Ömer Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 Hallo zusammen Ich habe eine Frage betreffend den Steuern (kt. Aargau): Bei den Berufskosten kann man die Fahrtkosten angeben. Ich mache ein berufsbegleitendes Studium und arbeite 60%. Der Schulweg führt über Aarau-Olten nach Luzern (habe momentan dafür ein Streckenabo; Absicht für nächstes Jahr: GA). Der Arbeitsort ist in Aarau, sprich der Arbeitsort liegt auf dem Schulweg, für den ich den Zug benütze. Situation: Werde an 3 Arbeitstagen morgens, mittags und abends von einem Arbeitskollegen zur Arbeit/nach Hause/zur Mittagspause gefahren und bezahle ihm dafür einen Pauschalbetrag (Steuerlich deklarierbar: 0.70 Fr. pro Kilometer) Zusätzlich für 3 Schultage SBB Streckenabo nach Luzern im Wert von 2000 Fr. Frage: Kann ich beides deklarieren? Das heisst: Kilometerentschädigung für pro Arbeitstag à 4 Fahrten, obwohl nicht mit eigenem Auto (würde abziehbare Kosten von über 4000 Fr. verursachen). --> sprich kann man auch Kilometerentschädigung erhalten, obwohl man nicht selber fährt? Streckenabo SBB für die (Fachhoch-)Schule als Weiterbildungskosten (2000 Fr.). Wie sieht es dann aus, wenn ich anstatt ein Streckenabo eine GA hätte? Vielen Dank für euer Feedback. Grüsse Ömer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 Heikle Frage. Also wenn Dein "Chauffeur" von Dir Geld annimmt, läuft dies eigentlich unter gewerbsmässigem Personentransport. Somit müsste Dein Fahrer dieses als Einkommen versteuern. Und ich nehme mal an, dass er auch einen Steuerabzug für diese Kilometer deklariert. Dann kannst Du nicht auch nochmal einen Abzug machen, es sei denn, Ihr teilt Euch diese 70 Rappen je zur Hälfte. Grundsätzlich kann man Fahrzeugkosten nur abziehen, wenn kein adäquates OeV. zur Verfügung steht (Bei Deinem Beispiel an der nationalen "Rennstrecke" der SBB, bezweifle ich dies aber sehr). Ansonsten kannst Du den Betrag für die OeV- Abos voll in Abzug bringen. Aber am besten telefonierst Du dem Steueramt, die nehmen sich gerne Zeit für solche interessanten Fragen. Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ömer Geschrieben 20. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 20. November 2011 Hallo Walti Vielen Dank für dein Feedback. Also wenn wir es genau nehmen ist es ein Pauschalbetrag, denn ich zahle. Aber wir teilen uns die Kosten zur Hälfte, sprich je 35 Rappen pro Km. Ich habe mal das Kantonale Steueramt schon angefragt, ist aber schon lange her und keine Antwort, daher meine Frage hier :) Grüsse Ömer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobisky Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 [praktischOffTopic] Du zahlst 2000.- für ein Streckenabo Aarau nach Luzern? Das GA für Studierende kostet 2400.-! Die 400.- verfährst du wahrscheinlich locker innerhalb eines Jahres, wenn du auch noch Busse in Aarau und Luzern nutzt. Ganz abgesehen von anderen Bahnfahrten in der ganzen Schweiz :005: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 Das Auto kannst du nur zum Abzug bringen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder du andere berechtigte Gründe hast, dass du schnell an deinem Arbeitsort sein musst (Notfalldienst, berufliche Benutzung deines Fahrzeuges usw). Andernfalls muss die Fahrzeit mit dem ÖV wesentlich länger dauern, sonst kannst du es nicht angeben. Ich empfehle dir, das Streckenabo anzugeben. Ob du dann ein GV für dich selber löst, wird das Steueramt nicht unbedingt kontrollieren. Könntest du aber auch begründen (die 400 CHF für private Zwecke). Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ömer Geschrieben 20. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 20. November 2011 [praktischOffTopic]Du zahlst 2000.- für ein Streckenabo Aarau nach Luzern? Das GA für Studierende kostet 2400.-! Die 400.- verfährst du wahrscheinlich locker innerhalb eines Jahres, wenn du auch noch Busse in Aarau und Luzern nutzt. Ganz abgesehen von anderen Bahnfahrten in der ganzen Schweiz :005: Benütze fast nie Busse, und die übrigen Zugfahrtkosten bisher sind deutlich weniger als die 400 Fr. Differenz. Habe aber dieses Angebot ins Auge gefasst für nächstes Jahr, da ich dann eventuell in Zürich arbeiten werde. Vielen Dank trotzdem für den netten Hinweis! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ömer Geschrieben 20. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 20. November 2011 Das Auto kannst du nur zum Abzug bringen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder du andere berechtigte Gründe hast, dass du schnell an deinem Arbeitsort sein musst (Notfalldienst, berufliche Benutzung deines Fahrzeuges usw). Andernfalls muss die Fahrzeit mit dem ÖV wesentlich länger dauern, sonst kannst du es nicht angeben. Ich empfehle dir, das Streckenabo anzugeben. Ob du dann ein GV für dich selber löst, wird das Steueramt nicht unbedingt kontrollieren. Könntest du aber auch begründen (die 400 CHF für private Zwecke). Dani Sprich das bedeutet, dass wenn ich Fahrtkosten deklariere, muss ich auch selber fahren. Nun ja, nach Aarau von mir zu Hause existiert ein Tram, mit dem ich auch 15 Minuten habe, mit dem Auto 10 Minuten. Die Verpflegungskosten sind mir eben aus diesem Grund entfallen. İch sei nahe genug, um nach Hause zu gehen am Mittag fürs Essen. Kann man diese Kosten an den Kolleg auch anders deklarieren, ohne dass man irgendwelche Belege hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ömer Geschrieben 20. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 20. November 2011 Im Endeffekt ist ein steuerliches Prinzip in den meisten Staaten gleich:Man kann steuerlich nur absetzen und abschreiben, wenn man einen Beleg (Rechnung) dafür hat oder - wie etwa bei einem Fahrtenbuch - fortlaufende Aufzeichnungen führt. Sprich: Der "Mitnehmer" muß höchstwahrscheinlich ein FB führen. In diesem konkreten Falle stellt sich halt die Frage, ob es eine Möglichkeit für den Mitnehmer gibt, einen gewissen kilometerabhängigen Satz auf den Mitfahrer zu übertragen und jenen als eine Spesenart einzufordern, welche nicht dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet wird. Dann wärest Du wohl "safe". Ist es jedoch so, dass die Kilometersätze eigenberechnet sind (Verbrauch, Wertverlust des KFZ, ggf. ein kleiner Aufschlag für den Fahrer, etc.) dann geht es wohl in jene Richtung, die Walti angesprochen hat - und das bedeutet in der Regel Ärger! Die Taxifahrer-Gilde wird Dich dann umkreisen, wie der Rennfahrer in Waltis Parallel-Thread :005: Noch ein Tipp: Frag' lieber einen Steuerberater als das Finanzamt! Man fragt ja auch nicht den Richter, ob man das vor Gericht so oder so sagen soll :009: Gruß Johannes Nun ja, ich gehe davon aus, dass die Person dieses Einkommen deklariert. Ob er es wirklich macht, ist soweit seine Sache. Da ich aber keine Belege habe und dies auch mündlich und kollegialer Basis passiert,.wird es also schwierig. Wenn wir die Situation ändern und ich das Auto von meinen Eltern benütze, was ja nicht mir gehört und ich nicht als Vermögen deklariere, ist es dann möglich als Fahrtkosten deklarieren, wenn die Vorgaben für die Fahrtkosten vorhanden sind? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 Kann man diese Kosten an den Kolleg auch anders deklarieren, ohne dass man irgendwelche Belege hat? du kannst natürlich immer versuchen etwas anders zu deklarieren. Wenn du rechtlich Anrecht drauf hast bekommst du es, andererseits nicht. Es lohnt sich wirklich die Wegleitung zur Steuererklärung durchzulesen und durchzudenken. Man kann oft sehr viel in Abzug bringen, vor allem wenn man in Ausbildung ist. Da gibt es ja noch jede Menge andere Ausgaben: Bücher, Notebook, Studierzimmer, Bildungsreisen, Kosten für Bibliotheksbenutzung, Zeitschriftenabos ... Bei elektronischen Sachen musst du immer den Eigengebrauch abziehen, in der Regel 1/3. Vielfach werden auch andere Abzüge vergessen: Gemeinnützige Abgaben (Spenden), Beiträge an Vereine, Interessenvertretungen und Gesundheit, Kontenspesen bei Wertschriftendepots usw. Viel Spass bei der "Abzüge-Jagd" :D Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
josch Geschrieben 20. November 2011 Teilen Geschrieben 20. November 2011 Bei uns in AUT ist es zulässig, das KFZ von Dritten (z.B. Eltern, Lebensgefährte/in, etc.) auf amtlicher Kilometergeld-Basis zu benutzen und dies voll abzusetzen. Der Haken ist, das alle, die das Auto benutzen (also auch der eigentliche Eigentümer oder Kredit-/Leasingnehmer) jede Fahrt händisch eintragen müssen, was nicht jedermanns Sache ist, weil definitiv ein Aufwand. Aber: Schweiz ist Schweiz, und AUT ist AUT. Check einen Steuerberater aus! Die Konsultation solltest Du absetzen können :D Gruß Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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