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Ausländische LP Prüfungen und das BAZL


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Geschrieben
Vorallem fragt man sich, wo genau man einen besseren Level 6 Test machen kann als in Grossbritannien!? Ich würde ja einsehen, dass sie einem das Zertifikat für Level 6 aus China oder Russland nicht anerkennen, aber England?

 

Naja, das denkt man einerseits schon. Andererseits wäre es eigentlich nur konsequent, entweder Piloten aus diesen Ländern ohne Nachprüfung nicht einfliegen zu lassen oder dann eben halt den 'eigenen' Leuten die gleichen Rechte zuzugestehen wenn sie in so einem Land eine Prüfung ablegen wie den 'Inländern'.

Geschrieben
Wie kann es eigtl. sein, dass ein JAR-Land die Lizenzen (ist doch das LP auch) ...

 

Das sind sie nicht! LP sind nicht mal ratings (und schon gar keine Lizenzen), sondern endorsments - und als solche natürlich sehr stark von den nationalen Behörden abhängig.

 

Das ist auch gut so, oder wollt ihr, dass wir alle 200+ sfr für unsere LP Deutsch bezahlen?

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

Hallo Florian

 

Kannst Du das etwas näher ausführen? Warum sind Endorsments so stark von den nationalen Behörden abhängig?

 

Deutschland und die Schweiz haben beide JAR-FCL 1 Amd 7 unterzeichnet (Österreich bloss Amd 5, stimmt das?) die ganze LP-Story wurden IMHO in Amd 6 eingeführt. Damit ist nach meniem Verständnis ein LP Endorsment nicht irgendeine nationale Erfindung sondern eine JAR-Geschichte und ich erkenne nicht, warum diese dann vom Prinzip der Mutual Acceptance ausgeschlossen sein sollte?

 

Man könnte versucht sein zu behaupten, dass JAR an der Starrköpfigkeit der nationalen Behörden gescheitert ist. Deutschland hebelt JAR mit der 2to-Regelung aus, die Schweiz beim LP, jedem Tierchen sein plaisierchen.

 

Gruss

Niggi

 

PS: Gemäss dieser Liste (Quelle: BAZL) ist AUT tatsächlich nur Amd 5, D, CH und UK z.B. sind Amd 7, da sollte es doch keine Probleme mit mutual recognition geben?

Geschrieben
Hallo Florian

 

Kannst Du das etwas näher ausführen? Warum sind Endorsments so stark von den nationalen Behörden abhängig?

[...]

D, CH und UK z.B. sind Amd 7, da sollte es doch keine Probleme mit mutual recognition geben?

 

Der Blick isn Gesetz erleichtert manchmal die Rechsfindung ungemein:

 

Mit "Mutual Recognition" meinst Du wahrscheinlich Jar-FCL 1.015. NAch diesem Artikel gilt die mutual recognition aber "nur" für "licenses, ratings, authorizations, approval or certificates". Eine bestandene LP-Prüfung ist keines davon

 

Noch deutlicher sagt es der Appendix 1 zu JAR-FCL 1.010 selbst: "... licence holder shall demonstrate, in a manner acceptable to the Authority, ...".

Damit ist völlig klar, dass es nur der ausstellenden Behörde der License oder des Ratings obliegt, zu definieren, welche Art des Nachweises der Sprachfähigkeiten für sie Akzeptabel ist.

 

Systematisch vergleichbar ist das ganze damit, dass Du ja auch nicht mit einer bestandenen Meteo-Prüfung von einem UK-ATPL zum Bazl gehen kannst und verlangen, dass dieses als Meteo für ein schweizer PPL anerkannt wird.

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

@ Chipart

 

es fehlt bei den Ablehnungen halt noch immer an der Substanz. Das muss schon per Bescheid begründet werden. bzw. eine rechtlich überprüfbare Begründung verlangt werden.

 

Dass es Ländersache ist, festzulegen, wie die Prüfung abzunehmen ist ist die eine Sache......aber ein LP von einem anderen JAR-Land zu akzeptieren fällt niemals unter die selbe Sache sondern ist eine andere Baustelle.

Dass irgendetwas auf der webseite steht, hilft uns nicht.

 

Sonst läufts wie in Bayern: "Mir san Mir"

 

Was nicht substantiiert begründet ist, lässt sich nicht überprüfen :001:

 

IN USA war länger das Gerücht im Umlauf, dass Level 6 nur für Muttersprachler gelten kann (sogar mein Prüfer aus UK dachte das). Das wurde irgendwann einmal klar gestellt, dass dem nicht so ist. Liegt der Hund irgendwo hier begraben?

 

 

Gruess

Konrad

 

PS: habe selber LP Level 6 der CAA und bleibe mit meiner Lizenz samt Medical und LP in UK :002:

Geschrieben

Nein, daran kann es nicht liegen. Sonst hätte ich nicht vor etwas mehr als einem Jahr den Level 6 in meine schweizer JAR-ATPL eingetragen bekommen, gemacht im Ausland - offenbar hatten die dort die "korrekte Befähigung".

Geschrieben
es fehlt bei den Ablehnungen halt noch immer an der Substanz. Das muss schon per Bescheid begründet werden. bzw. eine rechtlich überprüfbare Begründung verlangt werden.

 

Dass es Ländersache ist, festzulegen, wie die Prüfung abzunehmen ist ist die eine Sache......aber ein LP von einem anderen JAR-Land zu akzeptieren fällt niemals unter die selbe Sache sondern ist eine andere Baustelle.

Dass irgendetwas auf der webseite steht, hilft uns nicht.

 

Ich kenne mich im Schweizer Verwaltungsrecht nicht hinreichend aus, um hier wirklich fundiert zu antworten. Schon die Frge, ob hier ein ablehnender Verwaltungsakt im rechtlichen Sinne vorliegt (der wahrscheinlich auch in der Schweiz entsprechend substantiiert werden müsste), oder ob der Formfehler bei der Beantragung der Eintragung des LP-Endorsments, dass keine Bestätigung über eine bestandene Prüfung durch einen vom BAZL akkreditierten Prüfer vorlag dazu geführt hat, dass der Antrag von vornherein nichtig und damit auch nicht formal abzulehnen war, mögen andere beurteilen.

 

 

Der Punkt hier ist aus meiner Sicht aber auch ein anderer:

 

Wenn ich den Ausgangsfall richtig verstanden habe (falls nicht mag man mir das verzeihen), dann geht es nicht darum, dass jemand, der Lizenzen sowohl in UK als auch in der Schweiz hält, in seinen UK-Lizenzen ein level 6 endorsment eingetragen hat und dies jetzt auch in seinen CH-Lizenzen möchte - in diesem Fall würde ich zunächst mal die Frage stellen, ob er das überhaupt braucht oder ob er nicht qua seiner UK-Lizenzen einfach lebenslang englisch funken darf.

 

Es geht vielmehr darum, dass jemand eine Prüfungsleistung erbracht hat, die in UK dafür ausreichen würde, ein entsprechendes endorsment eingetragen zu bekommen und nun auf Grund dieser Prüfungsleistung das endorsment in der Schweiz haben will.

Und in eben diesem Fall ist aus meiner Sicht die Rechtslage nicht nur eindeutig, sonder auch nachvollziehbar: Es gibt keine FCL-Regelung, die die wechselseitigen Anerkennungen solcher Prüfungsleistungen vorsieht und damit ist es rein im (einfachen) Ermessen des BAZL, ob sie das anerkennt oder nicht. Genauso kannst Du ja auch nicht mit der Bestätigung eines deutschen Prüfers, dass Du eine nach deutschen Anforderungen durchgeführte PPL-Prüfung bestanden hast zum BAZL gehen und ein schweizer PPL haben wollen...

 

Hoffe, das bringt etwas Klarheit,

Florian

Language Proficiency
Geschrieben

Hallo Florian

 

"... licence holder shall demonstrate, in a manner acceptable to the Authority, ..."

 

Der "Ausgangsfall" ist der, dass ich nicht ganz sicher bin, ob die fragliche Authority immer konsistent dieselben "acceptables" anwendet oder nicht.

 

Ich gehe mit Dir einig, dass die Authority vermutlich hinstehen und z.B. sagen könnte "Die Deutschen, die können eh kein Englisch, die Engländer sowieso nicht, das akzeptieren wird nicht".

 

Das macht sie aber nicht, zumindest nicht öffentlich. Fragt sich also, was macht sie dann? Das wäre sie, die Frage.

 

Falls es so wäre (rein hypothetisch), dass je nach Wochentag oder sonstigen Kriterien mal ein LP Test aus Deutschland für genügend demonstrating gehalten wird oder nicht, oder dass z.B. telefonisch falsche Auskünfte gegeben würden (z.B. weil es jemandem einfach nicht passt), dann stünden zwecks Korrektur dem entzürnten fliegenden Bürger in der Schweiz grundsätzlich ähnliche verwaltungsrechtliche Mittel zur Verfügung wie in Deutschland.

 

Mit solchen Mitteln kann man zwar Klarheit schaffen, Augenmass und Vernunft jedoch zumeist nicht. Fragt sich also was "es" bringen würde und ob man Zeit und Geld nicht besser in Flugstunden investiert, solange die Fliegerei noch nicht zu Tode verwaltet ist.

 

Beste Grüsse

Peter

Geschrieben
Das macht sie aber nicht, zumindest nicht öffentlich. Fragt sich also, was macht sie dann? Das wäre sie, die Frage.
Es geht dabei in CH nicht um Legalitäten, sondern um reines Gutdünken, wie die ICAO Vorgaben umgesetzt werden.

 

Interventoinen der Verbände, da und dort Vernuft walten zu lassen, wurden mit grosser Selbstherrlichkeit von oben herab, abgeblockt. Mir ist es dabei völlig egal, dass am Schluss 2 Unterschriften auf dem entsprechenden Wisch waren. Es kommt von einer Person, die zuviel Narrenfreiheit hatte, und beinahe ihren Lebenssinn darin fand, in Sachen LP möglichst restriktiv zu schalten und zu walten.

 

Hans

Language Proficiency
Geschrieben

Martin, nein, zumindest nicht definitiv ;)

 

Hans, es ist wirklich mühselig, eine Diskussion scheint nicht erwünscht zu sein, one-way Kommunikation scheint Standard zu sein. Auch ganz oben sieht man offensichtlich keinen Grund, korrigierend einzugreifen.

 

Wären denn die Verbände gewillt, das Thema nochmals an geeigneter Stelle zu deponieren? Mittlerweile sammeln sich doch einige (schriftliche) Hinweise in Richtung Narrenfreiheit, ob's für "Legalitäten" reicht ist in Klärung, der optimale Weg zwischen den Partnern der Luftfahrt wäre es sicherlich nicht.

 

Eine wie auch immer ausgeprägte Anregung zur Überprüfung der praktischen Handhabung gewisser amtlicher Vorgänge drängt sich aber auf.

 

Beste Grüsse

Peter

Geschrieben
Wären denn die Verbände gewillt, das Thema nochmals an geeigneter Stelle zu deponieren?
Wenn der Leidensdruck allenthalben gross genug ist und gut dokumentierte Sachverhalte zu ihnen vordringen, möglicherweise ja.

 

Beim Motorflugverband haben wir einen Präsidentenwechsel unmittelbar vor uns. Ich kann derzeit nicht einschätzen, wie es unter der neuen Führung laufen wird.

 

Hans

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