concordino Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 Hallo zusammen ich weiss leider nicht ob ich mit dieser Frage hier richtig bin, aber ich versuch's halt mal. Ich habe ein Deutsches Medical Klasse 1 auf Sondergenehmigung (Laser-OP). Laut den Limiten für JAR bin ich mit meinen Werten ausserhalb. Wenn nun Deutschland JAR beitritt, was passiert mit meinem Medical ? Ich würde sehr gerne in der Schweiz fliegen. In der nächsten Zeit sollte ich mich eintscheiden ob ich mit dem ATPL weitermache. Da ich aber nicht weiss ob ich reelle Chancen habe, jemals ausserhalb Deutschlands zu fliegen, fällt mir die Entscheidung etwas schwer. Hat mir jemand einen Rat ? Viele Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lomo Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 Grundsätzlich besteht eine Sondergenehmigung lebenslänglich und wird nicht mehr wiederrufen. Ich weiss allerdings nicht, wies ist beim Umschreiben in eine JAR-Lizenz. Im Zweifelsfalle würd ich mich mal bei Herrn Dr. Kirklies erkundigen, er ist glaube ich sowas wie der Oberguru der Deutschen Fliegeraugenärzte und auch zuständig für SG's. Such mal im Internet nach Kirklies AND Braunschweig, dann solltest ihn finden. Gruss Lorenz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneider Björn Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 www.4-Flight.ch Hi, Melde dich doch bei Augenarzt DR.Kopp in Spiez. Er ist Oberexperte beim BAZL für sie JAR Augentests. Greetings Björn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TooLowFlap Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 So trifft man sich wieder... Dr. Kirklies (Telefon:+49 - (0)5 31 - 2 35 54 75 ) ist aus meiner Sicht eher auf der konservativen Seite bei der Auslegung von Richtlinien und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Wie ich dir auch schon in einem anderen Forum geschrieben habe, würde ich persönlich erstmal abwarten und keine schlafenden Hunde wecken. Falls aus Braunschweig etwas kommt, sofort mit einem Anwalt (auf alle Fälle einen der 5-6 Spezialisten für Luftrecht in Deutschland beauftragen, z.B. Prof. Schmidt) dagegen vorgehen (damit die gleich merken, dass es dir ernst ist). Klingt überzogen, ist aber wirklich das einzige Mittel den Beamten auch mal Beine zu machen. Eine Einzelfallentscheidung des Fliegerärztlichen Ausschusses des Luftfahrtbundesamtes ist mitnichten nur abhängig von Flugerfahrung und Befund, sondern vielmehr auch noch das Ergebnis von Einsatz und Nachdrücklichkeit deines Begehrens - letzentlich sind die Entscheidungen unberechenbar und bösartige Zungen behaupten sie sind teilweise willkürlich. In diesem Sinne Jo (Scarebus), der sich mit den Jungs auch beruflich schon rumärgern musste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
concordino Geschrieben 14. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2002 Vielen Dank für eure Tips. Ich weiss im Moment nicht genau wie ichs richtig mache.... Überall nachhaken und ggf. "Schlafende Hunde" wecken oder einfach abwarten ? Mal schauen wie ich weiterkomme. Irgendwo ist immer ein Lichtlein, gell. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.