Zum Inhalt springen

Samedan (LSZS): Einweisungskonzept für Piloten ab Ende 2011


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich weiß nicht, wie oft ich in meinen 30 Fliegerjahren in Samedan gelandet bin. Jedenfalls oft.

Samedan war stets im Winter das Ziel für einen Schiausflug. Also ausschließlich bei schönem Wetter. Selbst bei fliegbaren Bedingungen wurde der Flug verschoben, wenn nicht optimale Bedingungen zum SCHIFAHREN (Sonne, Sonne, Sonne) vorlagen - der Flug war bloß Mittel zum Zweck.

Genau so möchte ich es auch in Zukunft halten. Was will man mir bei einer Einweisung näher bringen, was ich nicht längst weiß?

Und was nützt eine Einweisung bei CAVOK, wenn Glücksritter es dann bei schlechten Witterungsbedingungen erzwingen wollen?

Tatsächlich ein Fall von "Schweizer Käse". Mit riesigen Löchern.

Tschüss, Samedan!

Geschrieben
LSZS ist ein Europäischer Unfallschwerpunkt, es kachelt da ziemlich regelmässig, das schleckt keine Geiss weg

 

Der neuste BAZL-Käse wird daran genau deshalb nichts ändern, weil die gut betuchte Klientel in Samedan einen Scheissdreck auf Briefings und Einweisungen gibt und ganz einfach da hin will (und zwar sofort und unbedingt) und es aufgrund des zu erwartenden Mammons immer einen Operator und eine Crew geben wird die um jeden Preis zu Diensten sein wollen.

 

Verantwortungsvolle Piloten konnten in der Vergangenheit und können auch in Zukunft diesen Flugplatz problemlos ohne Einweisung und Briefing anfliegen.

 

Es gäbe eine pragmatische, einfach umzusetzende und vor allem günstige Lösung für das Problem: Wenn's Wetter nicht stimmt --> Airport closed.

 

Markus

Geschrieben

Ehrlich gesagt, Markus, das habe ich auch schon gedacht. Bräuchte das aber nicht eine FVL?

 

Oder man zieht den Luftraum E im Engadin bis auf den Boden. Aber dies wäre dann Sippenhaft, und damit erfreut man nicht alle. Die Helioperateure würden durchdrehen.

 

In der Tat ein Spagat über Käse.

Geschrieben

Mirko

 

Ich kenn den Weg und die notwendigen Verfahren dazu nicht. Fact ist aber, dass mit dieser Massnahme Unfälle resultierend aus missglückten Schlechtwetteranflügen schneller Flächenflugzeuge endgültig der Vergangenheit angehören würden. Eine Spezialregelung für Heli's wäre dann immer noch möglich.

 

Die Lösung hätte für alle Beteiligten nur Vorteile:

 

Der Flugplatz: Keine Negativ-Schlagzeilen mehr durch Bilder brennender Flugzeugtrümmer (und seien wir ehrlich, der verursachte Umsattzausfall dürfte an Tagen mit diesem Wetter vernachlässigbar sein)

 

Die Anwohner: Stark reduzierte Gefahr durch Flugzeuge erschlagen zu werden

 

Crews: Steigerung der Überlebenschancen bei einem Anflug auf Samedan :005:

 

Markus

Geschrieben

Ich bin wie immer dafür, Darwin regieren zu lassen. Wer sich umbringen lassen will, soll es tun. Nicht unser Problem.

Geschrieben
Ich bin wie immer dafür, Darwin regieren zu lassen. Wer sich umbringen lassen will, soll es tun. Nicht unser Problem.

 

Damit machst Du es Dir zu einfach: Ja, wer sich umbringen will soll es tun - aber nicht auf kosten anderer!

 

Wer sich im Flieger umbringen will, der wird das eher nicht mit einem Schlechtwetteranflug auf LSZS machen.

 

Der Fluggast (auch wenn er Druck macht) will sich sicher nicht umbringen - kann nur die Lage überhaupt nicht realistisch einschätzen. Nochmal: Was ist so schlimm daran, wenn ein Kunde (der Fluggast) von einem Dienstleister (dem Vercharterer, etc.) einfordert, dass dieser die versprochene Leistung ("Jederzeit, Überall") für die er viel Geld bezahlt auch erbringt?

 

Gruss,

Florian

Geschrieben
Fact ist aber, dass mit dieser Massnahme Unfälle resultierend aus missglückten Schlechtwetteranflügen schneller Flächenflugzeuge endgültig der Vergangenheit angehören würden.

 

Dieser "Fakt" ist in etwa genauso richtig, wie die "Tatsache", dass Flugzeuge heutzutage nicht mehr wegen Spritmangel notlanden, da die Fuel-Calculation ja Bestandteil von Ausbildung und Prüfung ist.

 

Gruss,

Florian

Geschrieben

@Mirko

Ein FVL/ATC hat nicht die Befugnis einen Platz wegen Wetter zu schließen.

Die Verantwortung bei welchem Wetter angeflogen wird, liegt beim Piloten. Deshalb wäre ein veröffentlichtes Minimum auch nichts wert, weil auch hier letztendlich der Pilot (nicht wirklich nachprüfbar) entscheidet, ob er am Minimum genug sieht, oder eben nicht.

 

Der Flugplatzbetreiber kann den Platz schließen. Nur ist der natürlich vor allem daran interessiert, dass der Platz angeflogen wird.

Geschrieben
Dieser "Fakt" ist in etwa genauso richtig, wie die "Tatsache", dass Flugzeuge heutzutage nicht mehr wegen Spritmangel notlanden, da die Fuel-Calculation ja Bestandteil von Ausbildung und Prüfung ist

 

Dein Vergleich hat mit dem Thema nichts zu tun und ist nicht nachvollziehbar.

 

Tatsache ist, dass der Flugplatz im geschlossenen Zustand nicht mehr angeflogen werden kann was de facto zu Null Unfällen dieser Art führt. Das Kriterium für den Schliessentscheid ist mess- und entscheidbar. Deshalb ist das tatsächlich Fakt.

 

Nur ist der natürlich vor allem daran interessiert, dass der Platz angeflogen wird

 

Er ist aber auch daran interessiert, dass sich möglichst niemand bei einem missglückten Anflug selber aus der Reproduktionskette entfernt.

 

Was ist so schlimm daran, wenn ein Kunde (der Fluggast) von einem Dienstleister (dem Vercharterer, etc.) einfordert, dass dieser die versprochene Leistung ("Jederzeit, Überall") für die er viel Geld bezahlt auch erbringt?

 

Schlimm daran ist, dass allzuoft ein Kunde gerade wegen des vielen Geldes glaubt, berechtigt zu sein eine wirtschaftlich von ihm abhängende Crew dazu nötigen zu müssen Risiken einzugehen die weit davon entfernt sind kalkulierbar zu sein.

 

Markus

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nun scheint das Ganze definitiv am 15. Dezember 2011 in Kraft zu treten:

NEUES OBLIGATORISCHES BRIEFING MIT TEST

 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das vom Flughafen Samedan erstellte Einweisungskonzept für Piloten gutgeheissen. Das Konzept tritt am 15. Dezember 2011 in Kraft.

 

Ab sofort können Piloten das neue Briefing mit Test absolvieren. Das bisherige Briefing und der Test haben nur noch bis zum 14. Dezember 2011 Gültigkeit.

 

Die weiteren Bestimmungen werden am 15. Dezember 2011 veröffentlicht.

 

Höchste Zeit für einen Flug nach Samedan, wenn der letzte länger als 24 Monate her ist!

 

Gruss Oli

Geschrieben

Die BAZL-Anhörung zu diesem Thema lief bis am heutigen Tag … normalerweise entscheidet das BAZL nicht so speditiv und schon gar nicht am letzten Tag einer Anhörung! :009:

 

Und wieso wird ein Konzept, das am 15. Dezember 2011 in Kraft tritt, erst an diesem Tag veröffentlicht? :confused:

 

Gruss, Martin

Geschrieben
Die BAZL-Anhörung zu diesem Thema lief bis am heutigen Tag … normalerweise entscheidet das BAZL nicht so speditiv und schon gar nicht am letzten Tag einer Anhörung! :009:

 

Und wieso wird ein Konzept, das am 15. Dezember 2011 in Kraft tritt, erst an diesem Tag veröffentlicht? :confused:

Zu Recht das Confused Icon gesetzt Martin. Wenigsten einer, der aufgepasst hat.

 

Herr Pascale Feldmann BAZL erläutert: dass die elektronische Post infolge eines Bedienungsfehlers nicht zur Redaktion des Bundesblattes gelangte und deren Inhalt somit auch nicht veröffentlicht wurde. Die Anhörung wird nun am 15.11.2011 im Bundesblatt erscheinen und die Eingabefrist für eine Stellungnahme wird vom 21.11. auf den 5.12.2011 verlängert.
Unmittelbare Quelle: Präsident Motorflugverband

 

Kannst Du mal nach dem Konzept suchen? denn ich habs immer noch nicht gesehen.... Habe nämlich grundsätzlich was dagegen und möchte mich äussern.

 

Hans

Geschrieben
Kannst Du mal nach dem Konzept suchen? denn ich habs immer noch nicht gesehen....
Selbst ist der Mann.

 

Hier die Veröffentlichung

 

Frage an die Jursiten: Kann man nun nur noch Einsprache machen? Und heisst das, dass es gar keine Vernehmlassung gab?

 

Hans

Geschrieben
Kannst Du mal nach dem Konzept suchen? denn ich habs immer noch nicht gesehen.... Habe nämlich grundsätzlich was dagegen und möchte mich äussern.
Ergänzend zu Deinem PDF-Weblink nachfolgend der Weblink zum PDF mit dem neuen Betriebsreglement, wie ich es zu Beginn der «Anhörung» vom BAZL erhalten habe:

 

http://www.steigerlegal.ch/wp-content/uploads/2011/11/lszs_betriebsreglement_entwurf_20111013.pdf

 

Die beiden relevanten Seiten daraus habe ich etwas weiter oben in diesem Thread bereits als Screenshots veröffentlicht:

 

http://www.flightforum.ch/forum/showpost.php?p=778625&postcount=10

 

Gruss, Martin

Geschrieben
Zu Recht das Confused Icon gesetzt Martin. Wenigsten einer, der aufgepasst hat.
Interessant: Der Zeitraum für die Anhörung wurde offensichtlich angepasst und dauert nun bis am 4. Dezember 2011, während ursprünglich der heutige 21. November 2011 genannt worden war. Die entsprechende BAZL-Medienmitteilung wurde stillschweigend nachträglich angepasst, bei airlaw.ch ist noch die ursprüngliche Medienmitteilung zu finden:

 

http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=42014

http://www.airlaw.ch/2011/11/01/flugplatz-samedan-einweisungskonzept-fuer-piloten-steht/

 

Umso unverständlicher, dass das Konzept nicht bloss am letzten Tag der ursprünglich geplanten Anhörung, sondern mitten in der Anhörung gemäss dem neuen Zeitraum genehmigt wurde …

 

Gruss, Martin

Geschrieben
nachträglich angepasst
So ist es.

 

Man ist auf seiten der Pilotenschaft und der Flugschulen nicht glücklich mit dem Konzept. Es wird also wahscheinlich Beschwerden gegen das Reglement geben. Wie es danach mit dem Zeitplan aussieht, steht in den Sternen.

 

Hans

Geschrieben
Flugplatz Samedan > Einweisungspflicht für Piloten

 

Gegenwärtig befindet sich das neue Betriebsreglement für den Flugplatz Samedan in Anhörung. Bestandteil davon sind neu ein Briefing sowie die Einweisungspflicht für Piloten (Anhang 4). Der AeCS und der MFVS (Motorflug-Verband der Schweiz) sind darin aufgeführt, ohne dass sie vorgängig über den Wortlaut im Betriebsreglement und über die finale Version des Einweisungskonzepts in Kenntnis gesetzt wurden. AeCS und MFVS sind mit den entsprechenden Inhalten nicht einverstanden. Sie werden deshalb gegen das Betriebsreglement fristgerecht Einsprache erheben und eine neue, angepasste Version der Einweisungspflicht für die Anflugkategorie A fordern.

.........

Hans

Geschrieben
Höchste Zeit für einen Flug nach Samedan, wenn der letzte länger als 24 Monate her ist!

Sodele, der Stempel im Flugbuch ist trocken, die Nusstorte angeschnitten und der Schreibende um eine schöne Erfahrung reicher.

 

Okeeee, ich gebe ja zu, als auf der Abrechnung eine "Snow Fee" zu 12.80 (exkl. MwSt) erschien, habe ich kurz leer geschluckt. Zynischer gehts nimmer - im Engadin wollen im Moment wohl alle, dass der Schnee KOMMT und ich bezahle fürs Wegmachen des nicht Vorhandenen. Aber item, die Gebühren sind publiziert, da zahlen wir doch auch noch eine Snow Fee für den furztrockenen (sorry...) Bündner Boden und hoffen, dass Samedan im nächsten Giacobbo/Müller dann wieder drankommt :005:

 

Hm. Das Fliegerische, darum gings ja hier, richtig. Die Minimumhöhe über W (7000) ist ja schon sehr interessant, der Hügel beim See neckisch. Ich bin mit 7200 drüber und musste dann wie ein Habicht zu Boden. Möchte nicht wissen, ob das bockig ist, wenn der Malojawind drüberzieht (dann gehts aber hoffentlich auf die 21). Beim Rausfliegen auf der 03 war dann noch krass, wie eng das Tal bei E ist, wo man in den Downwind dreht (resp. in den Final 21 drehen würde). Rein performancemässig waren 180PS pro Person bei 0°C OAT nicht so problematisch. Muss ich glaubs noch weiterüben ;) Die Nusstorte meldet bereits broken 6/8 ...!

Geschrieben

Sag aber nicht, Du warst vorher nie mit dem FI in Samedan, also ich meine "Mirko at controls", nicht als Pax bei mir damals.

Gruss / Philipp

Geschrieben
Sag aber nicht, Du warst vorher nie mit dem FI in Samedan, also ich meine "Mirko at controls", nicht als Pax bei mir damals.

Gruss / Philipp

Ich durfte auch während der Ausbildung in der c172 mal nach Samedan fliegen, zu viert und bei eher warmen Temperaturen. Es war ziemlich lehrreich... :009: werde ich nur noch mit Fliegern jenseits der 200PS Grenze (keine starre Grenze, aber ein Indikator für Performance) andenken...

Aber auch gestern habe ich die eine oder andere Erfahrung gemacht, kleine Dinge zwar, aber trotzdem...

Geschrieben

Ich habe es mittlerweile auch geschafft - und zwar am letzten Sonntag bei Prachtswetter!

 

Die Snow Fee hatte mir auch ein Lächeln abgerungen. Vor allem, wenn man auf dem Hinflug solche Bilder gesehen hat (Parpaner Rothorn):

dsc02244y.jpg

 

Nichts desto trotz genoss ich den Aufenthalt, das Sonnenbaden, den Kuchen und die Cola und kostete somit jeden einzelnen meiner 70 Landefranken aus. :cool:

dsc02252rd.jpg

 

Gruss Oli

Geschrieben
Freitag, den 02. Dezember 2011 um 23:27 Uhr

Gegen die Änderung des Betriebsreglementes des Flugplatzes Samedan und die darin verankerte, neu einzuführende Einweisungspflicht für Piloten haben im Rahmen der Anhörung sowohl der Aero-Club der Schweiz (AeCS), als auch der Motorflug-Verband der Schweiz (MFVS) Einsprache erhoben. Die Anhörung wurde per Medienmitteilung auf der Website des BAZL angekündigt. «Um zu den relevanten Dokumenten zu gelangen, mussten die Interessierten kompliziert recherchieren», schreibt der MFVS. Es sei unklar gewesen, welche Inhalte auf welchen Papieren zur Anhörung standen. Weiter kritisieren beide Verbände, dass im neuen Betriebsreglement der AeCS und der MFVS aufgeführt wurden, ohne dass diese vor der Veröffentlichung der Anhörung konsultiert wurden: «Die aufgeführten Texte entsprachen nicht der Absicht der genannten Verbände, waren unklar formuliert und unvollständig.

 

Stellungnahme MFVS

 

Stellungnahme SGPV

 

Hans

Geschrieben

 

 

Es ist erfreulich, dass gegen die wenig sinnvolle neue Einweisungsregelung für den Flugplatz Samedan Widerstand erwächst.

 

Ob die als Schnellschuss erscheinende Stellungnahme der Gletscherpiloten-Vereinigung SGPV allerdings nützlich ist, bleibt offen; die Position der SGPV in Ziff. 1 "Wir akzeptieren grundsätzlich für Samedan eine einmalige Einweisungspflicht für Piloten, die keine Erweiterung MOU oder gleichwertige ausländische Lizenzen haben" würde sogar noch eine Erschwerung zum vorgesehenen neuen Regime darstellen, da die neue Regelung immerhin ein Entfallen der Einweisungspflicht für all jene Piloten vorsieht, die in den letzten 24 Monaten in Samedan gelandet sind. Gemäss SGPV müssten aber auch diese Samedan-erfahrenen Piloten, sofern sie keine Gebirgserweiterung haben, inskünftig einen Einweisungsflug absolvieren.

 

Ein solches einseitiges "Gartenhag-Denken" - hier zugunsten der Gletscherpiloten - bringt uns nicht weiter!

 

Gruss, Theodor

Geschrieben

Bitte, wenn schon, richtig lesen Theodor!

 

Wir verlangen für alle Piloten wesentliche Erleichterungen gegenüber dem derzeitigen Vorschlag.

 

Hans

Geschrieben

@Hans, Theodor:

 

Mich überzeugt die SGPV-Stellungnahme bezüglich der Frage der notwendigen Einweisung auch nicht: So stellt man zuerst korrekt fest, dass Piloten von «Kategorie A»-Flugzeugen in Kollektivhaft genommen werden und die Empfehlung einer Einweisung eigentlich ausreicht. Danach wird aber im Widerspruch dazu – wenn auch aus SGPV-Sicht verständlich – eine einmalige Pflicht einer Einweisung befürwortet, sofern man selbst nicht davon betroffen ist.

 

Im Übrigen empfinde ich die Stellungnahme des SGPV aber nicht als Schnellschuss. Sie legt im Gegenteil die Schwächen am Einweisungskonzept von BAZL und Flugplatz Samedan Punkt für Punkt in aller Deutlichkeit offen. Vielen Dank für dieses Engagement!

 

Martin

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...