MichiH Geschrieben 13. Juni 2011 Teilen Geschrieben 13. Juni 2011 Hallo Zusammen, den PPL habe ich bereits in der Tasche und bin nun auf dem Weg zum CPL bzw. ATPL, doch für den Ausbildungsbeginn fehlen mir noch die Mindeststunden. Nach meinem Wissen ist in Deutschland jede Berufsausbildung (also auch CPL und ATPL) mehrwertsteuerfrei. Aber wie sieht es mit den Stunden aus, die ich davor schrubben muss um überhaupt die Ausbildung beginnen zu können? Besteht hier die Möglichkeit mehrwertsteuerfrei zu fliegen? Viele Grüße Michi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 14. Juni 2011 Teilen Geschrieben 14. Juni 2011 Hallo ich kenne das deutsche Mehrwertsteuer-Gesetz nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass Stunden bis zur Ausbildung nicht unter diesen Vorteil fallen, da es sich NICHT um eine Aisbildung an sich handelt, sondern um eine Bedingungserfüllung zur eigentlichen Ausbildung. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 14. Juni 2011 Teilen Geschrieben 14. Juni 2011 Ohne es im Detail zu wissen könnte ich mir vorstellen, daß es einen Unterschied macht wenn man gleich von vornherein einen integrierten Kurs macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichiH Geschrieben 15. Juni 2011 Autor Teilen Geschrieben 15. Juni 2011 Die Nachfrage bei einer Flugschule hat ergeben, dass sobald man einen Ausbildungvertrag (CPL, ATPL, egal ob durchgehen oder modular) unterzeichnet automatisch die Mehrwertsteuer nicht mehr auf der Rechnung erscheint, da Berufsausbildung. Dies gilt auch für Stunden, die evtl. noch vor Beginn der eigentlichen Ausbildung gesammelt werden müssen. Mein Problem: zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich noch keinen Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 20. Juni 2011 Teilen Geschrieben 20. Juni 2011 Das dt. MwSt-Recht ist hier eindeutig: Von der Steuer befreit sind nur solche Leistungen einer Flugschule, die unmittelbar zur Erlangung einer Berufspilotenlizenz notwendig sind. Diese Notwendigkeit muss von der zuständigen Behörde bescheinigt werden. Die Vorbereitung auf eine Ausbildung (z.B. auch das Sporttraining zur Aufnahme an einer Sporthochschule) is grundsätzlich nicht steuerbefreit. Somit sind die Flugstunden zur Erfüllung der PIC-Anforderungen für CPL und ATPL im Rahmen eines vom LBA genehmigten ab initio Lehrgangs für eben diese Berechtigungen unstrittig MwSt-befreit. Wenn Du den PPL-A aber schon hast und Dir nur noch ein paar Stunden fehlen, dann müsste sich die FTO streng genommen den für Dich extra einzurichtenen Lehrgang "CPL für Scheininhaber mir 56,8 PIC-Stunden" zunächst vom LBA bestätigen lassen. Hängt natürlich ein bischen vom zuständigen FA der Schule ab, aber ohne verbindliche Auskunft wär mir als FTO selbst mit Ausbildungsvertrag das Risiko zu hoch, auf der MwSt sitzen zu bleiben und ausserdem noch ne Steuerprüfung zu bekommen. Gruss, Chip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 29. Juni 2011 Teilen Geschrieben 29. Juni 2011 Vielleicht kommt ein Verein für Dich in Frage wenn Du Stunden sammeln möchtest, der ist auch Mehrwertsteuerfrei, inwieweit es ansonsten passt mußt Du halt evaluieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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