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PPL Lizenz


mitchell07

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

 

Bei Beginn einer PPL Lizenz oder spätestens vor Ausstellung der Lizenz wird ja ein Auszug aus dem Strafregister nötig.

 

Weiss jemand etwas über den Inhalt eines solchen Registers?

 

Damit meine ich: was darf im Register drin stehen und was nicht?

Darf überhaupt etwas drin stehen?

 

Ich meine wegen einer Übertretung oder wegen einem "Vergehen", wird ja ein Eintrag gemacht - ist dieser hindernd für die PPL-Lizenz?!

 

Ich hoffe irgendjemand kann mir von Euch zu dieser Frage eine Info geben :009:

 

Liebe Grüsse

Timo

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Vorausgesetzt, du lebst auf der Schweizer Seite des Bodensees:

Deinen Strafregisterauszug kannst du ganz einfach beim nächsten Postschalter bestellen. Innert den nächsten Tagen hast du den Auszug im Briefkasten.

Keine Angst, da stehen keine Ordnungsbusse drin!

 

Was genau hindernd wäre für eine PPL, weiss ich nicht.

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Vorausgesetzt, du lebst auf der Schweizer Seite des Bodensees:

Deinen Strafregisterauszug kannst du ganz einfach beim nächsten Postschalter bestellen. Innert den nächsten Tagen hast du den Auszug im Briefkasten.

Keine Angst, da stehen keine Ordnungsbusse drin!

 

Was genau hindernd wäre für eine PPL, weiss ich nicht.

 

Danke für deine Antwort!

 

Genau das müsste ich halt wissen, was ist hindernd :/

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Hallo Timo

 

Fürs PPL darf nichts im Auszug drinn stehen.

 

Eingetragen sind Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von über drei Jahren droht.

 

Bei Vergehen sind Freiheitsstrafen bis drei Jahre oder eine Geldstrafe möglich. Übertretungen werden eingetragen, sofern der Täter zu einer Busse über 5000 Franken oder gemeinnütziger Arbeit von mehr als 180 Stunden verurteilt wurde.

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Fürs PPL darf nichts im Auszug drinn stehen.

 

Das ist zum Glück nicht so. Mann stelle sich mal vor, ich mache drei mal eine sehr laute Gartenparty und werde mehrmals wegen Ruhestörung angezeigt. Der Richter erhebt eine Busse nach Einkommen. So schnell kann es gehen und man hat einen Eintrag. :rolleyes:

 

@Timo

 

für solche Anliegen gibt es beim BAZL extra ein Formular (letzte Seite):

http://www.bazl.admin.ch/fachleute/flugpersonal/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDe315g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

 

Hoffentlich klappts! :005:

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Prinzipiell geht es bei der "Prüfung des Leumunds" darum, die "charakterliche Eignung" zum Führen eines Lufzfahrzeuges festzustellen. Dazu gibt es keine harte Kriterienliste (was auch immer mal wieder kritisiert wird, da es bekanntlich ein Schnmaler Grat zwischen Ermessensspielraum und Behördenwillkür ist), aber schon ein paar Anhaltspunkte, wonach gesucht wird.

 

Insbesondere schwierig wird es, wenn das BAZL Anhaltspunkte findet für:

- Drogen-, Alkohol oder ähnliche Süchte.

- Nachhaltiger Unwillen (oder Unfähigkeit), sich an bestehende Regeln und Gesetze zu halten (in so fern wären die oben zitierten "Gartenparties" sichen nicht hilfreich)

- Vergehen, die auf (zeitweisen) Kontrollverlust, hohe Aggressivität, etc. hindeuten.

 

Nicht hinderlich sind dabei im Allgemeinen:

- Jugendsünden

- "Unfälle" und einmalige Blackouts (einmal über die rote Ample gefahren)

 

Gruss,

Florian

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  • 2 Wochen später...

Ich hoffe das wird kein Hindernisgrund sein.

 

Sagen tut es zwar jeder (ach was, sicherlich kein Hinderniss für die Ausbildung) allerdings warte ich immer noch auf den Bescheid vom BAZL!

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Hallo mitchell07

 

Das ist nur eine Übertretung und wird nicht im Zentralen Strafregister eingetragen. Und Ordnungsbussen, dass heisst wo der Einzahlungsschein gleich ausgestellt wird und mit einer Ziffer z. B. 200.00 versehen ist. sind Anonym. Ist sie bezahlt ist es auch schon wieder erledigt. Auch die richterlichen Verzeigungen werden nicht zwingend eingetragen auch dort gibt es Übertretungen zum Beispiel über eine Sicherheitslinie fahren. Das ist zwar ziemlich teuer und wird von einem Richter gesprochen, bleibt jedoch immer noch eine Übertretung und ist nicht unbedingt eingetragen. Das liegt halt auch im Ermessen des Richters und der Praxis der Kantone denk ich mal. Ausserdem kann in unserem heutigen Tafelwald von Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen so etwas jedem mal passieren, zudem sind diese Delikte nach 5 Jahren verjährt und werden automatisch gelöscht. Lass einfach mal einen Auszug kommen und dann siehst Du ja was eingetragen wurde. Drogen sind auf jeden Fall schlecht, auch wenn das Marihuanarauchen nur eine Übertretung ist wird das eingetragen.

 

Gruess Rainer

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  • 3 Wochen später...

Alles in Ordnung bezüglich Eintrag im Strafregister.

 

Kann meine Ausbildung ohne Probleme beginnen und habe dies folglich auch schon getan...

 

Wunderschöner Flug gestern Abend mit der schönen Piper Cub...

 

Danke für Euer GUT ZU REDEN... :):):)

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