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PPL beruflich nutzen?


Flieger Horst

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Danke Philip. Genau so sah ich das Anfangs auch, aber mit der ganzen Argumentation hier wird man dann unsicher.

 

Ich denke, Patrick sagt hier etwas wichtiges: Die Rechtsauffassung zwischen D und CH können sich tatsächlich massiv unterscheiden. Ich bekam gestern eine Antwort eines befreundeten Anwalts aus D und dort wird offenbar wesentlich restriktiver geurteilt. Da Steffen aber hier in der Schweiz operiert, denke ich, wir können es dabei bewenden lassen was Philip gesagt hat. Das macht Sinn und entspricht wohl auch dem, was hier gelehrt und gelernt wird.

 

Aus dieser Warte heraus war meine Antwort oben für die Fragestellung in der Schweiz falsch und ich habe sie daher entsprechend editiert.

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Sorry, aber das muss ein rieeeeeeeeesne Unterscheid zwischen der Schweiz und Deutschland sein:

In D gibt es wirklich nichts wo die Rechtslage so klar ist, dass sich nicht irgendwelchen Idioten finden die das dennoch bis vor die obersten Bundesgerichte durchklagen.

 

Gruss,

Florian

 

Florian....

 

es scheint tatsächlich ein Unterschied zu sein, wie die Dinge in Deutschland und hier angegangen werden. Philip zeigt hier die Rechtspraxis auf, wie ich sie aus der Schweiz eigentlich immer als gegeben angenommen habe. Ein mir bekannter Deutscher Anwalt, den ich mal angemailt hatte, schrieb mir hier aber eine viel komplexere Antwort, wie die gleiche Problematik in Deutschland beurteilt wird. Ich will hier absichtlich nicht ins Detail gehen um nicht noch weiter Verwirrung zu stiften, aber es zeigt mir schon, wieso dass Du und andere in Deutschland wesentlich konservativer mit solchen Dingen umgeht wie wir hier.

 

Daher denke ich, ist es in solchen Fragen schon wichtig zu unterscheiden, welche RECHTSSPRECHUNG in welchem Land gängig ist zu sowas. Denn auch wenn zumindest theoretisch die gleichen JAR's gelten, scheint die Auslegung durch die Behörden sich doch in wesentlichen Punkten zu unterscheiden.

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Die Frage, die ich mir stelle ist aber, ob man ihn nicht als beruflichen, nichtgewerbsmäßigen Flug einordnen müsste und falls dem so ist, welche Lizenz/Berechtigung man benötigt, um beruflich nicht gewerbsmäßige Flüge für andere durchführen zu dürfen.

 

Dies sind klare "Corporate-Flight's" und es benötigt nur eine PPL Lizenz. Es braucht auch kein Flight Operation Manual FOM.

 

Der Corporate-Pilot, der nur dafür da ist, seinen Chef mit einem auf diesem Chef (bzw. auf das Unternehmen) zugelassenem Flieger wird regelmäßig nicht gewerbsmäßig fliegen (da die Flüge nie einem unbestimmten Kreis von Personen angeboten werden). Dennoch kann ich nicht glauben, das hierfür PPL ausreichen soll

 

Du musst es nicht glauben aber es ist so. Für "Corporate-Flight's" reicht die PPL Lizenz. So ist es im Gesetz.

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_01/a100.html

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_222_1/a54.html

 

Wenn Dich Blocher als Privatchauffeur einstellt, brauchst Du auch kein Führerschein zur gewerbsmässigen Personenbeförderung.

Cat. B reicht solage die Limousine <3.5 to ist.

(Achtung: Leichentransporte gelten meines Wissens immer noch als gewerbsmässige Personenbeförderung)

 

Gruss

Marco

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