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Neu im Forum; PPL Ausbildung; Fragen zu Transport und PC-6


AlexST_PC6

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Als Neuling im Forum möchte ich mich kurz Vorstellen: Ich bin Alex, Elektroingenieur und als Prozessingenieur bei der Entwicklung von integrierten Biosensoren tätig. Altersmässig habe ich gerade kürzlich die 30er Marke erreicht.

 

Bereits seit längerem trage ich den Wunsch mit mir herum, die PPL zu machen. Aufgrund von Studium, Weiterbildung und beruflichem Engagement musste ich dies jedoch ständig verschieben. Da sich aber mittlerweilen alles ziemlich gut eingependelt hat, möchte ich nun Nägel mit Köpfen machen.

Einen Schnupperflug habe ich vor einigen Jahren in Locarno mit einer Cessna 152 absolviert. Der hat mir das typische begeisterte Grinsen entlockt, das einmal um den ganzen Kopf geht :)

 

Falls also nun vom Medical nichts dagegen spricht, möchte ich gerne in den nächsten 1 - 2 Jahren die internationale PPL machen. Was die Flugschule anbelangt, ist bisher die SMG mein Favorit, da einerseits mit dem Zug (habe kein Auto) von Basel aus gut zu erreichen, es sich um einen kontrollierten Flughafen handelt und mich das flexible Pauschalangebot und die Flugschule sehr ansprechen.

 

Nun habe ich noch ein paar Fragen an Euch:

1. Wenn ich die PPL erfolgreich gemeistert habe und eine solide Flugerfahrung da ist, möchte ich gerne das SET-Rating für den PC-6 machen. Wisst ihr, wo man das in der Schweiz machen kann? Geht das ebenfalls in Grenchen?

Nach meinen bisherigen Recherchen muss man dazu ja einerseits die notwendige Theorie vom Turbinen- bzw. Turbopropantrieb absolvieren und zusätzlich noch eine praktische Typenschulung auf dem Porter.

 

2. Transport von Personen:

Fall I: Ich möchte gerne Personen auf einen Rundflug mitnehmen (Freunde, Kollegen, Bekannte usw.) und verlange dafür lediglich einen kleineren Betrag um nicht auf den kompletten Kosten sitzen zu bleiben, mache damit aber keinen Gewinn. Ist dies mit der PPL gestattet?

Fall II: Ich transportiere im Rahmen eines Vereins/Clubs Personen (z.B. Rundflüge oder Transport von Fallschirmspringern) und der Verein verrechnet dafür ein Entgelt, ist dies mit der PPL (und natürlich der entsprechenden Typenschulung für das Flugzeug) möglich?

 

Nun eine Frage eher aus dem Fantasiebereich (aber auch ein realistischer Mensch, wie ich braucht einen Traum :005:

3. Angenommen ich könnte mir eine PC-6 leisten (laut meinen Ermittlungen rund CHF 2 Mio. ab Werk oder ein gebrauchter für vielleicht rund CHF 0.5 - 1 Mio.). Kann mir jemand von Euch einen Anhaltspunkt geben, in welchem Rahmen sich die fixen Kosten (Miete Standplatz, Versicherung, Wartung Flugzeug, Wartung Turbine, evtl. weitere Gebühren/Kosten) ungefähr bewegen? Der Porter soll ja für seine niederen Betriebskosten bekannt sein.

 

Vielen Dank für Eure Antworten und Grüsse

Alex

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Hoi Alex,

 

Willkommen hier im Forum :008:

 

Zu den PC-6 kann ich leider nichts sagen. Aber hierzu:

 

Fall I: Ich möchte gerne Personen auf einen Rundflug mitnehmen (Freunde, Kollegen, Bekannte usw.) und verlange dafür lediglich einen kleineren Betrag um nicht auf den kompletten Kosten sitzen zu bleiben, mache damit aber keinen Gewinn. Ist dies mit der PPL gestattet?

Ja, sicher.

Fall II: Ich transportiere im Rahmen eines Vereins/Clubs Personen (z.B. Rundflüge oder Transport von Fallschirmspringern) und der Verein verrechnet dafür ein Entgelt, ist dies mit der PPL (und natürlich der entsprechenden Typenschulung für das Flugzeug) möglich?

Nein, oder im besten Fall zweifelhaft.

Unser Verein bietet beispielsweise Passagierflüge nur noch als Vermittlerrolle an. Dies dient lediglich noch dafür, dass interessierte Personen zu einem Flug kommen, die kommerziellen Gedanken sind dort aus dem Spiel (wegen Auflagen bezüglich Wartung etc.) - wir verrechnen also die Rundflüge nur noch zum Selbstkostenpreis. Dies kann von Privatpiloten gemacht werden

 

Grundsätzlich: Das PPL erlaubt dir, an einem beschränkten Personenkreis (z.B. Verwandten, Freunden etc) Geld zu verdienen. Die kannst du also quasi "abzocken" :005:. Anders rum kannst du Werbung machen, musst diese für dich unbekannten Personen aber zum Selbstkostenpreis kutschieren.

Um an unbekannten Personen Geld zu verdienen, dafür brauchst du dann das CPL.

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Hi Alex

 

Zu deiner Frage bzgl. Passagiere: es handelt sich dabei um einen nicht-gewerbsmässigen Flug gegen entgelt. Dies ist natürlich zulässig. Meines Erachtens auch wenn dich dein Verein Anfragt nen Rundflug zu machen. Eine juristische Zusammenfassung zu diesem Thema findest du bei Philip Bärtschi: http://www.ph-b.ch/luftfahrt/ltrv.pdf sowie im Gesetz unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/c748_411.html

 

Ich habe keine SET Umschulung, aber denke deine Annahme ist korrekt. Deine Flugschule kann dir diesbezüglich bestimmt besser Auskunft geben.

 

Eine Flugschule die PC6 Rating anbietet: http://www.aerolocarno.ch/german/praxis/pc6/pc6.html Dort siehst du auch gleich deren Anforderungen.

 

Flugschule Grenchen kenne ich nur von meiner PPL Theorie her, hatte allerdings nen guten Eindruck. Grundsätzlich gelten Flugschulen in der Schweiz als auf einem wirklich guten Niveau. Für Dich könnte eventuell auch Basel eine Option sein? (Ich hatte damals in der Theorie nen Kollegen, der in Basel schulte und positiv berichtete...)

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Nachtrag: Michi hat diesbezüglich recht, in der Praxis gibt's allerdings diverse in der Schweiz beheimatete Unternehmen die de facto gewerbsmässig operieren aber offiziell nicht-gewerbsmässige Flüge anbieten. Und wenn ich Dich recht verstehe, würdest Du von Deinem Verein angefragt und es bist dann nicht Du, der Werbung in eigener Sache macht - das wäre dann gemäss Michi's Ausführung wiederum nicht-gewerbsmässig...

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Ich wuerde dir disbezueglich auch raten, den PPL nur zu machen, wenn du deine Fliegerei auch ohne das Mitnehmen von Freunden finanzieren kannst! Ich habe selbst das nicht geglaubt und nach dem Erhalt des PPL dann festgestellt, dass viele Freunde und Bekannte gerne zu einem Flug (meist Rundflug in der Umgebung) mitkommen, weiteres Interesse dann allerdings fehlt (was ja angesichts der Kosten auch verstaendlich ist).

 

Und so steht man dann irgendwann vor der Entscheidung alleine loszugehen oder es sein zu lassen (was ich gottseidank noch nicht musste).

 

Es gibt hier im Forum auch einige Leute, die es erfolgreich geschafft haben sich zumindest einige ihrer Flugstunden (teil-)finanzieren zu lassen, zb Roger, der die Seite http://www.justflying.ch/ betreibt.

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Und so steht man dann irgendwann vor der Entscheidung alleine loszugehen oder es sein zu lassen (was ich gottseidank noch nicht musste).

 

Plus 1. Das "Substrat" aus Bekannten und Mitarbeitenden ist riesig - aber kaum jemand rennt einem die Bude ein. Die verpassen was :D :p

 

Ein St. Galler Professor prägte mal den Begriff "Multioptionsgesellschaft" - der Thrill / Genuss lauert heute an jeder Strassenecke für lau. Why Fly?

 

[Naja zum Glück weiss ich warum :D]

 

Well zu den Fragen:

 

1) Ja, Type Rating "PC-6" und Class Rating "Single Engine Piston" sind fällig. Der Hersteller bietet vielleicht auch Kurse an. Frag mal an :)

 

2) I. Ich glaube, der Pilot muss seinen Anteil immer selber berappen. Sonst fliegt er mit der PPL illegal.

2) II. Der Verein wird höchstens als Mittler agieren dürfen (aber das wäre ein etwas "spezieller" Vereinszweck und ganz ohne Einkommen. Sonst sind wir im kommerziellen Bereich und die CPL ist nötig. Es geht auch um die mögliche Grösse der angesprochenen Zielgruppe. Die darf für PPLer nicht unlimitiert (=Internet) sein.

 

3) Auch hier: Mail an den Hersteller. Vielleicht kriegst Du aus erster Hand Infos zu den Betriebskosten. Standplatz und Versicherung hängen natürlich von Deiner Wahl ab, wo Du fliegst. Und wieviel Erfahrung Du bringst.

 

Sehr weise, sich - wenn es in den Jugendjahren nicht klappte - erst mal fertig auszubilden und dann mit einem "Businessplan" loszulegen. Kann ich aus eigener Erfahrung unterschreiben.

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2) I. Ich glaube, der Pilot muss seinen Anteil immer selber berappen. Sonst fliegt er mit der PPL illegal.

 

Das ist US-Recht und ich glaube explizit nur dort.

 

So lautendes Europäisches Gesetz lasse ich mir aber gern zeigen.

 

Ohne es im Detail zu wissen müsste das hier übliche "nicht gewerblich" Passagiere zahlen alle Unkosten noch umfassen, man könnte natürlich meinen, daß ja der Vercharterer verdient...

 

Seit der Experte mit der Sängerin runter ist gestattet mein Heli-Vercharterer keinen "sogenannten Unkostenflüge", Flüge ohne Türen, mit Freunden mit dicken Kameras und dergleichen mehr hat er mir schriftlich mitgeteilt.

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Ohne es im Detail zu wissen müsste das hier übliche "nicht gewerblich" Passagiere zahlen alle Unkosten noch umfassen

Ja, tut es, §100 LFV grenzt entsprechend die Gewerbsmässigkeit ab. :o sorry, illegal ist das nicht. Man darf aber nicht mehr verlangen, als dass Miete, Treibstoff und Gebühren kosten. Bestehen bleibt die Vorgabe, dass das Angebot lediglich einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich sein darf.

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