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Ausländische LP Prüfungen und das BAZL


Empfohlene Beiträge

Language Proficiency
Geschrieben

Liebe Forumsfreunde

 

Zur Zeit gibt es gewisse Diskussionen zwischen dem BAZL und einigen Piloten zum Thema LP. In diesem Zusammenhang suche ich Erfahrungsberichte von Personen, welche

 

- Probleme mit der Anerkennung von ausländischen LP Prüfungen durch das BAZL hatten und/oder

- Abschlägige telefonische Auskünfte zu diesem Thema erhielten.

 

Gefragt sind möglichst belegbare Aussagen oder Erfahrungen aus erster Hand, gerne auch per PM.

 

Beste Grüsse

Peter

Geschrieben

Sali Peter

 

Mein Kollege und ich haben bei Flight Safety Farnborough einen Recurrent Kurs besucht und bei dieser Gelegenheit auch den LP Check gemacht.

Es wurde uns Level 6 bescheinigt.

Vom BAZL wurde das nicht akzeptiert, und in der Lizenz wurde Level 4 eingetragen.

 

L.G. Benno

Geschrieben

Daher wäre es vielleicht eine Überlegung wert, auf eine UK ATPL umzusteigen. Das ist meines Wissens nach nur eine Formalie, haben bei uns einige Kollegen gemacht.

 

Ich habe im letzten Jahr einen LP-Check für Level 6 in Portugal gemacht und dieser wurde vollumfänglich anerkannt.

Geschrieben
Ich habe im letzten Jahr einen LP-Check für Level 6 in Portugal gemacht und dieser wurde vollumfänglich anerkannt.

 

Hast Du eine CH Lizenz?

 

Gruss,

Marc

Geschrieben

Da krieg ich gleich wieder ne Wut im Bauch. Man stelle sich vor, ein Schweizer Pilot müsste nicht mehr alle 4 Jahre sein Englischwissen beweisen, die Welt würde garantiert untergehen. Alle anderen Behörden ausser dem BAZL sind ja sowieso unfähig. Die den unfähigen Behörden unterstehenden Piloten und Flugzeuge dürfen natürlich trotzdem in die Schweiz, aber eben, sicher nicht, dass ein Schweizer... nein wo kämen wir da hin... gna.

Geschrieben
Hast Du eine CH Lizenz?
Ja, habe ich, schon immer.
Geschrieben

Sali

 

jetzt hab ich noch nicht verstanden, warum ein LP evtl. nicht anerkannt wird??

 

Wat se hell is se propläm?

 

konrad

Geschrieben
Vom BAZL wurde das nicht akzeptiert, und in der Lizenz wurde Level 4 eingetragen.
Mit welcher Begründung?

 

Gruss, Martin

Geschrieben
Mit welcher Begründung?

 

Gruss, Martin

Na, die Sachbearbeiter beim BAZL können unter Umständen auch nur Level 4 Englisch und dürfen daher nicht mehr ausstellen, weil sie mehr nicht verstehen!? :D
Geschrieben

Der Hintergrund ist, weil (bei manchen Ländern & Prüfern wohl gerechtfertigt) mit automatischer Anerkennung von Lvl 6 in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht wurden und das sprachliche Level nicht entsprechend war.

 

Man kann allerdings sein ausländisches Language Proficiency Ergebnis (mit Endresultat level 6) einschicken und dann telefonisch ein kurzes Nachgespräch mit einer Expertin des BAZL führen, um das Level bestätigen zu lassen.

 

Das ganze ist nicht nur ungemein einfach und praktisch, sondern auch kostenlos.

Sollte sich nach dieser Prüfung herausstellen, dass das im Ausland gegebene level 6 gerechtfertigt ist kommt's in die Lizenz - ansonsten eben nicht.

 

Wer glaubt, ausländische Behörden wären lieblicher und einfacher zu handhaben, der soll ruhig einmal den Versuch wagen... Das kommt von mir als Österreicher welcher froh ist, eine BAZL Lizenz zu haben und mich nicht mit der Austrocontrol herumschlagen zu müssen.

Geschrieben
Daher wäre es vielleicht eine Überlegung wert, auf eine UK ATPL umzusteigen. Das ist meines Wissens nach nur eine Formalie, haben bei uns einige Kollegen gemacht.

 

Andreas, weisst du zufällig, ob deine Kollegen wohnhaft im UK waren, oder dies einfach so erlaubt wurde?

 

Eventuell ist das ja von Behörde zu Behörde verschieden (wär' ja auch blöd, wenn unter JAR mal alles überall gleich wäre...), aber das BAZL hat mir zum Beispiel die Auskunft gegeben, dass eine Schweizer Lizenz nicht auf unbestimmte Zeit wieder verlängert würde, wenn man nicht entweder Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Schweiz hätte oder beruflich eine Schweizer Lizenz bräuchte.

 

Wäre mal interessant ob das nur das BAZL so handhabt.

Geschrieben

Da scheint es in der Schweiz ja wirklich noch einfach und sinnvoll gehandhabt zu werden.

 

Wie schon geschrieben, macht es z.B. die Austroconotrol nicht so praxisnah.

Mein LPC von der DFS erlaubt mir zwar jeden Tag mit den Lotsen in Österreich zu kommunizieren, für den österreichischen PPL muss ich aber in Österreich ein neues LPC machen...

 

Begründung: Der LPC ist eine nationale Berechtigung und deshalb können sie keine andere anerkennen...

Geschrieben

Florian,

 

das kann ich Dir so im Detail nicht beantworten, da ich ja eine schweizer Lizenz habe und damit sehr zufrieden bin. Das BAZL bearbeitet meine Verlängerungsanträge sehr schnell und kompetent. Allerdings weiss ich definitiv, dass die Kollegen, die auf eine UK-Lizenz (in London-Gatwick ist die Behörde) umgestellt haben, definitiv nicht dort wohnen. In der Mehrheit sind es Franzosen und Spanier, weil dort die nationalen Behörden ihnen das Leben schwer machen (in Sachen Verlängerungen etc.).

Geschrieben

Alles klar, danke dir - betrifft mich zum Glück ja nicht persönlich, wäre aber doch interessant.

Language Proficiency
Geschrieben

Vielen Dank für das rege Feedback.

 

Interessieren würde mich, was in Benno's Fall die Begründung war.

 

Ebenfalls sehr spannend die Geschichte von Innflight und der telefonischen Nachprüfung, das wusste ich nicht, ist natürlich sehr praktisch, dass das BAZL so was anbietet! Beim wem kann man sich da melden?

 

Sind die Kollegen aus AUT nicht auch JAR-Land? LP ist eine nationale Erweiterung? Sprich, wenn ich nach AUT zügle, meine CH-JAR-Lizenz umschreiben lass, ist mein LP Level 4 aus der CH weg?

 

Beste Grüsse

Peter

Geschrieben
... die Sachbearbeiter beim BAZL ...
In der Tat geht es nur um eine einzige Person.

 

"das BAZL" macht sich wirklich weltweit lächerlich. Wo ist der Chef, der dass endlich korrigiert?

 

Hans

Geschrieben

Salut Peter,

 

Danke für die Umfrage, meine Angaben hast Du ja wohl bereits...

 

In der Tat geht es nur um eine einzige Person.

"das BAZL" macht sich wirklich weltweit lächerlich. Wo ist der Chef, der dass endlich korrigiert?

Hans

 

Leider bin ich mir nicht mehr so sicher, ob es nur um eine einzige Person geht. Klar, diese Person ist vielleicht hier oder da schon angeeckt und dabei mag auch der Eindruck entstehen, dass diese Person zu eigenständig handelt und der Chef davon offensichtlich nichts weiss, aber eigentlich in seiner Funktion korrigierend eingreifen müsste.

 

Sowas ist recht alltäglich und jeder, der schon Linienverantwortung inne hatte, kennt das Problem.

 

Nun ist es aber so, dass auch in einem Amt eine gewisse Governance herrscht, sprich es kommt z.B. da und dort das Vieraugenprinzip zum Einsatz oder es gibt eine recht strikte delegation of authority.

 

Dementsprechend ist es auch nicht so, dass besagte Person z.B. ein Verfahren im Alleingang eröffnen kann oder sogar aus dem stillen Kämmerlein eine Verfügung erlassen kann. Für solche Vorgänge gibt es eigene Instanzen, Stabstellen mit ausgebildeten Juristen etc.

 

Wenn also ein Amt ein Verfahren eröffnet und Verfügungen erlässt, kann das niemals das Werk eines Einzelnen sein, sondern eine breit abgestützte Aktion, in welche ganz sicher der Vorgesetzte involviert sein muss. Daher würde es mich nicht erstaunen, wenn sogar der Direktor des Amtes die Aktion abgenickt hat.

 

Mit solchen Aktionen wird es natürlich recht schwierig, das BAZL als Partner der zivilen Luftfahrt zu positionieren.

 

Gruss

Niggi

Geschrieben
Interessieren würde mich, was in Benno's Fall die Begründung war.

Sali Peter

 

Die Begründung war, dass der Language Assessor und TRE der UK CAA nur "native Speakers" Level 6 ausstellen dürfe.

(Offtopic: Zusätzliche Hürden vom BAZL haben System. Es bringt meist leider kein Mehr an Safety aber an Kosten.)

 

L.G. Benno

Geschrieben
Ebenfalls sehr spannend die Geschichte von Innflight und der telefonischen Nachprüfung, das wusste ich nicht, ist natürlich sehr praktisch, dass das BAZL so was anbietet! Beim wem kann man sich da melden?

 

Sind die Kollegen aus AUT nicht auch JAR-Land?

 

Ich habe meine (österreichischen) language proficiency Dokumente zum BAZL geschickt (diese hatten als Ergebnis Level 6, obwohl ich im Voraus wusste, dass das BAZL das nicht anerkennt.) und dann telefonisch erfahren, dass diese Möglichkeit zur Nachevaluierung vorhanden ist. Zuvor ging ich davon aus, dass automatisch ein Level 5 eingetragen wird.

 

Wie schon gesagt, Behörden sind ja immer was Besonderes, aber von meiner Erfahrnung her kann ich sagen, dass das BAZL im Punkt Language Prof sehr kulant und sehr angenehm war - gerade im Vergleich zu den österreichischen Kollegen.

 

Auch war die Korrespondenz mit den zuständigen BAZL Mitarbeitern (telefonisch oder via e-mail) sehr zeitgerecht und freundlich bei allfälligen Fragen - habe ich durchaus als überdurchschnittlich gut empfunden.

 

 

Leider lässt JAR FCL viel Spielraum für Auslegungen, deshalb gibt's in einigen Ländern auch unterschiedliche Auffassungen.

 

Ein Class Rating kann z.B. in Österreich mit einem einzigen Flug verlängert werden, in der Schweiz braucht's hingegen zwei. (vorausgestzt, man hat in den vergangenen 12 Monaten keine 10 Streckenabschnitte absolviert). Schön ist das, mit der Auslegung... :004:

Language Proficiency
Geschrieben

Super, eine so rege Beteiligung am Thema hätt ich mir gar nicht erwartet.

 

Benno, ist das verbrieft, dass Dein TRE nur native prüfen darf? Hattest Du einfach gehofft, dass das BAZL das übersieht? Klar, Frechheit siegt dann und wann, probieren kostet nix, hätt ich auch so gemacht :p

 

Florian, woher wusstest Du denn, dass das BAZL Level 6 aus AUT nicht einfach so übernimmt? Hast Du da irgend eine Richtlinie gefunden zu dem Thema?

 

Tja, da hast Du wohl recht, die Ämter erlebt man ab und an etwas speziell, mein "Lieblingsamt" ist zwar eher das Finanzamt, Luftfahrt hat aber auch einiges zu bieten :002:

 

Wenn es darum geht, neue Auflagen an Verkehrsplätze zu machen, sind sich die Behörden rasch einig, JAR, verbindlich, muss so, keine Frage. Aber verlege mal Deinen Wohnsitz und gehe davon aus, dass Deine Lizenz durch JAR geregelt wäre...

 

Da ist es natürlich toll, wenn ein Amt quasi auf dem kurzen Dienstweg pragmatische Lösungen bietet. Für mich stellt sich die Frage, wie ich denn allenfalls die Kollegen vom Amt in Österreich dazu bewegen kann, meinen LP zu übernehmen? Oder muss ich da so oder so zum Sprachtest antraben?

 

Beste Grüsse

Peter

Geschrieben

Hallo Peter,

 

Wie und ob die Austrocontrol deinen LP übernimmt kann ich dir leider nicht sagen. Am besten versuchen anzurufen bzw. schriftlich eine Rückmeldung zu bekommen.

 

Ich habe vor meinem LP (hatte zuvor nur Level 4 eingetragen, welches von der FAA Lizenz bei der conversion übernommen wurde und auslief) einfach beim BAZL angefragt (die haben ein schönes Kontaktformular auf der website) ob ich bei einem ausländischen Experten meinen LP für die Schweizer Lizenz machen kann und promt innerhalb einigen Werktagen eine Rückmeldung bekommen, dass dies möglich ist. Ich rechnete dann schon damit, ein Level 5 eingetragen zu bekommen - da habe ich dann von der mündlichen Nachprüfung erfahren.

Geschrieben

Hallo

 

Wie kann es eigtl. sein, dass ein JAR-Land die Lizenzen (ist doch das LP auch) der anderen JAR-Länder nun nicht mehr akzeptiert? Ich halte das für nicht haltbar und das würde einer Überprüfung nicht standhalten.

 

Demnächst muss ich meinen skills test nochmal machen, weil man der Ausbildung ausserhalb CH nicht mehr traut? Das sind doch keine Bananen-Staat-Lizenzen. CH mit BAZL hat JAR unterzeichnet, im Übrigen ohne Änderungen.

 

Muss natürlich jeder selber wissen, ob man gleich pariert.

 

Gruess

konrad

Geschrieben
Benno, ist das verbrieft, dass Dein TRE nur native prüfen darf? Hattest Du einfach gehofft, dass das BAZL das übersieht? Klar, Frechheit siegt dann und wann, probieren kostet nix, hätt ich auch so gemacht :p

Sali Peter

 

Ich verstehe nicht ganz wo du Frechheit orten willst.

Wenn man anlässlich eines Recurrent Kurses mit anschliessendem LPC/OPC ein English Language Proficiency Assessment mit Level 6 abschliesst und dann ein Level 4 in die Lizenz eingetragen bekommt, finde ich das erklärungsbedürftig.

 

lprji.jpg

 

Der Examiner hatte alle notwendigen Lizenzen und Befugnisse.

 

L.G. Benno

Geschrieben

Auszug BAZL-Homepage:

"Im Ausland absolvierte Sprachprüfungen werden für den Eintrag in die Schweizer Lizenz anerkannt, sofern der Nachweis vorliegt, dass eine spezifische, formelle Sprachprüfung gemäss ICAO durchgeführt und durch eine/n qualifizierte/n und berechtigte/n Sprachprüfer/in abgenommen wurde."

 

*Ironie ein*

Die lokale Behörde muss sich selber ja auch noch eine Aufgabe geben, sonst wäre obiger Satz etwas knapper: "Im Ausland gemäss ICAO absolvierte Sprachprüfungen werden anerkannt."

*Ironie aus*

 

Dabei ist die Entwicklung schon viel weiter und internationaler, z.B. hier: http://www.ilpt.net/. Die Schweiz ist auf dieser Webseite auch gelistet. Wie wohl das BAZL damit umgeht?

 

Gruss, Paul

Geschrieben

Vorallem fragt man sich, wo genau man einen besseren Level 6 Test machen kann als in Grossbritannien!? Ich würde ja einsehen, dass sie einem das Zertifikat für Level 6 aus China oder Russland nicht anerkennen, aber England?

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