Philip H Geschrieben 28. März 2012 Geschrieben 28. März 2012 Hallo alle Zusammen Letzens habe ich im Fernseher "Bones" gesehen. In der Folge, die ich sah, ging es um einen Mord an Board eines Flugzeuges. In der Folge hatte das FBI (also die USA) die Zuständigkeit bis kurz bevor das Flugzeug in China oder so landete (natürlich war die Verhaftung ganz kurz vor dem Aufsetzen:rolleyes:). Nun habe ich mich gefragt, wie das im realen Leben ist, wer hat die Zuständigkeit an Board eines Flugzeuges? Was passiert, wenn jemand, der Straffällig geworden ist, zum Beispiel in New York startet (diese Person wird vom FBI oder so beschattet). Das Flugzeug landet in Frankfurt zwischen, wobei die Person den Flughafen nicht verlässt (den Zoll nicht durchget) und weiter nach Zürich reist? Vielen Dank für Antworten schon im Voraus! Mit freundlichen Grüssen Philip Helbling Zitieren
nff Geschrieben 28. März 2012 Geschrieben 28. März 2012 Rechte und Pflichten eines Kommandanten an Bord Hier findest Du einiges zum Thema. PS: immer schön artig sein zu uns Kapitänen! Zitieren
Philip H Geschrieben 28. März 2012 Autor Geschrieben 28. März 2012 PS: immer schön artig sein zu uns Kapitänen! Die Person die ich beschrieb hat in den USA ein Verbrechen begangen (in meinem Beispiel). Vielen Dank für deine Antwort. In dem 2. Abschnitt des Art. 15 steht: Zitat:"Er nimmt bis zum Eingreifen der zuständigen Behörde die Untersuchungshandlungen vor, die keinen Aufschub ertragen." Zitat Ende. Wer sind in meinem Beispiel zu welchem Zeitpunkt die zuständigen Behörden? Wäre in meinem Beispiel die USA bis zur Landung in Deutschland verantwortlich und übernimmt dann Deutschland oder behält die USA die Zuständigkeit bis in die Schweiz, da der Verdächtige in Deutschland den Flughafen nicht verlässt? Zu welchem Zeitpunkt wechselt die Zuständigkeit?, bei der Landung oder zu einem anderen Zeitpunkt? MFG Philip Helbling Zitieren
Danix Geschrieben 28. März 2012 Geschrieben 28. März 2012 Zuständig ist immer die Jurisprudenz des Landes wo gelandet wurde. Der Übergang der Zuständigkeit findet statt beim Öffnen der Türe(n). Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 29. März 2012 Geschrieben 29. März 2012 Zuständig ist immer die Jurisprudenz des Landes wo gelandet wurde danach gibt es noch das Auslieferungsgesuch, wird dem stattgegeben, macht es schwupps - und der Uebeltäter landet wieder am Start.:D Gruss Heinz Zitieren
Philip H Geschrieben 29. März 2012 Autor Geschrieben 29. März 2012 Ok, vielen Dank für eure Antwroten! Zitieren
ErnstZ Geschrieben 30. März 2012 Geschrieben 30. März 2012 Das Flugzeug landet in Frankfurt zwischen, wobei die Person den Flughafen nicht verlässt (den Zoll nicht durchget) und weiter nach Zürich reist? Das genannte Beispiel würde bei diesem Flug gar nicht gehen... Bei Ankunft aus den USA müsste die Person zwingend durch den Zoll, weil der Flieger aus Non-Schengen kommt und er in Deutschland in den Schengen-Raum einreisen würde. Die Passkontrolle findet dabei in Deutschland statt, in Zürich findet dann keine Passkontrolle mehr statt Gruss, Ernst Zitieren
Philip H Geschrieben 30. März 2012 Autor Geschrieben 30. März 2012 Das genannte Beispiel würde bei diesem Flug gar nicht gehen... Bei Ankunft aus den USA müsste die Person zwingend durch den Zoll, weil der Flieger aus Non-Schengen kommt und er in Deutschland in den Schengen-Raum einreisen würde. Die Passkontrolle findet dabei in Deutschland statt, in Zürich findet dann keine Passkontrolle mehr statt Gruss, Ernst Ah, ok, wenn das Flugzeug aber aus einem Schengenland käme, wäre keine Zolkontrolle in Frankfurt. Zitieren
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