bodyonic Geschrieben 5. Oktober 2011 Geschrieben 5. Oktober 2011 Hallo zäme Kann mir jemand von euch bitte sagen, ob ich ein Minimum an Nachtflügen per anno abfliegen muss, damit mein Night-Rating (SEP-VFR) gültig bleibt? Merci! Gruess konrad Zitieren
Bataleon Geschrieben 5. Oktober 2011 Geschrieben 5. Oktober 2011 hoffe das hilft...meins ist auch schon wieder verflogen :002: "(b) Der Inhaber einer Lizenz, die keine gültige Instrumentenflugberechtigung (Flugzeug) beinhaltet, darf als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens einen Start und eine Landung gemäß JAR-FCL 1.026(a) bei Nacht durchgeführt hat." Zitieren
bodyonic Geschrieben 5. Oktober 2011 Autor Geschrieben 5. Oktober 2011 Danke vorab :p Bedeutet, ich kann nach 3 Jahren ohne nächtliche Landungen einfach wieder Nachts allein fliegen gehen? Tönt ...naja....fast zu schön Gruess konrad Zitieren
Roger Richard Geschrieben 6. Oktober 2011 Geschrieben 6. Oktober 2011 Bedeutet, ich kann nach 3 Jahren ohne nächtliche Landungen einfach wieder Nachts allein fliegen gehen? In Europa muss man mit wenig zufrieden sein, was Regulation angeht. In den USA zum Beispiel gibt es gar keine sep. Ausbildung für Nachtflüge. Man kann sich natürlich darüber streiten ob es nötig ist für jede Tageszeit noch eine sep. Lizenz zu machen. In der Nacht ändert sich weder die Aerodynamik noch das Handling des Flugzeuges. Zitieren
Chipart Geschrieben 6. Oktober 2011 Geschrieben 6. Oktober 2011 Bedeutet, ich kann nach 3 Jahren ohne nächtliche Landungen einfach wieder Nachts allein fliegen gehen? Tönt ...naja....fast zu schön Ist nix besonderes - auch mit Deinem normalen PPL-SEP darfst Du (wenn Du es drauf anlegst) 2 Jahre und 363 Tage nach Deinem letzten Flug einfach in einen Flieger steigen und alleine fliegen. Ratsam ist das in beiden Faellen nicht. Gruss, Florian Zitieren
Brufi Geschrieben 6. Oktober 2011 Geschrieben 6. Oktober 2011 ....In den USA zum Beispiel gibt es gar keine sep. Ausbildung für Nachtflüge.Das ist, gelinde gesagt, nicht die ganze Wahrheit. Im Land of the Free ist meines Wissens die Fliegerei bei Nacht Teil der PPL Ausbildung. Dies kann man u.a. daran erkennen, dass eine normale Validation eines CH/JAR PPL ohne NVFR, in den USA den Vermerk erhält: night flying not qualified oder so ähnlich.Man kann sich natürlich darüber streiten ob es nötig ist für jede Tageszeit noch eine sep. Lizenz zu machen. In der Nacht ändert sich weder die Aerodynamik noch das Handling des Flugzeuges. Hast Du eine Ahnung! Dark Air gives no lift! Jawohl! Weiss doch jeder. Spass beiseite, die Aerodynamik wird tatsächlich von der Nacht wenig beeinflusst und auch der Motor merkt nicht, dass es draussen dunkel ist. Aber jeder Pilot, der nicht blind oder sonst geistig umnachtet ist, wird merken, dass es nachts dunkel ist. Das verändert den optischen Eindruck für den Piloten ganz wesentlich. Beim Fliegen nach Sichtreferenzen ist wiederum der optische Eindruck fundamental wichtig und somit ändert sich in der Dunkelheit ganz fundamental etwas für die Führung eines Flugzeugs. Im Dunkeln wird beim Sichtflug die Lagehaltung, die terrestrische Navigation und insbesondere die Höhenschätzung über Grund bei der Landung erschwert. Es macht deshalb beim VFR Fliegen einen wesentlichen Unterschied aus, ob es draussen hell oder dunkel ist. Deshalb ist eine besondere Ausbildung dazu notwendig, sonst schnellt der Verbrauch an Bugfahrwerken und Flugzeugzellen markant nach oben. Gruss Philipp Zitieren
bodyonic Geschrieben 6. Oktober 2011 Autor Geschrieben 6. Oktober 2011 Da hat Philipp allerdings recht.....ich war immer wieder überrascht, schon auf die Bahn zu klatschen, wo ich doch noch 10 ft Höhe erwartet habe also immer schon "flaren" (mehr als sonst) und immer das Ende der Bahn im Auge behalten - und nicht den Boden unmittelbar vor Dir Aber Danke für die Antworten bezgl der Lizenz konrad Zitieren
sirdir Geschrieben 6. Oktober 2011 Geschrieben 6. Oktober 2011 Wäre NNVFR nicht 'für immer' gültig, hätte ich's nicht gemacht. Will ja nicht dauernd irgendwelche Prüfungen machen. Zitieren
Hans Tobolla Geschrieben 6. Oktober 2011 Geschrieben 6. Oktober 2011 ...Spass beiseite, die Aerodynamik wird tatsächlich von der Nacht wenig beeinflusst und auch der Motor merkt nicht, dass es draussen dunkel ist. Aber jeder Pilot, der nicht blind oder sonst geistig umnachtet ist, wird merken, dass es nachts dunkel ist. Das verändert den optischen Eindruck für den Piloten ganz wesentlich. Beim Fliegen nach Sichtreferenzen ist wiederum der optische Eindruck fundamental wichtig und somit ändert sich in der Dunkelheit ganz fundamental etwas für die Führung eines Flugzeugs. Im Dunkeln wird beim Sichtflug die Lagehaltung, die terrestrische Navigation und insbesondere die Höhenschätzung über Grund bei der Landung erschwert. Es macht deshalb beim VFR Fliegen einen wesentlichen Unterschied aus, ob es draussen hell oder dunkel ist. Deshalb ist eine besondere Ausbildung dazu notwendig, sonst schnellt der Verbrauch an Bugfahrwerken und Flugzeugzellen markant nach oben... Hinzu kommt noch, dass man dabei auch mal ganz plötzlich in IMC geraten kann. Das ist mir mal passiert, obwohl der Wettermann ganz sicher war, das es in meiner Flughöhe keine Wolken gibt. Bei stockdunkler Nacht merkt man das gar nicht. Nach vorne werden die Lichter etwas spärlicher und peng, man ist drin. Wenn man nicht auch mal für eine Weile einen ordentlichen Instrumentenflug machen kann, sollte man besser nachts auf Überlandflüge verzichten. Gruß! Hans Zitieren
Jonimus Geschrieben 8. Oktober 2011 Geschrieben 8. Oktober 2011 Im Land of the Free ist meines Wissens die Fliegerei bei Nacht Teil der PPL Ausbildung. Dies kann man u.a. daran erkennen, dass eine normale Validation eines CH/JAR PPL ohne NVFR, in den USA den Vermerk erhält: night flying not qualified oder so ähnlich. Kleines Detail am Rande und OT: Es stimmt, dass Nachtflug in den USA zur Standard-PPL-Ausbildung gehört und bei Validierungen von CH/JAR-Lizenzen ohne NVFR gilt dann eine entsprechende Einschränkung, aber einen Vermerk auf der Lizenz gibt es dafür nicht. -- Hene Zitieren
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