Juschi Geschrieben 19. Februar 2012 Geschrieben 19. Februar 2012 Ein sehr komisches Urteil: Ein Brieftaubenbesitzer wurde zu 50% der Kosten für die Instandsetzung eines Triebwerkes verurteilt. http://www.kanzlei-blaufelder.com/brieftaube-cessna-5050/ Man sollte also in Zukunft vorsichtig sein, wenn man seinen Wellensittich Gassi fliegen lässt. Zitieren
JulianEDFM Geschrieben 19. Februar 2012 Geschrieben 19. Februar 2012 Stellt sich die Frage wieso der Brieftaubenbesitzer dann nicht Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge gestellt hat. ;) Da wäre sicher mehr finanziell bei rausgekommen... Zitieren
Juschi Geschrieben 19. Februar 2012 Autor Geschrieben 19. Februar 2012 Stellt sich die Frage wieso der Brieftaubenbesitzer dann nicht Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge gestellt hat. ;) Da wäre sicher mehr finanziell bei rausgekommen... Tiere sind rechtlich Sachen. Er hätte also den Wert der Taube als Basis für Schadenersatz geltend machen können. Ist aber halt schwierig 10.000 € als Wert der Taube glaubhaft zu machen. Zitieren
Walter Fischer Geschrieben 19. Februar 2012 Geschrieben 19. Februar 2012 In der Schweiz sind Tiere seit einer Abstimmung vor ein paar Jahren keine Sachen mehr:cool:. http://www.tierimrecht.org/de/tierkeinesache/ Gruss Walti Zitieren
mds Geschrieben 19. Februar 2012 Geschrieben 19. Februar 2012 In der Schweiz sind Tiere seit einer Abstimmung vor ein paar Jahren keine Sachen mehr:cool:.http://www.tierimrecht.org/de/tierkeinesache/ Stimmt, aber: «Soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.» Martin Zitieren
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