acki Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Hallo zusammen Kaum angekommen, brennen mich schon die ersten Fragen ;) Der Titel sagt es schon: Ist es möglich - und wenn ja, mit welchen Auflagen - ein Segelflugzeug aus Deutschland (oder allgemein der EU) in die Schweiz zu importieren? Was muss beachtet werden? Was entstehen für Kosten? Was für Hindernisse gibt es? Ich habe gesehen, dass aktuell in DE ältere Segelflugzeuge für sehr wenig Geld den Halter wechseln - was einem dann doch reizt. Es muss ja auch nicht immer der Spitzen-Hochleistungssegler sein, etwas Älteres tut es manchmal auch. :rolleyes: Liebe Grüsse Christoph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Grob gesagt, du brauchst ein CofA for Export (ein Lufttüchtigkeitszeugnis für den Export), und das Flugzeug muß vom Design her mit den Schweizer Vorschriften konform sein. Das kann bei einigen Flugzeugtypen ein Problem sein. Die L-Akte muß komplett sein (Nachweis über alle ADs/LTAs, Dokumentation aller Reparaturen und deren Zulassung, konformes Ausrüstungsverzeichnis, gültiger Wägebericht, Grundüberholungsnachweis der Schleppkupplungen....) und das Flugzeug muß natürlich dem Musterstand entsprechen. Insbesondere dürfen keine undokumentierten Einbauten (Flarm, Fahrwerkswarnung, Zusatzbatterien, Ladebuchse fürs i-Pad etc.) erfolgt sein, denn rechtlich gesehen sind all das zulassungspflichtige Änderungen. Am besten kontaktierst du jemanden, der das kürzlich gemacht hat, denn die zu beachtenden Details ändern sich praktisch monatlich. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kestrel Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Hallo Christoph Das Importieren ist nicht ein Hexenwerk. Ich nehm mal an, dass das Ding D-Registrierung hat. Klaer mal ab, ob du als Schweizer die Immatrikulation behalten kannst (teil uns dann mit, ob es geht ;-)). Anscheinend soll die JHP guenstiger sein... Wichtig fuer den Kauf ist, dass die L-Akten vollstaendig sind und auf den Namen des Verkaeufers lauten! Ohne dies, lass die Haende davon! Wenn ich mich richtig erinnere, brauchst du auch ein "CofA fuer Export" und sicherlich die Loeschungsbescheinigung im D-Register. Aber mein Vorschlag ist, ruf das BAZL an und frag was du genau fuer einen Import brauchst. Meine Erfahrungen sind nur positiv mit den Damen und Herren, immer sehr hilfsbereit und geben ihre Erfahrungen gerne weiter; war bei mir jedenfalls der Fall vor 10 Jahren. Welche Kosten koennen auf dich zukommen: - MwSt / Zoll - BAZL Gebuehren (z.B. Registration) - Funk/ELT Konzession - MFK Gebuehren fuer Anh Abnahme und Einloesen - evtl neue Waegung - .... Aber wie oben schon gesagt, ruf das BAZL an und informier dich aus erster Hand. Gruss....Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
acki Geschrieben 19. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Herzlichen Dank Euch beiden für die Beiträge! Nützt mir schon mal sehr viel! Danke! Falls jemand noch mehr Erfahrungen hat zu Preisen und Vorgehen - nur her damit. Sollte es dann wirklich ernst werden, werde ich sicher das BAZL beiziehen - ich will ja keine Katze im Sack kaufen, danke für den Tipp! Liebe Grüsse Christoph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 Ergänzung zum bereits von anderen gesagten: Die Einfuhr aus Deutschland in die Schweiz (und auch umgekehrt) ist an sich sehr einfach und wird laufend gemacht. Wenn Du das Flugzeug in der Schweiz zulassen willst, dann ist es sehr wichtig, dass der Vorbesitzer es aus dem deutschen Luftfahrzeugregister löschen liess. Sonst kannst Du es in der Schweiz nicht einlösen. (Man kann dieses Register mit dem Grundbuch vergleichen.) Bei einem Flugzeug aus Deutschland wirst Du damit kaum ein Problem haben, ein diesbezüglich notorisch Verdächtiger ist aber Italien. Das Flugzeug sollte unbedingt ein Export-Lufttüchtigkeitszeugnis haben. Das muss der Vorbesitzer erstellen lassen. Dann kannst Du das Flugzeug mit einer einfachen Nachprüfung in de Schweiz eintragen. Ohne dieses Zeugnis ist ein Import zwar grundsätzlich auch möglich, aber dann steht eine sehr aufwändige und teure komplette Lufttüchtigkeitsprüfung an. Auch unvollständige Akten sind an sich kein unlösbares Problem, aber auch das wäre mit einem grossen Aufwand verbunden. (Genaueres weiss ich nicht.) Aber frag doch wirklich einfach das Bazl an, für die ist das Routine und sie sind in der Regel hilfsbereit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
acki Geschrieben 24. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 24. Oktober 2011 Merci für die tollen Infos! LG Christoph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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