Timmey Geschrieben 2. November 2011 Teilen Geschrieben 2. November 2011 Hallo Zusammen, Ich wende mich mit einer kleinen Fragestellung bezüglich der Verzollung von Gütern aus dem Ausland an euch. Fakt: Seit September 2011 absolviere ich während 3 Monaten einen Sprachaufenthalt in San Diego. Während dieser Zeit habe ich jegliche Kleidungsstücke, Multimediageräte sowie Geschenke für Zurückgebliebene eingekauft. Da ich sämtliche Einkäufe (mit Ausnahme der Geschenk) hier in San Diego benutze, gelten diese meiner Meinung nach nicht als neuwertige Artikel. Frage: Muss ich sämtliche Artikel bei der Heimreise im Dezember 2011 verzollen, obwohl diese hier in San Diego täglich genutzt wurden? Hierbei muss hinzugefügt werden, dass ich fast ohne Kleider nach San Diego reiste und somit auf den Kauf angewiesen war. Ich hoffe der Eine oder Andere kann mir mit meiner Frage weiterhelfen :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
---Röli--- Geschrieben 7. November 2011 Teilen Geschrieben 7. November 2011 Meiner Meinung nach müsstest du alles verzollen, was du nicht bei der Ausreise aus der Schweiz dabei hattest. siehe: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00350/index.html?lang=de "verzollen" bedeutet in deinem Fall also die MwST von 8% auf den Gesamtwert der Waren zu bezahlen. Wenn du aber trotzdem den grünen Ausgang nimmst, würdest du gegen Art. 28 der Zollverordnung verstossen, was (wenns blöd läuft) eine Busse bedeuten kann. Ich finde nirgends den genauen Prozentsatz, meinte aber es sei so um die 20% des Gesamtwertes... Edit: Habe vergessen zu erwähnen, dass Waren im Wert von höchstens 300 CHF abgabefrei eingeführt werden können. Aber über 300.- bist du wohl schon längst hinaus... ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 8. November 2011 Teilen Geschrieben 8. November 2011 Genau, du musst alles verzollen. Allerdings wird es in der Praxis so gehandhabt, dass man gebrauchte Gegenstände gar nicht mehr verfolgen kann, wo sie gekauft wurden. Vor allem wenn die Quittungen "verloren" gingen. Aufgepasst: Die Zöllner sind sehr clever. Sie wissen alles! Sie wissen wo was günstiger ist und zu welchem Preis. Denen kannst du nichts vormachen. Allerdings wird er dir nicht beweisen können, dass dein T-Shirt und deine Jeans in den USA gekauft worden sind, deshalb muss er dich springen lassen. Die 300-CHF-Limite gilt übrigens nur, wenn der gesamte Betrag die 300 nicht übertrifft. Dies dürfte bei dir wohl kaum der Fall sein. Du musst die MWSt also auf alles abliefern. Mein Tipp: Mach eine saubere Aufstellung über all deine Einkäufe und bezahle einen vernünftigen Teil davon dem Zöllner, also all die Teile, die du nachgewiesenermassen in den USA gekauft hast: Notebook mit US-Tastatur, Geräte mit US-110-V-Anschluss, originalverpackte Geschenke usw. All den Rest lass es künstlich altern (alle Kleider waschen, tragen, Geräte etwas abscheuern) und hab für jedes Teil eine Ausrede parat. Sei freundlich und zuvorkommend und bereit, ein bisschen dem Staat abzuliefern. Dann kommt es gut. Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 8. November 2011 Teilen Geschrieben 8. November 2011 Allerdings wird er dir nicht beweisen können, dass dein T-Shirt und deine Jeans in den USA gekauft worden sind, deshalb muss er dich springen lassen. Achtung! Wenn sie dir blöd wollen, musst du *ihnen* beweisen, wo du das T-Shirt gekauft hast. Der Zoll ist eine der Institutionen, die eines modernen Rechtsstaats unwürdig ist und abgeschafft gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ted Geschrieben 9. November 2011 Teilen Geschrieben 9. November 2011 Achtung! Wenn sie dir blöd wollen, musst du *ihnen* beweisen, wo du das T-Shirt gekauft hast. Der Zoll ist eine der Institutionen, die eines modernen Rechtsstaats unwürdig ist und abgeschafft gehört. Hoffentlich liest das kein Schweizer Bauer... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 9. November 2011 Teilen Geschrieben 9. November 2011 Hoffentlich liest das kein Schweizer Bauer... Naja, man könnte ihnen ja erlauben, mit vorgehaltener Pistole einen gewissen Betrag bei den Konsumenten einzutreiben. Kommt ungefähr auf dasselbe raus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli88 Geschrieben 10. November 2011 Teilen Geschrieben 10. November 2011 Die machen nur ihre Arbeit, Gesetz ist Gesetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ted Geschrieben 11. November 2011 Teilen Geschrieben 11. November 2011 Die machen nur ihre Arbeit, Gesetz ist Gesetz Gemeint ist nicht der Zöllner an sich, sondern die Institution Zoll selber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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