fluglötsli Geschrieben 14. Februar 2012 Teilen Geschrieben 14. Februar 2012 Hallo, ich habe folgende Frage: Es gibt die Segelfluglizenz, genannt GPL? Dafür dann eine Motorsgelerberechtigung. Dann eigenständig wieder eine UL-Lizenz und zu meiner vollständigen Verwirrung auch noch eine PPL auf Reisemotorsegler (TMG). Wo liegen da nun die Unterschiede? Was darf ich mit einer "normalen" Segelfluglizenz mit Motorseglerberechtigung nicht, was ich mit der PPL-TMG darf? Und wie unterscheidet sich das Ganze zur UL Lizenz? Ich würde ohnehin erst mal gerne nur mit Segelfliegen anfangen und dann gerne erweitern ggf. Was macht dann mehr Sinn, auf UL oder die Motorseglerberechtigung? Wo ist der Unterschied zwischen einem Motorsegler und einem Reisemotorsegler? Und unter welchen Umständen darf man mit einer Segelfluglizenz jemanden im Zweisitzer mitnehmen. Dafür braucht man ja auch wieder einer Berechtigung, oder? Wer kann mich da etwas erhellen? :) Danke und Gruß Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 15. Februar 2012 Teilen Geschrieben 15. Februar 2012 Viele Fragen auf einmal. Ich versuche etwas Ordnung reinzubringen und verzichte dabei vielleicht etwas auf Präzision. Genaue Definitionen findest Du in den einschlägigen Gesetzen. Zuerst: Ein Motorsegler ist ein Segelflugzeug mit Hilfsmotor. Segelflugzeuge mit klappbarem Hilfsmotor werden in der Regel als Segelflugzeuge geflogen und der Hilfsmotor nur in bestimmten Situationen gebraucht. Ist der Motorsegler Eigenstartfähig, dann kannst Du mit dem eingebauten Motor starten anstatt Dich schleppen zu lassen. Bei nicht-eigenstartfähige Motorseglern (vulgo "Turbo" genannt) dient der Motor dazu, eine Aussenlandung zu verhindern, falls Du keine Thermik mehr findest. Drum wird dieser Motor gelegentlich auch "Heimkehrhilfe" genannt. Die Berechtigung für diese beiden Flugzeugtypen bekommst Du recht einfach in die Segelfluglizienz eingetragen, ähnlich einer Typenberechigung. Beispiel eines Segelflugzeugs mit Hilfsmotor bei ausgeklapptem Motor: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:ASH_31_Mi_Flug_000_20090421.JPG Ein Reisemotorsegler oder TMG (Touring Motor Glider) ist ein Segelfllugzeug, dessen Hilfsmotor nicht eingeklappt werden kann. Für Laien sieht das aus wie ein ganz normales Flugzeug mit etwas längeren Flügeln. (Die rechtlich präzise Abgrenzung schenken wir uns hier, die hängt mit der minimalen Sinkrate, dem Maximalgewicht, der Mindestfluggeschwindigket etc. zusammen.) Theoretisch kann man mit einem TMG zwar auch segelfliegen, in der Praxis allerdings werden diese Dinger in der Regel wie Motorflugzeuge geflogen. Die Berechtigung für TMG ist etwas aufwändiger zu erreichen, unter anderem musst Du dafür die Motorflugtheorie machen. Beispiel eines TMG: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grob.g109b.glider.arp.jpg Der Reisemotorsegler wird von vielen Segelfliegern als einfache Möglichkeit gesehen, auch ausserhalb der Segelflugsaison ein bisschen in die Luft zu kommen, ohne gleich den viel teureren und aufwändigeren PPL machen zu müssen. Man kann damit aber durchaus auch richtige Reisen unternehmen, so hat z.B. der G109 mit Limbach-Motor eine Reisegeschwindigkeit von etwa 180 bis 200 km/h, eine Dienstgipfelhöhe von rund 6000 Meter (!) und eine Reichweite von rund 1000 km. Ein TMG ist von Gesetzes wegen auf den Sichtflug bei Tag beschränkt und hat nur 2 Plätze. Zum Unterschied des TMG als Erweiterung zur Segelfluglizenz vs. Class-Rating des PPL im Betrieb: Der einzige Unterschied ist der, dass der Segelflieger den Motor in der Luft abstellen darf, der Motorflieger aber nicht :). Ansonsten hast Du als Inhaber einer Motor-PPL halt die Möglichkeiten, je nach Lust und Budget weitere Berechitgungen hinzuzufügen (Nacht, IFR, grössere Flugzeuge...), als Segelflieger ist der TMG das Ende der Fahnenstange. Andererseits musst Du, wenn Du für den TMG den PPL machst, dann auch zwei Lizenzen aktuell halten, beim TMG als Erweiterung zum Segelflug hast Du nur eine Lizenz. Ich würde mal mit Segelflug anfangen und eine oder zwei Saisons richtig Streckenflug machen und dann weiter schauen. Die UL sind ein bisschen komplizierter, weil die nicht international einheitlich geregelt sind. Wenn Du nicht wirklich triftige Gründe für den UL hat dann würde ich das als Einstieg aber eher nicht empfehlen, da die UL-Lizenz zur Zeit noch eine "Sackgasse" ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paraglider Geschrieben 15. Februar 2012 Teilen Geschrieben 15. Februar 2012 Die UL sind ein bisschen komplizierter, weil die nicht international einheitlich geregelt sind. Wenn Du nicht wirklich triftige Gründe für den UL hat dann würde ich das als Einstieg aber eher nicht empfehlen, da die UL-Lizenz zur Zeit noch eine "Sackgasse" ist.Ich habe mich in letzter Zeit betreffend UL ein wenig umgesehen, hier in der Schweiz sind UL eh nicht zugelassen, handkehrum werden exorbitant hohe Ausbildungen für den UL/EcoLight Schein in der Schweiz angeboten. Andererseits hat mir ein Fluglehrer gesagt das es bei den UL Maschinen-Typen gibt welche im Vergleich zum PPL Bereich sagenhaft gute Leistungsdaten haben in Hinblick auf Motorisierung, Reichweite und Spritverbrauch, da kommt man Zitat "mit einer Seneca nie und nimmer mit". Ich habe dem nicht allzuviel Aufmerksamkeit geschenkt da ich in eine ganze andere Richtung den UL Schein möchte, jedenfals hies es das man entweder einen Rotax oder "Smart" Motor inkl. Katalysator ordern kann, als Laie habe mich diese Argumente überzeugt, vorallem die hohe Reichweite. Für mich stellte sich die Frage inwiefern der UL Schein Sinn macht bzw. warum nicht gleich den PPL machen, ausschlaggebend ist das gewünschte Fluggerät. Oberste Priorität bei mir ist ein zerlegbares Fluggerät welches im Kofferraum vom Auto hineinpasst, daher habe ich mich für den UL Schein entschieden, ansonsten erscheint mir PPL die beste Lösung weil man hier eine breite Palette an Maschinen fliegen kann und den Schein (IFR, Nahtflugerlaubniss, höherer FL, GPS Landung etc.) erweitern kann was mit dem UL Schein meines Wissen nach verboten ist. Gruss Franc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fluglötsli Geschrieben 15. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Februar 2012 Hallo, vielen Dank für die hilfreichen Antworten. :) Das bedeutet, ich kann mit der Segelfluglizenz beginnen, eine Klassenberechtigung für TMG irgendwann dazu machen und das Ganze, wenn ich will auf die PPL erweitern? Dann hätte ich irgendwann also eine PPL(TMG)? Wird mir die Erfahrung vom GPL(TMG) auf den PPL angerechnet und ich hätte dann weniger Theorie bzw. weniger Flugstunden bis ich die PPL erhalte? (Monetäre Vorteile? :D) Ich könnte die dann vorhandene PPL(TMG) auf SEP erweitern und Single Engine bis zu vier Plätzen fliegen? IFR etc. steht einem dann natürlich auch offen, klar. Besten Dank Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 15. Februar 2012 Teilen Geschrieben 15. Februar 2012 Mit Segelflug zu beginnen ist sowieso immer eine gute Idee. Allerdings besteht die realistische Gefahr, dass Dich der Segelflug dann so packt, dass Du Dich überhaupt nicht mehr für den Motorflug interessierst und die diesbezüglichen Pläne fallen lässt. :) Wenn Du als Segelflieger die TMG-Erweiterung machen willst, musst Du ohnehin die ganze Motortheorie ablegen bzw. es werden Dir glaub drei Fächer "geschenkt". Das ist der aufwändige Teil der Erweiterung, der praktische Teil geht ruck-zuck. Dann hast Du aber die Motortheorie im Sack, und die wird Dir dann auch voll anerkannt, falls Du später mal den PPL machen willst. Von der Flugpraxis werden Dir glaub maximal 10 Stunden (?) an die Motorflugausbildung anerkannt. Das Fliegen musst Du als Segel- und/oder TMG-Pilot dann sicher nicht mehr lernen, es gibt aber schon noch ein paar Dinge, die neu sind, aber die praktisch Prüfung solltest Du als Segelflieger auf jeden Fall in der minimalen Zeit machen können. Grundsätzlich kannst Du die PPL-Praxis auf einem TMG machen, aber Du wirst kaum einen TMG mit der nötigen Instrumentierung für die Radionavigation finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 15. Februar 2012 Teilen Geschrieben 15. Februar 2012 Grundsätzlich kannst Du die PPL-Praxis auf einem TMG machen, aber Du wirst kaum einen TMG mit der nötigen Instrumentierung für die Radionavigation finden.Richtig. Ein weiterer Unterschied zum Weg über den Segelflugschein ist, das man als TMG Pilot mit PPL den Motor nicht abstellen darf. Dafür darf man dann wieder ab Beginn eine 2. Person mitnehmen. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paraglider Geschrieben 16. Februar 2012 Teilen Geschrieben 16. Februar 2012 Grundsätzlich kannst Du die PPL-Praxis auf einem TMG machen, aber Du wirst kaum einen TMG mit der nötigen Instrumentierung für die Radionavigation finden. Richtig. Ein weiterer Unterschied zum Weg über den Segelflugschein ist, das man als TMG Pilot mit PPL den Motor nicht abstellen darf. Dafür darf man dann wieder ab Beginn eine 2. Person mitnehmen.HansWo liegt denn konkret das Problem beim Nachrüsten mit den Instrumenten für die Radionavigation? Platz? Technische Abnahme? Ich kann mir gut vorstellen dass ein Segelflieger einen guten Wiederverkaufswert hat wenn er mit Radionavigation's Instrumente ausgerüstet ist.Gruss Franc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 16. Februar 2012 Teilen Geschrieben 16. Februar 2012 Es gibt kein Problem. Aber weil sie für den typischen Einsatzbereich des TMG nicht benötigt werden spart man sich vernünftigerweise die Kosten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
paraglider Geschrieben 16. Februar 2012 Teilen Geschrieben 16. Februar 2012 Danke für die Info Fritz, bin selber nicht darauf gekommen da ich bisher nur mobile Geräte verwende welche ich nicht fest einbauen muss. Ich bin immer noch dran um mich schlau zu machen betreffend UL Schein und so wie es jetzt ausschaut mache ihn auch, habe etliche Fragen an den Fluglehrer. Was mir bisher negativ aufgefallen ist sind die vielen Restriktionen in den verschiedenen Länder, insbesondere die max. erlaubte Flughöhe gibt mir zu denken: wie soll da man entspannt eine längere Strecke zurücklegen wollen? Die Flugverbote in den Lufträumen C und D sind das einte, der Zwang von einem Flugplatz zu starten und landen begeistert mich gar nicht (ja, ihr dürft jetzt lachen :009:), ja und da hat es ja auch noch den Zwang der Zollflugplätze beim Grenzübertritt. Wie auch immer, im März gibt es eine neue Verhandlugsrunde mit dem BAZL betreffend UL, mal schauen was dabei rauskommt. Gruss Franc NB: fals ich den UL Schein mache dann in Deutschland. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fluglötsli Geschrieben 16. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2012 Richtig. Ein weiterer Unterschied zum Weg über den Segelflugschein ist, das man als TMG Pilot mit PPL den Motor nicht abstellen darf. Dafür darf man dann wieder ab Beginn eine 2. Person mitnehmen. Hans Danke Euch für die Antworten. Wie ist das denn bei Segelflugschein konkret geregelt, ab wann man jemanden mitnehmen darf? Ich habe mich nur mal aus der Ferne, im Internet bei einem Verein hier in Bayern in der Nähe kundig gemacht und dort heißt es, die Ausbildung ist gegliedert in A-, B- und C-Prüfung. Ich denke, dass man erst nach der C-Prüfung, also dem Lizenzerhalt dazu berechtigt ist, oder muss man dann noch eine Erweiterung dazu machen? Grüße Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 16. Februar 2012 Teilen Geschrieben 16. Februar 2012 Der Segelflugschein ist zur Zeit noch national, also ist das auch in jedem Land verschieden geregelt. In Deutschland darfst Du soviel ich weiss sofort nach Scheinerhalt einen Passagier spazierenfliegen. (Das mit der A-, B- und C-Prüfung ist eine deutsche Eigenheit, die andere Länder nicht kennen. Es bezeichnet einfach Ausbildungsschritte und soll Dich nicht weiter beunruhigen.) In der Schweiz brauchst Du, um einen Passagier mitnehmen zu dürfen, nach Scheinerhalt zuerst 30 Flugstunden und dann eine (sehr einfache) praktische Prüfung. Bei der geplanten einheitlichen europäischen Lizenz ist, wenn ich das richtig habe, vorgesehen, dass Du nach Scheinerhalt zuerst 10 oder 20 Stunden solo fliegen musst, dann aber ohne weitere Prüfung einen Passagier mitnehmen darfst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fluglötsli Geschrieben 17. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Prima, vielen Dank für die Hilfe. Ich darf aber dann schon, obwohl die Lizenz momentan noch national geregelt ist, mit einem deutschen Schein z.B. in den österreichischen Luftraum einfliegen? Grüße Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Selbstverständlich, wie sollte man sonst vernünftig Streckenflug machen können? Die nationalen Bestimmungen für die Erteilung einer ICAO-konformen Lizenz ist das eine, die gegenseitige Anerkennung von ICAO-konformen Lizenzen ist was ganz anderes. Dieses ziemlich komplizierte völkerrechtliche Juristenfutter muss man aber als Pilot glücklicherweise nicht wirklich verstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fluglötsli Geschrieben 18. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 18. Februar 2012 Das klingt ja dann ganz gut so weit. :) Aber mal eine andere Frage, weil Du geschrieben hast "Streckenflug". Wie viel Erfahrung oder besser Erfliegung, braucht man denn, um einigermaßen große Strecken überwinden zu können? Mit groß meine ich jetzt nicht 800km o.ä. sondern beispielsweise in den Alpen 100 bis 150 km, o.ä.? Passendes Wetter vorausgesetzt. Danke noch mal und beste Grüße Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alpenflieger Geschrieben 19. Februar 2012 Teilen Geschrieben 19. Februar 2012 Wie viel Erfahrung oder besser Erfliegung, braucht man denn, um einigermaßen große Strecken überwinden zu können? Eine Frage die nicht so einfach zu beantworten ist. Eine Grundvoraussetzung zum Streckenfliegen ist, dass du die Aufwinde findest und diese dann auch wirklich packen kannst. Ich bin über 40 Jahre Fluglehrer und kann aus der Praxis sagen, Es gibt Piloten, welche ein Flugzeug problemlos steuern und auch den Ausweis machen konnten, welche aber auch nach Jahren nur oben bleiben können wenn die Aufwinde auch mit einem Scheunentor zu nutzen wären. Es gibt aber auch Flugschüler die schon nach kurzer Zeit die feinsten Aufwinde nutzen können. Als Antwort will ich dich ermuntern mit der Segelfliegerausbildung zu beginnen und dich in die Geheimnisse einer fantastischen Sportart einweisen zu lassen. Für jeden weiteren Schritt wird der geeignete Zeitpunkt kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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