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PPL beruflich nutzen?


Flieger Horst

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Ich frage nochmal: Welche Lizenzen muss ein Pilot haben, der im Unternehmen zum Fliegen angestellt ist und während des Fliegens Lohn kriegt?

 

Das ist einfach: Mindestens CPL.

 

Florian

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Das ist einfach: Mindestens CPL.

Ist das so? Ich war bisher der Meinung CPL habe in erster Linie mit kommerziellem Personentransport zu tun.

 

Fragen wir doch mal umgekehrt:

Welche Privilegien beinhaltet ein CPL?

 

Ich kenne auf jeden Fall Piloten, die als (Teilzeit-)Angestellte Geld verdienen und kein CPL haben.

Hint: Zum Teil habe ich sogar bei solchen fliegen gelernt ;)

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JAR-FCL 1.110 (a) schraenkt die berufsmaessige Taetigkeit mit PPL explizit auf Schleppfluege und Fluglehrer ein!

(Und CH-Absetzflüge? Aber das ist OT...)

 

Wenn also im Unternehmen einer Lohn kriegt während er fliegt, muss er das CPL haben. Macht es nun einen Unterschied, ob er in seinem Stellenbeschrieb "Sachbearbeiter" oder "Pilot" stehen hat? Er wird während des Fluges vom Unternehmen bezahlt.

 

Und so Mätzchen von wegen "Heute bist Du 'offiziell' in der 'Freizeit' aber das kannst Du nächste Woche 'kompensieren'" würde ich schon fast als Vorsatz auslegen.

 

Hm. Also: Der Pilot muss zwangsweise freinehmen. Und darf das nicht anderweitig vom Unternehmen erstattet kriegen. Aber: Das muss dokumentiert sein (achtung auf all die Mitarbeiter mit Jahresarbeitszeit: "huch, ich war grad am Kompensieren drum weisch".)

 

Mit anderen Worten: Es ist möglich, aber vielleicht hilft ein kleines Schriftstück zwischen Chef und Pilot. Man deklariert klar, dass dies ein Freizeitflug ist, bei dem der Pilot nicht im Unternehmen "on duty" ist, sondern in seiner Freizeit operiert. Damit entzieht man sich auch dem Druck, jedes Wetter mitzumachen, man ist als Privatier nicht vom Chef "abhängig" (ob der dann am nächsten Tag allerdings am Kopierer noch freundlich grüsst, steht auf einem anderen Blatt).

 

(Sonst wären ja viele Corporate Piloten, insbesondere solche, die nicht vollzeit fliegen, doof, denn ein PPL würde ja reichen.)

 

Akademischerweise habe ich noch eine weitere interessante Frage: Muss man beim toten Chef neben dem Personenschaden auch noch den Schaden fürs Unternehmen bemessen?

 

Das Risiko, dass etwas passiert, ist nicht höher als bei allen anderen Flügen (wenn man seinen Prinzipien treu bleibt und Fortuna nett ist). Aber man ist rechtlich/lizenztechnisch in einem anderen Bereich (jedenfalls bin ich weiterhin dieser Meinung, bis man mir die entsprechende Regelung zeigt). Und darum schadet Fragen in meinen Augen gar nicht. Das hat nichts mit Obrigkeitsangst zu tun, eher mit persönlicher Risikoeinschätzung und -Entschärfung und Eventualplanung zu tun.

 

Bin ich ja froh, hat mein Chef zentnerweise Piloten, die tagaus, tagein nichts anderes tun :D

Da kann ich Schuster bei meinen Leisten bleiben (und nach Feierabend friedlich eine Runde drehen gehen ;) ).

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Alle paar Wochen die gleichen Fragen, die gleiche Theorie und die gleichen Antworten, die gleichen gespaltenen Haare und die gleichen Versuche einer juristischen Bewertung einer ganz einfachen Lebenssituation. Wenn man das so liest fragt man sich, wie ein Teil der Beitrager überhaupt zur Arbeit kommt. Braucht man eigentlich einen Lokführerschein, wenn man mit Bahn zum wechselnden Arbeitsort pendelt? Oder ist es auch möglich, dass die Komplexität der Lebenssituation den einen oder anderen überfordert?

 

Karsten

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ist es auch möglich, dass die Komplexität der Lebenssituation den einen oder anderen überfordert?

Definitiv, Karsten. Wer Fragen einfach mit "Pah, das interessiert doch keinen" beantwortet und "ich hab' keinen Bock mich mit dem Thema auseinanderzusetzen" durchschimmern lässt und im "mir fehlen die Argumente, ich versuchs mal auf die ganz plumpe Tour" Stil diskutieren will, ja, den würde ich wohl in oben erwähnte Gruppe einordnen. Sorry, aber das war eine Steilvorlage.

 

Wer das Thema nich ernst nimmt und keine Fakten bringen kann (die erste handfeste Info steht imo erst oben auf der dritten Seite), der darf ruhig in den Stammtisch klicken :005: ist weniger anspruchsvoll.

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Hallo Armin,

 

danke für den Link. Darin steht eigentlich bekanntes, aber sehr relevantes, wenn auch nur bedingt zu dieser Situation.

 

Philip Bärtschi , der diesen Artikel geschrieben hat, ist ja hier ein Forumsmitglied. Und die Rechtsunsicherheit ist hier ja wie wir sehen immens. Daher wäre eine Klärung der Ausgangslage ausgesprochen begrüssenswert, damit dem Spekulieren und Laiengequatsche (und hier schliesse ich mich selber klar ein) hier ein Ende gesetzt werden kann.

 

(Gelöscht, bitte schaut den Beitrag von Philip Bärtschi weiter unten an)

 

Es ist immer wieder ernüchternd, dass die Gesetzgeber per se nützliche Möglichkeiten zur Nutzung des privaten Flugzeuges und der PPL Lizenz auf diese Art unterbinden.

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und genau diese Bestimmung, dass man lieber ein CPL haben sollte,haben mich zu den Überlegungen der Dutytime(überschreitung) gebracht. Der Pilot hat ein CPL..was noch nicht heisst, dass der Flug dann nach kommerziellen Richtlinien durchgeführt werden muss. Ich denke an die vielen Businessjets, die auf privater Basis geflogen werden (meist durch CPL oder ATPL InhaberInnen). Aber Dutytime-limitations, wie sie unter commercial gelten, gelten dort nicht: Besitzer ist PAX (+ Family)..ergo Privatfliegerei pur.

 

Für FI in der Schweiz ist die Schulerei zumindest in einer RF auch privat! Keine Zeitlimiten! Aufpassen muss man erst, wenn man das kombiniert mit einer kommerziellen Fliegerei! Rechnen angesagt!

 

Gruss Andreas

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Ihr kommt noch recht gut zurecht mit diesen Airlaws! Also verstehe ich das jetzt richtig? Den Chef während bezahlter Arbeitszeit herumfliegen liegt nicht drin, da dies eindeutig kommerziell definiert werden kann. Gegen Entgelt Rundflüge durchführen schon, sogar wenn diese öffentlich publiziert sind - wenn ich dies über einen Club oder Flugplatzbetreiber ohne Auftragannahme mache, sozusagen von ihm privat die Kunden (seine Kunden) "anvertraut" bekomme?

 

...Sogar öffentlich mit Publikation - ohne Verdienst (nur Unkostendeckend nach BAZL-Definition), wenn's Hafttechnisch über einen Verein geht.

 

Und weiter verstehe ich, dass der grösste versicherungstechnische Haken darin besteht, dass Schadensundeckung durch den möglichen fahrlässigen oder absichtlichen Unfall entstehen kann... Also deswegen das BAZL LAWs ausspricht. Wir würden trotz einem wissentlich möglichen Versicherungsrückzug - aufgrund unseres aviatischen Viruses - doch in unsere Kisten hocken und noch Leute mitnehmen.

 

Sauerei, da sind wir doch alle selber Schuld. Entweder müssen wir lernen, dass wir nur Private Nichtskönner sind oder weniger Versicherungsbelastende Incidences produzieren.

 

Möglich wäre hinter diesen LAWs ein weiterer Hintergrund - Der Schutz des Gewerbes. Man stelle sich vor, jeder kann jeden nach belieben und freiem Entgelt herumkutschieren... Die Taxifahrer hauen sich ja jetzt schon beinah ihren Wagenheber über die Scheitel.

 

Fazit, jeder vom eigenen Angestellten herumgeflogener Chef ist ein Kunde weniger im Luftfahrtgeschäft und ein zu hohes Unfallrisiko für die Versicherungen. Versicherungen sind limitiert durch unmögliche Gesetzeslockerungen, welche wiederum rückwirkend von Versicherungen her wieder durch natürliche prämientechnische Maximalgrenzen gegeben sind - ohne dass die Luftfahrtindustrie zusammenbricht. Nicht vergessen, die Private Fliegerei ist für einige Beteiligte ebenfalls ein Geschäft!

 

PS: Achtung, Ironie in Beitragsteilen!

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Definitiv, Karsten. Wer Fragen einfach mit "Pah, das interessiert doch keinen" beantwortet und "ich hab' keinen Bock mich mit dem Thema auseinanderzusetzen" durchschimmern lässt und im "mir fehlen die Argumente, ich versuchs mal auf die ganz plumpe Tour" Stil diskutieren will, ja, den würde ich wohl in oben erwähnte Gruppe einordnen. Sorry, aber das war eine Steilvorlage.

 

Wer das Thema nich ernst nimmt und keine Fakten bringen kann (die erste handfeste Info steht imo erst oben auf der dritten Seite), der darf ruhig in den Stammtisch klicken :005: ist weniger anspruchsvoll.

 

Wärst du bitte so freundlich, mir nicht Dinge in den Mund zu legen, die ich nicht gesagt habe? Wenn es dir wirklich unmöglich ist darauf zu verzichten, würde ich es wenigstens begrüßen, wenn du in der Wortwahl, die du mir andichten willst, etwas selektiver wärst.

 

Steilvorlage? Da muss ich doch etwas schmunzeln. Diese Beiträge, die periodisch mit erheblicher Regelmäßigkeit immer wieder angebliche Haftungs- oder gar Regulierungslücken aufdecken, leben vor allem deshalb, weil es offenbar viel schöner ist, sich in der entdeckten Ungerechtigkeit zu sonnen. PPL und CPL sind hervorragend und seit Jahrzehnten bewährt gegeneinander abgegrenzt. Die Eingangsfrage stellt sich indes nur, wenn man aus allgemeiner Verunsicherung jeden Tag aufs Neue Richtlinien für das eigene Verhalten sucht. Das ist das wirklich besorgniserregende. "Fliege ich kommerziell, wenn ich als Software-Entwickler in einem gecharterten Flugzeug vom Regel-Arbeitsort zum Projektort fliege?" "Ist ein verunfallter Chef mehr "wert" als z.B. der Praktikant?"

 

Bei allem nötigen Respekt, aber Teile der Diskussion sind doch grotesk! Dann immer wieder das Totschlag-Argument: "Wo steht das?" Braucht ihr wirklich für jede Handlungsmaxime einen Satz, der es euch erlaubt? Ist es inzwischen Tief im Bewusstsein verwurzelt, dass verboten sein muss, was nicht erlaubt ist?

 

Urs erzählt uns gebetsmühlenartig, wie wichtig Kloten GA IFR für seine Trips nach Salzburg ist und nun soll das alles illegal sein? Angestellter, Selbstständiger - wo ist der Unterschied. Lest euch doch bitte nochmal die Geschichte mit den "Priviledges" an und lest einfach mal den Unterschied PPL zu CPL. Ich bin sicher, die hier postenden, gesetzestreuen Bürger können das aus dem FF zitieren. Die anderen werden es blitzschnell ergooglen. Die Richter, die damit seit ca. 70 Jahren erfolgreich umgehen, haben damit auch kein Problem.

 

Da war nur diese „kleines gallisches Dorf“, diese kleine Kommune in einem Forum, die es anders sah ...

 

Der Diskussionsverlauf zeigt ganz fürchterlich deutlich, wie tief "Führung" und Gesetz/Erlaubnis im Anspruchs-Bedürfnis gegenwärtiger Bürger verankert ist.

 

Karsten

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Da hab ich ja etwas angestossen.

Über die Vor- und Nachteile eines solchen Fluges bin ich nun sehr gut aufgeklärt.

Ein Dankeschön an Alle.

Mir ist schon bewusst, dass die Diskusion etwas emotional werden kann.

Ich finde, dass man sich im Forum auf das Objektive beschränken sollte. Bedenkt bitte Eure Wortwahl, wenn Ihr Eure Kommentare gebt.

Vielleicht überlegen sich manche Mitglieder das Flightforum zu verlassen. Es wäre etwas schade um die Qualität in der Zukunft.

 

Wenn man sich nicht sicher ist, muss man nur wissen, wie man das Recht beugen kann: :)

 

Ich nehme an, dass du deinen Chef mit deinem Auto zum Flughafen mitnimmst. Verrechne einfach diese Fahrt in der Höhe der Flugkosten und fliege ihn danach gratis zum Meeting. Das BAZL kann dir nicht vorschreiben, wieviel du für deine Fahrdienste (Haus/Flugplatz) verrechnest. :009:

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Bei allem nötigen Respekt, aber Teile der Diskussion sind doch grotesk! Dann immer wieder das Totschlag-Argument: "Wo steht das?" Braucht ihr wirklich für jede Handlungsmaxime einen Satz, der es euch erlaubt? Ist es inzwischen Tief im Bewusstsein verwurzelt, dass verboten sein muss, was nicht erlaubt ist?

 

Sorry, aber nur beim groteskt sind wir uns einig. Ich finde den hier in einigen Beitraegen dargestellten Salonlibertarismus erstaunlich und in diesem Kontext hoechst Bedenklich!

 

Ja, es ist nun mal so, dass man einen Flug nur dann durchfuehren darf, wenn man die erforderlichen Berechtigungen dafuer besitzt und eben gerade nicht so, dass man grundsaetzlich alles in der Luft darf, was nicht explizit verboten ist. Zudem ist es Aufgabe des PIC, selbstaendig sicher zu stellen, dass er die erforderlichen Berechtigungen hat.

 

Nun fragt ein junger, unerfahrener Fliegerkollege genau danach, welches denn in einer zugegebenermassen eher komplizierten Situation die notwaendigen Berechtigungen sind. Und was machen gerade einige der alten Hasen, die es besser wissen muessen? Nein, nicht etwa dem jungen Kollegen helfen, ihn darin bestaerken, dass er genau das richtige gemacht hat (naemlich fragen wenn man was nicht weiss), sondern mehr oder weniger offen darueber laestern, dass sich hier doch tatsaechlich jemand an die Vorschriften halten will (er solle doch nicht fragen, was er duerfe, sondern einfach fliegen).

 

Sorry, aber gerade euch in der Schweiz steht es voellig frei, einen Volksentscheid zu organisieren, dass man grundsaetzlich in der Luft alles darf, was man will. Tut das und laestert nicht hier im Forum ueber Menschen, die sich an demokratisch entstandene Gesetze halten wollen!

 

Gruss,

Florian

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... Salonlibertarismus ... Nein, nicht etwa dem jungen Kollegen helfen, ihn darin bestaerken, dass er genau das richtige gemacht hat (naemlich fragen wenn man was nicht weiss) ...

 

Offenbar kann man die Liste der Totschlagsargumente beliebig erweitern. Selbstverständlich ist die Frage an sich als Prinzip gut und richtig. Und genausogut dürfen Leute wie ICH fragen, wie es denn mit der Ausbildung und dem Empfänger-Wissen bestellt ist, wenn sich solche Fragen stellen. Wenn ich die Selbstauskunfts-Profile ansehe, diskutieren hier Leute mit dem selbst verteilten Status "Privatpilot" und geben hier langjährige Flugerfahrung vor. Ja, dann darf man doch mal fragen, wie an den Schein gekommen wurde. Als Angestellter zu Fliegen und für die Flugzeit das Gehalt ruhen zu lassen - so lesen sich einige Vorschläge hier - hat das Attribut "Frage" längst überschritten. Ich habe dafür keinen Beifall erwartet, denn ich sehe auch, dass Haarspalterei Teilziel eines Forums ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass längst keine Haare mehr gespalten werden.

 

Karsten

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Hallo zusammen

 

Ich wurde von einem Forumsmitglied gebeten, mich hier kurz einzuschalten um versuchen Klärung zu schaffen.

Das Thema „Gewerbsmässigkeit“ ist dem Grundsatze nach ein sehr einfaches, wobei ich obiger Aussage widersprechen muss, dass die Definition auch unseren Gerichten völlig klar ist. Mir ist kaum ein Entscheid zu dieser Frage bekannt (vielleicht zwei oder drei) und es gibt immer wieder interessante Fragen, die in einen Graubereich fallen. So auch das vorliegende Problem.

 

Aus meiner Optik ist ein Flug als Pilot während der Arbeitszeit, nur weil man während diesem Flug ein Gehalt bezieht, nicht zwingend als gewerbsmässig zu qualifizieren. Gewerbmässig ist er, wenn mehr als die in Art. 100 Abs. 1 LFV definierten Kosten verlangt werden UND der Flug einem unbestimmten Kreis von Personen angeboten wird. Wenn letzteres nicht der Fall ist, kann ohnehin nicht von Gewerbsmässigkeit gesprochen werden (zumindest nach bisherigem Recht). Fraglich ist nun, ob der Pilot bei öffentlichem Anbieten aufgrund des Empfangs von Lohn in die Gewerbsmässigkeit fällt. Wie es in der Juristerei meist der Fall ist, gibt es wohl für beide Ansichten Argumente. Ich neige aber dazu, den Flug auch in diesem Fall als nicht gewerbsmässig zu qualifizieren, sofern der Lohn nicht als Entschädigung für den Flug entrichtet wird und sofern es nicht zum Pflichtenheft des Piloten gehört, für den Chef solche Flüge durchzuführen. Ausschlaggebend ist einzig, welche Entschädigung für den konkreten Flug bezahlt wird oder als Entschädigung für den Flug verstanden werden muss. Im Optimalfall wäre es also tatsächlich mit der Situation zu vergleichen, dass der Arbeitnehmer den Chef mit dem Auto mitnimmt und vielleicht eine Benzingeld erhält.

 

Ich muss allerdings sagen, dass ich den Thread hier nur kurz überflogen habe und obiges keine verbindliche Auskunft ist. So etwas muss gewissenhaft geprüft werden und wenn jemand eine verbindliche Auskunft benötigt, würde ich mich natürlich im Detail mit der Frage befassen … Kontaktdetails auf meiner Webseite: www.baertschi-legal.ch).

 

Hoffe, das hilft etwas weiter.

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Aus meiner Optik ist ein Flug als Pilot während der Arbeitszeit, nur weil man während diesem Flug ein Gehalt bezieht, nicht zwingend als gewerbsmässig zu qualifizieren. Gewerbmässig ist er, wenn mehr als die in Art. 100 Abs. 1 LFV definierten Kosten verlangt werden UND der Flug einem unbestimmten Kreis von Personen angeboten wird. Wenn letzteres nicht der Fall ist, kann ohnehin nicht von Gewerbsmässigkeit gesprochen werden (zumindest nach bisherigem Recht)...

 

Lieber Philipp,

 

vielen Dank für Dein natürlich sehr fundiertes Statement zum Thema. Leider fehlt aus meiner Sicht ein Themenkomplex in der Antwort und es wäre klasse, wenn Du dazu auch eine Perspektive hättest und kurz antworten könntest.

 

Es ist auch aus meiner Sicht relativ offensichtlich, dass der hier beschriebene Flug nicht gewerbsmäßig ist. Die Frage, die ich mir stelle ist aber, ob man ihn nicht als beruflichen, nichtgewerbsmäßigen Flug einordnen müsste und falls dem so ist, welche Lizenz/Berechtigung man benötigt, um beruflich nicht gewerbsmäßige Flüge für andere durchführen zu dürfen.

 

Der Corporate-Pilot, der nur dafür da ist, seinen Chef mit einem auf diesem Chef (bzw. auf das Unternehmen) zugelassenem Flieger wird regelmäßig nicht gewerbsmäßig fliegen (da die Flüge nie einem unbestimmten Kreis von Personen angeboten werden). Dennoch kann ich nicht glauben, das hierfür PPL ausreichen soll - und schliesse das konkludent aus JAR-FCL 1.110 (a) da hier drei klare Fallgruppen der berufsmäßigen nichtgewerblichen Fliegerei mit PPL abschliessend aufgelistet sind.

 

Was denkst Du?

 

Gruss,

Florian

 

P.S.: Die Anmerkung, dass dies ein durchaus komplexer Sachverhalt ist und daher relative Sicherheit nur eine individuelle legal opinion liefern kann habe ich weiter oben auch schon mal gemacht - kam aber bei einigen postern nicht so gut an ;-)

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Ich empfehle dem Threadstarter, einfach mal dem BAZL anzurufen. Das habe ich auch schon gemacht und die Antworten waren weit weniger Nervenaufreibend, wie Diskussionen in Foren. Nur so als Input...

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IMHO unterscheidet sich die Rechtssprechung in DE und CH da erheblich - einfach um es mal gesagt zu haben, wenn Deutsche dann Schweizern sagen, das sei garantiert...Deutschland fasst das ganze ziemlich enger, soweit ich das gelesen habe (d.h. man ist schneller kommerziell unterwegs).

 

Ich persönlich weiss nicht mal, wie weit da FCL wichtig ist und wie weit nationale Gesetze, also halt ich die Klappe. Was ich oben geschrieben habe, habe ich so gelernt, dementsprechend bei der Prüfung angekreuzt und bin damit durchgekommen.

 

Anscheinend ist es, nach dem was Philip geschrieben hat, gar nicht so falsch, wie man auf Grund mancher Antworten hätte meinen können.

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Mir ist kaum ein Entscheid zu dieser Frage bekannt (vielleicht zwei oder drei) und es gibt immer wieder interessante Fragen, die in einen Graubereich fallen.

 

Wenn kaum ein Entscheid bekannt ist, liegt ja auch die Annahme nahe, dass hier nie entschieden werden musste, weil die Rechtslage klar ist.

 

Karsten

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Wenn kaum ein Entscheid bekannt ist, liegt ja auch die Annahme nahe, dass hier nie entschieden werden musste, weil die Rechtslage klar ist.

 

Sorry, aber das muss ein rieeeeeeeeesne Unterscheid zwischen der Schweiz und Deutschland sein:

In D gibt es wirklich nichts wo die Rechtslage so klar ist, dass sich nicht irgendwelchen Idioten finden die das dennoch bis vor die obersten Bundesgerichte durchklagen.

 

Gruss,

Florian

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Wenn kaum ein Entscheid bekannt ist, liegt ja auch die Annahme nahe, dass hier nie entschieden werden musste, weil die Rechtslage klar ist.

Hö? Das heisst eher, dass kaum Fälle verfolgt werden - oder kaum Fälle zu verfolgen sind.

Wenn ein Fall vor dem Richter landet, gibt es eine Entscheidung, ob die Rechtslage nun klar war oder nicht.

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Ich habe Philip den Link zum Forum geschickt und ihn lieb gefragt, ob er mal vorbeischauen möchte, falls Lust und Zeit. An der Stelle ein grosse Danke an dich Philip! Ich finde er hat sich unmissverständlich ausgedrückt und zeigt auf, dass die Sache nicht schwarz oder weiss ist und Urteile allenfalls auch von Richters Laune und subjektiver Ansicht abhängig sein können! Wenn dem nicht so wäre und die Gesetze schwarz/weiss und unmissverständlich wären gäbe es wahrscheinlich keine Anwälte. Ich würde auch weiter vorschlagen, dass wir Philip ohne weiter zu löchern ziehen lassen und uns mit seiner Antwort - die zufriedenstellend ist - zufrieden geben. Anwalt ist sein Beruf und irgendwo muss man auch fähig sein an einem bestimmten Punkt eine eigenen Entscheidung treffen zu können. Wenn man seine Ansicht überprüfen will, stelle man sich vor man stünde mit seinen Ansichten und Argumenten vor einem Richter und wolle ihn damit von der Richtigkeit überzeugen, wenn man dann noch zu seiner Meinung stehen kann, dann soll man sich für ein go entscheiden. So bleibt man sich irgendwie auch noch selber treu.

 

Ich möchte noch erwähnen, dass Philip mal eine echte Haft- Versicherungstechnische Knacknuss für die FGZO gelöst hat und dabei Unerwartetes (mindestens aus meiner Sicht) aufgedeckt hat und so manchen überrascht hat. Es ging um einen hypotetischen Fall der den Club hätte salop hochgehen lassen können, von dem man annahm, dass mit bestimmten Schachzügen dem Untergang vorgebeugt wäre. Dem war dann nicht so... aufgedeckt dank Philip. Also, wer fragen hat gehe zu ihm, er ist wirklich kompetent!

 

Roy

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Urs erzählt uns gebetsmühlenartig, wie wichtig Kloten GA IFR für seine Trips nach Salzburg ist und nun soll das alles illegal sein?

 

Nein, diese Flüge sicher nicht. Erstens bewege ich mein eigenes Flugzeug und kann allenfalls die Kosten als Spesen verrechnen. Zweitens kriege ich nix dafür bezahlt und drittens biete ich den Flug nicht öffentlich an.

 

Die Eingangsfrage stellt sich indes nur, wenn man aus allgemeiner Verunsicherung jeden Tag aufs Neue Richtlinien für das eigene Verhalten sucht. Das ist das wirklich besorgniserregende. "Fliege ich kommerziell, wenn ich als Software-Entwickler in einem gecharterten Flugzeug vom Regel-Arbeitsort zum Projektort fliege?" "Ist ein verunfallter Chef mehr "wert" als z.B. der Praktikant?"

 

Karsten, das trifft den Nagel auf den Kopf. Dass die Unsicherheit aber derart massiv ist liegt aber auch zu einem grossen Teil an der teilweise extrem widersprüchlichen Rechtssprechung und wie damit umgegangen wird.

 

Philip hat ja nun aus der Sicht des Fachmanns die Sache nochmal dargelegt, vielen Dank. Damit hoffe ich, ist die Sache gegessen.

 

Der Diskussionsverlauf zeigt ganz fürchterlich deutlich, wie tief "Führung" und Gesetz/Erlaubnis im Anspruchs-Bedürfnis gegenwärtiger Bürger verankert ist.

 

Das hingegen stimmt und ist in der Tat beunruhigend.

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Sorry, aber das muss ein rieeeeeeeeesne Unterscheid zwischen der Schweiz und Deutschland sein: In D gibt es wirklich nichts wo die Rechtslage so klar ist, dass sich nicht irgendwelchen Idioten finden die das dennoch bis vor die obersten Bundesgerichte durchklagen.

 

Gruss,

Florian

 

Populistische Allgemeinplätze mit geringes Aussagekraft.

 

Patrick, wenn kaum etwas entschieden werden muss, bedeutet es vor allem, dass insgesamt wenig Strittigkeit besteht. Zur Strittigkeit bedarf es wenigstens zweier Positionen, die sich z.B. wie hier vorgetragen darstellen. Offenbar ist die Lebensrealität aber weit davon entfernt, genau diese Umstände als strittig zu betrachten, sonst würden die Sachen dauernd vor Gericht landen.

 

Karsten

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