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Italien Luxus Steuer | Limit auf 45 Tage erhöht


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Geschrieben

Betreffend der 1000 Euro Regel: Normalerweise macht ein Staat sowas dann, wenn er kurz vor dem bankrott steht und verhindern will, dass die Bürger fluchtartig das Geld aus den Banken abziehen und in Sicherheit bringen. War z.B. in Argentinien so. Hier schaut es eher danach aus, dass sie "schwarze" Zahlungen unterbinden wollen. Das Ziel ist verständlich, tut aber was anderes. Es schränkt nämlich das Eigentumsrecht ein und führt erst recht zur Massenpanik. Klar, alle Transaktionen sind dann schriftlich sichtbar, aber es verhindert einen Geldabfluss aus den Banken nicht, sondern heizt ihn noch an.

 

Ist ja wohl eh ein Witz. Das Schwarzgeld fliesst von Liechtensteiner Nummernkonto auf ein andere Liechtensteiner Nummernkonto. Aber Hauptsache man hat 'etwas gemacht'...

Geschrieben
Betreffend der 1000 Euro Regel: Normalerweise macht ein Staat sowas dann, wenn er kurz vor dem bankrott steht und verhindern will, dass die Bürger fluchtartig das Geld aus den Banken abziehen und in Sicherheit bringen. War z.B. in Argentinien so. Hier schaut es eher danach aus, dass sie "schwarze" Zahlungen unterbinden wollen. Das Ziel ist verständlich, tut aber was anderes. Es schränkt nämlich das Eigentumsrecht ein und führt erst recht zur Massenpanik. Klar, alle Transaktionen sind dann schriftlich sichtbar, aber es verhindert einen Geldabfluss aus den Banken nicht, sondern heizt ihn noch an.

 

 

Dazu habe ich eine ganz andere Theorie. In Wirklichkeit geht es darum, dass die Italiener ihr Geld auf das Konto bringen müssen und es somit im "Perimeter" der Staatsmacht ist. Wenn ein Staat pleite geht, hat er ein tolles Instrument - die Zwangsanleihe - das erlaubt dem Staat, Spareinlagen der Bevölkerung zur Zwangsanleihe zu verpfänden. Z.B. müsste jeder Sparbatzen über 5'000 in die Zwangsanleihe investiert werden, womit der Staat wieder zu Geld kommt. Wenn ihr denkt, dass das absurd sei, schaut euch mal die letzten fünf Staatspleiten an.......Das kam schon dutzende mal vor im letzte Jahrhundert und bei meinem Arbeitsgeber hat der italienische (und griechische) Regulator bereits angeklopft, um nach den Sparvermögen bei der italienischen Tochter zu fragen........

 

Wers nicht glaub, soll noch 24 Monate warten (nicht 48h:005:)

 

Einführen kann man solche DInge eben sehr gut, weil Leute wie Chipart denken, dass derartige Massnahmen zur Reduzierung der Steuerhinterziehung dient......tja, solange die Bevölkerung so denkt, kommt die Regulierungswelle immer mehr auf uns zu....aber es scheint ja niemanden zu stören - ausser ein paar wenige.

 

 

@Urs: Es wird wirklich erst etwas passieren, wenn ganze Branchenverbände (z.B. Tourismus) nach Rom gehen. Damit aber das passiert, müssen die einzelnen es dort zu spühren geben. Fluglager werden abgesagt, Wettbewerbe haben keine ausländischen Piloten mehr, Yachthafen sind leer und Luxushotels ebenfalls......ich gebe Italien etwa sechs Monate und dann werden sie etwas ändern müssen. Spätestens nach der Sommersaison wird der Tourismusverband nach Rom gehen.

Geschrieben

Umpf, das tönt ja dann noch schlimmer. Aber hast recht, das wird's sein.

 

Betreffend Tourismus, man kann nur hoffen, dass das auch passiert. Wenn's "nur" ein paar GA Leute sind, wird's den Massentourismus nicht betreffen. Hoffe Du hast recht und der Tourismusverband tut was.

 

Oder aber es gibt eine rechtliche Abklärung, in wie weit Italien die Steuer auf ausländische Flieger die nicht in italienischem Besitz sind überhaupt anwenden darf. Ich sehe da durchaus Klagepotential (Ungleichbehandlung e.t.c), bin aber kein Anwalt. Da sollte sich ebenfalls mal die AOPA und andere Experten annehmen.

Geschrieben
Oder aber es gibt eine rechtliche Abklärung, in wie weit Italien die Steuer auf ausländische Flieger die nicht in italienischem Besitz sind überhaupt anwenden darf. Ich sehe da durchaus Klagepotential (Ungleichbehandlung e.t.c)

 

Warum sollten sie das nicht dürfen? Es wird doch gerade jeder gleich behandelt...

 

Prinzipiell kann ein Staat auf seinem Staatsgebiet Steuern erheben, wie er gerade lustig ist - es sei denn, er hat sich durch internationale Verträge verpflichtet, irgendwas nicht zu besteuern.

 

Die PKW-Maut in der Schweiz und Österreich ist ja technisch gesehen auch eine Steuer (weil die Höhe der Maut weder im Verhältnis zum Nutzen für den Fahrer noch im Verhältnis zu den tatsächlich für dieses Fahrzeug entstehenden Kosten steht ist es weder Abgabe noch Gebühr). Diese ist formal der italienischen Luxusabgabe gar nicht unähnlich (wenn natürlich deren Höhe bei weitem nicht so absurd ist...).

 

Den einzigen rechtlichen Ansatzpunkt, den ich für erfolgversprechend halte ist die Verhältnismäßigkeit (und damit eine inner-italienische Argumentation): In vielen Ländern gibt es explizite Regelungen oder zumindest aus der Verfassung ableitbare Grundsätze, dass steuern nicht unverhältnismäßig zum besteuerten Objekt sein dürfen. In Deutschland wäre es mit großer Sicherheit unzuläßig, wenn die auf ein Objekt anfallende Vermögenssteuer schon innert weniger Jahre den Wert dieses Objekte übersteigt und damit eine Steuer in der Höhe unzulässig.

Ich hoffe, dass es im italienischen Steuerrecht ähnliche Grundsätze gibt.

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

Florian,

 

erstens scheint es so zu sein, das bei italienischen Flugzeugen partielle Steuern möglich sind, etwa falls der Flieger nicht das ganze Jahr immatrikuliert bleibt oder stilliegt, bei den ausländischen aber sofort die gesamte Steuer fällig wird. Das verstiesse dann schon mal gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ebenso verstösst gegen Gleichbehandlung, dass es diverseste Ausnahmen gibt und nur eine bestimmte Gruppe Menschen tangiert wird, nämlich diejenigen, die einen Flieger privat betreiben. Solche die in einem AOC oder Club fliegen, sind ausgenommen. Wieso? Entweder ist Fliegen ein Luxus und dann haben alle zu bezahlen, oder aber es ist es nicht. Wobei es bei dieser Sache wohl geht ist einmal mehr die perfiede Idee, dass man damit zwischen die Piloten mal wieder einen Keil zu treiben versucht, frei nach dem Prinzip "Teile und Erobere".

 

Zweitens gibt es den Grundsatz, dass kein ICAO Staat einem anderen (oder allen anderen) unverhältnismässige Hemmnisse in den Weg legen darf. Diese Steuer verstösst massiv gegen diesen Grundsatz.

 

Mit der Verhältnismässigkeit hast Du denke ich einen verwundbaren Punkt dieser Steuer getroffen. Erstens der Betrag, zweitens die 48 Stunden maximale Aufenthaltsdauer bevor die volle Steuer fällig wird. Wenn die gesagt hätten, nach 3 oder 6 Monaten und AOG Fälle ausgenommen, hätte im Ausland wohl kein Hahn danach gekräht und die Italiener hätten ihre Flieger sehr schnell irgendwie in die Aeroclubs verschoben. So aber...

Geschrieben

Von Streckenflug.at:

 

News about the Italian tax

"I have news about the Italian tax. Sad news, and finally a limited solution: The tax is a reality since last saturday. It must be paid by the owner (including financial leasing contracts etc), with the exception of aeroclubs. It is a yearly fee, the amount being fixed for gliders and balloons (450 Eur./year), and being mass-related (and very expensive) for powered aircraft.

 

If the owner is not an Italian resident, he has to pay the full yearly fee, when his aircraft stays on Italian territory for a period longer than 48 hrs. I suspect this may be contrary to some international rules, but so far, so bad! The tax agency has provided a bank number (IBAN and SWIFT code) for foreign owners. [ref] (only in Italian language)

 

The aeroclub of Torino, in view of the forthcoming competition Coppa Città di Torino, including the 15M Nationals, has announced that they will take personal responsibility of the tax, thus relieving every foreign participant from the dues. [torinoglider.com] I hope that the other clubs may find it possible to follow Torino's example, and guarantee our foreign guests a similar agreement.

 

It sad to note that we, aviation journalists, have written letters to this (otherwise excellent/acceptable/necessary) government, explaining all the damage this tax is going to bring to the Italian GA economy. We will loose much more money from sales taxes on hotels, restaurants, fuels, maintenance than will ever be collected by this new tax; we will loose customers for our maintenance workshops.

 

aldo cernezzi [www.voloavela.it]"

 

Ich finde es nett, dass sie die Steuer übernehmen aber das wird wohl kaum die Regel sein. Vor allem der letzte Satz zeigt, dass die Italiener wohl auch unsere Meinung teilen.

Geschrieben

....das zeigt wieder einmal mehr wie "saudumm" sogenannte Volksvertreter agieren können... :001:

 

Gruässs

Andy :002:

Geschrieben

Ich sehe nicht ganz wie diese ganze Übung mit der Chicagokonvention kompatibel sein soll. :confused:

Geschrieben
Ich sehe nicht ganz wie diese ganze Übung mit der Chicagokonvention kompatibel sein soll. :confused:

 

Ich glaube nicht, dass Italien ein Gesetz in Kraft setzt, welches nicht mit Internationalen Abkommen kompatibel ist. :005:

 

Wenn du der Meinung bist, dass diese Kompatibilität nicht gewährleistet sein soll; mit welchem Absatz/Anhang kollidiert das Gesetz dann? :confused:

Geschrieben

Artikel 24 ist zwar relevant, jedoch ist leider nicht weiter ausgeführt, was genau "temporär" bedeutet. (weder im Übereinkommen, noch im Annex 9)

 

Artikel 15 ist insofern relevant, als dass mit der Ausnahme der Italienischen Clubflugzeugen gegen die ausländischen Flugzeuge diskriminiert wird.

 

Etwas wage könnte man sich noch auf Artikel 23 und 37 beziehen, dass die Pflicht der Facilitation im Hinblick auf Zölle und Zollverfahren nicht mehr gegeben ist.

 

Desweiteren müsste es noch diverse Probleme mit dem EU Recht geben. Irgendwas von wegen EU-Binnenmarkt und Zollunion.

 

Texte gibts übrigens hier:

Konvention: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_748_0.htm

Annexe: http://www.bazl.admin.ch/dokumentation/grundlagen/02643/index.html?lang=de

 

 

Edit:

Wie wollen die Italiener eigentlich genau nachvollziehen wann die Grenzen überquert wurden und wann diese Steuer fällig wird? Insbesondere wenn man sich beim "Flugplatz-Hopping" nie länger als 2 Tage an einem bestimmten Flugplatz aufhält? Können die neuerdings magisch jeden Grasplatz diesbezüglich koordinieren?

Geschrieben

Desweiteren müsste es noch diverse Probleme mit dem EU Recht geben. Irgendwas von wegen EU-Binnenmarkt und Zollunion.

 

Sorry, aber langsam wirds lächerlich: Nachdem Du selbst gemerkt hast, dass der Schuss mit der Chicago-Konvention daneben gibt (Art. 24 handelt von Zöllen, was diese Steuer der Natur nach nicht ist, da sie jedes Jahr aber nicht jeden entry fällig wird; Art. 15 wäre nur dann relevant, wenn ausländische Clubflugzeuge anders behandelt werden, als italienische - und dafür habe ich bisher keine Anzeichen gefunden) sprichst Du jetz von "Irgendwas mit Binnenmarkt und Zollunion".

 

Entweder Du nennst die Normen, gegen die das vertößt, oder Du läßt es. Glaubst Du nicht, dass wenn es tatsächlich harte juristische Gründe für eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Steuer gäbe, hätten AOPA und andere das nicht schon längst bemängelt?

 

Die Steuer mag dumm sein - rechtswidirg ist sie höchstwahrscheinlich nicht!

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

Artikel 15 ist auf jeden Fall relevant.

 

- Alle Einrichtungen, Flughäfen, Lufträume e.t.c. müssen allen zivilen Nutzern zu gleichen Bedinungen offen stehen. Das ist offensichtlich nicht der Fall, da die Steuer AUSSCHLIESSLICH gegen privat gehaltene Flugzeuge zielt. Um Artikel 15 zu befriedigen, müssten ALLE Flugzeuge mit einer einheitlichen Steuer belegt werden.

- Die Ungleichbehandlung der italienischen Flugzeuge gegenüber den ausländischen (Teilweise Steuer gegenüber voller Steuer nach 48 Stunden) verstösst ebenfalls gegen diesen Grundsatz der Gleichbehandlung.

- Wurde diese Steuer überhaupt der ICAO vorgelegt und von ihr genemigt? Denn auch das verlangt Artikel 15.

 

Die ICAO ist hier nur ein Aspekt. Die Frage ist des weiteren, in wie weit EU Recht und normales Völkerrecht verletzt wird. Das ist eine Frage für Experten. Gemäss der AOPA ist beides der Fall, spezifisch durch die Diskriminierung der ausländischen Flugzeughalter.

 

Es wird schlicht dabei bleiben, die ersten, die nach 48 Stunden mit Rechnungen konfrontiert werden, werden diese ganze Story gerichtlich anfechten müssen. Dies wird vermutlich ziemlich lange dauern und sehr teuer, bei den Beträgen, die hier aber zur Diskussion stehen, durchaus sinnvoll. Ebenso sind Beschwerden an die ICAO und andere Organisationen zu richten, die hier involviert sind.

 

Bis dahin gilt in einfacher Grundsatz: Avoid Italy. Und für uns Piloten und Halter dürfte es eine Ehrensache sein, Italien auch sonst zu boykottieren, bis diese Sache ausgestanden ist. Nur so wird der Staat merken, was er hier angerichtet hat. Die Offer der Clubs (Segelflug) die Steuern für ihre Gäste zu übernehmen ist verständlich, aber nicht zielführend! Erst wenn die gesamten Wettbewerbe und sonstigen Events abgesagt werden und Italien international geächtet wird, wird etwas passieren. Und vor allem andere Staaten von ähnlichem Raubrittertum abhalten.

Geschrieben
Artikel 15 ist auf jeden Fall relevant

 

Durch Wiederholung wird's nicht richtiger:

 

Artikel 15 sagt weder, dass die Einrichtungen, Airways, etc. allen Nutzern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen muss, sondern lediglich, dass ausländische Flugzeuge inländischen Gegenüber was die Nutzung der Einrichtungen betrifft nicht benachteiligt werden dürfen (also es ist etwa unzulässig zu sagen, dass ein Flugplatz nur für italienische, nicht aber für schweizer Flugzeuge derselben Kategorie geöffnet ist. Wohl aber ist es Zulässig, dass blaue Flugzeuge dort überhaupt nicht landen dürfen).

Auserdem dürfen Gebühren für Nutzung von Flugplätzen und Navigationseinrichtungen (und nur von diesen) nicht zwischen Ländern diskriminieren. Und nur solche Gebühren müssen der ICAO kommuniziert werden. Von vorlegen oder gar genehmigen steht in Artikel 15 auch nichts drin!

 

Gruss,

Florian

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

Völlig im Dunklen liegen bisher die Durchführungsbestimmungen. Die Mädels vom Flugplatz Bozen haben mir berichtet, dass sie nur ausländische Flugzeuge zu melden haben, die länger als 48 Stunden hier parken. Was aber, wenn ich von hier zum nächsten italienischen Airport weiterfliege und wieder weniger als 48 Stunden bleibe? Diese Frage konnte man mir nicht beantworten. Ich hätte mir vorgestellt, dass bei der ersten Landung in Italien eine Art "Laufzettel" ausgefüllt wird mit Datum und Uhrzeit der Landung samt Stempel, auch der weiteren, angeflogenen Plätze, und erst dann eingezogen und an die Behörden weitergeleitet wird, wenn das Flugzeug mit Flugplan ins Ausland vom letzten Flugplatz startet. Nichts davon.

Dass es insgesamt "heiß" wird, zeigt unsere gestrige Landung in Bozen aus dem Ausland. Unser Flieger gehört einer Ö-GmbH. und ist N-registriert. Die Guardia Finanza erwartete uns und hatte konkrete Infos zum italienischen Passagier - woher auch immer. Im Flugplan stehen keine Pax-Namen - wurden hier Telefonate abgehört? Von mir wollten sie übrigens nichts. Die Mädels vom Schalter berichteten, dass die Finanzer genau wussten, wer da kommt und konkret auf uns gewartet haben. Der Passagier ist Gesellschafter unserer GmbH. und betreibt mehrere Fabriken in verschiedenen EU-Ländern.

Was beunruhigt: Woher wussten die Finanzer......:003:

Geschrieben

Hallo Othmar,

 

Was beunruhigt: Woher wussten die Finanzer

 

aus einem anderen Forum:

 

Ab ende Februar haben wir wieder den "redditometro", dieses wunderschoen Wort bedeutet nichts anderes als dass die Finanzbehoerde auf alle Gueter (inklusiv Fitnisscenter und Handy ecc) einen Werteschluessel erstellt hat mit dem festgesetzt wird wieviel man verdienen muss um sich diese Ausgabe leisten zu koennen. Da in Italien inzwischen alle Ausgaben registriet und kontrolliert werden, weiss die Finanzbehoerde genau wieviel Geld ich fuer Winterurlaub, Sommerurlaub, Schmuck fuer Ehefrau, Schmuck fuer Geliebte im Monat ausgebe.

 

Vermutlich daher. Wobei die Kontrolle aller Ausgaben schon eine Big Brother Aktion ist, wie ich sie nicht für möglich gehalten hätte.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe eine Mitteilung vom italienischen Generalkonsulat, in Frankfurt von heute, dass die Luxussteuer für Flugzeuge gilt.:mad: Die eigentliche Anfrage bezog sich auf Autos mit mehr als 250PS (hilft, um den Text zu verstehen).

 

Hier der zugehörige Text:

 

In Bezug auf Ihre Anfrage sende ich Ihnen den Informationen der italienischen Finanzamt, die mir geschickt hat.

Die Zahlung der Luxussteuer gilt nur für italienische Staatsbürger. Die Touristen, die länger als 48 Stunden in Italien aufhalten und im Besitz von Flugzeuge sind, muessen diese Luxussteuer bezahlen. Deshalb ist sie nicht verpflichtet, die Gebühr zu zahlen.

Hiermit sende ich Ihnen ein entsprechendes Dekret der zuständigen Italienischen Behörde:

 

al pagamento dell’addizionale erariale sulle autovetture e autoveicoli per il trasporto promiscuo di persone e cose, sono tenuti i cittadini italiani che risultano proprietari, usufruttuari, acquirenti con patto di riservato dominio, ovvero utilizzatori a titolo di locazione finanziaria, dal pubblico registro automobilistico, ai sensi dell'art. 5 del decreto-legge 30 dicembre 1982, n. 953, convertito dalla legge 28 febbraio 1983, n. 53:

- Per il 2011, è pari a 10 euro per ogni chilowatt di potenza superiore a duecentoventicinque chilowatt, introdotta dall’art. 23, comma 21, del decreto-legge 6/07/2011, n. 98, convertito, con modificazioni, dalla legge 15/07/2011 n. 111, c.d. “Manovra correttiva”;

- Per il 2012, l'addizionale erariale della tassa automobilistica è di 20 euro per ogni chilowatt di potenza superiore ai 185 kw articolo 16, comma 1, del decreto-legge 06/12/2011, n. 201,convertito dalla legge 214/2011, c.d. “Salva Italia”.

In merito alle imbarcazioni, si porta a conoscenza che l’articolo16, comma 2, del decreto-legge 06/12/2011, n. 201, prevede che a decorrere dal 1° maggio 2012, i proprietari, usufruttuari, acquirenti con patto di riservato dominio o gli utilizzatori di locazione finanziaria di unità da diporto che stazionino in porti marittimi nazionali, navighino o siano ancorate in acque pubbliche, anche se concesse a privati, sono tenuti al pagamento della tassa annuale di stazionamento, calcolata per ogni giorno, o frazione di esso.

Mentre, per gli aeromobili, l’articolo 16, comma 11, del decreto-legge 06/12/2011, n. 201, ha istituito un’imposta erariale a carico dei proprietari, usufruttuari, acquirenti con patto di riservato dominio o utilizzatori in locazione finanziaria di aeromobili privati di cui all’articolo 744, Codice della navigazione, immatricolati nel registro aeronautico nazionale. L’imposta è dovuta anche sugli aeromobili privati stranieri, quindi non immatricolati nel registro aeronautico nazionale, qualora sostino sul territorio italiano per più di 48 ore. (Cfr. articolo 16, comma 14-bis, decreto legge 06/12/2011 n. 201).

Di seguito si elencano i riferimenti normativi e di prassi:

1. Per l’addizionale erariale sulle autovetture:

- Articolo 23, comma 21 del dl 98/2011 – Norme in materia tributaria

- Decreto del 07/10/2011 del Ministero dell'Economia e delle Finanze - Individuazione delle modalità e dei termini di pagamento dell'addizionale erariale alla tassa automobilistica (Pubblicato in Gazzetta Ufficiale n° 237 del 11 ottobre 2011)

- Articolo 16, comma 1, del decreto legge n. 201/2011(convertito, con modificazione, la legge 214/2011) - Disposizioni per la tassazione di auto di lusso, imbarcazioni ed aerei

- Risoluzione n. 101 del 20/10/2011- Istituzione dei codici tributo per il versamento, tramite modello “F24 Versamenti con elementi identificativi”, dell’addizionale erariale alla tassa automobilistica, ai sensi dell'articolo 23, comma 21, del decreto legge 6 luglio 2011, n. 98, convertito, con modificazioni, dalla legge 15 luglio 2011, n. 111 L’articolo 23, comma 21, del decreto legge 6 luglio 2011, n. 98

- Circolare n. 49 dell'8/11/2011 - Tasse automobilistiche Addizionale erariale - Decreto-legge 6 luglio 2011, n. 98, convertito con modificazioni dalla legge 17 luglio 2011, n. 111, Art. 23 comma 21. Chiarimenti.

2. Per l’imposta erariale sulle imbarcazioni:

- Articolo 16, comma 2, del decreto-legge 06/12/2011, n. 201.

3. Per l’imposta erariale sugli aeromobili privati:

- Articolo 16 del Dl 201/2011 (convertito, con modificazioni, dalla legge 214/2011) - Disposizioni per la tassazione di auto di lusso, imbarcazioni ed aerei;

- Provvedimento del 03/02/2012 - Modalità di versamento dell’imposta erariale sugli aereomobili privati di cui all’articolo 16, commi da 11 a 15-bis, del decreto legge 6 dicembre 2011, n. 201, convertito, con modificazioni, dalla legge 22 dicembre 2011, n. 214 (Pubblicato il 03/02/2012);

- Circolare n. 6 del 01/03/12 - Imposta erariale sugli aeromobili privati di cui all’articolo 16, commi da 11 a 15-bis, del decreto legge 6 dicembre 2011, n. 201, convertito, con modificazioni, dalla legge 22 dicembre 2011, n. 214- primi chiarimenti;

- Risoluzione n. 11 del 03/02/12 - Istituzione dei codici tributo.

La normativa citata e la prassi collegata sono reperibili all’indirizzo: http://www.agenziaentrate.gov.it, al servizio documentazione "documentazione economica e finanziaria".

Cordiali saluti

 

La presente risposta non è resa a titolo di interpello ordinario, ai sensi dell’art. 11 della Legge n. 212/2000, bensì a titolo di assistenza al contribuente, ai sensi della Circolare Ministeriale del 18/05/2000 n. 99/E.

 

Leider reicht mein Italienisch nicht für das Original, aber im Sommer wird der Urlaub wohl woanders verbracht - schade, Italien war schön.

LG,

Alex

Geschrieben
Die Zahlung der Luxussteuer gilt nur für italienische Staatsbürger. Die Touristen, die länger als 48 Stunden in Italien aufhalten und im Besitz von Flugzeuge sind, muessen diese Luxussteuer bezahlen. Deshalb ist sie nicht verpflichtet, die Gebühr zu zahlen

 

Ich verstehe das irgendwie nicht. Die drei Sätze stehen doch irgendwie in Wiederspruch zueinander?

 

Ich habe mal beim italienischen Fremdenverkehrsamt nachgefragt. Die wissen aber nix und warten auf Infos aus Rom

 

Gruss

Urs

Geschrieben

In dem Rundschreiben Nr. 6 vom 01/03/12 von dieser Website heist es:

 

-Die Steuer gilt für italienische Staatsbürger welche ein Fluggerät immatrikuliert haben

 

- Auf Seite 4 heist es: "Ai sensi del comma 14-bis, introdotto nel decreto legge con la legge di conversione 22 dicembre 2011, n. 214, l’imposta trova, inoltre, applicazione anche per gli aeromobili non immatricolati nel registro aeronautico nazionale la cui sosta nel territorio italiano si protrae oltre quarantotto ore."

Kurz und bündig: Die Steuer gilt auch für Flugzeuge welche nicht im staatlichen Register immatrikuliert sind und länger als 48 Stunden im ital. Hoheitsgebiet verweilen.

 

Auf Seite 5 heist es: "Sono assoggettati al pagamento dell’imposta in esame anche gli aeromobili non immatricolati nel registro aeronautico nazionale che, a partire dalla data del 28 dicembre 2011 (data di entrata in vigore della legge di conversione 22 dicembre 2011, n. 214), sostano nel territorio italiano per un periodo di tempo superiore alle quarantotto ore."

Gleicher Text wie vorher: Die Steuer gilt auch für Flugzeuge welche nicht im staatlichen Register immatrikuliert sind und länger als 48 Stunden im ital. Hoheitsgebiet verweilen.

 

In diesem Zirkular wurde gleich zweimal darauf hingewiesen das die Steuer in jedem Fall zu entrichten ist wenn man länger als 48 Stunden in Italien verweilt.

Franc

Geschrieben
Ich verstehe das irgendwie nicht. Die drei Sätze stehen doch irgendwie in Wiederspruch zueinander?

 

Gruss

Urs

 

Nein, nicht unbedingt - der Text war die Antwort darauf, ob der Fragesteller auch für Autos (über 250PS) die Luxussteuer bezahlen muss (wie im ursprünglichen Artikel Anfang des Jahres mal geschrieben stand). Und da ist die Antwort NEIN - aber für Flugzeuge scheint es zu gelten.

LG,

Alex

Geschrieben
aber für Flugzeuge scheint es zu gelten.

Und zwar weil es bei Flugzeugen – im Gegensatz zu Autos – eine verbreitete Schlaumeierei ist, es in einem anderen Staat zu immatrikulieren, um nationale Vorschriften zu Umgehen. Vergleiche dazu auch die hiesige Diskussion bezüglich N-Regisrierung von Flugzeugen, um die EASA-Vorschriften zu umgehen.

Geschrieben
Und zwar weil es bei Flugzeugen – im Gegensatz zu Autos – eine verbreitete Schlaumeierei ist, es in einem anderen Staat zu immatrikulieren, um nationale Vorschriften zu Umgehen. Vergleiche dazu auch die hiesige Diskussion bezüglich N-Regisrierung von Flugzeugen, um die EASA-Vorschriften zu umgehen.

 

Und was bitte gibt Italien dann die Rechtfertigung, Bürger anderer Staaten mit ihrem völlig normal in den entsprechenden Staaten zugelassenen Flugzeugen zu besteuern? Wenn sie gegen ihre eigenen Bürger vorgehen wollen und deren N- oder T7 e.t.c. Reg Flieger besteuern wollen, bitte, aber wieso ein HB- D- OE- oder auch N- registriertes Flugzeug, welches völlig normal und ordnungsgemäss von Bürgern oder Niedergelassenen ausserhalb Italiens geflogen werden?

 

Die N-Reg Sache ist eine, was Italien da abzieht gegen Besucher des Landes eine völlig andere. Vor allem dann, wenn dies nur für ein vermeintliches Luxusverkehrsmittel gilt, für andere aber nicht?

 

Diese Steuer widerspricht jeglichen normalen Prinzipien wie Staaten miteinander umzugehen haben. Sie widerspricht den Grundprinzipien der ICAO, welche die Reisefreiheit im Luftverkehr garantiert. Sie widerspricht den innerhalb zivilisierten Nationen völlig normalen Gepflogenheiten im Reiseverkehr.

 

Für uns heisst das nix anderes als Italien völlig und total zu boykottieren, bis die zur Vernunft kommen. Jede andere Reaktion und Rechtfertigungsversuche wird zwingend dazu führen, dass auch noch andere Pleiteländer auf ähnliche Ideen kommen, was dann das totale Ende der General Aviation und mittelfristig auch das des internationalen Individualverkehrs bedeutet. Denn was unterscheidet schliesslich ein 4 sitziges Privatflugzeug von einem Mobilehome oder einem Mittelklassewagen? Jup, letztere sind um Faktoren teurer. Also kann man gleich auch die besteuern?

Geschrieben
Ich verstehe das irgendwie nicht. Die drei Sätze stehen doch irgendwie in Wiederspruch zueinander?

 

Ich habe mal beim italienischen Fremdenverkehrsamt nachgefragt. Die wissen aber nix und warten auf Infos aus Rom

 

Gruss

Urs

 

Urs,

 

offenbar ist die Sache absurd genug, dass sich noch nicht mal die Italienischen Behörden selber die Finger dreckig machen wollen.

 

Tatsache ist, NUR und AUSSCHLIESSLICH privat gehaltene Flugzeuge ausländischer und nicht in Italien niedergelassener Bürger werden in Italien in Geiselhaft genommen. Keine Autos, Jachten, Schiffe, was auch immer.

 

Man kann nur hoffen, dass hier schnellstmöglich eine Masse von Klagen gegen diese Praxis am Europäischen Gerichtshof dieser unsäglichen Wegelagerei ein Ende bereitet, bevor die Idee bei anderen Staaten Schule macht und Reisen in Europa zum Russischen Roulette macht. Bis dahin bleib von Italien fern.

Geschrieben

Find das mit der Luxussteuer einfach ziemlich krass... Ich mag Italien zwar sehr gern, aber das geht zu weit. Naja, ab jetzt einfach Abstand halten von Lido und Co.:(

Weiß jemand, wies ausschaut, wenn man unten ist und dann streiken aber die Lotsen, kommt dann auch die Steuer zum Tragen oder gibts dafür eine Ausnahmeregelung?

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