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US-Lizenz nach EASA Umschreiben Schweiz und/oder Deutschland?


nick03

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Hallo,

 

es ist so einiges zu der "neuen" EASA Lizenz und Umschreibung US-Lizenz geschrieben worden. Zu meinem "Problem" habe ich leider noch keine Anwort zu gefunden.

 

Ich habe eine CPL-IR US-Lizenz. Da mir ein PPL in Europa ausreicht möchte ich zunächst den Schein auf eine EASA PPL-Lizenz umschreiben. Später hoffe ich auf C-IFR nach EASA-FCL umschreiben zu können falls die NPA zum Gesetz wird - soweit so gut.

 

Ich lebe in der Schweiz, also muss ich die Umschreibung über das BAZL durchführen. Mit der Umschreibung über das BAZL darf ich HB-Flugzeuge fliegen. Nun möchte ich aber auch D-Flugzeuge fliegen. Eine D-Lizenz Umschreibung geht nicht, da mein Wohnsitz dann in Deutschland liegen müsste.

 

Könnte ich mit mit der neuen Schweizer-EASA Lizenz eine D-Maschine fliegen oder nur mit einer D-EASA Lizenz? Bin wohl zu dumm es zu verstehen ;-) ...Kann mich jemand aufklären bzw. hat einen Tip?

 

VG

 

Nick

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du kannst bereits mit der JAR lizenz (egal ob in deutschland oder der schweiz ausgestellt) sowohl HB- wie auch D- flugzeuge fliegen.

das wird auch mit der EASA gehen bzw JAR lizenzen werden automatisch in EASA überführt...

 

bin zuwenig sattelfest in EASA FCL... ob sich die umschreibungsbedingungen von "FAA zu JAR" zu den neuen bedingungen "FAA zu EASA" unterscheiden weiss ich nicht.

letzter stand (jar) war "air law" und "human performance" theorie, mindestens 100h und ein skill test, medical, jenste kopien, sowas in der art. http://www.bazl.admin.ch/fachleute/flugpersonal/00319/00756/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnJ6IzdeIp96km56VlWRsmpZOqdayYLGH4crdzYam3aiFfm2qsGym162epYbg2c_JjKbNoKOn6A--&.pdf

 

soweit ich weiss, kann nach EASA kein CPL/IR mehr umgeschrieben werden und noch diverse weiteren regulatorische übertreibungen mit hang zur protektionistischen seite, nach JAR war (ist während der Übergangsphase) das noch möglich.

 

Dass dann das BAZL am Ende des Tages das ganze noch restriktiver und realitätsfremder als selbst in der extremen EASA-FCL Gesetzgebung vorgeschrieben umzusetzen gedenkt (Stichwort Besitzstandswahrung / ICAO / based-on Lizenzen) ist nur noch das Tüpfchen auf dem i.

zum Glück haut's langsam der Mehrheit des Europäischen Pilotenvolks "den Nuggi raus" und das Blatt beginnt sich langsam zu wenden. Insofern hat die Überregulierung auch etwas gutes ;-)

 

viel erfolg,

 

gruss Bernie

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bin zuwenig sattelfest in EASA FCL... ob sich die umschreibungsbedingungen von "FAA zu JAR" zu den neuen bedingungen "FAA zu EASA" unterscheiden weiss ich nicht.

Ich arbeite momentan an der Validierung und Umschreibung. Gemäss Telefon mit BAZL ändert sich nichts an der Checkliste, die man auf deren Website ansehen kann. Das gilt für PPL. Bei IR, CPL et cetera gibt es Änderungen.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das schon mit der JAR-Lizenz HB- und D-Flugzeuge geflogen werden können war mir gar nicht bewusst.:006:

 

Ich arbeite momentan an der Validierung und Umschreibung.
Das bedeutet Du machst erst die Validierung zum JAR und dann später die Umschreibung zu EASA. Das BAZL hat sich Juni als Ziel gesetzt...

 

Gemäss Telefon mit BAZL ändert sich nichts an der Checkliste, die man auf deren Website ansehen kann. Das gilt für PPL. Bei IR, CPL et cetera gibt es Änderungen.
Ja, CPL geht nicht mehr, war allerdings für mich bereits früher nicht akzeptabel - es hätte im Prinzip eine neue theoretische Ausbildung bedeutet. Unterm Strich ist eine ATPL Ausbildung dann besser aber als Hobbyflieger undenkbar.

 

Für mich selber werde ich dann den Weg der PPL Umschreibung gehen und dann hoffentlich auf den vereinfachten C-IFR gehen können.

 

VG

 

Nick

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