andy72 Geschrieben 25. August 2011 Teilen Geschrieben 25. August 2011 Hallo zusammen Ich habe gearde die Flugpreise von Swiss in C in der Schweiz und in Deutschland verglichen. Dabei habe ich festgestellt, dass, wenn ich in Frankfurt losfliege der Preis nach BKK ca. CHF 3000.- günstiger ist. Da dies doch ein stolzer Betrag ist, nun meine Frage: Dass ich den Flug in Frankfurt antreten müsste, ist mir klar. Wie sieht es aber beim Rückflug aus? kann ich da nur bis nach Zürich einchecken? Oder würde z.B. in BKK automatisch bis nach Frankfurt eingecheckt? Falls nicht, wäre das sicher eine alternative die ich in Betracht ziehen würde. Danke und Gruss Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 25. August 2011 Teilen Geschrieben 25. August 2011 Du könntest beim Rückflug zumindest das Gepäck nur nach Zürich routen! Wenn die dich dann auf den weiteren Flug AB Zürich einchecken (was ziemlich sicher passieren wird) ist das dann egal: Du wirst den Flug dann vielleicht dummerweise "verpassen" ? :-) P.S. Checke mal dringend die Preise ab Amsterdam, Luxemburg und Athen - ich behaupte die sind noch viel günstiger als ab Frankfurt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acer2 Geschrieben 25. August 2011 Teilen Geschrieben 25. August 2011 So fiel ich weiss muss man auch den Rückflug so abfliegen wie gebucht. Wenn ich mich recht erinnere, kann die Swiss dir deine wirklich abgeflogene Strecke in Rechnung stellen also BKK-ZRH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niko Geschrieben 25. August 2011 Teilen Geschrieben 25. August 2011 So fiel ich weiss muss man auch den Rückflug so abfliegen wie gebucht. Wenn ich mich recht erinnere, kann die Swiss dir deine wirklich abgeflogene Strecke in Rechnung stellen also BKK-ZRH Jo, ich meine mich da auch ein ein Urteil erinnern zu können wo eine Airline (Ich meine Lufthansa) geklagt hat und recht bekommen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ueli Zwingli Geschrieben 25. August 2011 Teilen Geschrieben 25. August 2011 Jo, ich meine mich da auch ein ein Urteil erinnern zu können wo eine Airline (Ich meine Lufthansa) geklagt hat und recht bekommen hat.Ich erinnere mich an ein Urtei des Bundesgerichtes. Swiss stellte einem Passagier eine Rechung für den nicht benutzten Rückflug. Er hat diese Rechnung bis vor das Bundesgericht weiter gezogen und musste die Rechnung schlussendlich nicht bezahlen. Leider finde ich das Urteil nicht mehr. Aber ein nicht angetretener Hinflug.Urteil Nicht benutzter Hinflug Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andy72 Geschrieben 26. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2011 Hallo zusammen Danke schon mal für die Antworten. Das hilft mir schon mal weiter. Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulfstream Geschrieben 26. August 2011 Teilen Geschrieben 26. August 2011 beide airlines sind in der staralliance. damit kannst du in fra LH buchen, einsteigen und fliegen. beim rückflug gibt es dann 2 wege: wenn du ein umbuchbares ticket hast, lässt du dich mit swiss auf zürich umbuchen. es kann dabei sein, dass du 50-100€ gebühren zahlen musst, aber an deinem ticket preis wird sich (wahrscheinlich) nichts ändern. oder: wenn du den (LH) flieger via zürich haben solltest (denke ich aber eher nicht), einchecken bis zrh (inkl. gepäck) und dann aussteigen. das wäre dann ein stop over, offiziell und so anzukünden. und wenn du dann den leg zrh/fra nicht machst, verfällt er. keiner wird wieder zu dir kommen.... die legs weglassen ist eine gängige methode unter vielfliegern. dann aber meistens mit flug/zug/auto (im europäischen raum) kombiniert. mir ist nicht bekannt, dass je einer dafür zur kasse gebeten wurde. umgekehrt geht es mit 90% sicherheit aber nicht, heisst: du lässt das 'hin' leg ausfallen und möchtest dann zurück fliegen. da fällst du mit grosser wahrscheinlichkeit aus dem system und kommst auch nicht wieder ohne neukauf eines tickets rein. ob du dann den betrag einfordern kannst, weiss ich nicht. einfodern sicher, aber ob du auch die knete wieder siehst...? gruss markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunter58 Geschrieben 26. August 2011 Teilen Geschrieben 26. August 2011 Versteh ich was falsch? Alle vier Flüge werden ja bezahlt, die Airline verliert kein Geld wegen dem nicht angetretenen Flugs von ZRH nach FRA. Er sitzt einfach nicht im vierten Flieger. So verstehe ich jedenfalls die Fragestellung. Weil es billiger ist die Reise als Schweizer in Frankfurt zu beginnen. Das Produkt FRA-BKK ist nicht gleich dem Produkt ZRH-FRA. Nur dass per Zufall ueber Zuerich geflogen wird ist Nebensaechlich. Nur wird sich ziemlich sicher keiner den Aufwand machen fuer das letze Leg des Fluges ein grosses Geschrei zu veranstalten. Nur sollte man fairerweise die Airline in ZRH informieren dass man kurzfristig entschieden hat hier auszusteigen und mit einenen Mitteln dann nach FRA reist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 26. August 2011 Teilen Geschrieben 26. August 2011 Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand... Es gibt viele verschiedene Urteile bezüglich dieser Problematik, und je nach den Details in der Urteilsbegründung werden dann die AGBs bisweilen angepasst. Die Tendenz bisher ist, das je höher die Instanz ist, desto wahrscheinlicher dass der Passagier Recht bekommt. Es gibt sogar Urteile, das bei Hinflugstorno (bzw. verpasstem Hinflug) das Rückflugticket gültig bleibt. Du brauchst dann also nur einen neuen Hinflug buchen, zurück geht es mit dem normalen Ticket. Andererseits haben auch schon Gerichte geurteilt, das der Passagier schuld ist, wenn er nicht rechtzeitig zum Anschlußflug erscheint. Eine Airline die auf dem ersten Leg eine Verspätung produziert also nicht verpflichtet ist, einem für das verpasste zweite Leg eine Entschädigung/Erstattung/Umbuchung anzubieten. Die EU-Passagierrechte klammern das Problem Anschlußflüge (absichtich?) aus, da können die Airlines machen was sie wollen, und die Gerichte urteilen wie es ihnen gerade passt. Lange Rede kurzer Sinn: das letzte Leg kann man immer abschneiden, man hat aber kein Anrecht darauf, sein Gepäck nur teilweise durchzuchecken. Da wird die Airline also ihre Macht ausnutzen. Aber dann kann dich in Zürich immer noch ein akuter Anfall von Flugangst überkommen, oder Durchfall, oder waswewisich. Man wird dich nicht zwingen, nach Frankfurt zu fliegen. Über-Kreuz-Flüge oder Virtuelle Rückflüge sind heute gängige Praxis, die von einem guten Reisebüro selbstverständlich auch ohne speziell danach zu fragen angeboten werden. Mir ist noch nie ein Fall zu Ohren gekommen, in dem die Airline nachträglich den One-way Preis sehen wollte. Diese Tariffallen sind für Dumme gemacht, sie bei Schlauen einzuklagen lohnt sich einfach nicht. Bei Reisebüros sowieso nicht, kann sein dass sie sich bei Direktbuchung erdreisten die Kreditkarteninformation oder eine Lastschriftermächtigung für solche Nachforderungen zu misbrauchen. Ich persönlich buche auch dauernd solche Flüge (über ein Reisebüro), und es funktioniert einwandfrei. Und die Problematik der Anschlußflüge mit negativem Preis ist allgemein verbreitet und hier auch schon zu Tode diskutiert worden. Im Heimatland einer Airline zu starten ist in 99% der Fälle teurer, als noch einen Zubringerflug aus dem Ausland dazuzubuchen. Wenigstens auf dem Hinflug muß man ihn auch Nutzen, da die Bedingung Flugtickets in der ausgestellten Reihenfolge abfliegen zu müssen vor Gericht grundsätzlich bestand hat (es gibt wie immer natürlich seltene Ausnahmen). Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulfstream Geschrieben 26. August 2011 Teilen Geschrieben 26. August 2011 Über-Kreuz-Flüge oder Virtuelle Rückflüge sind heute gängige Praxis, die von einem guten Reisebüro selbstverständlich auch ohne speziell danach zu fragen angeboten werden. absolut. vorallem die allianzen machen es möglich dass man solche uebungen realisieren kann. die airlines wissen das, können aber nur mit sehr grossem aufwand dagegen angehen. wichtiger ist, dass man pax in der allianz ist/bleibt. dafür sorgen nur schon die preismodelle. gruss markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AvroFan Geschrieben 26. August 2011 Teilen Geschrieben 26. August 2011 Über-Kreuz-Flüge oder Virtuelle Rückflüge sind heute gängige Praxis, die von einem guten Reisebüro selbstverständlich auch ohne speziell danach zu fragen angeboten werden. Mir ist noch nie ein Fall zu Ohren gekommen, in dem die Airline nachträglich den One-way Preis sehen wollte. Mir schon, auch wenn ich den Fall jetzt nicht mehr im Netz wiederfinde. Allerdings wurde der Preis da nicht einfach so eingefordert. Vielmehr war der Passagier so schlau, daß er sich den Preis für das nicht genutzte Ticket erstatten lassen wollte. Also nicht nur die Steuern und Gebühren, was ja durchaus möglich wäre, sondern auch den Ticketpreis. Das wurde von der Airline auch akzeptiert, im direkten Gegenzug wurde dann aber der Aufschlag für ein one-way-Ticket berechnet. Für den Fall, daß man nichts zurückfordert, habe ich auch noch nicht gehört, daß da jemand was extra zahlen sollte. Für die Airline ist's ja auch ein kleiner Zugewinn: Geld bekommen, keine Taxen bezahlt und im besten Fall noch jemanden im Standby auf den freien Sitz plaziert und für dessen Ticket mehr kassiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andy72 Geschrieben 28. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 28. August 2011 Hallo zusammen erst mal Danke für die aufschlussreichen Antworten. Habe gestern nun noch ein wenig gesurft und bin dann auf Malpensa gestossen. Ab dort kann ich für CHF 2000.- Business nach BKK fliegen. Und die Anreise kann dann entweder per Zug/Bus (über Bellinzona) oder per Flugzeug ab ZRH erfolgen. Somit hat sich dann auch das weglassen des letzen Legs erübrigt. Nochmals Danke für die Antworten. Gruss Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alfred Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 :008:Hurra, wir sind wieder mal beim Thema. Wenn ich das Forum durchforste, staut sich bei mir der leise Eindruck die Airlines seien Betrüger, Überdentischzieher, Schummler und erst noch arrogant. Dabei ist es so einfach: Den absolut total günstigsten Flug bis zur Bewusstlosigkeit im Web suchen, AGB genau lesen (nicht nur Häckli setzen und weiter!), persönliche Daten eingeben, CC-Nummer eintippen, abdrücken und abfliegen. Wenn Mann oder Frau nun etwas am geilen Schnäppchen ändern möchten (GRATIS natürlich, wir sind ja nicht blöd!) und es geht leider, leider nicht ohne Kostenfolge: In den Foren ausrufen wie Rohrspatzen, Anwalt einschalten, Bundesgericht avisieren oder direkt nach Karlsruhe pilgern. PS: Fast vergessen: In der Schweiz und auch in Deutschland auch in Österreich (wir sind DAS Flügerforum im deutschsprachigen Raum!) gibt es tausende von Reisebüros quasi über die Strasse. Eventuell wissen die Leute hinter dem Schalter was man darf und was nix so gut ist wegen Geld zurück und so. Es ist zwar absolut unverständlich, wenn die Reisebüros für ihre Dienstleistungen eine überrissene Servicetaxe verlangen. Aber die Weitgereisten haben ja auch Spesen.:003: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M.S. Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 :008:Hurra, wir sind wieder mal beim Thema. Wenn ich das Forum durchforste, staut sich bei mir der leise Eindruck die Airlines seien Betrüger, Überdentischzieher, Schummler und erst noch arrogant. Dabei ist es so einfach:Den absolut total günstigsten Flug bis zur Bewusstlosigkeit im Web suchen, AGB genau lesen (nicht nur Häckli setzen und weiter!), persönliche Daten eingeben, CC-Nummer eintippen, abdrücken und abfliegen. Wenn Mann oder Frau nun etwas am geilen Schnäppchen ändern möchten (GRATIS natürlich, wir sind ja nicht blöd!) und es geht leider, leider nicht ohne Kostenfolge: In den Foren ausrufen wie Rohrspatzen, Anwalt einschalten, Bundesgericht avisieren oder direkt nach Karlsruhe pilgern. PS: Fast vergessen: In der Schweiz und auch in Deutschland auch in Österreich (wir sind DAS Flügerforum im deutschsprachigen Raum!) gibt es tausende von Reisebüros quasi über die Strasse. Eventuell wissen die Leute hinter dem Schalter was man darf und was nix so gut ist wegen Geld zurück und so. Es ist zwar absolut unverständlich, wenn die Reisebüros für ihre Dienstleistungen eine überrissene Servicetaxe verlangen. Aber die Weitgereisten haben ja auch Spesen.:003: Also bitte, es geht hier um einen Business-Class Flug, also schon mal nicht der "absolut total günstigste Flug". Zudem nehme ich mal an, dass es sowohl für ZRH-BKK als auch für FRA-BKK günstigere Angebote gäbe (EK, Qatar, Etihad etc.), aber halt nicht mit Direktflug BKK-ZRH. Ich glaube es geht hier nicht darum, jeden Rappen umzudrehen, die Reisebüro-Buchungsgebühr zu umgehen oder die Airlines als Betrüger zu betiteln. Aber wenn ZRH-BKK-ZRH 3000 Franken teurer ist als FRA-ZRH-BKK-ZRH-FRA darf man sich ja trotzdem solche Gedanken machen... Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Nur zur Übersicht: Allerbilligste Basefasre mit Swiss via ZHR nach BKK in Businessclass: ab FRA 3172 CHF ++ (Z, D für 4145 CHF) ab ZRH 5316 CHF ++ (D) ab MXP 1999 CHF ++ (Z, D für 2426 CHF) ab LUX 2757 CHF ++ (Z, D für 3525 CHF) ab ATH 1715 CHF ++ (Z, D für 2081 CHF) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 31. August 2011 Teilen Geschrieben 31. August 2011 Allerdings wurde der Preis da nicht einfach so eingefordert. Vielmehr war der Passagier so schlau, daß er sich den Preis für das nicht genutzte Ticket erstatten lassen wollte. Das ist ja nun auch Blödheid hoch zehn. Wie man im letzten Post sieht, sind die Preise für die Zubringerflüge ja wie folgt:ZRH-FRA : SFR -2145 (in Worten: Minus Zweitausendeinhundertfunfundvierzig) ZRH-MXP : SFR -3317 (in Worten: Minus Dreitausenddreihundertsiebzehn) ZRH-LUX : SFR -2559 (in Worten: Minus Zweitausendfünfhundertneunundfünfzig) ZRH-ATH : SFR -3601 (in Worten: Minus Dreitausendsechshunderteins) Wer negative Preise erstattet haben will, muß natürlich zahlen. Wie blöd kann man sein... (schwerlich blöder als das Tarifsystem) Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AvroFan Geschrieben 1. September 2011 Teilen Geschrieben 1. September 2011 in dem Fall waren Hin- und Rückflug einzeln bepreist, und Schlaumeiers Gehilfe hat sich gedacht, nur den einen zu bezahlen, wäre ja noch günstiger. Naja, ging eben schief Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
N251AY Geschrieben 2. September 2011 Teilen Geschrieben 2. September 2011 Jetzt gings immer um Flüge mit mehreren Zielen. Wie stehts mit normalen Retourflügen? Kann es irgend ein Problem sein, HAM-ZRH-HAM mit LX zu buchen und ZRH-HAM verfallen zu lassen? Ich möchte ja nicht unbedingt 1200.- Franken bezahlen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AvroFan Geschrieben 2. September 2011 Teilen Geschrieben 2. September 2011 habe ich selbst schon gemacht, ohne Probleme. Allerdings bevorzuge ich mittlerweile eine andere Taktik: den zweiten Flug so legen, dass man ihn zu einem späteren Zeitpunkt nutzen kann. Also zum Beispiel einen Samstags- oder Sonntagsflug in mehreren Monaten Abstand. Dann hat man auch die Möglichkeit, einen anderen Einzelflug dazuzunehmen, z.B. HAM-BSL/BRN hin und dann mit der "alten" Buchung zurück. Es gibt viele Möglichkeiten, man muss sie nur finden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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