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Abschaffung Zoll auf vielen französischen Flugplätzen


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Geschrieben

England hat ein solches System mit dem GAR.

 

Ebenfalls braucht man dazu keine ständige Zollpräsenz, auch jede Polizeipatrouille kann Kontrollen ausführen und ich denke mal nicht, dass die Franzosen die Polizei auch abschaffen. Kosten? Sehr gering.

 

Ich denke schon, dass es den Franzosen hier um Politik geht. Primär geht die Abschaffung gegen die Engländer, dann soll es noch ein Zeichen sein "wir sparen" und letztens ist GA natürlich mit Sozialismus nicht vereinbar. Was will man mehr.

 

Frankreich hat sich in den letzten Jahren eher GA problematisch entwickelt. Sehr schade, war mal fast das Schlaraffenland für die GA.

Geschrieben

Allerdings ist die Vorlaufzeit von 24h inakzeptabel, da sind die 1 bzw. 2 Stunden in der Schweiz flexibler.

Das mag in der kleinen Schweiz gehen, im großen Frankreich nicht - in 1-2 Stunden kann nicht mal theoretisch ein Zöllner an jedem Flugplatz sein, was die Stichprobenkontrollen ad absurdum führen würde. Man kann auch nicht erwarten, dass die Zöllner in Frankreich nur rumsitzen und darauf warten, zu einem x-beliebigen Flugplatz fahren zu dürfen.

Warum soll der Pilot die Kosten der Zollkontrolle übernehmen? Der Staat will durch den Zoll seine Wirtschaft schützen und bei Importen Einnahmen abpressen. Von diesen Massnahmen profitiert letztlich die einheimische Bevölkerung, während sie gleichzeitig in ihrer Mobilität behindert wird. Daher sollte diese Allgemeinheit auch für die Zollkosten aufkommen. Mal ganz abgesehen davon, dass Zollkontrollen von Sportflugzeugen unter 1 Tonne MTOW aufgrund ihrer extrem beschränkten Zuladung ähnlich unverhältnismässig sind wie die Kontrolle von Rad- oder Motorradfahrern.

Man kann grundsätzlich sagen, dass Zölle ziemlicher Unsinn sind und nur dazu da sind, "Einnahmen abzupressen". Im EWR und Zollunion hat man Binenzölle ja deswegen auch abgeschafft.

Es ist die freie Entscheidung der Schweiz, bei dieser Zollunion nicht mitzumachen - dafür hat sie ihre Gründe. Dann aber zu fordern, dass die Folgen der Nicht-Mitgliedschaft für Schweizer am besten gar nicht spürbar sein sollte, halte ich für inkonsequent.

 

Und was die Kostentragung betrifft: Ich finde (grundsätzlich, nicht nur bei der Frage der Zollstellen), dass es eine gesunde Balance zwischen verursachergerechten und vergemeinschafteten Kosten geben sollte. Deswegen finde ich eine Lösung, bei der kostenlose Zollabfertigung an einer vernünftigen Zahl von Zollflugplätzen und eine kostenbehaftete an allen anderen gibt schon ziemlich ideal!

Ich möchte als Steuerzahler ja auch nicht dafür bezahlen, dass Jäger die Fleischbeschau durch einen Amtstierarzt an jeder beliebigen Stelle im Wald machen können, sondern da hin fahren müssen, wo das gemacht wird. Auch die MFK kann man nur an bestimmten Stellen machen lassen und nicht einfach schreiben "Mein Auto steht an diesem Tag auf diesem Platz und wenn es jemand prüfen will, dann soll er halt da hin kommen - wenn keiner kommt, dann gehe ich davon aus, dass sie bestanden ist" ;-)

 

Florian

Geschrieben

Das mag in der kleinen Schweiz gehen, im großen Frankreich nicht - in 1-2 Stunden kann nicht mal theoretisch ein Zöllner an jedem Flugplatz sein, was die Stichprobenkontrollen ad absurdum führen würde ...

 

Es ist die freie Entscheidung der Schweiz, bei dieser Zollunion nicht mitzumachen - dafür hat sie ihre Gründe. Dann aber zu fordern, dass die Folgen der Nicht-Mitgliedschaft für Schweizer am besten gar nicht spürbar sein sollte, halte ich für inkonsequent.

 

Und was die Kostentragung betrifft: Ich finde (grundsätzlich, nicht nur bei der Frage der Zollstellen), dass es eine gesunde Balance zwischen verursachergerechten und vergemeinschafteten Kosten geben sollte.

 

Florian

Es handelt sich hier um Flüge mit anmeldefreien Waren, d.h. innerhalb der tolerierten 300 Euro-Grenze. Auch ohne Ausbildung zum "Zöllner" sollte es jedem Ortspolizisten möglich sein, zu unterscheiden, ob da jemand aus dem Flieger steigt und nur die Zahnbürste und einen Foto für seinen Trip zur Kunstaustellung in Lyon dabei hat oder ob einer mehrere 100 Kg Champagner für 2000 Euro ausgelädt.

 

Es hat übrigens niemand verlangt, dass es "nicht spürbar" sein soll. Der Verursacher für die Kosten der Zollkontrolle ist jedoch der Staat, den dieser ordnet sie an und zieht Vorteil daraus, nicht der Tourist.

Geschrieben
Es handelt sich hier um Flüge mit anmeldefreien Waren, d.h. innerhalb der tolerierten 300 Euro-Grenze. Auch ohne Ausbildung zum "Zöllner" sollte es jedem Ortspolizisten möglich sein,...

Das mag sich so anfühlen, ist aber technisch gesehen nicht richtig: Du führst immer Dein Flugzeug zum Gebrauch in der Gemeinschaft ein - ob der von Dir beabsichtigte Gebrauch dabei eine (ausnahmsweise) abgabenfreie Einfuhr gestattet, kann nur ein Zöllner entscheiden - genau deswegen gibt es bei "erdgebundenem Verkehr" ja auch die Unterscheidung zwischen Autos (nur an Zollübergängen) und Fußgängern (auch auf der grünen Wiese).

Der Verursacher für die Kosten der Zollkontrolle ist jedoch der Staat, den dieser ordnet sie an und zieht Vorteil daraus, nicht der Tourist.Kann man so sehen, muss man aber nicht: Der Verursacher der Kosten ist der, der etwas will - in diesem Fall von einem Zollgebiet in ein anderes zu reisen. Der französische Staat zieht keinen nutzen daraus, dass Du mit Deinem Flieger ein- und wieder ausreist...

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Norwegen ist Mitglied im EWR - auf Grund der Lage von Norwegen und typischerweise eher begrenzten Reichweite von Flugzeugen unter 5,7t MTOW kann praktisch nur bei solchen aus Russland der Zoll relevant sein - und der Verkehr ist ziemlich selten.

 

Florian 

Eine Schlussfolgerung dass diese Regelung nur für Fluge aus Russland gälte wäre falsch. Siehe AIP Norwegen GEN 1.3-2

Bearbeitet von ArminZ
Geschrieben

Eine Schlussfolgerung dass diese Regelung nur für Fluge aus Russland gälte wäre falsch. Siehe AIP Norwegen GEN 1.3-2

Das wollte ich auch nicht gesagt haben: Die Regel gilt de lege natürlich für alle Einflüge nach Norwegen. Das einzige, was ich meinte, war, dass es faktisch mit einem Kleinflugzeug praktisch nur aus Russland möglich ist, von ausserhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft zu einem Flugplatz in Norwegen zu fliegen.

 

Aber natürlich hast Du formal absolut Recht: Wenn Du mit einem Flieger <5,7t nonstop aus der Schweiz nach Norwegen fliegst, dann gilt diese Regelung für Dich selbstverständlich auch.

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

(...)Wenn Du mit einem Flieger <5,7t nonstop aus der Schweiz nach Norwegen fliegst, dann gilt diese Regelung für Dich selbstverständlich auch.

 

Florian

 

die Regelung gilt für Flüge aus jeglichen Schengen-Staaten (nicht nur NON-EU). Also z.B. auch Finnland, Schweden, Dänemark, Deutschland etc..Und wie Du sagst auch die Schweiz als nicht-EU Schengen-Staat. Aber nicht für Russland

Bearbeitet von ArminZ
Geschrieben

 

 Der Verursacher der Kosten ist der, der etwas will - in diesem Fall von einem Zollgebiet in ein anderes zu reisen. Der französische Staat zieht keinen nutzen daraus, dass Du mit Deinem Flieger ein- und wieder ausreist...

 

Danke für den Steilpass Florian :)

 

Das ist genau der Denkfehler, den viele Politiker machen und dann solche "Sparübungen" damit rechtfertigen. Dabei ist er nicht nur faktuell falsch sondern müsste eigentlich auch logisch auffallen.

 

Zoll ist ein öffentlicher Dienst, ebenso wie Immigration. Diese Dienste gelten der Grenzkontrolle für Personen- und Warenverkehr. Schweizer brauchen in F nur den Zoll, da beide Staaten Schengen sind (theoretisch mindestens, da ja Frankreich immer noch im Ausnahmezustand ist, ist Schengen tw ausser Kraft). Wenn F diesen öffentlichen Dienst verweigert oder erschwert, sperrt es damit Leute, die diesen Dienst benötigen aus.

 

Der Französische Staat zieht durchaus Nutzen aus jedem, der in Frankreich gegen Geld irgendwas tut, da jede Einkunft Steuergeld abwirft. Er zieht einen zweiten Nutzen daraus, dass die bezahlten Taxen und Gebühren am Flugplatz zu dessen Finanzierung beitragen, die sonst, zumindest teilweise, wieder auf ihn zurückfallen, entweder direkt oder durch midere Steuereinnahmen.

 

Ausserdem zieht der französische Staat den Nutzen aus jedem Euro, den der Besucher in Frankreich ausgibt, wiederum in Form von Steuern, Infrastrukturgeldern e.t.c. Er hat also durchaus ein Interesse daran, dass der Grenzverkehr funktioniert.

 

Diverse der Flugplätze, die nun durch den Staat zu Binnenflugplätzen kastriert werden, machen einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch Flugzeuge, die im Fall des Verlusts der Zollrechte wegfallen. Annemasse ist de facto der GA airport von Genf, sehr viele Schweizer fliegen dort entweder im Club oder haben ihre Maschinen dort stationiert, weil in Genf keine Kapazität vorhanden, bzw die GA unerwünscht ist. Annemasse ist auf Zoll zwingend angewiesen, weil sie ansonsten das komplette Business mit der Schweiz verlieren: Mieteinnahmen, Landetaxen, örtliche Maintenance, e.t.c. Damit wird Annemasse massiv weniger Steuereinnahmen generieren und im Extremfall der Gemeinde oder sogar dem Staat auf der Tasche liegen oder er geht in der Folge zu, was dann zu NULL Steuereinnahmen führt, zumindest bis das Gelände umgenutzt ist.

 

Andere Plätze auf der Liste haben VIP Verkehr (St. Tropez), da rate mal was da für Kosten=Steuern involviert sind, die wegfallen.

 

Andere Plätze auf der Liste sind primäre Trainingsplätze für IFR Schulen aus der Schweiz, die bei Wegfall der Zollrechte wegbleiben. Auch das führt zu Mindereinnahmen primär für die Flugplätze aber sekundär auch für den Staat.

 

Mit einem Wort: Der Französische Staat schiesst sich im Endeffekt ins eigene Bein.

Geschrieben

Danke für den Steilpass Florian :)

 

Das ist genau der Denkfehler, den viele Politiker machen und dann solche "Sparübungen" damit rechtfertigen. Dabei ist er nicht nur faktuell falsch sondern müsste eigentlich auch logisch auffallen.

 

Zoll ist ein öffentlicher Dienst, ebenso wie Immigration. Diese Dienste gelten der Grenzkontrolle für Personen- und Warenverkehr. Schweizer brauchen in F nur den Zoll, da beide Staaten Schengen sind (theoretisch mindestens, da ja Frankreich immer noch im Ausnahmezustand ist, ist Schengen tw ausser Kraft). Wenn F diesen öffentlichen Dienst verweigert oder erschwert, sperrt es damit Leute, die diesen Dienst benötigen aus.

Aber immer gerne doch :)

 

Allerdings sehe ich den "Denkfehler" immer noch nicht - auch, weil Du nicht auf meine Beispiele von oben eingegangen bist, die ich gerne im Weiteren ergänze.

 

Zunächst mal ist unstrittig, dass Zoll ein öffentlicher Dienst ist - und es geht auch nicht darum, ob er Staat ihn zur Verfügung stellen muss, oder nicht. Wie auch schon gesagt geht es nicht mal darum, ob der Staat ihn zu vergemeinschafteten Kosten zur Verfügung stellen muss (kostenlos gibt es beim Staat ja grundsätzlich nichts, sondern es geht nur darum, ob die Gemeinschaft oder ein einzelner die Kosten dafür trägt).

 

Worum es geht, ist lediglich, zu in welchem Umfang und mit welchem Grad an "Komfort" - neudeutsch könnte man sagen "Service-Level" - der Staat diese Leistung zu vergemeinschafteten Kosten zur Verfügung stellen muss.

 

Man könnte bei allen staatlich regulatorischen Leistungen mit Deiner Argumentation fordern, dass der Staat was von mir will und deswegen doch gefälligst auch dann wenn es mir passt zu mir kommen soll. Wenn ich z.B. Mein neues Auto anmelde, dann kann der Sachbearbeiter gerne morgen Abend zwischen 18 und 19 bei mir zu Hause vorbei kommen - und wenn er das nicht macht, dann ist es eben das Problem des Staates, das er keine Einnahmen erzielt - warum sollte ich vormittags zwischen 10 und 12 bei irgendeiner Zulassungsstelle anstehen?!?

Das macht der Staat aber aus meiner Sicht zurecht - ganz ohne Denkfehler - nicht. Deswegen halte ich es für absolut Richtig, dass nicht alle Flugplätze automatisch Zoillflugplätze sein müssen.

 

Über einzelne Situationen kann man sich natürlich immer Streiten - aber z.B. Im Fall von Annemasse ist es ja auch schon bemerkenswert, dass hier von einem EU-Land Lasten für einen Drittstaat übernommen werden sollen, nur weil dieser auf seinem Gebiet diese Lasten nicht tragen will. Da wäre es für Schweizer deutlich naheliegender, zu fordern, dass Genf endlich seine Einstellung zur GA ändert...

Wenn es denn aber darüber hinaus so wäre, dass der Wert des nun (potentiell) wegfallenden Verkehrs für Annemasse die Kosten der Zollabfertigung übersteigt, dann wäre es doch nur rational, wenn der Flugplatz einen Weg finden würde, diese Zollabfertigung beizubehalten und die kosten dafür zu tragen, oder?

 

St. Tropez kann ich nicht wirklich beurteilen, da ich mich in der Gegend nicht auskenne - aber werden wirklich so viele Superreiche ihre Yachten in Zukunft nicht mehr in Frankreich stationieren, wenn die Jets in Toulon statt in St. Tropez landen müssen?

 

Florian

Geschrieben

Hallo Florian,

 

die Flugplätze in Frankreich versuchen alles, um den Zollstatus zu erhalten, weil sie selber auch sehen, was ihnen passiert, wenn sie ihn verlieren. Es geht übrigens nicht nur um die Schweiz (obwohl im Fall Annemasse das sicher ein Problem ist) sondern auch um andere nicht-Schengen oder nicht EU Länder, die auf diese Weise ausgesperrt sind. Der grösste Kunde in diesem Fall ist dabei England. Dort geht es allerdings um Immigration.

 

Soviel ich aus der Argumentation der Flugplätze auf französischer Seite verstehe, berufen sich diese u.a. darauf, dass der Staat sehr wohl diese öffentlichen Leistungen erbringen muss, da er dafür mit Steuern entschädigt wird. Ebenso ist es absolut unüblich, dass in Zollgrenzbezirken (normalerweise alle Gemeinden/Kommunen innerhalb von 15 km von der Grenze weg) kein Zoll angeboten wird ohne dass darauf explizit verzichtet wird. Heisst: per se braucht Frankreich nichts anderes zu tun als den betreffenden Flugplätzen die Zollkontrolle wie hier in der Schweiz administrativ zu übertragen, was sie gar nix kostet. Stichproben können wie hier auch jeder Polizeibeamte durchführen.

 

In Deutschland funktioniert das genau so: man meldet sich auf dem Platz an (normalerweise 2 Stunden vor der Landung), diese nehmen die Personalien auf und verständigen die zuständige Zollstelle oder Polizeiposten, die dann selber entscheiden, ob sie kontrollieren oder nicht. Ebenso ist das in der Schweiz auf den Schengenzollplätzen so.

 

Abgesehen davon, es betrifft ja nicht nur den Ausländischen Traffic sondern auch den eigenen, der von-nach Ausland abfliegt. Erschwerend kommt noch dazu, dass in letzter Zeit Frankreich immer wieder einseitig das Schengen Agreement sistiert hat und dann Einreise und Ausreise verlangt hat via Zollflugplätze. Und wenn es von denen nur noch wenige gibt? Dann wird auch die französische GA massiv behindert.

 

Es funzt in Deutschland, es funzt in der Schweiz, in Oesterreich und fast allen EU Ländern, wieso soll Frankreich jetzt hier mit solchen Kindereien "Sparen" demonstrieren?

Geschrieben

In Deutschland funktioniert das genau so: man meldet sich auf dem Platz an (normalerweise 2 Stunden vor der Landung), diese nehmen die Personalien auf und verständigen die zuständige Zollstelle oder Polizeiposten, die dann selber entscheiden, ob sie kontrollieren oder nicht. Ebenso ist das in der Schweiz auf den Schengenzollplätzen so.

 ...

Es funzt in Deutschland, es funzt in der Schweiz, in Oesterreich und fast allen EU Ländern, wieso soll Frankreich jetzt hier mit solchen Kindereien "Sparen" demonstrieren?

Aber was funktioniert denn in Deutschland anders? Auch bei uns muss man über einen Zollflugplatz einreisen und auch bei uns sind bei weitem nicht alle Flugplätze Zollflugplätze - nicht mal alle im Zollgrenzgebiet (das bei uns übrigens 50k "breit" ist).

Nichts anderes macht Frankreich.

 

Und ja: Auch bei Zollplätzen kommt nicht immer der Zoll - aberer ist so organisiert, dass innert 2 Stunden jemand kommen könnte, wenn der Zoll entscheidet, dass er kontrollieren will.

 

Florian

Geschrieben

Aber was funktioniert denn in Deutschland anders? Auch bei uns muss man über einen Zollflugplatz einreisen und auch bei uns sind bei weitem nicht alle Flugplätze Zollflugplätze - nicht mal alle im Zollgrenzgebiet (das bei uns übrigens 50k "breit" ist).

Nichts anderes macht Frankreich.

Guksch Du hier das Merkblatt zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang.

Geschrieben

Guksch Du hier das Merkblatt zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang.

 

Willst Du jetzt ernsthaft einen Streit um Definitionen anbrechen?

 

Okay: Ich entschuldige mich in aller Form, dass ich oben totalen Unsinn geschrieben habe. Natürlich muss man unter bestimmten Bedingungen in Deutschland nicht zwingend über einen Zollflugplatz einreisen. Man muss entweder über einen Zollflugplatz einreisen oder über einen Zollflugplatz oder einen besonderen Landeplatz nach §5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g der Zollverordnung. 

 

Hiermit möchte ich aber auch gleich für die Zukunft ankündigen, dass wenn ich total unpassend und völlig flapsig von "Zollflugplatz" schreibe, nicht nur eigentliche Zollflugplätze i.S.v. §2 Abs. 2 ZollVG meine, sondern eben auch besondere Landeplätze nach §5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ZollV. 

 

Ändert das nun was an dem Inhalt der Diskussion? Nein! Denn es gilt weiterhin, dass bei weitem nicht alle Flugplätze - nicht mal alle im Zollgrenzgebiet - Zollflugplätze i.S.v. §2 Abs. 2 ZollVG oder besondere Landeplätze nach §5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ZollV sind (was sich der aufmerksame Leser auch schon aus dem "besonderen" durchaus erschliessen kann).

 

Florian 

Geschrieben

Aber was funktioniert denn in Deutschland anders? Auch bei uns muss man über einen Zollflugplatz einreisen und auch bei uns sind bei weitem nicht alle Flugplätze Zollflugplätze - nicht mal alle im Zollgrenzgebiet (das bei uns übrigens 50k "breit" ist).

Nichts anderes macht Frankreich.

 

Und ja: Auch bei Zollplätzen kommt nicht immer der Zoll - aberer ist so organisiert, dass innert 2 Stunden jemand kommen könnte, wenn der Zoll entscheidet, dass er kontrollieren will.

 

Florian

Primär wenn ein Flugplatz Zoll haben will kriegt er ihn auch, allenfalls gegen Unkosten, was auch ok ist. In Frankreich wird der Zoll diesen doch meist grösseren Plätzen aktiv verweigert. Das ist schon ein grösserer Unterschied IMHO.

Geschrieben

Ich entschuldige mich in aller Form, dass ich oben totalen Unsinn geschrieben habe.

Gut, dass wir das mal geklärt hätten.  :angry:

 

Die Möglichkeit, von jedem beliebigen Flugplatz aus dem Zollgebiet auszufliegen, ist zum Beispiel meines Wissens so in Frankreich nicht gegeben. Das spart schon mal 50 % der Umwege.

  • 4 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

So, nachdem der Thread schon ziemlich alt und lang ist und ich auch keine Lust habe, jedesmal alles durchzulesen, hier nochmal die Liste mit den inzwischen nur noch 73 französischen Luftgrenzen, letztes Update vom 29.10.2016, eine Suche auf dem EU-Server ergab für Frankreich kein neuere Publikation.

 

29.10.2016   FR

Journal officiel de l'Union européenne C 401/4

Mise à jour de la liste des points de passage frontaliers visés à l’article 2, paragraphe 8, du règlement (UE) 2016/399 du Parlement européen etdu Conseil concernant un code de l’Union relatif au régime de franchissement des frontières par les personnes (code frontières Schengen) (1)

(2016/C 401/04)

 

FRANCE

 

Modification des informations publiées au JO C 236 du 30.6.2016.

 

LISTE DES POINTS DE PASSAGE FRONTALIERS

 

Frontières aériennes:

 

(1) Ajaccio-Napoléon-Bonaparte

(2) Albert-Bray

(3) Angers-Marcé

(4) Angoulême-Brie-Champniers

(5) Annecy-Methet

(6) Auxerre-Branches

(7) Avignon-Caumont

(8) Bâle-Mulhouse

(9) Bastia-Poretta

(10) Beauvais-Tillé

(11) Bergerac-Roumanière

(12) Béziers-Vias

(13) Biarritz-Pays Basque

(14) Bordeaux-Mérignac

(15) Brest-Bretagne

(16) Brive-Souillac

(17) Caen-Carpiquet

(18) Calais-Dunkerque

(19) Calvi-Sainte-Catherine

(20) Cannes-Mandelieu

(21) Carcassonne-Salvaza

(22) Châlons-Vatry

(23) Chambéry-Aix-les-Bains

(24) Châteauroux-Déols

(25) Cherbourg-Mauperthus

(26) Clermont-Ferrand-Auvergne

(27) Colmar-Houssen

(28) Deauville-Normandie

(29) Dijon-Longvic

(30) Dinard-Pleurtuit-Saint-Malo

(31) Dôle-Tavaux

(32) Epinal-Mirecourt

(33) Figari-Sud Corse

(34) Grenoble-Isère

(35) Hyères-le Palivestre

(36) Paris-Issy-les-Moulineaux

(37) La Rochelle-Île de Ré

(38) Laval-Entrammes

(39) Le Havre-Octeville

(40) Le Mans-Arnage

(41) Le Touquet-Côte ďOpale

(42) Lille-Lesquin

(43) Limoges-Bellegarde

(44) Lorient-Lann-Bihoué

(45) Lyon-Bron

(46) Lyon-Saint-Exupéry

(47) Marseille-Provence

(48) Metz-Nancy-Lorraine

(49) Monaco-Héliport

(50) Montpellier-Méditérranée

(51) Nantes-Atlantique

(52) Nice-Côte d’Azur

(53) Nîmes-Garons

(54) Orléans-Bricy

(55) Orléans-Saint-Denis-de-l’Hôtel

(56) Paris-Charles de Gaulle

(57) Paris-le Bourget

(58) Paris-Orly

(59) Pau-Pyrénées

(60) Perpignan-Rivesaltes

(61) Poitiers-Biard

(62) Quimper-Pluguffan (ouverture de début mai à début septembre)

(63) Rennes Saint-Jacques

(64) Rodez-Aveyron

(65) Rouen-Vallée de Seine

(66) Saint-Brieuc-Armor

(67) Saint-Etienne Loire

(68) Saint-Nazaire-Montoir

(69) Strasbourg-Entzheim

(70) Tarbes-Lourdes-Pyrénées

(71) Toulouse-Blagnac

(72) Tours-Val de Loire

(73) Troyes-Barberey

Bearbeitet von Dierk
Geschrieben

Hallo Zusammen

 

Auf der Legifrance-Liste "Version consolidée au 10 avril 2017" scheinen die Flugplätze gemäss den Listen aus 2008 nach wie vor unverändert zu bestehen. Darin finden sich auch noch Pontarlier und Besancon La Veze. Diese beiden Plätze sind beispielsweise auf der Liste "Journal officiel de l'Union européenne C 401/4" (eingestellt von Dierk ) nicht mehr zu finden. Gemäss AIP France (https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/) ist dort aber Zoll möglich. Das AIP würde dann mit der Legifrance-Liste übereinstimmen.

 

Allenfalls gibt es noch ergänzende Listen im "Journal officiel de l'Union européenne".

 

Welche Liste gilt und ob das AIP in Frankreich als Quelle vertraut werden kann wurde ja verschiedenlich bereits diskutiert. Es bleibt ein gewisse Unsicherheit.

Allenfalls die einzige Möglichkeit den Zoll rechzeitig anzumelden und eine Rückbestätigung zu verlangen wenn das dann überhaupt gemacht wird.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Meine häufigsten Zollstopps für Flüge nach Frankreich (ich reise rund 20mal jährlich auf dem Luftweg westliche Nachbarland) finden in Montbéliard (LFSM) und in Besançon la Vèze (LFQM) statt.

 

Trotz nicht ganz klarer Formulierungen in den Anflugkarten von SIA France und in den NOTAMs können erfreulicherweise sowohl Montbéliard wie Besançon auch heute noch aus der Schweiz angeflogen werden (nicht mehr jedoch aus UK), wovon ich mich am 16. Februar 2017 an beiden Ort vergewissern konnte.

 

Herzliche Grüsse

Benno

  • 1 Jahr später...

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