-Tobias- Geschrieben 28. September 2011 Teilen Geschrieben 28. September 2011 Hallo zusammen Ich bin glücklicher Besitzer eines Airbus-Simulatorgutscheins der Swiss Aviation Training (SAT). Ich wollte diesen Gutschein nach meinem Sphair-Kurs einlösen (d.h. nach August 2011, so dass ich sozugagen schon einmal ein Flugzeug geflogen bin, bevor ich in den Simulator steige), war jedoch nach dem Kurs vorerst nicht möglich, da meine Zeit grösstenteils durch UNI- bzw. ETH-Prüfungen belegt war. Ich beschloss also, den Simulatorflug zu absolvieren, sobald ich wieder einen freien Kopf habe. Diese Zeit wäre nun gekommen und voller Freude besuchte ich gestern die Webseite der SAT, musste dann jedoch feststellen, dass im Oktober nur MD-Flüge angeboten werden. Das Problem dabei: mein Gutschein läuft Ende Oktober ab. Wie sieht das denn nun aus? > Habe ich Anspruch darauf, den Simulatorflug dann zu absolvieren, sobald wieder Airbus-Simulatoren zur Verfügung stehen? (D.h. somit nach Ablauf der Gültigkeit) > Oder unterliegt auch der SAT-Gutschein dem Obligationenrecht (OR), d.h. verjährt erst nach mehreren Jahren? > Falls beide Fälle nicht zutreffen sollten, darf ich auf Kulanz seitens des Unternehmens rechnen? Hoffe, dass sich meine Vorfreude auf den Flug nicht einfach so in Luft auflösen muss... Liebe Grüsse, Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 28. September 2011 Teilen Geschrieben 28. September 2011 Ruf doch einfach an und schildere die Situation. Frage nach einer Verlängerung oder Eintausch. Das sollte keine Riesensache sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gregy Geschrieben 29. September 2011 Teilen Geschrieben 29. September 2011 Primär muss man sich die Frage stelle, ob der Gutschein bezahlt wurde, sprich die SAT dafür Geld bekommen hat oder ob dieses ein Geschenk von der SAT war. Sofern die SAT dafür das Geld bekommen hat, sprich der Gutschein wurde bei der SAT gekauft, so verährt der Gutschein nicht. Dabei spielt es keine Rolle ob ein Ablaufdatum auf dem Gutschein steht. Sprich OR gilt. Wenn dies jedoch ein Geschenk der SAT war, dann giltet das Ablaufdatum auf dem Gutschein. Wie bereits zuvor erwähnt, rufst du am Besten bei der SAT persönlich an. PS. Gebe keine Garantie auf Richtigkeit. :007: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-Tobias- Geschrieben 30. September 2011 Autor Teilen Geschrieben 30. September 2011 Primär muss man sich die Frage stelle, ob der Gutschein bezahlt wurde, sprich die SAT dafür Geld bekommen hat oder ob dieses ein Geschenk von der SAT war. Wann ist denn das der Fall? Jedenfalls hatte ich heute bei der SAT angerufen. Die freundliche Dame am Telefon hat mein Gutschein nun bis Ende Jahr verlängert und gab zudem an, dass er auch danach noch gültig sei - dies als Information für euch. Freue mich aber, den Simulator dennoch besuchen zu können :). Gruss Tobias Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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