Schnelle Geschrieben 25. April 2012 Geschrieben 25. April 2012 Mal eine Frage, ist es eigentlich erlaubt seine E Dampfer mit in eine Swiss Air maschine zu nehmen? Ich konnte schon einige reisende auf einem Aeroflotflug mit einer E Zigarette gesehen. Aber solche Seiten hier schweigen sich da geschickt aus. Während andere damit krass Werbung machen. Hier dürfte es mehr als genung erfahrene Swisskunden geben! Zitieren
Basti P. Geschrieben 25. April 2012 Geschrieben 25. April 2012 Hallo Helmuth, Swissair: Der Gebrauch dieser Geräte ist an Board nicht gestattet. Gefunden hier die-zigarette.com Pech gehabt! :p Zitieren
TurboSpud Geschrieben 26. April 2012 Geschrieben 26. April 2012 Hi, bei aller Liebe, aber muss das denn unbedingt sein? Die Dinger sind keineswegs gesundheitsfreundlicher als eine klassische Zigarette - und bei den paar Prozent Frischluft pro Minute im Flieger müssen doch nicht 200 Leute darunter leiden, dass einer seiner Sucht ein paar Stunden Pause einräumen muss?! Viele Grüße, Peter PS: Geile Idee mit der E-Zigarette - zumindest was die Gewinnspanne und den "In" Faktor angeht... :-( Zitieren
Walter Fischer Geschrieben 26. April 2012 Geschrieben 26. April 2012 Das kann nur aus der Feder eines Nichtrauchers stammen:005:. Andere Frage: Stimmt es, dass man nicht mit einem Gipsbein oder- Arm in den Flieger darf? Gruss Walti Zitieren
Basti P. Geschrieben 26. April 2012 Geschrieben 26. April 2012 Dazu sagen die AGB der Tuifly zum Beispiel folgendes: Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, benötigen ein ärztliches Attest zur Flugfähigkeit. Darüber hinaus müssen die Passagiere eine Einverständniserklärung (indemnity form for sick passengers) unterzeichnen und damit bestätigen, dass sie über die Risiken des Transportes aufgeklärt wurden (Anschwellen der Gliedmaßen bei niedrigem Luftdruck, Gewebeschädigung, Durchblutungsstörung, Thrombosegefahr, etc.). Wenn möglich sollte ein Flug erst 48 Stunden nach der Fraktur erfolgen aufgrund der in diesem Zeitraum maximalen Schwellung des die Fraktur umgebenden Gewebes. Sollte ein Passagier dennoch in den ersten 48 Stunden einen Flug antreten wollen, so muss der Gipsverband gespalten sein (wobei die Spaltung sich über die gesamte Länge des Verbands erstrecken muss); sonst wird die Beförderung des Passagiers verweigert. TUIfly empfiehlt, dass Passagiere bis zum siebten Tag nach Auftreten eines Knochenbruchs nur in einem gespaltenen Gips reisen. Ist die Fraktur älter als sieben Tage, kann der Passagier auch mit einem geschlossenen Gips befördert werden. Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitzplatz. Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen zwei weitere Sitze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss und es aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab. Das kann aber bei jeder Gesellschaft anders sein. Man muss sich sicherlich im Falle des Falles umgehend mit der Airline in Verbindung setzen und nachfragen, sowie sich direkt vom Arzt eine Flugtauglichkeit ausstellen lassen, um unnötige Rennereien zu vermeiden. Zitieren
N251AY Geschrieben 26. April 2012 Geschrieben 26. April 2012 Gipsbein unnötige Rennereien Der war gut :D Zitieren
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