Flieger Horst Geschrieben 5. Dezember 2011 Geschrieben 5. Dezember 2011 Hallo zusammen. Ich stehe nun kurz vor der praktischen Prüfung zur PPL. Mein Chef fragt gelegentlich wie weit ich bin. Jetzt zur Frage: Neulich meinte er, dass wir dann zu den Geschäftstreffen fliegen könnten. Ich wusste nicht, was ich darauf sagen sollte. Wenn wir mit meinem privaten Auto fahren würden, bekomme ich natürlich meine Kosten erstattet. Ausserdem stört sich keiner daran, dass ich keinen Personen-Beförderungsschein habe, wie es für Taxifahrer vorgeschrieben wäre. Wie sieht es in der Fliegerei aus? Kann ich während der Arbeitszeit mit dem Chef zum Meeting fliegen? Mein Theorieordner lässt da etwas Spielraum in der Interpretation. Die Sache ist dann doch etwas knifflig. Danke für Eure Antworten. Steffen Zitieren
ArcticChiller Geschrieben 5. Dezember 2011 Geschrieben 5. Dezember 2011 Solange Du kein Geld verlangst, ist es nicht beruflich. Dein Chef ist nichts anderes, als jeder andere Passagier auch. (In Amerika dürfte der Chef jetzt 50% der Betriebskosten übernehmen. Weiss leider nicht Bescheid in CH.) Edit: Mir ging zwar ähnliches durch den Kopf, wie Markus. Ich schlage aber vor, hier die Theorie zu besprechen, welche auch im Rahmen der PPL-Prüfung wichtig ist. Ich würde einfach die Bedingung stellen, einen Tag vor dem Geschäftstermin zu fliegen. Wenns nicht klappt, den Zug nehmen. Zitieren
Markus D. Geschrieben 5. Dezember 2011 Geschrieben 5. Dezember 2011 Hallo Steffen, ich nehme an Du machst Deine PPL-Ausbildung nach VFR. In diesem Kontext rate ich dringend ab diese Art der Fliegerei für Geschäftstreffen zu nutzen. Auch wenn dies rechtlich theoretisch möglich ist sind zeitkritische Termine für die VFR-Fliegerei Gift. Die Kombination aus Unvorhersehbarkeit beim Wetter und der Druck den Flug pünktlich durchführen zu müssen weil ja der Chef noch mitfliegt endet leider ganz schnell mal als Unfallbericht beim BFU. Ich erinnere mich sogar an einen Unfallbericht wo geschäftlicher Termindruck zu einem VFR-Flug unter de-facto IFR-Bedinungen verleitet haben .... leider mit schlechtem Ausgang. Ciao, Markus :005: Zitieren
Cheshunt Geschrieben 5. Dezember 2011 Geschrieben 5. Dezember 2011 Ja, aber ist wieder mal die passende Antwort. Ja sicher kann die Firma die Kosten übernehmen. Passiert ein Unfall und es entsteht ein "Personenschaden" kommt natürlich die "Haftungsfrage". Die ist beim PKW genauso unklar wie beim Flugzeug, oder zahlt das idie "Genossenschaft" als Arbeitsunfall? VFR beruflich geht schon, aber ohne Termin Garantie. Die eigentliche Entscheidung ob man zum Termin kann fällt fast immer erst am Flugtag. Blöd für die Plannung ;-) eine Zahnbürste für die Nacht gehört ja eh zur Standart VFR Ausrüstung. Zitieren
bleuair Geschrieben 5. Dezember 2011 Geschrieben 5. Dezember 2011 Solange Du kein Geld verlangst, ist es nicht beruflich. Das sehe ich in diesem Beispiel nicht so. Wird der Flug während der Arbeitszeit durchgeführt, erhält der Pilot vom Chef eine Entschädigung. Abgesehen davon frage ich mich auch, ob dies versicherungstechnisch alles so einfach sein sollte. Während der Arbeitszeit trägt der Arbeitgeber gewisse Risiken. Die Termintreue wurde bereits erwähnt. Schon in der Frage "PPL beruflich nutzen" steckt ein Widerspruch. Ich würde mir die Idee aus dem Kopf schlagen - oder gleich die CPL SEP VFR anhängen. (Abgesehen davon, wenn der Chef einen Nutzen in der Fliegerei sieht, dann würde er vielleicht auch die Ausbildung CPL/IR übernehmen? Das wäre dann ja eine amortisierbare Investition...) Zitieren
ArcticChiller Geschrieben 5. Dezember 2011 Geschrieben 5. Dezember 2011 Mit der Arbeitszeit hast Du Recht. Es darf vielleicht nicht während der Arbeitszeit sein. Ich möchte nur festhalten, dass es ein ganz normaler Passagierflug ist, solange kein Geld fliesst und man gerade nicht arbeitet. Das PPL ist dann privat genutzt, um an den Berufstermin zu kommen. Die Lizenz selbst wird ja nicht beruflich genutzt, da kein Geld fliesst und es nicht zur Arbeitszeit zählt. Bei letzterem Punkt weiss ich aber nicht, wie sich das Verhält. Wenns keine Arbeitszeit ist, ist man auf der sicheren Seite. Zitieren
Flieger Horst Geschrieben 5. Dezember 2011 Autor Geschrieben 5. Dezember 2011 Das sehe ich in diesem Beispiel nicht so. Wird der Flug während der Arbeitszeit durchgeführt, erhält der Pilot vom Chef eine Entschädigung. Genau Das meinte ich (habe es aber nicht erwähnt). Fliegen während der Arbeitszeit!? Für die Fahrt zum Meeting muss ich ja auch kein Berufskraftfahrer sein. Abgesehen davon ist es natürlich schwer, wenn das Wetter nicht mitspielt oder man unter Zeitdruck steht. Ich verstehe Euren Einspruch vollkommen. Wenn ich zurück blicke, hätte man aber so manche Fahrt kürzer gestalten können.:) Mir geht es mehr um den rechtlichen Aspekt der Frage. Zitieren
sirdir Geschrieben 5. Dezember 2011 Geschrieben 5. Dezember 2011 Sorgen machen würde ich mir, wenn der Jobtitel plötzlich Pilot wäre oder der Lohn nur noch dafür käme. Ansonsten, wenn man dann nicht mal mehr mit dem Chef wohin fliegen kann, statt zu fahren, ist es wohl echt an der Zeit die Lizenz an den Nagel zu hängen. Zitieren
Flieger Horst Geschrieben 5. Dezember 2011 Autor Geschrieben 5. Dezember 2011 Nun ja... Wenn man es genauer betrachtet, will ich meine Lizenz nicht gleich aufs Spiel setzen. Schon aus diesen Grund werde ich das lieber sein lassen. Die CPL/IR durch die Firma bezahlt zu bekommen, ist wohl eher ein Wunschtraum. Danke für Eure schnellen Antworten und eine geruhsame Nacht. Steffen Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 6. Dezember 2011 Geschrieben 6. Dezember 2011 will ich meine Lizenz nicht gleich aufs Spiel setzen Ungeachtet der vorangegangenen Diskussion soviel von mir zu dem Thema: Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes sagen: Du riskierst gar nichts wenn du mit deinem Chef ans Meeting fliegst. Der Chef ist Passagier wie jeder andere auch der sich an den Kosten beteiligen kann oder nicht. Dabei ist sowohl die Abmachung über die Kostenbeteiligung als auch die Festlegung der Höhe der Kostenbeteiligung als auch die Verbuchung der Zeit eine Sache zwischen euch beiden und geht niemand was an. Dem Argument gegen die Thematik 'VFR' und 'ans Meeting fliegen' stimme ich zu. Wenn schon, tu dir den Gefallen und mach das IFR (noch dann wirst du Bedingungen antreffen, die einen Flug verunmöglichen). Markus Zitieren
joh-k Geschrieben 6. Dezember 2011 Geschrieben 6. Dezember 2011 Hallo Steffen Nur als Ergänzung zur "Lösung" CPL. Solange Du mit einem gemieteten Flieger herumgurkst, ändert das CPL nichts an Deinen Rechten und Pflichten. Nur wenn Du in Auftrag eines dazu konzessionierten Luftfahrunternehmens arbeitest, gelten andere Gesetze. Aber nur also Info, das primäre Problem ist, gemäss Vorrednern, kaum im juristischen Bereich und es wird Dir wohl auch niemand die Lizenz wegnehmen, weil Dein Chef Dein Passagier ist. Und um ganz sauber zu laufen, könntest Du ja während dem Flug auf "einstempeln" verzichten. Das Problem mit dem Termindruck gegenüber dem Wetter und die geschäftlichen Gedanken gegenüber wenig Flugerfahrung löst es dennoch nicht... Daher unbedingt Vorsicht walten lassen. Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 6. Dezember 2011 Geschrieben 6. Dezember 2011 Eins noch zum Chef. Obacht, wenn der zu den wenigen Leuten gehört, die noch richtig viel Geld verdienen. Als Mieter eines Flugzeuges bist du nur mit jenem Betrag Haftpflicht versichert, den der Halter abgeschlossen hat. 5 Mio für einen 2 Plätzer und 10 Mio für einen 4 Plätzer reichen schnell nicht mehr, wenn ein tödlich Verunfallter mehrere Hunderttausend im Jahr gemacht hat. Hans Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 6. Dezember 2011 Geschrieben 6. Dezember 2011 Hallo Steffen, wie es Johannes sagt, RECHTLICH gibt es damit kaum Probleme, solange Du diese Flüge im privaten Rahmen durchführst. Es wird in diesem Zusammenhang oft genug sofor "VERBOTEN" geschrien, ohne dass man das professionell abklärt. Wenn Du eine rechtliche Auskunft dazu haben möchtest, dann wende Dich an Deine Flugschule oder an einen Anwalt oder den Rechtsdienst des Aeroclubs. Der kann Dir weiterhelfen. Persönlich sehe ich in einem Flug, den Dein Chef bezahlt, noch lange keinen gewerbsmässigen Flug. Gewerbsmässigkeit heisst nämlich u.a. auch, dass Du Dein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis richtest, was Du ja nicht tust. Daher ist Dein Chef ein Passagier, wie jeder anderer auch, der Dich für einen Flug bezahlt. Du hast keine Gewinnabsicht, sondern willst Zeit sparen in Deiner normalen Arbeit. Meine Ansicht, keineswegs als rechtliches Gutachten zu verstehen, aber so versteh ich das. Sogesehen spricht nicht viel dagegen, bei entsprechenden Bedingungen Deine Lizenz dazu zu nutzen, geschäftlich unterwegs zu sein. Wie Du ja sagst, im Privatauto darf man das schliesslich auch ohne Berufschauffeur zu sein. Im Gegenteil, wer einen Chef hat, der die Privatfliegerei auf diese Art fördert, dem ist eigentlich nur zu gratulieren. Was Ihr abklären müsst ist die Versicherungsfrage. Während der Arbeitszeit ist das nämlich anders als wenn Du ausserhalb der Arbeitszeit unterwegs bist, genau so mit dem Privatauto übrigens. Klär das also ab. Und das klar unter dem Gesichtspunkt, was auch Hans hier schreibt. Wichtig ist vor allem, dass Du und Dein Chef Euch klare Regeln für diese Art Fliegerei setzt. An Bord und während der Reise bist DU der Chef, nicht er. Wenn Du sagst, No-Go dann ist es so und der Chef muss wissen, dass dann fertig ist. Egal wieviele Meetings in die Hose gehen. Wenn er das akzeptiert, würde ich mal darauf eingehen und an einem wirklich problemlosen Tag einen für Dich problemlosen Flug auch machen. Welche Strecken wären das denn? Immer die gleichen? Dann kannst Du Dich auch darauf vorbereiten oder sogar die Strecke im Vorfeld mal abfliegen und vor allem auch eine Art Standardplanung erstellen, die Du dann im aktuellen Fall nur noch anpassen musst. Solange Du Dich nicht unter Druck setzen lässt und sich Dein Chef an die Spielregeln hält, sehe ich damit vor allem in den Sommermonaten kaum ein Problem. Wende einfach alle Regeln an, die Du bei jedem Privatflug sonst auch anwendest. Konservativ planen und nicht unter Druck setzen lassen, das kann man nicht genug sagen. Dann kannst Du von diesem Chef sicherlich viel profitieren. Und er sieht, was für einen verantwortungsbewussten Mitarbeiter er in Dir hat. Rein meine Meinung, bin weder Anwalt noch gehe ich nur noch mit dem Anwalt aus dem Haus..... Zitieren
Chipart Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 Persönlich sehe ich in einem Flug, den Dein Chef bezahlt, noch lange keinen gewerbsmässigen Flug. Gewerbsmässigkeit heisst nämlich u.a. auch, dass Du Dein Angebot an einen unbestimmten Personenkreis richtest, was Du ja nicht tust. Daher ist Dein Chef ein Passagier, wie jeder anderer auch, der Dich für einen Flug bezahlt. Du hast keine Gewinnabsicht, sondern willst Zeit sparen in Deiner normalen Arbeit. So einfach ist das imho leider nicht, und deswegen wird kaum ein Weg um ein rechtliches Gutachten herum fuehren. Auch ein angestellter Pilot im Werksflugverkehr bietet seine Leistung nicht einem unbestimmten Personenkreis an und fliegt dennoch berufsmaessig. Die Abgrenzung ist extrem unscharf. Wenn man eh fliegt und den Chef mitnimmt,mdann ist das sicher klar - aber was, wenn man ohne den Chef nicht geflogen, sondern mit dem auto gefahren waere? Was, wenn man nur wegen des Fliegens zu dem Meeting zu dem Meeting mitgenommen wird? Was, wenn man dann zu dem Meeting doch nicht mit darf, sondern nur fliegen soll? Gruss, Florian Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 Hallo Wenn man eh fliegt und den Chef mitnimmt,mdann ist das sicher klar - aber was, wenn man ohne den Chef nicht geflogen, sondern mit dem auto gefahren waere? Was, wenn man nur wegen des Fliegens zu dem Meeting zu dem Meeting mitgenommen wird? Florian, nun sind wir bereits knapp am Ersticken ob all der Regulierungsflut in jedem Lebensbereich und du auserwählst Situationen, die sicher auch noch genaustens zu regeln wären. Sind wir eigentlich erwachsene, selbstverantwortliche Bürger oder muss über jeden Schwachsinn ein staatliches Regelwerk gelegt werden? Gruss HB-UBS Zitieren
joh-k Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 Florian, bei einem Werkspiloten ist der Flug die Arbeit, welche zum Einkommen führt. Im obigen Fall wäre der Flieger das Transportmittel zum Arbeitsort - das sind Welten. Wie auch Urs schon sagte, braucht es ja auch keine Taxi-Prüfung, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. :005: Zitieren
DaMane Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 So einfach ist das imho leider nicht, und deswegen wird kaum ein Weg um ein rechtliches Gutachten herum fuehren. Kann mir nun wirklich nicht vorstellen, daß sich die Frage zu diesem 'Problem' erstmals in der Luftfahrtgeschichte stellt, und nicht schon x-mal beantwortet worden ist. Die Abgrenzung ist extrem unscharf. Wenn man eh fliegt und den Chef mitnimmt,mdann ist das sicher klar - aber was, wenn man ohne den Chef nicht geflogen, sondern mit dem auto gefahren waere? Was, wenn man nur wegen des Fliegens zu dem Meeting zu dem Meeting mitgenommen wird? Was, wenn man dann zu dem Meeting doch nicht mit darf, sondern nur fliegen soll? Gruss, Florian Du scheinst einen stark juristisch geprägten Background zu haben. Die von dir angeführten Fragen stellt normalerweise kein Mensch, weil sie niemanden nützen, also rein akademisch sind(!). Und auf Fragen, die keiner stellt - also 'ungelegte Eier' sind - braucht man sich eigentlich nicht über Antworten den Kopf zerbrechen. Gruß Manfred Zitieren
Chipart Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 Florian, bei einem Werkspiloten ist der Flug die Arbeit, welche zum Einkommen führt. Im obigen Fall wäre der Flieger das Transportmittel zum Arbeitsort - das sind Welten. Wie auch Urs schon sagte, braucht es ja auch keine Taxi-Prüfung, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. :005: Sorry Leute, ich habe sicher keine neuen Gesetze gefordert und mache sie auch nicht. Es geht hier um die Frage, wie die bestehenden Regelungen anzuwenden sind. Auch kann Steffen natuerlich machen, was er will. Aber er hat ua nach der Meinung gefragt! Und in seinem Ursprungspost hat er geschrieben, dass er die Fluege waehrend der Arbeitszeit machen will/muss/soll. Damit sind es eben keine Fluege zur Arbeit, sondern er wird dafuer bezahlt (in so fern stellt sich sogar die Frage, ob er diese Fluege eigentlich alleine machen duerfte...). Das wuerde man imho zumindest dann als berufsmaessig ansehen, wenn der Zweck des Fluges eben nicht ist, selbst zu einem Termin zu kommen, sondern nur den Chef da hin zu bringen - aber ich will mein letztes Post nicht wiederholen. Am Ende kraeht da wahrscheinlich kein Hahn danach - so lange nichts passiert. Sollte er allerdings auf so einem Flug den gecharterten Flieger schrotten, dann ist es imho nicht abwegig, dass ein Vercharterer oder Versicherer auf die Idee kommt, er koenne ja mal versuchen, Geld zu sparen. Gruss, Florian Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 So einfach ist das imho leider nicht, und deswegen wird kaum ein Weg um ein rechtliches Gutachten herum fuehren. Auch ein angestellter Pilot im Werksflugverkehr bietet seine Leistung nicht einem unbestimmten Personenkreis an und fliegt dennoch berufsmaessig. Wenn Du dazu ein rechtliches Gutachten brauchst, frage ich mal so. - Würdest Du ein solches auch benötigen, wenn Du mit Deinem Chef in Deinem Privatauto zu einem Meeting fährst? Gegen Vergütung, wie oben beschrieben? Wenn man eh fliegt und den Chef mitnimmt,mdann ist das sicher klar - aber was, wenn man ohne den Chef nicht geflogen, sondern mit dem auto gefahren waere? Jaa, lieber Florian, auch das ist bei weitem nicht so unproblematisch wie man meint. Wohl braucht es keinen Berufsführerschein, aber sehr wohl eine genaue Abklärung der Versicherung. Nur, wie ich Deinem Post entnehme, siehst Du da einen Unterschied, wo eben keiner ist, zumindest versicherungstechnisch. Aber weil es ja "nur" eine Autofahrt ist, überlegt sich das kaum jemand. Die Benutzung des Privatfahrzeugs während der Arbeitszeit ist jedoch rechtlich auch unterschiedlich als eine "reine" private Nutzung in der Freizeit. Was, wenn man nur wegen des Fliegens zu dem Meeting zu dem Meeting mitgenommen wird? Was, wenn man dann zu dem Meeting doch nicht mit darf, sondern nur fliegen soll? Einmal mehr: stellst Du Dir diese Frage auch dann, wenn Du mit Deinem Privatauto Deinen Chef fahren sollst? Heinz bringt es auf den Punkt. Sind wir eigentlich erwachsene, selbstverantwortliche Bürger oder muss über jeden Schwachsinn ein staatliches Regelwerk gelegt werden? Wir können hergehen und mit Musterprozessen oder auch nur "Gutachten", nämlich diese allein können bereits durchaus bindenden Charakter haben, zumindest wenn sie öffentlich sind und dann herangezogen werden, zu jedem Aspekt des Lebens verlangen. Wohin führt das? Wohl in die totale Gelähmtheit vor lauter Angst vor dem Gesetz. Ich mach lieber gar nix mehr, dann mach ich nix falsch. Bitte versteh mich richtig, das geht keineswegs gegen Dich, im Gegenteil, ich bin für Deinen Post dankbar, denn er zeigt ein grosses Problem auf, das wir speziell in der Fliegerei haben. Gleiches gilt auch für die anderen, die hier gepostet haben. Da fragt also einer, darf ich mit meinem Chef während der Arbeitszeit fliegen gehen und was muss ich beachten. Was kommt zurück? "Nein, um Gottes willen, das geht ohne CPL/IR/ATPL/AOC/EASA/MTV/SBB/KTIP schon gar nicht, da könnte ja jeder kommen!!!!!!!!! " Absichtlich überspitzt. Und was ist die Antwort des Fragestellers? Nun ja...Wenn man es genauer betrachtet, will ich meine Lizenz nicht gleich aufs Spiel setzen. Schon aus diesen Grund werde ich das lieber sein lassen. Also, ich lass es lieber. Ziel erreicht. Da hätte mal einer von der Fliegerei einen Nutzen haben können, denn dieses Anliegen liesse sich auf jeden Fall so regeln, dass es ohne Bundesgerichtsentscheid oder BAZL Involvierung legal und problemlos machbar wäre, aber nein, das darf halt nicht sein, ist doch eh alles verboten, wieso sollte den DAS nun auf einmal gehen????? Hilfe!!!! Ich denke sehr, dass genau auf Grund dieser Problematik heute schon zig tausende Flugstunden in Europa nicht mehr geflogen werden. Weil jeder Angst hat, weil jeder sich sofort als Angenagter in einer Zelle und/oder pleite von Bussgeldern sieht. Stattdessen wäre es sinnvoll, den konkreten Fall mit dem Vercharterer, dessen Versicherung und dem Chef an einem Tisch zu besprechen und danach nach Möglichkeiten Nägel mit Köpfen zu machen. Also bei CAVOK und guten Bedingungen nix wie los, mit Alternative Auto und mit der klaren Vorgabe des Chefs, sich dem Entscheid des Piloten ohne Mucken unterzuordnen. Allenfalls auch schriftlich festhalten im Geschäft, wie das geregelt ist. Dann sehe ich persönlich kein Problem damit. Gut ist, dass Steffen sich damit befasst und nicht in der Extase seines neuen Scheins einfach macht. Schlecht ist der "das kann doch gar nicht erlaubt sein" Reflex der Szene. Dieser hingegen ist leider nur zu Typisch für die heutige Situation. Dann werf ich mal noch einen Stein in die Mühle. Wenn ich als Unternehmer geschäftlich mit meinem eigenen Flugzeug geschäftlich fliegen will, brauche ich da ein CPL und die Firma ein AOC? Rethorisch gedacht, natürlich brauche ich das nicht. Aber wehe, die Regulatoren in Köln kommen auf die Idee.... Zitieren
Aliu Geschrieben 7. Dezember 2011 Geschrieben 7. Dezember 2011 Ich nehme an, dass du deinen Chef mit deinem Auto zum Flughafen mitnimmst. Verrechne einfach diese Fahrt in der Höhe der Flugkosten und fliege ihn danach gratis zum Meeting. Das BAZL kann dir nicht vorschreiben, wieviel du für deine Fahrdienste (Haus/Flugplatz) verrechnest. :009: Manchmal muss man einwenig schlauer sein als der Gesetzesgeber. Aber was den Zeitdruck und die Wetterlage betrifft muss du dir wirklich ein No go definieren und dieses auch einhalten. Gruss Adi Zitieren
ArcticChiller Geschrieben 8. Dezember 2011 Geschrieben 8. Dezember 2011 Herzlichen Dank, Urs, für Deinen Einsatz für die General Aviation. Wir haben mehr Freiheiten, als Verbote. Das wird leider etwas vergessen, da wir unsere Freiheiten nicht wie Gesetze aufschreiben und konsequent durchsetzen. Mein Fazit zur Diskussion: Deine Flüge mit dem Chef sind absolut kein Problem, es braucht keinen Papierkram, kein Telefon ans BAZL - ganz im Gegenteil. Wir dürfen die PPL Privileges vollumfänglich ausleben. Dazu gehört es auch, mit dem PPL an Meetings zu gehen. Bei solchen Diskussionen kommt der Amerikaner aus mir raus... Freedom! :D Zitieren
G115B Geschrieben 8. Dezember 2011 Geschrieben 8. Dezember 2011 Ich nehme an, dass du deinen Chef mit deinem Auto zum Flughafen mitnimmst. Verrechne einfach diese Fahrt in der Höhe der Flugkosten und fliege ihn danach gratis zum Meeting. Das BAZL kann dir nicht vorschreiben, wieviel du für deine Fahrdienste (Haus/Flugplatz) verrechnest. :009: Manchmal muss man einwenig schlauer sein als der Gesetzesgeber. Aber was den Zeitdruck und die Wetterlage betrifft muss du dir wirklich ein No go definieren und dieses auch einhalten. Gruss Adi Ist auch verboten ohne Taxischein, erst wenn Du den Chef in einen Karton packst, in den Kofferraum wirfst und als Warengut deklarierst darfst ihn ohne Taxischein transportieren, natürlich schön brav mit Lieferschein und Transportpapieren lebenden Gutes / Tiertransport ausgestattet... Ach, Versicherung nicht vergessen. :D Edit Wahrscheinlich kommt die Busse im Strassenverkehr noch teuere als sie vom BAZL käme. Zitieren
Haslivet Geschrieben 8. Dezember 2011 Geschrieben 8. Dezember 2011 Hört doch mit dem "Gschtürm" auf. Wenn er mit dem Chef an ein Meeting will dann soll er, basta. Legal ists alleweil. Er wird dann selbst merken, dass der zusätzliche Stress (Wetter, Flugplanung usw.) nicht gerade das gelbe vom Ei ist. Zitieren
huskymartin Geschrieben 8. Dezember 2011 Geschrieben 8. Dezember 2011 Herzlichen Dank, Urs, für Deinen Einsatz für die General Aviation.Wir haben mehr Freiheiten, als Verbote. Das wird leider etwas vergessen, da wir unsere Freiheiten nicht wie Gesetze aufschreiben und konsequent durchsetzen. Mein Fazit zur Diskussion: Deine Flüge mit dem Chef sind absolut kein Problem, es braucht keinen Papierkram, kein Telefon ans BAZL - ganz im Gegenteil. Wir dürfen die PPL Privileges vollumfänglich ausleben. Dazu gehört es auch, mit dem PPL an Meetings zu gehen. Bei solchen Diskussionen kommt der Amerikaner aus mir raus... Freedom! :D Gerade bei den Amerikanern wird das viel strenger gehandhabt, und ein Flug mit dem Chef zu einem Meeting wäre commercial. Ebenso z.B. eine gelegentliche Pipeline- oder Leitungs-Kontrolle mit dem privaten Flugzeug für die Firma, bei der man sonst als Sekretär arbeitet. Dazu gab es und gibt es immer wieder Artikel im "AOPA Pilot" Magazin. Bei uns wird es locker gehandhabt, und es kam (noch) niemand auf die Idee, es ebenfalls so genau zu nehmen. Daher könnten solche Diskussionen in einem Forum eine weniger gute Idee sein. Gruss Martin Zitieren
ArcticChiller Geschrieben 8. Dezember 2011 Geschrieben 8. Dezember 2011 Das sehe ich ganz anders. Klar ist es kommerziell, eine Pipeline zu kontrollieren. Das ist eine ganz andere Baustelle... Wir diskutieren, ob es legal ist, den Chef mit zur Arbeit zu nehmen. Der Flug wäre ok, wenn der Pilot selbst am Meeting teilnimmt und kein Geld bekommt. Auch kein Gehalt während des Fluges. Hätte der Pilot keine Passagiere dabei, dürfte er "incidental", im Wortlaut der Federal Aviation Regulations, sogar vollumfänglich dafür entlöhnt werden. Aber das ist FAA und somit off-topic... :) Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.