seitla Geschrieben 9. März 2012 Teilen Geschrieben 9. März 2012 Ciao zäme! Irgend wann gab es vom BAZL eine Regelung, dass man nach der Winterpause erst X Starts mit der Bugkupplung machen muss, bevor man mit der Schwerpunktkupplung darf... Weiss noch jemand, wo das geregelt ist? Und wieviele Starts das genau sind? Besten Dank Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Georg Wilckens Geschrieben 9. März 2012 Teilen Geschrieben 9. März 2012 http://www.bazl.admin.ch/fachleute/flugpersonal/00524/00767/index.html?lang=de -> 318.14.180 GLD Startarten mit Segelflugzeugen Schleppstarts mit anderen Luftfahrzeugen von Segelflugzeugen (motorisiert oder nicht motorisiert), die nicht mit einer Bugkupplung (gemäss TM 10.010-11) ausgerüstet sind, sind nur zulässig, wenn der Pilot des geschleppten Segelflugzeuges mindestens fünf Schleppstarts innerhalb der letzten sechs Monate durchgeführt hat, oder wenn er in den letzten drei Monaten einen Kontrollflug im Flugzeugschlepp am Doppelsteuer bestanden hat; der Fluglehrer bestätigt die Durchführung dieses Kontrollfluges im Flugbuch des Piloten / des Schülers. Es reicht also ein Checkflug an der Bugkupplung, um danach Schwerpunktkupplung fliegen zu dürfen. Gruss, Georg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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