein machen wollen wofür eben auch das BZF I verlangt wird. Da für mich schon im vorneherein feststeht dass ich auch im Ausland (Frankreich,Spanien,Italien etc.) fliegen möchte habe ich mich entschlossen zuerst den eng. LP zu machen und dann den UL Schein. Wenn ich schon eine Funkprüfung machen muss dann wenigstens eine mit der ich fast überall fliegen/funken darf bzw. wenn man die Funkerei auch in englisch beherscht dann klapt es mit ein wenig Uebung auch in Deutsch ohne :009: Prüfung.

 

Gestern Abend hatten wir den en LP Kurs bei einem ATC Controller, er meinte wir sprechen alle zu langsam aber ansonsten OK, ist also auch für "Normalsterbliche ohne Englischkenntnisse" machbar.

Franc

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Ich denke, so ist es zu verstehen, und finde das nicht so abwegig. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass wir jetzt für jede Sprache (inkl. der Muttersprache) eine eigene LP nachweisen, hätte er das anders formuliert.

 

Naja, was ich schon abwegig finde ist, dass ich somit als Deutscher mit englischer LP auf Franzoesisch funken darf - obwohl ich die Sprache gar nicht kann...

 

Floriab

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Naja, was ich schon abwegig finde ist, dass ich somit als Deutscher mit englischer LP auf Franzoesisch funken darf - obwohl ich die Sprache gar nicht kann...

 

Zunächst mal darfst Du die Privilegien Deiner Lizenz nur ausüben, wenn Du englisch funken kannst und das nachgewiesen hast, oder wenn Du ausschliesslich in einer anderen Sprache funken tust und auch das nachgewiesenermassen kannst.

 

Dann kommen weitere Einschränkungen wie z.B. französische Plätze dazu, bei denen "fr only" gilt. Da darfst Du nur hinfliegen, wenn Du französisch funken tust, und das wird Dir durch Deine Lizenz a priori weder erlaubt noch verboten. Ob Dein Französisch diesem Erfordernis aus der AIP konkret genügt hat, muss dann die Polizei vor Ort bzw. der Richter im Einzelfall entscheiden. :005:

 

Im Ergebnis bedeutete das also in der Tat, dass für alle Piloten, die sich auf englisch verständlich machen können, keine andere LP gefordert wird. Wenn das so stimmt wie ich es mir zusammenreime, finde ich das eine pragmatische Lösung für den tatsächlichen Status Quo in Europa. Die Alternative wäre jedenfalls wieder ein ziemliches bürokratisches Monster, wenn man sich überlegt, wie viele Kombinationen von Sprachen es gibt, für die jeder europäische Pilot eine offizielle Prüfung ablegen können muss. Es genügt ja nicht, die deutsche LP nur den deutschen Piloten anzubieten; das muss dann auch in allen anderen europäischen Ländern geprüft und eingetragen werden können; also z.B. auch griechische LP in eine isländische PPL oder so...

 

Nur dann macht es auch Sinn, dass ausgerechnet Englisch in der FCL.055 eine eigenständige Erwähnung findet.

 

Ich fände es jedenfalls einen guten Ansatz weg vom Prinzip "was mir nicht explizit von einer Behörde erlaubt und bescheinigt wurde ist verboten" hin zu "ich benutze meinen gesunden Menschenverstand und minimiere Risiken für mich und andere". Wer ohne ein Wort französisch zu sprechen einen "fr only"-Platz anfliegt, wird sicher genug andere Gesetzesverstösse begehen. Vernünftige Piloten würden das sicher nicht tun. Und nach diesem Grundsatz bräuchte es dann auch keine Behörde, die einem deutschen Muttersprachler bescheinigt, dass er deutsch sprechen darf.

 

Ciao

Friedrich

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Karsten Sanders
... Wer ohne ein Wort französisch zu sprechen einen "fr only"-Platz anfliegt, wird sicher genug andere Gesetzesverstösse begehen. Vernünftige Piloten würden das sicher nicht tun. Und nach diesem Grundsatz bräuchte es dann auch keine Behörde, die einem deutschen Muttersprachler bescheinigt, dass er deutsch sprechen darf.

 

Ciao

Friedrich

 

Hüst, krächz ... das meinst du doch nicht wirklich im Ernst, oder?

 

Karsten

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Hüst, krächz ... das meinst du doch nicht wirklich im Ernst, oder?

 

Das bezog sich auf Florians Feststellung:

 

Das heisst ja wörtlich genommen, dass meine englische LP ausreicht, um in jeder beliebigen Sprache zu funken.

 

Ich wollte versuchen zu begründen, warum er es wohl trotzdem nicht tun wird, wenn er kein Wort in der betreffenden Sprache spricht, und warum es dafür nicht unbedingt einer gesetzlichen Regelung bedarf. Aber eigentlich genügt dazu auch festzustellen, dass bei "fr only" französisch zu sprechen ist, ob mit oder ohne LP, und wenn man das nicht hinreichend kann, darf man den Platz trotzdem nicht anfliegen.

 

Ciao

Friedrich

 

[Edit: Werde jetzt nicht weiter zum Thema spekulieren, denn weder bin ich Jurist noch habe ich irgendwelche besonderen Kenntnisse dazu, was der Gesetzgeber hier wirklich wollte.]

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Karsten Sanders
Aber eigentlich genügt dazu auch festzustellen, dass bei "fr only" französisch zu sprechen ist, ob mit oder ohne LP, und wenn man das nicht hinreichend kann, darf man den Platz trotzdem nicht anfliegen.

 

Ciao

Friedrich

 

Du solltest das noch mal mit einer Fluglehrer deins Vertrauens besprechen. Ich glaube, das hat sich was bei dir festgesetzt, was der Korrektur bedarf.

 

Karsten

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Du solltest das noch mal mit einer Fluglehrer deins Vertrauens besprechen. Ich glaube, das hat sich was bei dir festgesetzt, was der Korrektur bedarf.

 

Mag sein. Willst Du mich nicht aufklären, Du scheinst ja zu wissen wie die Rechtslage ist. Ich bin dafür wie geschrieben kein Spezialist.

 

In Frankreich besagt jedenfalls der "Arrêté du 27 juin 2000 modifié relatif aux procédures de radiotéléphonie à l’usage de la circulation aérienne générale":

 

2.1 Langues de base

 

Les langues utilisables sont publiées par la voie de l'information aéronautique.

 

Dans les espaces aériens exploités par l'administration française, les langues utilisées sont:

 

  • La langue française
  • La langue anglaise, sauf indication contraire publiée par la voie de l'information aéronautique.





 

Die "voie de l'information aéronautique" ist das AIP. Nehmen wir mal die VAC von Montbéliard (LFSM). Da steht oben über der Karte "AFIS : 132.025. Absence AFIS, A/A (123.025) FR seulement/only.

 

Nach meinen Augen handelst Du illegal, wenn Du den Flug ausserhalb der AFIS-Zeiten anfliegst und nicht auf französisch funkst. Aber ich lasse mich gerne aufklären.

 

Ciao

Friedrich

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Zunächst mal darfst Du die Privilegien Deiner Lizenz nur ausüben, wenn Du englisch funken kannst und das nachgewiesen hast, oder wenn Du ausschliesslich in einer anderen Sprache funken tust und auch das nachgewiesenermassen kannst.

 

Sorry, das geht am Thema m.E. vorbei. Das aus meiner Sicht absurde ist: Mit nur meinem deutschen Funkzeugnis darf ich nur und ausschliesslich auf Deutsch funken - selbst wenn es ein AZF ist.

 

Mit diesem deutschen Funkzeugnis und einem englischen LP darf ich aber plotzlich auf Franzoesisch, Spanisch, Islaendisch und was auch immer funken.

 

Und genau das bringt mich eben zu der Frage, was ein englisches LP ueber meine Faehigkeit, auf Franzoesisch zu funken aus, was mein deutsches AZF nicht auch schon gesagt haette?!?

 

Florian

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Karsten Sanders
Die "voie de l'information aéronautique" ist das AIP. Nehmen wir mal die VAC von Montbéliard (LFSM). Da steht oben über der Karte "AFIS : 132.025. Absence AFIS, A/A (123.025) FR seulement/only.

 

Nach meinen Augen handelst Du illegal, wenn Du den Flug ausserhalb der AFIS-Zeiten anfliegst und nicht auf französisch funkst. Aber ich lasse mich gerne aufklären.

 

Ciao

Friedrich

 

"Illegal" !!!! Du solltest ganz dringend mal mit jemand reden, der dir das vernünftig erklärt. Ich kann das nicht, ich werde zu schnell zu zynisch. Außerdem kannst Du das unter 4 Augen bei einem Kaffee auch viel galanter umdichten ohne Gesicht zu verlieren.

 

Aber natürlich kann auch ich mir irren. Sind über Nacht die Regeln für unkontrollierten Sichtflug geändert wurden?

 

Karsten

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Ich glaube, paradoxerweise habt ihr beide Recht. Das leigt daran, dass die Formulierung "nicht auf Franzoesisch funkst" nicht eindeutig ist!

 

Wenn Du naemlich ausserhalb der AFIS-Zeiten auf einer anderen Sprache als Franzoesisch funkst, dann ist das illegal. Wenn Du dagegen gar nicht funkst (du musst ja nicht mal ein Funkgeraet dabei haben), dann ist das voellig in Ordnung.

 

Aus diesem weiteren Unsinn des europaeischen Funkchaos kann jetzt jeder selber machen, was er will...

 

Florian

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"Illegal" !!!!

 

Das war jetzt nicht im umgangssprachlichen Sinne von "illegal" gemeint, wo man nur Straftaten so bezeichnet. Gemeint war "unter Verstoss gegen geltendes Recht".

 

Wenn Du ins Ausland fliegst, gelten die lokalen Gesetze des Gastlandes dort auch für Dich.

 

Außerdem kannst Du das unter 4 Augen bei einem Kaffee auch viel galanter umdichten ohne Gesicht zu verlieren.

 

Ach, damit habe ich gar kein Problem. Mir fällt als "dummer" Flugschüler kein Zacken aus der Krone, wenn ich hier zugebe, mich geirrt zu haben. Ich habe weiter oben ja auch geschrieben, ich würde nichts mehr zum Thema schreiben, und tue es jetzt doch. :rolleyes: Ich ändere gerne meine Meinung, wenn mich jemand mit sachlichen Argumenten überzeugt.

 

Aber natürlich kann auch ich mir irren. Sind über Nacht die Regeln für unkontrollierten Sichtflug geändert worden?

 

Was den Funk betrifft, in Frankreich: vermutlich nicht, seit Du Deine Pilotenlizenz hast.

 

Ciao

Friedrich

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